Wartung von Raumlufttechnik-Anlagen und Brandschutzklappen im Franziskus-Klinikum

Status
Offen
Angebotsfrist
09.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöRProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
623305-2026
Verfahrensnummer
acb3de22-5a24-41f0-882a-0ff4d5fdb71e
CPV-Codes
45259000 · Reparatur und Wartung von Anlagen; 50711000 · Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

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Kurzbeschreibung

Die Universitätsklinikum Aachen AöR beauftragt Wartungsarbeiten im Hauptgebäude des Franziskus-Standorts der Uniklinik RWTH Aachen. Der Leistungsumfang umfasst 11 Anlagen für Raumlufttechnik (RLT), Brandschutzklappen, Einbauteile im Kanalnetz sowie die Dokumentation der Wartungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate ab Leistungsbeginn; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 7:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Wartungsarbeiten RLT Franziskus Klinikum

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Wartungsarbeiten RLT Franziskus Klinikum

    Leistungsumfang Im Uniklinik RWTH Aachen - Franzikus (im Folgenden UKA) sollen in dem Hauptgebäude RLT-Anlagen, Brandschutzklappen und Einbauteile gewartet werden. Es handelt es sich insgesamt um 11 RLT-Anlagen. Im Wesentlichen sind die folgenden Arbeiten durchzuführen:- Wartung von RLT-Anlagen- Wartung von Barndschutzklappen- Wartung von Einbauteile im Kanalnetz- Dokumentation der Wartungstätigkeiten. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate ab Leistungsbeginn. Der Vertrag endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Vertragsparteien bedarf.

    Frist: 09.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

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LOT-0001 · Wartungsarbeiten RLT Franziskus Klinikum

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
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Vergabeunterlagen

34 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026
A01 AMEV Vertrag RLT (1).docxVertragsbedingungen74 KB
A01 AMEV Vertrag RLT.docxVertragsbedingungen74 KB
A04_Arbeitskarten.zipSonstiges20,4 MB
A11_Bestandskarten.zipSonstiges19,4 MB
A17_Fremdfirmenrichtlinie_Stand 2022-04-13.pdfSonstiges7,2 MB
A18 Vertragsbedingungen des Landes NRW.pdfVertragsbedingungen69 KB
BMWK - Rundschreiben zur Anwendung der Russland-Sanktionen_rev.pdfSonstiges2,4 MB
CSX 41 - Eignungskriterien.pdfSonstiges43 KB
CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien.pdfSonstiges43 KB
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docxFormular37 KB
Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.pdfFormular55 KB
Leistungsverzeichnis Wartungsarbeiten KG430 Franziskus.pdfLVLeistungsverzeichnis228 KB
Verwendung elektronischer Mittel_Information nach VgV bzw. VOBA.pdfSonstiges104 KB
Wartungsarbeiten KG430 Lüftung Franziskus.x81Sonstiges159 KB
Wartungsarbeiten KG430 Lüftung Franziskus.x83Sonstiges159 KB
Zus. techn. Vertragsbedingungen UKA Anlagen 1-5.zipVertragsbedingungen54,4 MB
Zusätzliche_Informationen_an_die_Bieter.pdfSonstiges235 KB
124_LD Eigenerklärung zur Eignung.pdfFormular308 KB
312_322 EU 02-2024 - Hinweise Einreichung Teilnahmeantraege_Angebote.pdfAnschreiben69 KB
312a_322a_informationen_dsgvo.pdfSonstiges70 KB
321 EU 01-2020 - Anfrage zur Angebotsabgabe.pdfSonstiges13 KB
324 EU 10-2023 - Angebotsschreiben.rtfAnschreiben80 KB
325 EU 04-2021 - Zusammenstellung Angebotsunterlagen.pdfSonstiges8 KB
511 EU 02-2024 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdfSonstiges117 KB
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdfVertragsbedingungen20 KB
521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.docxFormular28 KB
522 EU 06-2022 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz EU.docxFormular23 KB
523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docxFormular31 KB
531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung.docxFormular24 KB
532 EU 01-2020 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe.docxFormular25 KB
533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe.docxSonstiges23 KB
533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer.docxSonstiges533 B
534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe.docxFormular23 KB
534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung.docxFormular534 B

