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Wegebau- und Freiraumarbeiten im Bürgerpark Reform in Magdeburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 13:19 (Europe/Berlin)

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Bauvorhaben: Bürgerpark Reform, 2. Bauabschnitt

in Magdeburg Reform

Gewerk: Teilbereich 01 – Roter Stern

Teilbereich 02 – Otto-Baer-Straße

Teilbereich 03 – Am Eulengraben

Auftraggeber: Landeshauptstadt Magdeburg

Fachbereich 64 Stadtplanung und Vermessung

Fachdienst 64.6 Freiraumplanung und Stadtgestaltung

An der Steinkuhle 6

39128 Magdeburg

Baubeschreibung

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Hauptmengen des Bauloses Teilbereich 01 – Roter Stern

230 m² Abbruch Fahrbahn Beton, inkl Tragschichten und Einfassungen, Entsorgung

20 m² Abbruch Betonpflaster, inkl Tragschichten und Einfassungen, Entsorgung

520 m² Abbruch Asphaltschichten, inkl Tragschichten und Einfassungen, Entsorgung

30 m² Abbruch Gehwegplatten Beton, inkl Tragschichten und Einfassungen, Entsorgung

930 m² Abbruch Schotterbefestigung, inkl Tragschichten und Einfassungen, Entsorgung

140 m Abbruch Gosse aus Beton, inkl Entsorgung

375 m² Beseitigung Wildaufwuchs und Strauchwerk, inkl Entsorgung

225 m² Betonsteinpflaster

1290 m² Versickerungspflaster mit 3 cm Fuge

50m² Wassergebundene Wegedecke

12 m Rampensteine Höhe 8 cm

80 m Gossenzeile

115 m Hochbord

140 m Hochbord auf Lücke

125 m Rundbord

140 m Tiefbord

25 m Rasenbord

3 Stk Sitzbänke

1 Stk Bogenbank Halbkreis

1 Stk Abfalleimer

2 Stk Aufmerksamkeitsfiguren

3 Stk Fahrradbügel

2 Stk Verkehrszeichen

45 m² Versickerungsmulde

200 m² Staudenpflanzungen

50 m² Gehölzpflanzung

545 m² Rasenansaat

9 Stk Pflanzung Hochstamm 2

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

70 m³ Schichtaufbau Magdeburger Baumquartier

7 Stk Mastleuchte inkl. Fundament

5 Stk Solitärleuchte LILLI inkl. Fundament

200 m Kabel inkl. Graben

Teilbereich 02 – Otto-Bär-Straße

50 m² Abbruch Fahrbahn Beton, inkl Tragschichten und Einfassungen, Entsorgung

25 m Hochbord auf Lücke

25 m Hochbord geschlossen

3 Stk Pflanzung Hochstamm

25 m² Staudenpflanzung

Teilbereich 03 – Am Eulengraben

500 m² Abbruch Schotterbefestigung, inkl Tragschichten und Einfassungen, Entsorgung

150 m² Beseitigung Wildaufwuchs und Strauchwerk, inkl Entsorgung

290 m² Asphaltfahrbahn

70 m² Bankette

8,5 m² Wassergebundene Wegedecke

13 m Rasenbord

2 Stk Sitzelement Beton 50x50 cm

5 Stk Sitzelement Beton 150x50 cm

5 Stk Sitzelement Beton 200x50 cm

1 Stk Abfalleimer

1 Stk Aufmerksamkeitsfigur

3 Stk Fahrradbügel

560 m² Rasenansaat

5 Stk Pflanzung Hochstamm

40 m³ Schichtaufbau Magdeburger Baumquartier

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

  1. Beschreibung der Baumaßnahme Allgemeines

Die Baustelle befindet sich in der Landeshauptstadt Magdeburg, im Stadtteil Reform. Die Teilbereiche des Baufeldes werden jeweils über die Herrmann-Hesse-Straße, die Otto- Baer-Straße und die Straße Am Busch und erschlossen. Die vorhandenen Wege- und Straßenachsen im Baufeld bleiben erhalten, werden aber grundhaft saniert.

Die Durchführung des Planungs- und Vergabeverfahrens erfolgt im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt Magdeburg.

Im Rahmen der Sanierung der Teilbereiche, wird im Zuge der ersten Bautätigkeiten der Teilabschnitt am Eulengraben hergerichtet. Für den Baustellen- und Lieferverkehr aller Teilabschnitte sind Baustellenzufahrten mit entsprechender Genehmigung zu errichten. Aufgrund des zu erhaltenden Baumbestandes sind in den Teilbereichen Roter Stern und Eulengraben Einschränkungen im Lichtraumprofil zu erwarten. Für verkehrliche Maßnahmen, die in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifen sind verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich. Die Zugänge zur Jugendeinrichtung in der Otto-Baer-Straße, zum Sportverein Roter Stern Magdeburg, sowie zu den Gartenanlagen sind zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Bei Arbeiten im Bereich der Einfahrten und Eingänge sind die Anlieger über Baustellenrampen bzw. geeignete Lastverteilungsplatten zu leiten.

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Anfang des Jahres 2027 findet durch die SWM der Rückbau der ehemaligen Druckerhöhungsanlage vor dem Roten Stern statt. Um Konflikte im Bauablauf zu vermeiden, sollen die Arbeiten am Teilbereich Roter Stern daher erst aufgenommen werden, wenn der Rückbau erfolgt ist. Im Falle zeitlicher Überschneidungen ist hier eine Koordinierung des Bauablaufen zwingend erforderlich.

Abschnittsweises Bauen Im Rahmen der Bauvorbereitung erfolgte die Einteilung der Maßnahmenrealisierung in 3 räumliche Bauabschnitte. Die tatsächliche Koordination und das abschnittsweise Durchführen der Baumaßnahme obliegt dem Auftragnehmer.

Die Maßnahme beginnt mit dem Teilbereich am Eulengraben und endet mit dem Teilbereich Roter Stern. Gemäß Kapazitätsmöglichkeiten des AN können die Bauabschnitte zeitgleich begonnen werden. Die Koordinierung mit der Rückbaumaßnahme der SWM im Bereich Roter Stern muss aber zwingend beachtet werden.

