Eigenerklärung zur Antikorruption
Die Erklärung ist zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben. Erklärungen, die nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben. Als Unterschrift gilt die Eingabe des Vor- und Nachnamens sowie der Position der vertretungs-berechtigten Person(en) in maschinenlesbarer Form. Die Unterschriftsleistung hat durch den Unternehmer selbst, dessen gesetzlichen Vertreter oder durch eine kraft Vollmacht rechtsgeschäftlich ermächtigte Person zu erfolgen.
- Die Vertragspartner erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken.
- Insbesondere dürfen Auftragnehmer / Bieter und/oder ihre Beauftragten als auch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von ASMV GmbH (im Folgenden: ASMV) weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Unterauftragnehmer des Bieters.
- Handelt der Bieter der Verpflichtung nach Ziffer 2 zuwider oder war er an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache im Sinne des § 298 StGB gegenüber ASMV beteiligt, steht ASMV ein besonderes Rücktritts- beziehungsweise Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragspartner bestehenden Verträge zu. Ausschließlich ASMV behält sich vor, Unternehmen bei entsprechenden Verstößen von zukünftigen Vergaben für eine bestimmte Zeit auszuschließen.
- Handelt der Bieter der Verpflichtung nach Ziffer 2 zuwider oder ist ein Vertrag nach vorherigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zustande gekommen, hat er ASMV eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 von Hundert des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen.
- Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
- bei denen der Bieter/Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat ASMV dem Auftragnehmer auf Verlangen die zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus eigenem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen,
- die nach Bekanntwerden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
- Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Unterauftragnehmer die in den Ziffern 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass ASMV Begünstigte des Vertragsstrafversprechens sind.
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Ort, Datum Vor- und Nachname, Position (in Druckschrift) Unternehmen
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Vor- und Nachname, Position (in Druckschrift) Unternehmen