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Vergabestelle
Landeshauptstadt Magdeburg Ort: Magdeburg Die Oberbürgermeisterin Fax: 0391 540 5323 Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de 39090 Magdeburg Az.-Nr.: 30-ZV-0151/26 Sachb.: Güsewell
Vergabeart An
Öffentliche Ausschreibung Teilnehmer/Bewerber
Ablauf der Angebotsfrist: Ausschreibung für: Datum: 19.10.2026 10:59:59 66 Tiefbauamt
Bindefrist endet am:04.03.2027 23:59:59 Bitte nutzen Sie grundsätzlich die Registrierung der eVERGABE und wenden diese auch an!
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
| Vergabenummer: | Bürgerpark Reform -Förderprogramm Stadtumbaumaßnahme: Reform-, 39118 Magdeburg |
|---|---|
| 30-ZV-0151/26 | 2. Bauabschnitt - Wegebauarbeiten |
A) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
HVA B-StB Teilnahmebedingungen
HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote
HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen
Information Datenschutz
111 HVA B-StB Vorlage Aufforderung zur Angebotsabgabe 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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B) Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung und alle beigefügten Unterlagen (Zeichnungen, Pläne,
Baubeschreibungen, etc.)
HVA B-StB Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Ergänzende_Vertragsbedingungen zu den §§ 17 und 18 TVergG LSA
Tarifportal_Datenblatt_Baugewerbe.pdf
C) Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
HVA B-StB Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten GAEB
und PDF
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung vom nicht präqualifizierten Bieter/ jedem nicht
präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ
nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Verzeichnis der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen, sofern zutreffend
HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, sofern zutreffend
Bieterangabenverzeichnis nach Leistungsverzeichnis
D) Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Eigenerklärungen zu den § 11 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung zu den § 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärungen zu den § 11 TVergG LSA vom Nachunternehmer
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-
Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE]), von
jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer – Bei elektronischer
Versendung über die Vergabeplattform ohne Unterschrift gültig, der jeweilige Nachunternehmer/
Unterauftragnehmer muss eindeutig identifizierbar sein, soweit erforderlich.
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin
FB 68 Mobilität und technische Infrastruktur
39090 Magdeburg zu vergeben.
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2 Kommunikation:
Die Kommunikation erfolgt:
elektronisch über die Vergabeplattform bzw. ausnahmsweise im Rahmen einer notwendigen
Aufklärung (§ 15 VOB/A) per Mail
auf andere Weise (schriftlich, in Textform) (Anschrift nachstehend): Name: Fax: E-Mail: Straße: PLZ/Ort:
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise):
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Siehe Vordruck „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 1: „Mit dem Angebot vorzulegen“)“.
Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.
Sofern ein Nebenangebot eingereicht wird ist die Gleichwertigkeit des Nebenangebots nachzuweisen
3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage Vordruck HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzulegen:
Siehe Vordruck „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 2: „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“)“
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert.
nicht nachgefordert
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Siehe Vordruck „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen (Abschnitt 3: „Auf gesondertes Verlangen vorzulegen“)“
4 Losweise Vergabe:
Nein
Ja, Angebotsabgabe ist zugelassen
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
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5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) – ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote mit Pauschalisierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
Kosten für die Verkürzung gesondert für:
Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc.
Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
Zusätzlich zu Nr. 4 der Teilnahmebedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß beigefügtem Muster HVA B-StB Mindestanforderungen Nebenangebote erfüllen und im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
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7 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/Siegel zu versehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Beigefügtes Angebotsschreiben ist zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für“
zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).
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9 Stelle, an die sich interessierte Unternehmen oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A, Nachprüfungsbehörde nach § 24 TVergG LSA):
Stelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Vergabekammer
Tel. 0345 / 5140
Straße: Ernst-Kamieth-Straße 2
PLZ/Ort: 06112 Halle/Saale
10 Kommunikation während des Verfahrens, Nachforderung von Unterlagen
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben z.B. bei Bieterfragen AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe- online.de. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal.