Erschwernisse im Bereich der Baumaßnahme

  1. Baumbestand- Baumschutz In allen Baufeldern befindet sich ein unter Schutz gestellter Baum – und Gehölzbestand. Der Baumbestand ist gemäß DIN 18920 und den anerkannten Regeln der Technik während der gesamten Maßnahme zu schützen. Den Anweisungen der Umweltbaubegleitung ist zwingend Folge zu Leisten. Schutz – und Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Arbeiten im Wurzel- und Traufbereich sind mit eingeschränkter sensibler Technik (Saugtechnik) und/oder Handarbeit durchzuführen.

Planungsansatz Ziel der vorliegenden Freiflächengestaltung ist die Neugestaltung der Teilbereiche zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, Verbesserung des Stadtklimas und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Die Freiflächengestaltung beinhaltet eine Neuordnung der Parksituation, die Schaffung von Aufenthaltsbereichen, sowie die Anlage neuer Pflanzflächen. Die Freifläche wird mit Freiraumelementen wie Abfallbehältern, Bänken und einer Parkplatzbeleuchtung ausgestattet. Zusätzlich erfolgt die Bepflanzung mit 25 Hochstammbäumen. Die erneuerten Parkplätze werden in Pflasterbauweise mit Versickerungspflaster befestigt, die Fahrbahnen mit Pflasterbauweise. Es werden in Knotenbereichen Aufpflasterungen mit Betonpflaster und Beton-Rampensteinen hergestellt.

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Auszuführende Leistungen Planungen, Zeichnungen, Nachweise Als Planungsleistungen hat der Auftragnehmer einen Baustelleneinrichtungsplan inkl. Verkehrslenkungskonzeption vorzulegen.

Vorbereitende Arbeiten Sicherungsarbeiten Im Rahmen der Realisierung erfolgt die Baustellensicherung über Absperrmaßnahmen rund für die jeweiligen Teilbereiche. Anliefer-, Rettungs- und fußläufige Erreichbarkeit über die Eingänge sind auch während der Bauzeit zu gewährleisten. Die Baustelle ist zu sichern und entsprechende Umleitungen mit einer verkehrsrechtlichen Genehmigung vorzunehmen, falls erforderlich. Die planerischen Leistungen hierfür sind in der Leistungsbeschreibung vorgesehen.

Abbrucharbeiten Im Rahmen der Neugestaltung erfolgen der Totalrückbau und Entsorgung der vorhandenen Befestigung inkl. der Randeinfassungen.

Baustellenzufahrt und Lagerplätze Die Baustelle ist in ihren Teilbereichen jeweils über die Herrmann-Hesse-Straße, die Otto- Baer-Straße und die Straße Am Busch erreichbar. Lagerplätze sind innerhalb des Baufeldes zu realisieren und werden nicht gesondert zur Verfügung gestellt. Die Grundstückszufahrten zu den Anliegergrundstücken sind mit entsprechend konstruktiven Maßnahmen zu gewährleisten. Vor Baubeginn sind rechtzeitige Anliegerinformationen durch den Auftragnehmer durchzuführen.

Bodenarbeiten Nach dem Abbruch der vorhandenen Befestigungen erfolgen der Bodenabtrag und die Tragschichtenbeseitigung für die Aufnahme der geplanten Frostschutzschichten und Tragschichten für die Pflasterbauweise bzw. die ungebundene Wegedeckschichten. Im Bereich der vorhandenen Baumstandorte erfolgt ein Bodenaushub ausschließlich in Absaugtechnik und Handarbeit. Der Vegetationsbestand ist zusätzlich zu sichern. Wurzel und Kronenpflege entsprechend FLL Baumpflege. Ein Bodengutachten liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Generell sind folgende Aushubtiefen vorgesehen:

  1. Grundhafter Ausbau der befestigten Flächen ca. 50 cm
  2. Baumquartiere Länge/Breite 2,50m/2,50m, Tiefe bis 130 cm

Wege – und Platzflächen

Vor den Einbau sind sämtliche Pflasterarten und die wassergebundene Deckschicht dem Auftraggeber und der Bauüberwachung zu bemustern.

Folgende befestigten Flächen sind vorgesehen:

Fahrbahnen Pflaster Pflasterbauweise BK 0,3 nach RStO 12 Tafel 1. 08 cm Betonpflaster 04 cm Bettungsschicht 15 cm Schottertragschicht Schotter 0/32 150 MPa 38 cm Frostschutzschicht Schotter 0/45, 120 MPa

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Stellplätze 08 cm Versickerungspflaster Beton, 20x20 cm, mit 3 cm Fugen, Grau, Markierungen Anthrazit 04 cm Pflasterbettung, Splitt-Brechsand-Gemisch 0/5 15 cm Tragschicht Schotter 0/32, 120 MPa 23 cm Frostschutzschicht Schotter 0/45, 100 MPa

Aufpflasterungen Aufmerksamkeitsfelder 08 cm Betonsteinpflaster mit Splittvorsatz 04 cm Pflasterbettung, Splitt-Brechsand-Gemisch 0/5 15 cm Tragschicht Schotter 0/32, 120 MPa 28 cm Frostschutzschicht Schotter 0/45, 100 MPa

Einfassungen Als Einfassungen kommen Betonbordsteine zum Einsatz, in der Regel als Hochbord +12 cm über Fahrbahnoberkante. Im Bereich der Stellplätze werden diese auf Lücke gesetzt, um ein Entwässern in die angrenzenden Grünflächen zu ermöglichen. In Bereichen von Zufahrten oder Gehwegen werden diese als Rundborde + 3cm ausgeführt, unter Toren als Tiefbord.

Gossenzeile Zur Entwässerung der Fahrbahnen wird am tiefergelegenen Fahrbahnrand eine Gossenzeile in Form eines Einzeilers aus Betonsteinpflaster 16x16x14 cm ausgeführt.

Geh – und Radweg 04 cm Asphaltdeckschicht 10 cm Asphalttragschicht 36 cm Frostschutzschicht Schotter 0/45, 100 MPa

Die Ausführung der Deckschichten erfolgt in Asphaltbauweise als Tragdeckschicht ohne Randeinfassungen. Die Oberfläche wird als Dachgefälle mit 2,5% Querneigung und Randversiegelungen ausgeführt. An beiden Seiten des Weges wird ein 50 cm breites Bankett und anschließend eine Mulde von 0,50 m ausgebildet.

