Waschen von Unterkunftstextilien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/EFZE
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.12.2023
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000)
- Abholdienst für Wäsche (98311000)
- Textilreinigung (98312000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 752427-2023
- Verfahrensnummer
- 25d1e0b4-6b7c-4db0-8704-a6821a782d7b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/Efze beschafft die Reinigung beziehungsweise Wäsche von Unterkunftstextilien. Die Mengen sind für ein Jahr geschätzt und können nach oben oder unten abweichen; die Abholung erfolgt an den in Anlage 4 des Vertrags genannten Orten in der Region Homberg/Efze.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
6002541478-Waschen von Unterkunftstextilien
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 6002541478-Waschen von Unterkunftstextilien
Die im Preisblatt angegebenen Mengen für ein Jahr sind geschätzt. Abweichungen nach oben und unten sind möglich. Die Abholorte können der Anlage 4 des Vertrages entnommen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · 6002541478-Waschen von Unterkunftstextilien
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.