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Rahmenvereinbarung
über die Erbringung der Leistungen im Bereich
großflächiger Werbedruck und begleitende Leistungen
Nr. 2026BS209
zwischen
Augsburger Schwabenhallen
Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH
Am Messezentrum 5
86159 Augsburg
– im Folgenden: ASMV -
und
Firma
Straße
PLZ
–im Folgenden: [XXX] –
– zusammen oder getrennt: Vertragspartner –
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Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 - Definitionen ______________________________________________________________ 3
Artikel 2 - Ausschließlichkeit _________________________________________________________ 4
Artikel 3 - Zusammenarbeit der Vertragspartner __________________________________________ 4
Artikel 4 - Abschluss und Änderung von Einzelverträgen ___________________________________ 5
Artikel 5 - Vergütung _______________________________________________________________ 5
Artikel 6 - Vertragslaufzeit und Beendigung _____________________________________________ 6
Artikel 7 - Geheimhaltung ___________________________________________________________ 7
Artikel 8 - Schlechtleistung __________________________________________________________ 7
Artikel 9 - Haftung/Schadenersatz _____________________________________________________ 8
Artikel 10 - Versicherung ____________________________________________________________ 9
Artikel 11 - Ansprechpartner _________________________________________________________ 9
Artikel 12 - Datenschutz und Compliance _______________________________________________ 9
Artikel 13 - Allgemeine Vereinbarungen ________________________________________________ 9
Artikel 14 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten _______________________________________ 10
Anlagen:
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
Anlage 2 – Kaufmännische Konditionen
Anlage 3 – Regelungen für Vertragspartner von ASMV
Anlage 4 – Technische Richtlinien (TRL)
Anlage 5 – Haus- und Benutzerordnung (HBO)
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Präambel
ASMV betreibt die so genannte Messe Augsburg als drittgrößten bayerischen Messestandort mit einer für Veranstaltungen relevanten Bruttofläche von ca. 48.000 m2, einem Freigelände von ca. 10.000 m2 sowie einem modularen Tagungscenter. Im Rahmen der Veranstaltungen werden die Werbeflächen auf dem Messegelände durch unterschiedliche Werbeträger (Fahnen, geöste Banner, Banner auf Flachkeder, Beklebungen jeglicher Art u.ä) sowohl von ASMV selbst als auch von den Kunden von ASMV genutzt.
ASMV beabsichtigt, [XXX] auf Basis von Einzelverträgen mit der Erbringung bestimmter Leistungen im Bereich Werbedruck zu beauftragen, die unter der Anwendung der Regelungen dieses Rahmenvertrages zwischen den Vertragspartnern geschlossen werden.
[XXX] ist bereit und in der Lage, solche Leistungen aufgrund der fachlichen Kompetenz und geeigneter technischen Ausstattung selbst durch eigenes Personal und/oder zu einem geringeren Teil durch Unterauftragnehmer zu erbringen.