Begrünung Baumpflanzungen Für die Auswahl der Baumarten wurde sich am Qualifizierungskonzept „Stadtbäume im Klimawandel in der Landeshauptstadt Magdeburg“ und dessen Vorschlägen für den Stadtteil Reform orientiert. Zum Einsatz kommen daher folgende Baumarten:

Teilbereich Roter Stern: Acer rubrum (Rot-Ahorn)

Teilbereich Otto-Baer-Straße: Fraxinus ornus (Blumen-Esche)

Teilbereich Eulengraben: Carya ovata (Schuppenrinden-Hickory) Alnus spaethii (Spaeths Erle) Fraxinus ornus (Blumenesche) Quercus frainetto (Ungarische Eiche) Sorbus aria (Echte Mehlbeere)

Alle Baumpflanzungen erfolgen mit dem Wurzelbereichsaufbau des Magdeburger Baumquartiers.

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Die Baumquartiere werden mit einer Breite und Länge von jeweils 2,50 m hergestellt. Die Gesamttiefe beträgt ca. 1,20 m und wird in einer mehrschichtigen und kornabgestuften Bauweise hergestellt. Hierbei handelt es sich um ein unteres Substrat (60 cm), bestehend aus einem Natursteinschotter mit einer Körnung von 56-150 mm, welches in 2-3 Lagen Zug um Zug mit der gleichzeitigen Auffüllung von einem Feinsubstrat (Kompost – Pflanzenaktivkohle) eingebaut wird. Auf die Unterbodenschicht als Skelettschicht erfolgt der Einbau der Baumsubstratschicht, in der der Baum gepflanzt wird.

Vor der Pflanzung müssen alle Baumstandorte vor der Befüllung mit dem Oberen Baumsubstrat durch den Bauüberwachung abgenommen werden. Vor dem Einbau der Substrate sind die Einzelsubstrate der Bauüberwachung zur Freigabe vorzulegen.

Strauchpflanzungen

Die Pflanzflächen für die Strauchpflanzungen werden mit einer 30 cm Starken Schicht Oberboden angedeckt, welcher unkrautfrei und Hitzebehandelt ist. Gepflanzt werden hier Sträucher wie Salix rosmarinifolia (Lavendel-Weide), Rosa Multiflora (Büschel-Rose), Viburnum opulus (Gefüllter Schneeball), Cornus mas (Kornelkirsche), Rhamnus frangula (Faulbaum), Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) und Elaeagnus angustifolia (Schmalblättrige Ölweide). Abgemulcht werden die Strauchpflanzungen mit einer Schicht Rindenmulch.

Staudenpflanzungen Die Pflanzflächen für die Staudenpflanzungen werden als 30 cm Starke Schicht mit dem Staudensubstrat Hydralit S vorbereitet, in welches die Stauden eingepflanzt werden. Als Unterpflanzung kommt im Bereich der Baumscheiben, an den Stellplätzen und um den Aufenthaltsbereich vor dem Roten Stern die Staudenmischung „Pink Paradise“ zum Einsatz. Sie beinhaltet 16 Staudenarten und 7 Blumenzwiebeln /-knollen. Abgemulcht werden die Staudenpflanzungen mit einer Splittschicht.

Gerüstbildner Calamagrostis x acutiflora 'Karl Foerster' Garten-Reitgras Festuca mairei Atlas-Schwingel Pennisetum alopecuroides 'Japonicum' Federborstengras 'Japonicum'

Begleitstauden Anemone japonica 'Königin Charlotte' Japan-Herbst-Anemone Eupatorium rugosum 'Chocolate' Braunblättriger Garten-Wasserdost Heuchera micrantha 'Plum Pudding' Silberglöckchen 'Plum Pudding' Lythrum salicaria Blut-Weiderich Bistorta officinalis 'Superba' Wiesen-Knöterich Chelone obliqua 'Alba' Schlangenkopf 'Alba' Stachys grandiflora 'Superba' Großblütige Ziest Thalictrum aquilegifolium Akeleiblättrige Wiesenraute

Füllstauden Aquilegia vulgaris Gemeine Akelei

Bodendecker Geranium x cantabrigiense 'Berggarten' Cambridge-Storchschnabel Geranium x oxonianum 'Rose Clair' Oxford-Storchschnabel 'Rose Clair' Geranium x magnificum 'Rosemoor' Storchschnabel 'Rosemoor' Aster dumosus 'Rosenwichtel' Kissen-Aster 8

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Zwiebeln/Knollen: Allium sphaerocephalon Roter Kugel-Lauch Allium aflatunense 'Purple Sensation' Roter Kugel-Lauch Anemone blanda 'White Splendour' Strahlen-Windröschen Anemone blanda 'Blue Shades' Strahlen-Windröschen Crocus etruscus 'Rosalind' Krokus Hyacinthus orientalis (rosa) Garten-Hyazinthe Tulipa saxatilis 'Lilac Wonder' Wildtulpe

Technische Außenanlagen

Nutzungsspezifische Anlagen Entwässerung Die Oberflächenentwässerung der Otto-Baer-Straße erfolgt durch das Ableiten des Wassers über gepflasterte Gossen in die vorhandenen Abläufe. Im Bereich zwischen Herrmann-Hesse-Straße und Roter Stern Magdeburg erfolgt die Entwässerung ebenfalls durch das Ableiten des Wassers über gepflasterte Gossen in die vorhandenen Abläufe. Im Bereich der Stellplätze im Teilbereich Roter Stern erfolgt die Entwässerung über die Oberflächengefälle in die angrenzenden Grünflächen in eine herzustellende Sickermulde.

Allgemeine Einbauten Ausstattungsgegenstände Fahrradbügel – Fahrradbügel Rhön Sitzbänke – Hockerbank ALENA Rundbank – Rundbank ALENA als Halbkreis, Innendurchmesser 3,5 m Abfalleimer – Abfallbehälter FROG Aufmerksamkeitsfiguren – Warnfigur PIETO Beton-Sitzelemente – Sitzglöcke RINN als Maßanfertigungen

Beschilderung Für die Verkehrsführung sind in den Teilbereichen Roter Stern und Eulengraben je zwei Verkehrsschilder nach STVO vorgesehen: Zeichen 357 – Sackgasse Zeichen 205 – Vorfahrt gewähren

Stromanlagen

Im Rahmen der Baumaßnahme soll im Teilbereich Roter Stern eine Beleuchtungsanlage geschaffen werden. Der Leistungsumfang der Planung für die technischen Ausrüstungen umfasst alle Elektro- Versorgungskomponenten wie Kabel und Leerrohre.