Die von der Vergabestelle geforderten Unterlagen sind entsprechend der konkret benannten Vorgaben von den Bietern einzureichen.
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Bezeichnung der Bauleistung:
| Vergabenummer: | Bürgerpark Reform -Förderprogramm Stadtumbaumaßnahme: Reform- , 39118 Magdeburg |
|---|---|
| 30-ZV-0151/26 | 2. Bauabschnitt - Wegebauarbeiten |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Vorzulegende Unterlagen
Abschnitt 1: Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter
HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot gesondert) Verzeichnis der Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag- /Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen) HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) Bieterangabenverzeichnis nach Leistungsverzeichnis Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.
Unternehmensbezogene Unterlagen
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Leistungsbezogene Unterlagen
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm mit den Preisen in den Formaten GAEB und PDF Produktangaben in folgenden Positionen:
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) entsprechend ausgeschriebener Leistung
Sonstige Unterlagen (z.B. Erfüllung von Mindestanforderungen, insbesondere durch Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise)
Urkalkulation – Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen. Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
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Abschnitt 2: Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende Unterlagen zu den Zuschlagskriterien
Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“
Abschnitt 3: Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
Mit der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandte Vordrucke / Formblätter
Eigenerklärungen zu den § 11 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärungen zu den § 14 TVergG LSA vom Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärungen zu den § 11 TVergG LSA vom Nachunternehmer
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE]), von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer – Bei elektronischer Versendung über die Vergabeplattform ohne Unterschrift gültig. Andernfalls reichen präqualifizierte Nachunternehmen/ Unterauftragnehmer ihren Nachweis der PQ mit Zertifikatsnummer ein.
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- „Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“
- „Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für . (ZTV ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.“
Leistungsbezogene Unterlagen
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug- Rückhaltesysteme in Deutschland.
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden)
109 HVA B-StB Vorlage Vorzulegende Unterlagen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) entsprechend ausgeschriebener Leistung
Sonstige Unterlagen
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise
- Urkalkulation – Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
109 HVA B-StB Vorlage Vorzulegende Unterlagen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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Information zum Datenschutz der Landeshauptstadt Magdeburg, Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle (ZVS)
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Rahmens der EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.
- Datenschutzhinweis
Zum Vergabeverfahren Vergabenr: 30-ZV-0151/26 Bürgerpark Reform -Förderprogramm Stadtumbaumaßnahme: Reform-, 39118 Magdeburg 2. Bauabschnitt - Wegebauarbeiten
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist Herr Güsewell, Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Katzensprung 2, 39104 Magdeburg, E-Mail: vergabestelle@ra.magdeburg.de, Tel. Behördennummer 115 oder
+49391540 5297
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung Julius-Bremer-Straße 10 39104 Magdeburg, Tel. Behördennummer 115 oder +49 391 540-2468, Mail: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de.
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Wir erheben und verarbeiten die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
- Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
- Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
- Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Beteiligung am Vergabeverfahren und für einen Vertragsschluss erforderlich. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Angebot im Zuge des Vergabeverfahrens somit nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert.
Informationen zum Datenschutz Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Im Rahmen eines Vergabeverfahrens kommen verschiedene Ermächtigungsnormen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO als Rechtsgrundlagen einer rechtmäßigen Verarbeitung in Betracht:
Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, da die Datenverarbeitung im Rahmen des Vergabeverfahrens als vorvertragliche Maßnahme zur Durchführung erforderlich ist.
Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten weiterhin zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. einzelnen Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und je nach Auftragsart der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A, des Tariftreue- und Vergabegesetzes Land Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) sowie der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) Rechtsgrundlage.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSVGO zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Auch dies kann in der Anwendung der einzelnen Bestimmungen des GWB, der VgV, der UVgO, des TVergG LSA oder der VOB/A sowie der VergStatVO zu sehen sein.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Wir geben die von Ihnen gemachten Angaben zur Bearbeitung an die am Vergabeverfahren beteiligten Dritten, (Planungsbüros, Architekten, Ingenieure, Statiker, ggf. Gutachter und Rechtsanwälte, Nachprüfungsstellen, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe und Zuwendungsgeber) weiter. Bei Streitigkeiten werden die Daten auch an die zuständigen Vergabekammern und/oder Gerichte weitergegeben.
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:
- Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms.
- Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung.
- Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
- Recht auf Auskunft
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft des Verantwortlichen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten und Information zu den Verarbeitungszwecken; die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder werden; falls möglich die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer.
- Recht auf Berichtigung
Informationen zum Datenschutz Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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Sie haben nach Art. 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung fehlerhafter Sie betreffenden personenbezogener Daten zu verlangen.
- Recht auf Einschränkung
Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO zu verlangen, sofern eine der darin genannten Voraussetzungen gegeben ist.
- Widerspruchsrecht
Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO). Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de Bitte beachten Sie, dass wir bei derartigen Anfragen sicherstellen müssen, dass es sich tatsächlich um die betroffene Person handelt. Aus diesem Grund wird regelmäßig ein Identitätsnachweis erforderlich sein.
- Beschwerderecht
Nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).
Informationen zum Datenschutz Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau
A Einheitliche Fassung (August 2019) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A, „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" Abschnitt 1 (VOB/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen bei schriftlicher Angebotsabgabe dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (z.B. ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
101 HVA B-StB Vordruck Teilnahmebedingungen National 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 7 Eignung 7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen 7.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (August 2019) (Aufgestellt vom BMVI, Abteilung StB, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Zu 3 Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
101 HVA B-StB Vordruck Teilnahmebedingungen National 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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Bezeichnung der Bauleistung:
| Vergabenummer | Bürgerpark Reform -Förderprogramm Stadtumbaumaßnahme: Reform-, 39118 Magdeburg |
|---|---|
| 30-ZV-0151/26 | 2. Bauabschnitt - Wegebauarbeiten |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Beginn der Ausführung
Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum)
Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung
Frühestens am , Spätestens am 05.03.2027 (Datum)
Als zeitlicher Beginn der Ausführung wird folgende Tätigkeit festgelegt:
Wird vorstehend keine ausdrückliche Aussage zur Tätigkeit getroffen, ist davon auszugehen, dass
mit Beginn der Ausführung die Aufnahme der Tätigkeit des Auftragnehmers auf der Baustelle
gemeint ist; dies ist im Regelfall die Baustelleneinrichtung.
1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:
Spätestens Werktage nach
Einzelfristen für
1.2.1 = spätestens Werktage nach
1.2.2 = spätestens Werktage nach
1.2.3 = spätestens Werktage nach
1.2.4 = spätestens Werktage nach
1.2.5 = spätestens Werktage nach
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum
Spätestens am 30.06.2027 (Datum)
Einzelfristen für
1.3.1 Fertigstellungspflege = spätestens Im Jahr der Herstellung
1.3.2 Entwicklungspflege = spätestens 1. Vegetationsjahr und nach Abnahme der
Fertigstellungspflege
1.3.3 Entwicklungspflege = spätestens 2. Vegetationsjahr und nach Abnahme der
Fertigstellungspflege
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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1.3.4 = spätestens (Datum)
1.3.5 = spätestens (Datum)
1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
1.4.1 = Kalendertage
1.4.2 = Kalendertage
1.4.3 = Kalendertage
1.4.4 von bis (Datum)
1.4.5 von bis (Datum)
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß
§ 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende
Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung
0,2 % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
0,2 % je Kalendertag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
2.2 Vertragsstrafe je Werktag in % der im Leistungsverzeichnis benannten Kosten Summe der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung:
% nach 1.2.1 % nach 1.2.2 % nach 1.2.3
% nach 1.2.4 % nach 1.2.5
Vertragsstrafe je Kalendertag in % der im Leistungsverzeichnis benannten Kosten Summe der
Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die
Vollendung:
% nach 1.3.1 % nach 1.3.2 % nach 1.3.3
% nach 1.3.4 % nach 1.3.5
2.3 Vertragsstrafe je Kalendertag in % der im Leistungsverzeichnis benannten Kosten Summe der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
% nach 1.4.1 % nach 1.4.2 % nach 1.4.3
% nach 1.4.4 % nach 1.4.5
2.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme Netto-Abrechnungssumme begrenzt (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Auftragssumme Netto-Abrechnungssumme der zugehörigen baulichen Leistung). Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme Netto-Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.5 Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung
gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf
Kalendertage festgelegt.