Dies vorausgesetzt, vereinbaren die Vertragspartner folgendes:
Artikel 1 - Definitionen 1.1 „Änderungsanfrage“ ist eine Mitteilung eines Vertragspartners an den anderen Vertragspartner bezüglich des Änderungswunsches der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie sonstiger Vertragskonditionen entsprechend dem in Artikel 4.5 definierten Prozess. 1.2 „Einzelvertrag“ ist eine Bestellung von ASMV in Textform und eine Annahme dieser Bestellung durch [XXX]. Im Einzelvertrag sind die vereinbarten Leistungen, der Erbringungsort, die Vergütung, die Ansprechpartner und alle sonstigen für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen festzulegen. 1.3 „Rahmenvertrag“ ist die vorliegende Rahmenvereinbarung samt den Anlagen. 1.4 „Unterlagen“ sind die aus Sicht von ASMV zur Leistungserbringung erforderlichen und für [XXX] nicht anderweitig zugänglichen Information, Pläne, Zeichnungen, Materialien, Informationen und Daten. 1.5 „Veranstaltung“ ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt. Darunter sind auch Messe- und Ausstellungsveranstaltungen im Sinne von §§ 64 f. Gewerbeordnung (GO) zu verstehen. „Vertragsleistung“ ist die im Zusammenhang mit der Erfüllung des jeweiligen Einzelvertrages von [XXX] zu erbringende Tätigkeit im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Art und Umfang der Vertragsleistungen bestimmen sich durch die Vorschriften der Bewachungsverordnung (BewachV) in der jeweils geltenden Fassung, die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dieses Rahmenvertrages, nachstehenden Bedingungen dieses Rahmenvertrages und der jeweiligen Einzelverträge. 1.6 „Vertrauliche Informationen“ sind alle verkörperten oder mündlichen Informationen, Unterlagen und Daten, wie beispielsweise technische und geschäftliche Daten, Gebäudepläne, Präsentationen oder Kenntnisse sowie Muster, die die Vertragspartner im Zusammenhang mit diesem Einzelvertrag einander zur Verfügung stellen und die als „vertraulich“ oder mit einem ähnlichen Hinweis gekennzeichnet sind. Das gleiche gilt für alle hiervon erstellten Kopien und Zusammenfassungen. Bei mündlich übermittelten vertraulichen Informationen sind diese innerhalb von dreißig (30) Tagen - als „vertraulich“ oder mit einem ähnlichen Hinweis kennzeichnend - zusammengefasst an den anderen Vertragspartner zu übermitteln. Die Tatsache, dass die Vertragspartner Gespräche führen und Informationen austauschen, ist ebenfalls eine vertrauliche Information.
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Artikel 2 - Ausschließlichkeit 2.1 ASMV qualifiziert [XXX] als bevorzugter Rahmenvertragspartner für die Erbringung sämtlicher in der Anlage 1 beschriebenen Vertragsleistungen auf die Laufzeit dieses Rahmenvertrages. Der Abschluss dieses Rahmenvertrages verpflichtet ASMV jedoch nicht zum Abruf der Vertragsleistungen auf Basis der Einzelverträge. 2.2 [XXX] verzichtet für die Laufzeit dieses Rahmenvertrages auf den Abschluss von weiteren Rahmen- oder Einzelverträgen über die Erbringung von in diesem Rahmenvertrag, Anlage 1, beschriebenen Vertragsleistungen mit Dritten – insbesondere aber nicht ausschließlich mit Ausstellern und Gastveranstaltern, die auf dem Gelände von ASMV unterschiedliche Leistungen erbringen und/oder erhalten. Auf dem Messegelände ist und bleibt ASMV der alleinige Vertragspartner von [XXX] auf dem Gelände von ASMV. 2.3 Sind die Vertragsleistungen für die Kunden von ASMV bestimmt, so kann ASMV einen direkten Kontakt zu Abstimmungszwecken bezüglich technischer Aspekte wie Grafiken herstellen.