Stromversorgung Die elektrotechnische Anlage ist für eine Betriebsspannung von 3 PEN 50 Hz 230/400V ausgelegt. Für die Stromversorgung der der Beleuchtungsanlage wird der bereits im östlichen Bereich des Teilabschnittes Roter Stern vorhandene Anschlusskasten verwendet.

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Für den Netzanschluss der Beleuchtungsanlage im Versorgungsgebiet der Netze Magdeburg ist das Formular Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz sowie die Formulare der Technischen Anschlussregeln Niederspannung (TAR NS – VDE-AR-N 4100) auszufüllen und einzureichen.

Für die Ausführung sind die Technische Anschlussbedingungen der Netze Magdeburg GmbH für Anschlüsse in der Niederspannung (TAB NS) und die ergänzenden Bedingungen zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) in der aktuellen Fassung zu beachten.

Schutzmaßnahme

Für die zu errichtende Straßenbeleuchtungsanlage kommt die Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren, Schutz durch Abschaltung im TN - Netz gem. VDE0100 Teil zur Anwendung. Alle Anlagenteile, die im Fehlerfall Spannung annehmen können, sind in die Schutzmaßnahme einzubeziehen. Für die Energiepoller ist ein interner RCD (FI-Schutzschalter) gemäß DIN VDE 0100 enthalten. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist nach Fertigstellung der Anlage zu überprüfen und nachzuweisen. Als Versorgungskabel für die Mastleuchten kommt ein Versorgungskabel Typ NYY-J 5x16mm² zur Ausführung.

Die Verlegung der Kabel hat entsprechend den Forderungen und Hinweisen in den DIN-VDE Bestimmungen, den Vorgaben aus baulichen Bestimmungen, den örtlichen EVU´s, den Richtlinien nach VDEW, der AMEV und den Festlegungen und Forderungen für die Kreuzung und Näherung mit anderen Medien (z.B. Gas, Wasser, Telefon usw.), die auch in deren Fachvorschriften festgelegt sein können, zu erfolgen.

Zwischen dem vorhandenen Boden und dem Kabel sind 10 cm Sandbett einzubringen - darauf ist das Kabel zu legen. Über das Kabel wird eine Sandschicht von 10 cm aufgebracht und darauf das Warnband aus nicht verwitterbarem Material verlegt.

Weiter Mindestanstände:

Energiekabel neben Energiekabel Mindestabstand 70 mm

Energiekabel neben Steuerkabel Mindestabstand 200 mm

Energiekabel neben Nachrichtenkabel Mindestabstand 300 mm

Steuerkabel neben Nachrichtenkabel Mindestabstand 50 mm

Beschreibung Leuchten

Für die zukünftige Beleuchtungsanlage wurde im Rahmen der Abstimmungen eine Solitärbeleuchtung (Fabrikat / Typ: Leipziger Leuchten / LILLI) am Eingangsbereich Roter Stern und der Rest dann Funktionsbeleuchtung mit technischen Leuchten Fabrikat/Typ Alfons 1 mit Radwegspiegeloptik 268 abgestimmt.

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Für die Solitärbeleuchtung soll eine Gruppe (5 Stück der LILLI) zum Einsatz kommen.

Solitärleuchten

2 Stück Leipziger Leuchten GmbH - 9.956.0118.70 - LILLI (1 Tropfen, Abdeckung opal) 1x LLM- DA LED 16W/1800lm/730

Farbe RAL 6009 Montagehöhe 4,20 m Abdeckung PMMA RESIST, opal, schlagzäh, in Tropfenform Anschluss komplett verdrahtet, mit freien Leitungsenden bis zur Masttür Montage Erdstück am Mast zum Einsetzen in das Erdreich (1,00m) Leuchtenkörper konisch gebogen, aus feuerverzinktem Stahl mit Spitze aus Aluminiumguss, pulverbeschichtet; mit 2 Masttüren für Treiber und Kabelübergangskasten Lichtverteilung asymmetrisch breitstrahlend

3 Stück Leipziger Leuchten GmbH - 9.956.0138.70 - LILLI (1 Tropfen, Abdeckung opal) 1x LLM LED 12W/1100lm/730

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Lichtsteuerung Mit Zhaga Schnittstelle Optisches System Reflektorsystem für gerichtetes Licht horizontaler LLM LED Module Radwegoptik 268 Farbe RAL 6009 Montagehöhe 2,50 m Abdeckung PMMA RESIST, opal, schlagzäh, in Tropfenform Anschluss komplett verdrahtet, mit freien Leitungsenden bis zur Masttür Montage Erdstück am Mast zum Einsetzen in das Erdreich (1,00m) Leuchtenkörper konisch gebogen, aus feuerverzinktem Stahl mit Spitze aus Aluminiumguss, pulverbeschichtet; mit 2 Masttüren für Treiber und Kabelübergangskasten Lichtverteilung asymmetrisch breitstrahlend

Technische Leuchten

Leipziger Leuchten GmbH - 9.136.9117.088-3 - ALFONS I DA LED (Optik 088) 1x DA+ LED 2x4 13W/2.000lm/3.000K

Mast freie Länge: 5,00 m Leuchtenkopfneigung: 0° optisches System: alterungsbeständige Linsenoptik Lichtverteilung: sehr eng- und breitstrahlende Radwegoptik

Mastfundamente

Für die Beleuchtungsmasten der technischen Leuchten sind Fertigfundamente herzustellen. Beschreibung Mastgründung mittels Betonfertigteilfundament für Lichtmast aus Beton, Güteklasse C 25/30 inkl. Ablauföffnung für Lichtpunkthöhe 4,00-5,00m Abmaße BxLxT: ca. 600x600x700 mm 12

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Einspanntiefe min. 70 cm Hülsendurchmesser 30 cm mit Öffnung zur Kabeleinführung Wasserablauföffnung im Boden 25 mm inkl. 2 Stk. Transporthaken

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Bürgerpark Reform 2. Bauabschnitt Baubeschreibung Freianlagen Teilbereiche 01 und 03

Maß D = 40cm

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  1. Fachtechnische Vorgaben und Auflagen 2.1. Ver – und Entsorgungsanlagen Im Baufeld befinden sich unterirdische Leitungen der Ver- und Entsorgungs- unternehmen. Vor Baubeginn sind die zuständigen Stellen der Versorgungsunternehmen wie Energie, Gas, Wasser, Telefon, Stadtbeleuchtung, Lichtsignalanlagen usw. rechtzeitig zu unterrichten, so dass eine genaue Einmessung aller Leitungen und eine ordnungsgemäße Koordinierung der Arbeiten möglich ist. Grundsätzlich sind für die Baumaßnahme im unterirdischen Bauraum die Erlaubnisscheine einzuholen.