Anforderungen

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Änderungen und Bieterfragen

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Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren213vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag92 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 10 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
H&Hagemann & Henrichsmann GmbHSteinfurt3007.07.2026452 Tsd. €steigend
KGK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHOberhausen3011.09.2024 - stabil
UGUNIVERSAL Gebäudemanagement und Dienstleistungen GmbHBerlin2020.02.2026460 Tsd. €steigend
SESauter Elektrotechnik GmbH & Co. KGBretten2005.12.2025 - steigend
MBMatthias Böcken GmbHMönchengladbach2011.09.2024 - stabil
BGBraun GmbH & Co. KGBonn1114.09.2026 - steigend
RORud. Otto Meyer Technik Ltd. & Co. KGMünster1101.09.2026 - steigend
WGWISAG Gebäude- und Industrieservice Nord-West GmbH & Co. KGNeuss1130.06.2026 - steigend
GKGKS Klima-Service GmbH & Co. KGStuhr1130.06.2026 - steigend
SGSEW GmbHKempen1118.05.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (115) · Baden-Württemberg (19) · Hessen (13) · Bayern (9) · Niedersachsen (9) · Berlin (9)
UAUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen2315.08.2026
UMUniversitätsklinikum MünsterMünster1608.07.2026
BUBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf1602.06.2025
UZUniversität zu Köln, Abteilung 64 - EinkaufKöln619.06.2026
FAFraport AGFrankfurt am Main517.08.2026
KMKlinikum Mittelbaden gGmbHBaden-Baden506.07.2026
UAUniversitätsklinikum Aachen AöR52074 Aachen426.08.2026
UCUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden01307 Dresden419.08.2026

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Instandsetzungsarbeiten an Heizungs- und SanitäranlagenWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland
    680 Tsd. €
    23.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Heizungs- und Sanitärarbeiten im technischen GebäudemanagementWollersheim GmbH + Co. KGBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland
    538 Tsd. €
    23.12.2024noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Instandhaltung von Heizungs- und Sanitäranlagen im technischen GebäudemanagementAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland
    04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Sanitärtechnische Wartung und Instandsetzung in der Justizvollzugsanstalt KölnAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland
    04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wartung und Instandsetzung von Heizungs- und Sanitäranlagen in der JVA RheinbachAuftragnehmer nicht veröffentlichtBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland
    04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wartung und Instandsetzung von Förderanlagen in den Justizvollzugsanstalten Rheinbach und SiegburgC. Haushahn GmbH & Co.KG Region NordwestBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland
    04.03.2024noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Universitätsklinikum Aachen AöR

Aktiv seit 2023 · 125 Verfahren
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Verfahren pro Jahr44Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 125 seit 2023Spitze KW 18 · 2026 · 10

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
MGMedtronic GmbH612.08.20260,01 €
MIMedline International Germany GmbH626.06.20260,055 €
BBB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG604.11.2025926 Tsd. €
BDBecton Dickinson GmbH427.10.20251,5 Mio. €
BSBoston Scientific Medizintechnik GmbH412.08.20250,01 €
PHPrimed Halberstadt Medizintechnik GmbH326.06.20260,055 €
PHPAUL HARTMANN AG302.06.20260,04 €
MHMölnlycke Health Care GmbH302.06.20260,055 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Medizinprodukte für Absaugung und RegionalanästhesieB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +13 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    07.02.2025noch 5 Monate07.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ultraschalldiagnostik für zwölf medizinische FachbereicheGE Healthcare GmbH +6 weitereKlinikum Dortmund gGmbHDortmund, Deutschland
    07.02.2025noch 5 Monate07.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Produkte für Anästhesie und Intensivmedizin: invasive ZugängeB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +2 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    4,6 Mio. €
    20.03.2025noch 6 Monate20.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Krankenhaushandschuhe für Untersuchungen, Operationen, Strahlenschutz und ZytostatikaAbena GmbH +26 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    21.03.2025noch 6 Monate21.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Spritzen, Kanülen und Infusionszubehör für Anästhesie und IntensivmedizinB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +5 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    25.03.2025noch 6 Monate25.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung von Produkten für die EndoprothetikB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +10 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    28.03.2025noch 6 Monate28.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mikro- und Tischzentrifugen in verschiedenen KapazitätenEppendorf Vertrieb Deutschland GmbHUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    11.06.2025noch 9 Monate11.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Netzwerk-, Sicherheits-, Speicher- und Serverkomponenten mit AbrufdienstleistungenDeutsche Telekom Business Solutions GmbHUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen, Deutschland
    20 Mio. €
    26.02.2026noch 17 Monate26.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Trockenbau-, Dämmungs- und Brandschutzarbeiten an LeitungsschottsImtegro GmbH +1 weitereUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen, Deutschland
    4,2 Mio. €
    19.02.2024noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung persönlicher Schutzausrüstung für medizinische EinrichtungenAlto Products Im- und Export GmbH +15 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    0,1 €
    02.06.2026noch 20 Monate02.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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