Artikel 3 - Zusammenarbeit der Vertragspartner 3.1 [XXX] wird Vertragsleistungen gemäß der Anlage 1 dieses Rahmenvertrages auf Basis der Einzelverträge selbst durch qualifiziertes Personal erbringen. [XXX] hat den Einzelvertrag auch im eigenen Interesse so zu erfüllen, dass sich das Gesamtbild des ASMV-Standortes positiv gegenüber den Mitarbeitern, Gastveranstaltern, Ausstellern, Besuchern und der Öffentlichkeit im Allgemeinen darstellt. 3.2 Im Übrigen ist [XXX] in der Bestimmung des Personaleinsatzplanes, Zuordnung zu den jeweiligen Aufgaben und der Arbeitszeit des von ihm eingesetzten Personals frei. Die Tätigkeit erfolgt insoweit selbständig und unabhängig von der Tätigkeit von ASMV. 3.3 [XXX] ist verpflichtet, das von ihm im Rahmen der Erbringung von Vertragsleistungen eingesetzte Personal darauf hinzuweisen, dass das Personal bei der Erfüllung ihrer Aufgaben keinem Direktionsrecht der ASMV unterliegt und keinerlei arbeitsrechtlichen Weisungen der Mitarbeiter von ASMV Folge zu leisten hat, es sei denn, diese betreffen die Ordnung und Sicherheit innerhalb des Betriebs. 3.4 Die Erbringung der Vertragsleistungen erfolgt entsprechend dem jeweils neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, den Erfordernissen eines wirtschaftlichen Betriebes und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Regelungen für Vertragspartner von ASMV (Anlage 3). 3.5 Darüber hinaus verpflichtet sich [XXX] auch solche Arbeitsschritte, die gemäß den anerkannten Regeln der Technik oder aus der jeweiligen Situation heraus zur vollständigen Vertragsleistung erforderlich sind, durchzuführen, auch wenn diese im Einzelnen nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) aufgeführt sind. 3.6 [XXX] verpflichtet sich, ASMV jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Vertragsleistungen Auskunft zu geben. Auf Wunsch von ASMV stellt [XXX] eine namentliche Liste der eingesetzten Mitarbeiter zur Verfügung. 3.7 Zur Erbringung der Vertragsleistungen darf [XXX] nur solches Personal einsetzen, das mit [XXX] ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis, eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis hat. Weiterhin darf das eingesetzte Personal nicht der Scientology-Organisation angehören sowie nicht in den einschlägigen deutschen, EU und US-amerikanischen außenwirtschaftsrechtlichen Sanktionslisten gelistet sein. Solche Listen sind insbesondere die US Specially Designated Global Terrorists, die US-Specially Designated Nationals List sowie die Terroristenliste der EU. 3.8 [XXX] wird das bei ASMV eingesetztes Personal mit der entsprechenden Dienstkleidung und dem Dienstausweis ausstatten, welcher zur Identifizierung gegenüber ASMV gut sichtbar zu tragen ist. 3.9 [XXX] hat alles zu unterlassen, was den Geschäftsbetrieb von ASMV gefährden oder stören kann. Dem Personal von [XXX] ist jede Einsichtnahme oder gar Ablichtung von
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Schriftstücken, Planen, Akten u. ä. sowie jede Handlung, die zu einer Gefährdung des Geschäftsbetriebes führen kann, strengstens verboten. 3.10 Soweit [XXX] im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird [XXX] die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz befolgen und umsetzen.
Artikel 4 - Abschluss und Änderung von Einzelverträgen 4.1 ASMV ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die einzelne Vertragsleistungen oder Teilleistungen dieser Vertragsleistungen gemäß Anlage 1 nach dem individuellen Bedarf bei [XXX] zu bestellen.
4.2 ASMV bestellt die Vertragsleistungen formlos in Textform per E-Mail. [XXX] hat die jeweilige Bestellung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und dabei ASMV auf die für ihn erkennbare Fehler oder Unzulänglichkeiten hinzuweisen. [XXX] ist verpflichtet, die Bestellung in Textform anzunehmen, wenn keine triftigen Gründe dagegensprechen. [XXX] bestätigt die Annahme der Bestellung in Textform spätestens drei (3) Tage nach dem Eingang der Bestellung. Mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch [XXX] wird ein Einzelvertrag auf Grundlage der von ASMV getätigten Bestellung abgeschlossen.
4.3 Für jeden Einzelvertrag zwischen ASMV und [XXX] gelten die Bedingungen dieses Rahmenvertrags, unabhängig von einer Bezugnahme auf den Rahmenvertrag im Einzelvertrag.
4.4 Bei Widersprüchen zwischen diesem Rahmenvertrag und dem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.
4.5 Die Vertragspartner sind berechtigt, die Vertragsleistung sowie sonstige Vertragsbedingungen des Einzelvertrages gemäß dem nachfolgend beschriebenen Prozess zu ändern:
4.6 Derjenige Vertragspartner, der Änderungen und/oder Ergänzungen des Einzelvertrages für erforderlich hält, wird diese dem anderen Vertragspartner in Textform per E-Mail mitteilen. Der Empfänger dieser Änderungsanfrage gibt eine Rückmeldung innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang der Mittelung in Textform per E-Mail, ob und wie sich der Änderungswunsch auf die Vergütung und/oder sonstige Bedingungen des Einzelvertrages auswirkt. Dabei legen die Vertragspartner die jeweils für bestimmte Vertragsleistungen gemäß Anlage 2 vereinbarte Vergütung zugrunde.