Der AN hat die Bestimmungen der Leitungseigentümer zu ihren Anlagen zu beachten und hat eigenständig Abstimmungen mit den Versorgungsträgern vorzunehmen. Es wird auf die Schutzanweisungen der einzelnen Versorgungsträger besonders hingewiesen.

Im Kreuzungs- und Näherungsbereich der Ver- und Entsorgungsleitungen ist Handschachtung vorzunehmen. Freigelegte Leitungen sind zu sichern und dürfen nicht beschädigt werden. Es sind gegebenenfalls Suchschachtungen durchzuführen, die vorab mit dem AG abzustimmen sind.

Der Beginn der Erdarbeiten, vor allem die Herstellung der Baumgruben ist in Handschachtung durchzuführen und mit den einzelnen Versorgungsträgern, von denen sich Leitungen oder Kabel im Erdreich befinden, abzustimmen.

Vom AG können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN. Hierfür entstehende Kosten sind in den Gemeinkosten der Baustelle zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine Strom- und Wasserabgabe bzw. Wassereinleitung aus dem bzw. in das öffentliche Netz nicht möglich ist und stromerzeugende Aggregate bzw. Wasser- und Abwasserbehälter o. a. eingesetzt werden müssen.

2.2. Vor Baubeginn der Maßnahme ist eine Bauanlaufberatung mit Vertretern aller Auftraggeber und dessen Bauleitende und Bauüberwachende Dienstleister, Verantwortlichen des Auftragnehmers ggf. Nachunternehmer, Leitungsträger, Marktleiter, Sicherheitskoordinator durchzuführen.

2.3. Die sich aus der Linienführung ergebenen Vermarkungspunkte und Hauptabsteckungswerte werden dem Baubetrieb in der Örtlichkeit durch das Vermessungsamt der LH Magdeburg übergeben. Die Übernahme ist im Bautagebuch zu bestätigen.

2.4. Die Höhennachweise und Höhenangaben pro Profil müssen ständig kontrollierbar sein. Der Abstand der Straßenachse sowie die Profilnummern müssen örtlich jeder Zeit sichtbar sein.

2.5. Die Frostschutz – bzw. Schottertragschichten sind gleichmäßig und lagenweise einzubauen. Forderungen bezüglich der Verdichtung, Ebenflächigkeit sowie der Korngrößenverteilung (Sieblinien) sind einzuhalten und nachzuweisen.

2.6. Die vorhandenen Einbauten sind entsprechend dem Bauablauf auf planmäßige Höhe zu setzen.

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  1. Landschaftpflegerische Auflagen bei Arbeiten im Bereich der Baumstandorte

3.1. Im Baubereich befinden sich Bäume die zu erhalten und zu schützen sind. Bei auftretenden Wurzeln im Baubereich mit einem Durchmesser von > 2 cm ist das zuständige Fachamt SFM zur Besichtigung einzuladen.

3.2. Generell ist im Bereich der Bäume Handschachtung vorzusehen, Wurzeln sind vor austrocknen zu schützen.

3.3. Die Fläche des Baufeldes darf nach der Entsiegelung innerhalb der geschützten Kronentrauf- und Wurzelbereiche der Baumstandorte nicht mit Technik befahren werden. Freigelegte Wurzelbereiche sind mit Bauvlies abzudecken und ständig feucht zu halten.

3.4. Auf die strikte Beachtung der geltenden Baumschutzregeln gemäß Baumschutzsatzung der LH Magdeburg und den geltenden rechtlichen Hinweisen des Naturschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.

  1. Verkehrsführung und Verkehrssicherung

4.1. Vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist gemäß § 45,Abs. 6, der Straßenverkehrsordnung der Antrag für die verkehrsrechtliche Anordnung durch den Bauunternehmer einzuholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr auch bei zeitweiser Straßensperrung zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.

4.2. Generell hat für alle Maßnahmen die Verkehrssicherung nach RSA zu erfolgen. Diese ist während der Bauzeit ständig zu warten und zu unterhalten.

4.3. Zur Einhaltung der in den „Besonderen Vertragsbedingungen“ angegebenen Bauzeit ist in Abhängigkeit von der technologischen Disposition des AN die Ausschöpfung der werktäglichen Arbeitszeit vorzusehen.

4.4. Eventuell erforderliche, zusätzliche Aufwendungen sind dazu in die Kalkulation einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht

  1. Lager- und Arbeitsplätze 5.1. Dem AN können keine geeigneten Flächen außerhalb des Baufeldes für Baustelleneinrichtungen und Lager zur Verfügung gestellt werden. Die Erkundung und Beschaffung von Lager- und Arbeitsplätzen sowie Zufahrtswegen ist Sache des AN, ebenso die Erkundung und Beschaffung von Wasser- und Stromanschlüssen.

5.2. Alle anfallenden Kosten für die Schaffung von Lager- und Arbeitsflächen sind in die Gemeinkosten der Baustelle einzurechnen.

5.3. Das Aufstellen von Bauzäunen und dergleichen, die der AN zum Schutz seiner Baustelle, Lagerplätze, Unterkünfte usw. für erforderlich hält, sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet.

5.4. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Lager- und Arbeitsplätzen (Öl, Oberboden, Leitungen, Eindrückungen durch schwere Lasten usw.) 16

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entstehen, haftet der AN. Die Genehmigung zur Benutzung von Fremdgelände hat der AN vorher vom jeweils zuständigen Eigentümer einzuholen.

5.5. Werden zusätzliche Flächen benötigt, hat der AN diese bei den Eigentümern eigenständig zu beantragen. Der AN hat sie auf seine Kosten zu beschaffen und entsprechende Vereinbarungen über deren Nutzung zu treffen. Die darin gemachten Auflagen sind zu erfüllen und dem AG zur Kenntnis zu geben.

5.6. Nach dem Ende der Bauarbeiten und Rückbauarbeiten hat der AN eine Freistellungsbescheinigung der Grundstückseigentümer zu erbringen. Eventuell dafür anfallende Leistungen sind in die Einheitspreise der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Flüssigkeiten, wie Öle, Treibstoffe usw. sind so zu lagern, dass auslaufende Mengen aufgefangen werden.

