Werktägliche Unterhaltsreinigung von drei städtischen Liegenschaften in Heringen (Werra)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.08.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reinigungsdienste (90910000)
  • Gebäudereinigung (90911200)
  • Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung (90919000)
  • Büroreinigung (90919200)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
470528-2025
Verfahrensnummer
18ec67b6-855a-40d9-a8e9-99f0a241d641

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Magistrat der Stadt Heringen (Werra) beauftragt die werktägliche Unterhaltsreinigung des Rathauses, des Bauhofs und der Kläranlage in Heringen (Werra). Die zu reinigenden Flächen umfassen im Rathaus 2.218,78 m² Bodenbelag sowie 139,52 m² Teppich- und textile Oberflächen, im Bauhof 195,11 m² und in der Kläranlage 135,44 m² Bodenbelag. Der Leistungszeitraum beträgt 1.460 Tage; Angebote können bis zum 18. August 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Unterhaltsreinigung für städtische Liegenschaften, Heringen (Werra) In drei städtischen Einrichtungen der Stadt Heringen (Werra) sollen täglich ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung durchgeführt werden. - Rathaus, Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) - Bauhof, Riedweg 12, 36266 Heringen (Werra) - Kläranlage, An der Kläranlage 2, 36266 Heringen (Werra)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Unterhaltsreinigung städtische Liegenschaften, Heringen (Werra)

    Folgende Flächenangaben der einzelnen Liegenschaften liegen vor: 1. Rathaus: 2.218,78 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) und 139,52 m² (Gesamtfläche Teppich und textile Oberflächen) 2. Bauhof: 195,11 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) 3. Kläranlage: 135,44 m² (Gesamtfläche Bodenbelag) >>>Unterhaltsreinigung<<< Die Unterhaltsreinigung ist werktäglich durchzuführen. Sie umfasst die Reinigung, Pflege, Desinfektion, Oberflächenbehandlung der Bodenbeläge, der Decken und Wände und Trennwände, der Heizkörper, Reinigung der Sockelleisten und Einrichtungsgegenstände, der sanitären Ausstattung sowie der Gegenstände der Raumausstattung nach Leistungsbeschreibung in den vorgegebenen Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungszeiten sind zwischen Auftragnehmer und den Fachbereichsleitungen der entsprechenden Liegenschaften abzusprechen. Geplant ist eine Reinigungszeit von 16:30 - 19:30 Uhr. >>>Grundreinigung<<< Die Grundreinigung ist 1-mal jährlich nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Zur Grundreinigung gehören folgende Tätigkeiten: Gründliche Reinigung des Fußbodens unter Wergrücken der beweglichen Gegenstände. Schmutz ist zu entfernen. Gründliche Nassreinigung aller Heizkörper, Türen mit Rahmen sowie Fensterbänke und Kabelkanäle. Gründliche Reinigung der Textilbeläge. Gründliche Reinigung sämtlicher Einrichtungsgegenstände einschließlich der Leuchtmittel. Reinigung der Sockel- und Fußleisten. Zu der Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen/-beschichtungen und Verkrustungen sowie das intensive Beseitigen von Flecken, soweit die nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlieren frei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Das Mobiliar ist vor den Arbeiten zu entfernen und nach der Grundreinigung und Einpflege der Böden wieder an Ort und Stelle einzuräumen. Den vollumfänglichen Auftragsgegenstand und -zweck sowie die Arten der Reinigungsleistung entnehmen Sie bitte aus nachfolgender Datei: Anlage 1 - Leistungsbeschreibung.pdf Bei Interesse zur Teilnahme an der Angebotsabgabe ist der Bewerbungsbogen und das Preisblatt (Anlage 5) auszufüllen und fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen: Bew.Bogen_bitte-ausgefüllt-einreichen_Formularstand 03.07.2025.xlsx Anlage 5_Preisblatt_bitte-ausgefüllt-als-pdfeinreichen_Formularstand 03.07.2025.xlsx

    Frist: 18.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Sofern zulässig, werden Unterlagen nachgefordert. Ein Rechtsanspruch hieraus besteht ausdrücklich nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Unterhaltsreinigung städtische Liegenschaften, Heringen (Werra)

Die Euro-Angebotspreise aller Angebote werden mit einer Transformationsformel in Preispunkte umgewandelt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl in der Höhe der maximalen Leistungspunktzahl.
40 %
Für die Bewertung der Qualität wird je Bieter eine Leistungspunktzahl ermittelt. Hierfür hat der Bieter gemeinsam mit seinem wirtschaftlichen Angebot ein sog. Fachliches Angebot einzureichen. Die in diesem Zusammenhang geltenden Anforderungen und Wertungskriterien sowie die zu vergebene Punkte sind in dem Bewerbungsbogen in dem Registerblatt Formales Angebot beschrieben.
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Sofern zulässig, werden Unterlagen nachgefordert. Ein Rechtsanspruch hieraus besteht ausdrücklich nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 701950-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.