4.7 Die sich aus der vereinbarten Anpassung ergebenden Änderungen werden Bestandteil des Einzelvertrages und ändern und/oder ergänzen diesen z. B. hinsichtlich der Vertragsleistungen und der Vergütung.
4.8 Mehraufwendungen werden nur erstattet und eine zusätzliche Vergütung nur gezahlt, wenn dies ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde, außer diese Mehraufwendungen sind eindeutig von ASMV zu vertreten.
Artikel 5 - Vergütung
5.1 ASMV bezahlt an [XXX] für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung, welche auf Basis der kaufmännischen Konditionen (Anlage 2) kalkuliert wird.
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5.2 Die Abrechnung der Vertragsleistungen aus dem Einzelvertrag erfolgt nach der Leistungserbringung aufgrund der von ASMV gegengezeichneten Leistungsbestätigung, die der Rechnung in Kopie beizufügen ist.
5.3 Rechnungen sind an ASMV GmbH, Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg zu richten und an die E-Mail-Adresse rechnung@messeaugsburg.de zu senden. Rechnungen in Papierform werden von ASMV nicht akzeptiert und nicht bearbeitet.
5.4 Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung setzt voraus, dass diese prüffähig ist, den steuerlichen Vorschriften genügt, in Euro ausgestellt ist, die jeweiligen Einzelpreise sowie weitere Angaben, die [XXX] von ASMV zur buchhalterischen Zuordnung des Vorgangs erhalten hat, wie etwa Bestelldatum, Auftragskennzeichen, Ansprechpartner und Kostenstelle, ausweist und die Leistungsbestätigung durch Vorlage der gegengezeichneten Leistungsbestätigungen enthält.
5.5 Sofern und solange die Rechnung nicht ordnungsgemäß ist, ist ASMV berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten. Zahlungsverzug durch ASMV setzt stets eine nach Eintritt der Fälligkeit erfolgende ausdrückliche und schriftliche Mahnung voraus. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt fünf vom Hundert für das Jahr. Über die Zahlung der Verzugszinsen hinausgehende oder andere Ansprüche oder Rechte von [XXX] wegen Zahlungsverzugs sind ausgeschlossen.
Artikel 6 - Vertragslaufzeit und Beendigung
6.1 Der Rahmenvertrag tritt zum 01.10.2026 in Kraft und endet am 30.09.2027. Danach verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch jährlich um weitere 12 Monate, wenn er nicht von ASMV mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätesten am 30.09.2030.
6.2 Jeder Vertragspartner kann diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: (i) wenn der Vertragspartner bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung wissentlich unwahre Angaben gemacht hat, ohne die der andere Vertragspartner diesen Rahmenvertrag nicht abgeschlossen hätte oder hätte nicht abschließen dürfen.
(ii) wenn der andere Vertragspartner eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verletzt oder in Verzug gerät und diese Vertragsverletzung, trotz schriftlicher Mahnung, nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mahnung behebt;
(iii) eine so schwere Verletzung dieses Rahmenvertrages durch einen Vertragspartner, dass von dem anderen Vertragspartner vernünftigerweise ein weiteres Festhalten am Rahmenvertrag nicht erwartet werden kann;
(iv) die Zahlungseinstellung durch den anderen Vertragspartner oder Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim anderen Vertragspartner;
(v) der Vertragspartner oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer wesentliche öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere bezüglich des Mindestlohnes, in schwerwiegender Weise oder trotz schriftlicher Mahnung unter angemessener Fristsetzung missachtet;
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6.3 Kündigung des Rahmenvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. ASMV ist berechtigt, den Rahmenvertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zu kündigen.