5.7. Alle Materialien sind auf Lagerplätze des AG durch den Baubetrieb mit eigener Technik zu entladen und entsprechend den Weisungen des Platzmeisters einzustapeln. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen des LV mit einzurechnen.

  1. Immissionsschutz

6.1. Bei der Durchführung aller Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge zu beachten (Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG). Besonders hingewiesen wird auf die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm.

6.2. Aufgrund der nahen Wohnbebauung sind folgende Immissionsrichtwerte einzuhalten: am Tag 59 dB(A) und in der Nacht 49 dB(A).

6.3. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr. Lärmschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten.

  1. Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

Die Beschaffung von Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ist Sache des AN. Alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen hat der AN zu beschaffen und dem AG zur Einsichtnahme vorzulegen. Sollten bei Erdarbeiten Altablagerungen, Altbaustoffe oder Altdeponien festgestellt werden, sind die Arbeiten an dieser Stelle unverzüglich einzustellen. Der AG ist hiervon zu unterrichten.

  1. Bauablauf

8.1. Die Reihenfolge der Arbeiten hat nach bautechnischen Gesichtspunkten zu erfolgen und ist dem AG als Bauzeitenplan zu übergeben. Die im Rahmen der Bauvorbereitung vorgeschlagenen Bauabschnitte fördern eine effektive und wirtschaftliche Umsetzung der Baumaßnahme. Die vorgegebenen Baukoordination der Abwicklung der beiden unterschiedlichen Auftraggeber und der Zwischendokumentation ist zwingend einzuhalten

8.2. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich für alle Teilabschnitte 4 Monate. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für 05-2027 vorgesehen.

8.3. Generell ist auf eine strikte Einhaltung der vorgegebenen Bauzeiten hinzuweisen.

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8.4. Die Durchführung aller Arbeiten ist innerhalb der vertraglich angegebenen Bauzeiten sicherzustellen. Aus einer Überschreitung der Bauzeit herzuleitende Mehrkosten werden nicht erstattet.

  1. Müllentsorgung:

Die Realisierung der Müllentsorgung erfolgt zu den Entsorgungsterminen der Abfallwirtschaft. Ist dies durch räumliche Beschränkungen nicht möglich, sind im Eintreffensfall durch den Baubetrieb die Müllcontainer aus dem Bereich der Vollsperrung herauszubefördern und ggf. ein zentraler Müllsammelpunkt einzurichten.

  1. Aufrechterhaltung des Fußgängerverkehrs :

10.1. Für Feuerwehr und Notdienste ist die ständige Befahrbarkeit zu gewährleisten. 10.2. Eine Trasse für Fußgänger und Radfahrer, die das gefahrlose Durchqueren der Baustelle in den Randbereichen ermöglicht, ist ständig vorzuhalten.

10.3. Die Zugänge zu den einzelnen Grundstücken im Bereich der Baustelle sind ständig zu gewährleisten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.

  1. Baubehelfe Die Baustelle ist entsprechend der gültigen RSA abzusichern.

  2. Winterbau Zur Aufrechterhaltung der Bautätigkeit während der Wintermonate sind alle Maßnahmen zu treffen, die für eine technisch einwandfreie Durchführung der Bauleistung erforderlich sind. Winterbaumaßnahmen sind einzukalkulieren. Witterungsbedingte Bauunterbrechungen werden nicht gesondert vergütet.

  3. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen

13.1. Stoffe, Bauteile Soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vermerkt ist, sind sämtliche Altbaustoffe in Eigentum des AN zu übernehmen und zu beseitigen. Die Lagerung der Aushubmassen, sowie der Transportwege innerhalb der Baustelle sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Alle zur Anwendung kommenden Baustoffe müssen den aktuellen EN- / DIN-Normen entsprechen oder zum Einsatz besonders zugelassen sein.

Die Lieferung der Baustoffe ist grundsätzlich Bestandteil der jeweiligen Leistung, wenn in den Positionen des LV keine ausdrücklichen Angaben dazu erfolgen!

Auf Verlangen hat der Bieter bzw. AN die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte dem AG in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen. Ferner sind alle Eigenüberwachungsprüfungen vom AN im Rahmen der geltenden Vorschriften vorzunehmen. Die Prüfergebnisse sind umgehend der örtlichen Bauüberwachung zu übergeben.

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Grundsätzlich sind alle Abfallmaterialien, soweit schadstofffrei, ordnungsgemäß zu verwerten bzw. der Verwertung zuzuführen (Wiederaufarbeitung bzw. Recycling). Schadstoffbelastete Materialien sind umweltgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu deponieren. Bauschutt, Baustellenabfälle, Straßenaufbruch und die verschiedenen Abbruchmaterialien sind grundsätzlich schon an der Anfallstelle in verwertbaren Fraktionen getrennt zu erfassen und jeweils getrennt zu entsorgen. Schadstoffhaltige Materialien müssen von anfallenden sonstigen Materialien getrennt gehalten und einer Entsorgung zugeführt werden.

Bei Verwertung und Ablagerung von Materialien sind die einschlägigen Rechts- vorschriften (Planung-, Bau-, Wasser-, Naturschutz- und Abfallrecht) durch den AN eigenverantwortlich zu beachten, soweit die Ablagerung, mit Übernahme der Materialien in sein Eigentum, in den Verwaltungsbereich des AN fällt.

Schadstofffreies Material geringer Menge Der AN entsorgt, soweit im LV nicht anders angegeben, eigenverantwortlich. Das Material bis auf die zur Wiederverwendung beschriebenen Materialien geht in sein Eigentum über. Alle Angaben, Gebühren und sonstige Aufwendungen, die für eine umweltgerechte und ordnungsgemäße Ablagerung oder Weiterverwendung erforderlich sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Schadstofffreies Material großer Menge Nicht wiederverwendungsfähige Erdstoffmassen gehen in Eigentum des AN über.

Schadstoffbelastetes Material Anfallendes schadstoffbelastetes Material wird als Sondermüll behandelt und vom AN in abgedeckten Containern zum Abtransport bereitgestellt bzw. in Verpackungen gemäß Forderung der jeweiligen Deponie.