4 Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.
Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für
Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der
Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
6 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des
Auftraggebers zu verwenden und zwar für
die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“ die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“ vereinbarte Vorauszahlungen und „HVA B-StB Abschlagszahlungs-/ Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 Vorauszahlungsbürgschaft“ Satz 3 VOB/B das Formblatt
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Frei
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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9 Beschleunigungsvergütung
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung gemäß „HVA B-StB Beschleunigungsvergütung“ wird
vereinbart (siehe Anlage)
9.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für
Verkehrsbeschränkungen
nach 1.4.1 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.2 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.3 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.4 EUR (netto)/Kalendertag
nach 1.4.5 EUR (netto)/Kalendertag
9.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt EUR (netto) begrenzt.
10 Preisgleitklauseln
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:
Stoffpreisgleitklausel gemäß „HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel“ (siehe Anlage)
11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Keine
Siehe beigefügte Unterlage
12 Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
Die Geltung der Sanktionierung für die Nichterfüllung von Bieterangaben zum Zuschlagskriterium
Technischer Wert bei der späteren Bauausführung gemäß „HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung
Technischer Wert“ wird vereinbart (siehe Anlage)
13 Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells
Die Geltung einer bauvertraglichen Implementierung eines Verfügbarkeitsmodells gemäß „HVA B-StB
„Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell“ wird vereinbart (siehe Anlage)
Anlagen: HVA B-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen
HVA B-StB Stoffpreisgleitklausel
HVA B-StB Beschleunigungsvergütung
HVA B-StB Sanktionierung Nichterfüllung Technischer Wert
HVA B-StB Besondere Bestimmungen Implementierung Verfügbarkeitsmodell
131 HVA B-StB Vorlage Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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Bezeichnung der Bauleistung:
| Vergabenummer | Bürgerpark Reform -Förderprogramm Stadtumbaumaßnahme: Reform-, 39118 Magdeburg |
|---|---|
| 30-ZV-0151/26 | 2. Bauabschnitt - Wegebauarbeiten |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
- Begriffsdefinition
Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet: Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrichtung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt. Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann.
- Abrechnung
Bei elektronischer Rechnungsstellung (XRechnung) hat der Auftragnehmer die Nachweise gemäß § 14 Abs. 1 VOB/B getrennt und vor der Rechnung an den Auftraggeber zu übergeben. Gegebenenfalls sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung weitere Festlegungen zu treffen.
Die Rechnungslegung hat ausschließlich elektronisch und im PDF-Format unter Angabe der Rechnungsnummer, des Namens des beauftragenden Mitarbeiters, sowie des Leistungsortes an folgende zentrale E-Mail-Adresse zu erfolgen:
In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: – Auftragnehmer, – Auftraggeber, – Nummer des Aufmaßblattes, – Bezeichnung der Bauleistung, – Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Aufgestellt“.
Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrundeliegenden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Berechnungen ist nicht zulässig.
-
- Getrennte Rechnungserstellung
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
-
- Nachweis der Massen
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(1) Der Verbrauch ist durch Vorlage von Wiegenachweisen laufend nachzuweisen.