6.4 ASMV ist berechtigt, jeden Einzelvertrag mit einer Frist von zehn (10) Werktagen vor dem im Einzelvertrag festgelegten Beginn der Vertragsleistungserbringung ohne Angaben der Gründe in Textform kostenfrei zu kündigen. Bei einer Kündigung eines Einzelvertrages mit einer kürzeren Frist als im Satz 1 genannt, kann [XXX] ausschließlich die Erstattung der nachweisbaren Aufwendungen verlangen, die für die Vorbereitung der Vertragsleistung des betreffenden Einzelvertrages entstanden sind.
6.5 Sofern ASMV zur Kündigung des Rahmenvertrages nach Artikel 6.3 berechtigt ist, ist ASMV zusätzlich zur Kündigung aller Einzelverträge zum selben Datum berechtigt.
Artikel 7 - Geheimhaltung
7.1 Jeder Vertragspartner wird die ihm überlassenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung des Rahmenvertrages bzw. des jeweiligen Einzelvertrages verwenden, Dritten nicht zugänglich machen bzw. sie nur denjenigen seiner Mitarbeiter zugänglich machen, die diese zur Erfüllung dieses Rahmenvertrages oder des jeweiligen Einzelvertrages benötigen. Diese berechtigten Dritten sind zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder aufgrund sonstiger schriftlicher Vereinbarung zu verpflichten.
7.2 Vertrauliche Informationen bleiben in dem Eigentum desjenigen, der die Informationen überlassen hat.
7.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht, soweit der empfangende Vertragspartner beweisen kann, dass Informationen allgemein bekannt sind oder später ohne Verschulden des Empfängers bekannt wurden, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden, oder von dem offenbarenden Vertragspartner zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind.
7.4 Die Verpflichtungen aus diesem Artikel 7 gelten für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung dieses Rahmenvertrages fort.
7.5 [XXX] ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von ASMV Marken, Firmenbezeichnungen und Namen von ASMV oder „Messe Augsburg“ zu benutzen oder im Zusammenhang mit Leistungen, Werbung oder Veröffentlichungen auf ASMV Bezug zu nehmen.
Artikel 8 - Schlechtleistung 7.6 [XXX] gewährleistet, dass die bestellten Vertragsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt, vollständig und rechtzeitig durch das eigene Personal erbracht werden. Insbesondere gewährleistet [XXX], dass die Vertragsleistungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die die vorausgesetzten Nutzungen aufheben oder mindern.
7.7 Sollten mangelhafte und/oder nicht ordnungsgemäße Leistungen erbracht werden, hat [XXX] die betreffenden Vertragsleistungen auf Anforderung von ASMV unverzüglich
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nochmals auszuführen. Kommt [XXX] dieser Aufforderung nicht nach oder ist es beispielsweise nicht möglich, der Aufforderung nachzukommen, ist ASMV berechtigt, die Vergütung des betreffenden Einzelvertrages entsprechend zu mindern. Dies gilt insbesondere, wenn die Ausführung der Vertragsleistung nicht der vereinbarten Vertragsleistung entspricht.
7.8 Sollten wegen von [XXX] nicht zu vertretender Umstände Vertragsleistungen nicht, nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft durchgeführt werden, werden sich ASMV und [XXX] über das weitere Vorgehen abstimmen; mit dieser Regelung sollen jedoch die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der ASMV nicht eingeschränkt werden.
7.9 [XXX] gewährleistet, dass die zu erbringenden Vertragsleistungen frei von Rechtsmängeln sind, insbesondere von Rechten Dritter, wie gewerblichen Schutzrechten einschließlich Urheberrechten („Schutzrechte“). Macht ein Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung der Vertragsleistung gegen ASMV Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend, wird ASMV [XXX] unverzüglich informieren. [XXX] ist verpflichtet, auf seine Kosten und nach Wahl seiner Wahl entweder
(i) von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zugunsten von ASMV ein für die Zwecke des Einzelvertrages hinreichendes Nutzungsrecht zu erwirken, oder
(ii) die schutzrechtsverletzenden Teile der Vertragsleistungen unter Beibehaltung der Funktionalität zu ändern, oder
(iii) die schutzrechtsverletzenden gegen schutzrechtsfreie Teile unter Beibehaltung der Funktionalität zu tauschen.
