Wartung von Photoionisationsdetektoren des Typs PhoCheck Tiger
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.10.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- CPV-Codes
- Reparatur und Wartung von Gasspürgeräten (50413100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 643378-2026
- Verfahrensnummer
- d0c2be2e-a6d6-48f4-8804-1862f4b6735f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 24 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Beschaffungsamt des BMI, beschafft Wartungsleistungen für Photoionisationsdetektoren (PID) des Typs „PhoCheck Tiger“. Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Lose mit jeweils bis zu 1.000 Wartungen; bei einer Verlängerung um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate erhöht sich die Höchstmenge je Los auf 1.500 Wartungen. Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, und Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarungen über die Wartung von Photoionisationsdetektoren "PhoCheck Tiger"
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Wartung von PID "PhoCheck Tiger"
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Los 1 beträgt 1000 Wartungen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate wird die Höchstmenge um 50 % auf insgesamt 1500 Wartungen erhöht. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 1 können von folgenden Behörden und Einrichtungen bestellt werden: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der folgenden Länder: ● Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. ● Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes: Landeskriminalamt Berlin, KTI 23; Berufsfeuerwehr Dortmund; Berufsfeuerwehr Essen; Berufsfeuerwehr Köln; Berufsfeuerwehr Mannheim; ● Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK); ● Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW); ● Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL); ● Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Wartung von PID "PhoCheck Tiger"
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Los 2 beträgt 1000 Wartungen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate wird die Höchstmenge um 50 % auf insgesamt 1500 Wartungen erhöht. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 2 können von folgenden Behörden und Einrichtungen bestellt werden: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der folgenden Länder: ● Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. ● Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. ● Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. ● Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. ● Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes: Berufsfeuerwehr Hamburg; Berufsfeuerwehr Leipzig; Berufsfeuerwehr München; ● Bundeskriminalamt (BKA); ● Bundespolizei (BPOL); ● Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien der Bundeswehr (WIS)
Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Siehe Vergabeunterlagen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Wartung von PID "PhoCheck Tiger"
- Siehe Vergabeunterlagen.
- 100 %
LOT-0002 · Rahmenvereinbarung über die Wartung von PID "PhoCheck Tiger"
- Siehe Vergabeunterlagen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
24 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 300 KB | |
| Anschreiben | 186 KB | |
| Sonstiges | 160 KB | |
| Sonstiges | 470 KB | |
| Sonstiges | 204 KB | |
| Sonstiges | 243 KB | |
| Sonstiges | 243 KB | |
| Sonstiges | 120 KB | |
| Formular | 3,8 MB | |
| Formular | 1,5 MB | |
| Formular | 123 KB | |
| Formular | 306 KB | |
| Formular | 168 KB | |
| Sonstiges | 270 KB | |
| Sonstiges | 126 KB | |
| Sonstiges | 78 KB | |
| Formular | 163 KB | |
| Formular | 137 KB | |
| Sonstiges | 152 KB | |
| Sonstiges | 211 KB | |
| Sonstiges | 220 KB | |
| Sonstiges | 91 KB | |
| Sonstiges | 517 KB |
Anforderungen
Nachweis gemäß Vergabeunterlagen Siehe Vergabeunterlagen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 750408-2026
- 18.09.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist wurde bis zum 01.10.2026, 11:30 Uhr verlängert.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.