Die Wiegenachweise müssen die folgenden Angaben enthalten: – Lieferwerk, – Name der Baustelle, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegenachweises, – Datum und Uhrzeit der Wägung, – Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B), – Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).
Die Wiegenachweise sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu bestätigen und bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben.
(2) Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Hierbei ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht gesondert vergütet. Die Kosten für darüberhinausgehende Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber erstattet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten zu erstatten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen. Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug.
-
- Bauabrechnung mit IT-Anlagen
Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberechnung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
-
Rechenverfahren/DV-Programme: Die verwendeten DV-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfahrens- beschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
-
Vereinbarung: Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen) ist, ggf. getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.
-
Datenübergabe: Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu übergeben. Eingabedaten sind digital zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen.
-
Berichtigung der Leistungsberechnung: Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergebnisse festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
-
Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei
132 HVA B-StB Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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Abweichungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 ‰ bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Berechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 ‰, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.
-
Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen: Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberechnung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinbaren. Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden.
-
- Aufrechnung
Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Sachsen-Anhalt oder der Landeshauptstadt Magdeburg an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Bauverträge im Straßen- und Brückenbau zwischen den vorgenannten Körperschaften und dem Auftragnehmer.
-
- Bauablaufplan
Wenn ein Bauablaufplan vorzulegen ist, gelten folgende Anforderungen:
Der Bauablaufplan gehört zu den durch den Auftragnehmer zu erstellenden Ausführungsunterlagen. Er ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zu übergeben.
Ein Bauablaufplan ist die grafische Darstellung der organisatorischen und zeitlichen Abläufe aller notwendigen Arbeiten sowie deren Abhängigkeiten voneinander.
Bauablaufpläne sind als Balkenplan (Gantt-Diagramm) oder als Weg-Zeit-Diagramm einschließlich des kritischen Weges darzustellen. Der kritische Weg ist der Weg vom Anfang bis zum Ende eines Bauablaufplanes auf dem die Summe aller Pufferzeiten minimal wird.
Balkenpläne stellen die zeitliche Lage der einzelnen Arbeitsschritte (Vorgänge) und die Dauer der Vorgänge eines Projektes dar. Im Weg-Zeit-Diagramm wird neben der Dauer und dem Termin des jeweiligen Vorganges auch dessen Ort dargestellt.
Der Detailierungsgrad des Bauablaufplanes ist dem jeweiligen Projekt anzupassen. Mindestens die Haupt- gewerke und die vertraglichen Termine (vgl. BVB) sind darzustellen. Erfolgt die Bauausführung nach Teilabschnitten, sind diese auch im Bauablaufplan darzustellen. Bei Notwendigkeit sind Verkehrsführungs- und Sperrphasen sowie Pufferzeiten anzugeben.
Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer ein Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen vorzunehmen und der Bauablaufplan fortzuschreiben. Der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Terminen ist darzustellen. Die Fortschreibung des Bauablaufplanes wird regelmäßig bei Änderungen des Bauablaufes nötig.
132 HVA B-StB Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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-
- Etwaige Vorverträge, in Anlagen A bis D und unter Punkt 3 des Formblattes „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ sowie in Formblatt „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen“ nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dieser Zuschlagserteilung, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Hinweis: Bei den mit „ 1) „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen und ggf. durch Eintrag festzulegen, ob und ggf. inwieweit die darin beschriebene Regelung Vertragsbestandteil werden soll.
132 HVA B-StB Vorlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (03/2026)
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Bezeichnung der Bauleistung:
| Vergabenummer | Bürgerpark Reform -Förderprogramm Stadtumbaumaßnahme: Reform-, 39118 Magdeburg |
|---|---|
| 30-ZV-0151/26 | 2. Bauabschnitt - Wegebauarbeiten |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Gewichtung der Zuschlagskriterien
Anlage zum Muster Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe
1 Die Angebotswertung erfolgt entsprechend nachfolgend benannter Zuschlagskriterien und deren Gewichtung: Wichtung in % Preis 100
Summe: 100 %
Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix gemäß nachfolgenden Regelungen:
1.1 Kriterium Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Weiterhin werden berücksichtigt:
Die Wertungsregelungen des ARS Nr. 05/2005 vom 16.06.2005 (Wertungsvorteil der Beton- bzw. Gussasphaltbauweise von 1,80 € (netto)/m² gegenüber der Splittmastixbauweise) für den Fall, dass entsprechende Nebenangebote zugelassen sind und die Anwendungskriterien des ARS erfüllt sind.