Des Weiteren stellt [XXX] ASMV und Kunden von ASMV wie Aussteller und Gastveranstalter in vollem Umfang und auf eigene Kosten von allen geltend gemachten Ansprüchen aus etwaigen Verletzungen von Schutzrechten frei und trägt alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
Auf die Verjährung von Ansprüchen wegen Rechtsmängeln finden im Übrigen die Vorschriften über die regelmäßige Verjährung Anwendung.
Artikel 9 - Haftung/Schadenersatz
9.1 [XXX] übernimmt die gesetzliche Gewährleistung und Haftung.
9.2 Bei einem Verstoß gegen die in Ziffer 2.2 geregelte Kundenschutzklausel in Bezug zu den in der Anlage 1, Punkt 1.1., festgelegten Artikeln verpflichtet sich [XXX] den ASMV dadurch entstandene Schaden bzw. den entgangenen Gewinn zu erstatten. In diesem Fall hat ASMV das Recht, ohne weiteren Nachweis einen Schadenersatzbetrag in Höhe von 1.000 EUR pro Einzelfall von [XXX] zu verlangen. Ist der entgangene Gewinn nach der Schätzung von ASMV höher, so kann ASMV mit einem entsprechenden Nachweis auch höhere Schadenersatzbeträge zu verlangen. Im Zweifelfall kann [XXX] jederzeit einen Kontakt mit ASMV auszunehmen und über eine unklare Situation austauschen.
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Artikel 10 - Versicherung
[XXX] sichert zu, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden angemessenen Mindestdeckungssummen bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in den EU- Mitgliedstaaten abzuschließen und für die Laufzeit des Rahmenvertrags aufrechtzuerhalten:
-
Personen- und Sachschäden 5.000.000 EUR
-
Vermögensschäden 500.000 EUR
Auf Wunsch von ASMV wird [XXX] jederzeit einen Nachweis über das Fortbestehen der Betriebshaftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang erbringen.
Artikel 11 - Ansprechpartner Die Vertragspartner dieses Rahmenvertrages benennen einander je einen Ansprechpartner, an den die Mitteilungen und Realisierungswünsche im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag zu richten sind. Jeder Wechsel eines Ansprechpartners ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bis zu einer anderweitigen Mitteilung fungieren als Ansprechpartner für den Rahmenvertrag:
seitens [XXX]: [Name, Position, Kontakt]
seitens ASMV: [Name, Position, Kontakt]
Artikel 12 - Datenschutz und Compliance 12.1 Soweit im Rahmen vertraglicher Verpflichtungen personenbezogene Daten von Vertragspartner verarbeitet werden, werden diese gemäß den gesetzlichen Vorschriften Artikel 6 Abs. 1 lit b DSGVO verarbeitet. [XXX] verpflichtet sein Personal schriftlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der DSGVO.
12.2 [XXX] verpflichtet sich weiterhin, alle relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie die internationalen Standards ethischen Verhaltens zu befolgen, insbesondere die Einhaltung des Kartellrechts und der Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption.
12.3 Das Anbieten von Vorteilen von [XXX] gegenüber Mitarbeitern von ASMV wird bei ASMV als ein Verstoß gegen vertragliche und vorvertragliche Pflichten ausgelegt. Das Verbot von Kinderarbeit gemäß der Erklärung der internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wird [XXX] besonders beachten.
Artikel 13 - Allgemeine Vereinbarungen 13.1 Erfüllungsort ist Augsburg.