Die Gestellung der Container bzw. Verpackungen erfolgt durch den AN. Transportkosten und Kippgebühren sind vom AN zu tragen und in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Maßgeblich dafür ist der kürzeste mögliche Transportaufwand. Die Benennung einer Sonderdeponie bzw. Aufbereitungsanlage erfolgt durch den AG.

Eine Einteilung der Deponieklassen nach Schadstoffbelastung und Entsorgungsmöglichkeiten kann für die folgenden schadstoffbelasteten Materialien erfolgen:

  1. Farb-, Anstrich-, Holzschutz-, Klebe-, Dichtungs-, Lösungsmittel, Mineralöle, Mineralölerzeugnisse, soweit sie wassergefährdend sind, sowie andere wassergefährdende Stoffe

  2. Altöle, insbesondere Motoren-, Hydraulik-, Schal-, Transformatoren-, Kondensatorenöle

  3. Abbruchhölzer, Steine, Erden, Kunststoffe, Metalle, die mit den in Nr. 1 oder 2 genannten Stoffen beschichtet, bestrichen, imprägniert oder in sonstiger Weise behandelt oder kontaminiert sind

  4. Teer, Pech, Teerfolien, Teerpappen

  5. teerhaltiger Straßenaufbruch, soweit nicht wiederverwendbar

  6. Asbest-Faserbaustoffe

  7. nicht entleerte Treibgasbehälter

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Altöle und nicht entleerte Treibgasbehälter müssen in jedem Falle jeweils von anderen Baustellenabfällen getrennt gehalten und getrennt entsorgt werden. Der Abbruch und der Abtransport asbesthaltigen Materials darf nur von zugelassenen Fachfirmen vorgenommen werden, die eine Zulassung nach TAG S 519 haben.

Das Bezahlen der Gebühren und der Nachweis der Entsorgung erfolgt durch den Verursacher bzw. Eigentümer der Materialien (hier AN) an den Entsorger bzw. Deponiebetreiber. Die vertragsgemäße Entsorgung bzw. Ablagerung ist ladungsweise nachzuweisen. Für jede Ladung ist ein Entsorgungs- und Nutzungsnachweis zu führen.

Leistungen für eine eventuelle Zwischenlagerung in Containern sind in die jeweiligen dafür infrage kommenden Positionen einzukalkulieren.

13.2. Nachweise und Prüfungen Es sind nachstehende Nachweise der Eigenüberwachung zu führen:

  • Verdichtungsnachweise der Grabenschachtungen
  • Materialuntersuchungen und Bemusterungen zum Einbau vorgesehener Materialien
  • Nachweis des Planums, Höhe, Ebenflächigkeit und Verdichtung
  • Einbau der Trag- und Deckschichten, Höhe, Schichtdicke, Ebenflächigkeit, Querneigung, Verdichtung bei gebundener Bauweise
  • Einmessen der neu verlegten und vorhandenen Leitungen
  • Übergabe von Bestandsunterlagen: Lagepläne, Regelquerschnitte und Querprofile mit Höhenangabe
  • Deklaration des Aushubes gemäß LAGA

Dem Auftraggeber sind die Zertifikate der zum Einbau vorgesehenen Baumaterialien

  • Frostschutzmaterial
  • Tragschichtenmaterial
  • Sondersubstrate MD Baumquartier
  • Leitungsmaterial
  • Pflanzlieferungen

vorzulegen. Die Zertifikate dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Während der Dauer der Bauzeit muss gesichert sein, dass personell und fachlich mit allen notwendigen Geräten Prüfungen nach den technischen Vorschriften entsprechend den Tagesleistungen durchgeführt werden können. Eventuell erforderliche Mehraufwendungen des AN werden nicht vergütet.

Der AN hat die Eigenüberwachungsprüfungen während der Ausführung mit der erforderlichen Sorgfalt und in erforderlichem Umfang durchzuführen. Der Mindestumfang der Eigenüberwachungsprüfung ist den jeweils zutreffenden „Zusätzlichen technischen Vorschriften und Richtlinien“ sowie den DIN zu entnehmen.

Eigenüberwachungsprüfungen sind vom AN in schriftlicher Form aufzustellen und dem AG zur Verfügung zu stellen. Es erfolgt keine besondere Vergütung der Kosten.

Dem AG (örtliche Bauüberwachung) wird unmittelbar nach Durchführung der Prüfung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag, eine Ausfertigung der jeweiligen

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Prüfungsniederschrift ausgehändigt. Bei Prüfungen mit negativem Ergebnis werden die Versuche nach ordnungsgemäßer Durchführung der Leistung wiederholt

Der AN hat die Eignung der zum Einbau vorgesehenen Baustoffe nachzuweisen und die Ergebnisse der Eignungsprüfungen so rechtzeitig an den AG zu übergeben, dass eine Prüfung vor Baubeginn möglich ist.

Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen werden der Abnahme und Abrechnung zu Grunde gelegt. Probenahme und Prüfungen auf der Baustelle erfolgen in Anwesenheit des AN und AG, bei Nichtwahrnehmung des bekannt gegebenen Termins auch in Abwesenheit des AG.

Kontrollprüfungen werden vom AG gemäß dem Technischen Regelwerk veranlasst (Koordination durch örtliche Bauüberwachung). Dafür hat der AN möglicherweise auftretende Verzögerungen des Arbeitsablaufes entschädigungslos aufzufangen. Die Kosten einer Wiederholungsprüfung, die wegen Nichtbestehens einer Kontrollprüfung vom AG veranlasst wird, trägt der AN.

Nach Aufforderung des AG (örtliche Bauüberwachung) hat der AN Proben aller Art der zur Verwendung kommenden Stoffe zu Kontrollprüfungen bzw. Identitätsprüfungen zu entnehmen. Der AN hat dazu eventuell erforderliche Hilfskräfte, Hilfsmittel für Probeentnahmen oder Durchführung der Prüfung vor Ort und gegebenenfalls Versand der Proben zu stellen