Wertungsbonus für Nebenangebote für eine Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen in Höhe von € (netto)/Kalendertag. Der Wertungsbonus wird auf max. 5 % der Wertungssumme begrenzt.
Abzugsbeträge im Rahmen der Monetarisierung von Zuschlagskriterien
Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
106 HVA B-StB Vorlage Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (Stand: 03/2026)
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1.2 Kriterium Beschleunigungsregelung:
Punktbewertung Für die Angebotswertung im Kriterium Beschleunigungsregelung wird die angebotene Bauzeit wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: 0 Punkte erhält das Angebot, welches die vom Auftraggeber angegebene maximale Bauzeit beinhaltet. 10 Punkte erhält ein fiktives Angebot, welches die angegebene Bauzeit um 20 % unterschreitet. Alle Angebote mit größeren Bauzeitverkürzungen als 20 % erhalten ebenfalls 10 Punkte. Die Punktermittlung für dazwischenliegende angebotene Bauzeiten erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Die Wichtung dieses Kriteriums beträgt %.
Monetäre Bewertung (€-Angaben als Nettobeträge): Für die anzubietenden Verkürzungen der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen maximalen Bauzeit wird der Bonuswerte (€/Tag) für die Verkürzung wie folgt vorgegeben: € (netto) je Kalendertag. Daraus wird die Wertungssumme unter Ziffer 1.1 wie folgt abgeleitet: Wertungssumme = Angebotssumme – (n x Bonuswert) Mit: n = Anzahl der angebotenen Verkürzungstage Die Angabe einer Wichtung entfällt im Rahmen der Monetarisierung.
1.3 Kriterium
Im Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt: (Wichtung %) (Wichtung %) (Wichtung %) (Wichtung %)
1.4 Kriterium
Im Kriterium werden folgende Unterkriterien mit der jeweils angegebenen absoluten Wichtung berücksichtigt: (Wichtung %) (Wichtung %) (Wichtung %) (Wichtung %)
1.5 Die Bewertung der von den Bietern zu den jeweiligen Unterkriterien in den Ziffern mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen gemäß Vordruck „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen; Abschnitt 2“ Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Punktebewertung mit 5, 7,5 bzw. 10 Punkten: 10 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine optimale Erfüllung erwarten lassen. Eine optimale Erfüllung ist dann gegeben, wenn mindestens folgende Anforderungen erfüllt werden:
7,5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine überdurchschnittliche Erfüllung erwarten lassen. Eine überdurchschnittliche Erfüllung ist dann gegeben, wenn mindestens folgende Anforderungen erfüllt werden:
106 HVA B-StB Vorlage Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (Stand: 03/2026)
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5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine normale Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen bzw. der Vorgaben der Baubeschreibung) erwarten lassen.
Die Bewertung der von den Bietern zu den Unterkriterien in den Ziffern mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen gemäß Vordruck „HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen; Abschnitt 2“der Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt gemäß nachstehender Regelung:
2 Zuschlagserteilung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. Bei Monetarisierung von Zuschlagskriterien fließen die Beträge in die Wertungssumme ein. Erfolgt die Wertung ausschließlich über monetarisierte Zuschlagskriterien, erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der geringsten Wertungssumme. Sollte dann immer noch Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.
106 HVA B-StB Vorlage Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft 03-23 Zentrale Vergabestelle Landeshauptstadt Magdeburg (Stand: 03/2026)