13.2 Die Vertragserfüllung seitens ASMV steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
13.3 Kann [XXX] Vertragsleistungen nicht erbringen, weil die in der Leistungsbeschreibung genannten Räume ganz oder teilweise, wie beispielsweise durch Brand, zerstört wurden und damit für die Leistungserbringung nicht mehr zur Verfügung stehen, so entfällt die Vergütungsverpflichtung von ASMV in voller bzw. anteiliger Höhe.
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13.4 Ist [XXX] durch höhere Gewalt an die Erfüllung der Vertragsleistung gehindert, entfällt die Vergütungsverpflichtung von AMSV für diesen Zeitraum. Die objektive Unmöglichkeit einer ausreichenden Versorgung mit Roh- und/oder Hilfsstoffen, der Beschaffung von Transportmitteln, Streiks und Aussperrungen sind dem Fall höherer Gewalt gleichzusetzen. [XXX] ist verpflichtet, solche Fälle ASMV anzuzeigen. Unmittelbar nach Beendigung der höheren Gewalt hat [XXX] die Leistungserbringung wieder aufzunehmen.
13.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden weder auf diesen Rahmenvertrag noch auf einen Einzelvertrag Anwendung, selbst wenn den in Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder in sonstiger zwischen den Vertragspartnern getätigten Korrespondenz enthaltenen oder in Bezug genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
13.6 Sollte eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages oder eines Einzelvertrages unwirksam sein oder werden, oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages nicht berührt.
13.7 Absprachen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform gemäß §126 BGB. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Die im Satz 1 beschriebene Schriftform kann nicht durch die elektronische Form oder E-Mail ersetzt werden, es sei denn, dass dies nach diesem Rahmenvertrag ausdrücklich zulässig ist. Absprachen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und von hierzu ausdrücklich bevollmächtigten Vertretern der Vertragspartner unterzeichnet sein. 13.8 Die nachfolgend genannten Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Rahmenvertrages: Anlage 1 - Leistungsbeschreibung Anlage 2 - Kaufmännische Konditionen Anlage 3 - Regelungen für Vertragspartner von ASMV Anlage 4 – Technische Richtlinien (TRL)
Anlage 5 – Haus- und Benutzerordnung (HBO)
13.9 Bei Widersprüchen zwischen diesem Rahmenvertrag und seinen Anlagen gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages.
Artikel 14 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten 14.1 Sollten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung unter diesem Rahmenvertrag oder einem Einzelvertrag Streitigkeiten entstehen, so werden sich die Vertragspartner bemühen, diese gütlich durch Vereinbarung beizulegen. Jeder Vertragspartner kann verlangen, dass auf beiden Seiten ein Vertreter des höheren Managements an den Verhandlungen beteiligt wird.
14.2 Kommt es zu keiner Einigung gemäß Artikel 14.1, werden die Vertragspartner versuchen, sich auf ein ADR-Verfahren (z. B. Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten, Dispute Board, Adjudication) zu einigen. Kommt auch insoweit eine Einigung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Scheitern der Verhandlungen nach Artikel 14.1 zustande oder führt ein eingeleitetes ADR-Verfahren nicht innerhalb von zwei (2) Monaten nach
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dessen Einleitung zu einer Streitbeilegung, kann jeder Vertragspartner ein ordentliches Gerichtsverfahren einleiten.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen und des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
14.4 Gerichtstand ist Augsburg (Stadt).
Ort, Datum des Zuschlages: Augsburg, den ___________
Hinweis: Der Zuschlag stellt die Annahme eines (End-)Angebots dar und führt damit den rechtswirksamen Vertragsschluss herbei. Eine nach Zuschlagserteilung erfolgende Vertragsunterzeichnung hat grundsätzlich lediglich deklaratorischen Charakter und ist hiermit nicht erforderlich.
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Anlage 1 Leistungsbeschreibung
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Anlage 2 Kaufmännische Konditionen
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Anlage 3: Regelungen für Vertragspartner
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Anlage 4: Technische Richtlinien (TRL)
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Anlage 5: Haus- und Benutzerordnung
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