Wartung von Photoionisationsdetektoren des Typs PhoCheck Tiger

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.10.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.08.2026
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von Gasspürgeräten (50413100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
643378-2026
Verfahrensnummer
d0c2be2e-a6d6-48f4-8804-1862f4b6735f

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Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Beschaffungsamt des BMI, beschafft Wartungsleistungen für Photoionisationsdetektoren (PID) des Typs „PhoCheck Tiger“. Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Lose mit jeweils bis zu 1.000 Wartungen; bei einer Verlängerung um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate erhöht sich die Höchstmenge je Los auf 1.500 Wartungen. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, und Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarungen über die Wartung von Photoionisationsdetektoren "PhoCheck Tiger"

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Wartung von PID "PhoCheck Tiger"

    Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Los 1 beträgt 1000 Wartungen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate wird die Höchstmenge um 50 % auf insgesamt 1500 Wartungen erhöht. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 1 können von folgenden Behörden und Einrichtungen bestellt werden: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der folgenden Länder: ● Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. ● Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes: Landeskriminalamt Berlin, KTI 23; Berufsfeuerwehr Dortmund; Berufsfeuerwehr Essen; Berufsfeuerwehr Köln; Berufsfeuerwehr Mannheim; ● Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK); ● Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW); ● Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL); ● Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Wartung von PID "PhoCheck Tiger"

    Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Los 2 beträgt 1000 Wartungen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate wird die Höchstmenge um 50 % auf insgesamt 1500 Wartungen erhöht. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 2 können von folgenden Behörden und Einrichtungen bestellt werden: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der folgenden Länder: ● Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. ● Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. ● Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. ● Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. ● Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes: Berufsfeuerwehr Hamburg; Berufsfeuerwehr Leipzig; Berufsfeuerwehr München; ● Bundeskriminalamt (BKA); ● Bundespolizei (BPOL); ● Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien der Bundeswehr (WIS)

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Siehe Vergabeunterlagen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Wartung von PID "PhoCheck Tiger"

Siehe Vergabeunterlagen.
100 %

LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Wartung von PID "PhoCheck Tiger"

Siehe Vergabeunterlagen.
100 %

Vergabeunterlagen

24 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
01_Besondere_Bewerbungsbedingungen_20260812.pdfAnschreiben300 KB
02_Allgemeine Bewerbungsbedingungen_elektronisch.pdfAnschreiben186 KB
03_Aufforderungsschreiben.pdfSonstiges160 KB
04_Rahmenvereinbarung_Wartung_PID-Phocheck-Tiger_20260812.pdfSonstiges470 KB
05_Anlage_1_zur_RV_Prüfung_und_Dokumentation_PID_20260812.pdfSonstiges204 KB
06_Anlage_3_zur_RV_Los-1_bestellberechtigte_Behoerden_202607.pdfSonstiges243 KB
07_Anlage_3_zur_RV_Los-2_bestellberechtigte_Behoerden_202607.pdfSonstiges243 KB
08_Anlage_4_zur_RV_Reporting-Template_KdB.xlsxSonstiges120 KB
09_Angebotsformular_sgn.pdfFormular3,8 MB
10_Vordruck_Referenzen.pdfFormular1,5 MB
11_Vordruck_Anzahl_gem_T021_BG_RCI_bef_Mitarbeiter.pdfFormular123 KB
12_Eigenerklärung_Ausschlussgründe.pdfFormular306 KB
13_Eigenerklärung_Sanktionen_Russland.pdfFormular168 KB
14_Anlage_Unternehmensdaten.pdfSonstiges270 KB
15_Anlage_2_zur_RV_Verwahrungsort.pdfSonstiges126 KB
16_Anlage_KatalogdatenKDBund.pdfSonstiges78 KB
17_Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung.pdfFormular163 KB
18_Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge.pdfFormular137 KB
19_Unteraufträge.pdfSonstiges152 KB
20_AGB.pdfSonstiges211 KB
21_VOL_B_2003.pdfSonstiges220 KB
22_Rechtsbehelfsbelehrung.pdfSonstiges91 KB
23_Info_E-Rechnung.pdfSonstiges517 KB

Anforderungen

Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Siehe Vergabeunterlagen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 750408-2026
  2. 18.09.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist wurde bis zum 01.10.2026, 11:30 Uhr verlängert.

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