13.3. Planumstragfähigkeit Die vorgefundenen Mischbodenauffüllungen und Tonschichten sind für den Wiedereinbau nicht geeignet. In Hinsicht auf den Ausbau der Freianlagen, sollte von vornherein gut verdichtbares Material zur Verfüllung von Baugruben verwendet werden. Das Einbaumaterial ist lagenweise einzubauen und zu verdichten (Dpr ≥ 97%). Der Verdichtungserfolg sollte nachweisbar (Rammsondierung, Plattenprüfung) geprüft werden. Auf der OK Planum ist ein Mindest-Ev2-Wert ≥ 45 MPa nachzuweisen. Wird das erforderliche Verformungsmodul nicht erreicht, sind die im LV aufgeführten bodenverbessernden Maßnahmen auszuführen. Die Verdichtung der einzelnen Schüttungen ist entsprechend der ZTVE-StB, Tab. 7, nachzuweisen (Eigenüberwachung des AN). Die Ansatzpunkte sind im Einvernehmen mit dem AG festzulegen. Weitere Angaben sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen (Anlage zum LV)

  1. Vermessungsleistungen

13.1. Absteckung Als Absteckungsgrundlage für die Übertragung der Projektdaten in das Baugelände werden dem AN folgende Unterlagen übergeben:

Die Hauptpunktlisten und die Lage- und Höhenpunkte. In der Örtlichkeit werden dem AN von dem Vermessungsingenieur des AG die zur Absteckung benötigten Punkte des Festpunktkorridors übergeben. Hierüber ist ein Übergabe - und Übernahmeprotokoll zu fertigen und von den befugten Vertretern des AN und AG zu unterschreiben.

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Nach Übergabe des Festpunktkorridors ist der AN allein verantwortlich für die Erhaltung und Sicherung der Festpunkte. Die Sichten benachbarter Festpunkte sind freizuhalten; Abweichungen bedürfen der Zustimmung des AG. Für verlorengegangene Festpunkte, die durch den Vermessungsingenieur des AG wiederhergestellt werden müssen, werden dem AN die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Im Übrigen hat der AN alle vermessungstechnischen Arbeiten, auch Dritter, sofern deren Arbeiten nach Lage und Höhe von der Baumaßnahme abhängig sind (z.B. Verlegung von Versorgungsleitungen) vollverantwortlich durchzuführen. Der Nachweis der höhen- und fluchtgerechten Lage der Baumaßnahme ist im Erdbau nach Fertigstellung des Planums zuführen; im Deckenbau nach Einbau der Tragschicht. Der AN hat hierfür die Achse herzustellen. Der Vermessungsingenieur des AG prüft die Achse. Diese technische Zwischenabnahme ist mind. 10 Werktage vorher beim AG zu beantragen. Bei unrichtig hergestellten Achsen lehnt der beauftragte Vermessungsingenieur die Zwischenabnahme ab. Der hierdurch entstandene Arbeits- und Zeitaufwand wird dem AN in Rechnung gestellt.

13.2. Bestandsvermessung Die Bestandsvermessung der hergestellten Anlagen hat entsprechend den Vertragsbedingungen der Stadt Magdeburg zu erfolgen und wird unter einer gesonderten LV- Position vergütet. Die Bestandsvermessung hat folgenden Inhalt:

Digitale Bestandslagepläne sind als komplette· Zeichnungen im DWG oder DXF-Format, mit Zeichnungsrahmen und Schriftfeld, maßstabsfrei im Gauß-Krüger-Koordinatensystem anzufertigen und auf einem entsprechenden Datenträger sowie 1-fach in Papier zu übergeben. Jeder Bestandslageplan muss mindestens zwei Passpunkte enthalten, an denen die Koordinatenwerte angegeben sind. Als Passpunkte gelten entweder Polygonpunkte oder Rasterpunkte. Aus der Beschriftung der zu übergebenden Datenträger (CD, DVD o.ä.) muss die Herkunft erkennbar sein.

Die thematisch gegliederten Bestandspläne müssen folgendes beinhalten:

1.1 Bestandslageplan Straße:

  • Fahrbahn- oder Wegehauptachse · Begrenzungslinien unterschiedlicher Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gerinne, Borde, Randstreifen, Mittelstreifen, Geh-/Radbahnen, Parkstreifen u.a., einschließlich Höhenangaben an den Messpunkten, mindestens jedoch in den Querprofilen im Abstand von 25 m)
  • Lage von Engstellen, an denen das Lichtraumprofil vermessen wurde
  • Begrenzungslinien unterschiedlicher Deckschichtarten
  • Angabe der Deckschichtarten (bei Pflaster Materialart und Farbe, bei Borden Materialbezeichnung nach DIN)

1.2 Bestandslageplan Ausrüstung:

  • Fahrbahnmarkierungen .
  • Pfosten für Verkehrszeichen mit daran befestigten Verkehrszeichen (VZ-Nr.)
  • Pfosten für Straßennamensschilder mit daran befestigten Namensschildern
  • Leit- bzw. Schutzplanken · - Leitpfosten
  • Stationszeichen

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  • Wegweisende Beschilderung
  • Wegesperren
  • Stadtmöbel
  • Parkleitschilder
  • Parkscheinautomaten

1.3 Bestandslageplan Straßenentwässerung:

  • Querneigung
  • Straßenabläufe
  • Kanäle und Schächte der Straßenentwässerung mit Angabe Deckel- und Sohlhöhen, DN, Rohrmaterial, Rohrlänge
  • Straßenentwässerungsgräben mit Gefälleangaben, Verdunstungsmulden, Rohrdurchlässe, Grabeneinbauten

1.4 Bestandslageplan Straßenbeleuchtung:

  • Standorte von Beleuchtungsmasten
  • Kabeltrassen einschließlich Typ und Anzahl, Schutzrohre, Kabelmuffen mit Tiefenangaben
  • Freileitungstrassen, Schaltschränke, Verteilerschränke
  • Zuführungstrassen
  • Leerrohre

1.5 Bestandslageplan LSA:

  • Signalgebermasten mit Darstellung der Signalgeber
  • Kabeltrassen, Kabelschutzrohre und Kabelschächte mit Tiefenangabe
  • Steuerschränke
  • Leerrohre
  • Induktionsschleifen in der Fahrbahn

1.6 Bestandslageplan Straßengrün:

  • Baumstandorte
  • Baumscheiben
  • Hochbeete
  • Grünflächen
  • Strauchwerk

1.7 bestätigter Verkehrszeichenplan

  1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen (nach Vergabe)

Siehe Planliste Anhang Die Übergabe von Projektunterlagen der Ausführungsplanung erfolgt bei Auftragserteilung.

  1. Terminplan Baubeginn ist 1. Quartal 2027 geplant. Die Fertigstellung ist bis Mai 2027 vorgesehen.

Anlagen: zur Kalkulation relevante Ausführungs – und Übersichtspläne, und Detailpläne

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