Stickstoffspül- und Dichtheitsprüfgeräte für optische und optronische Geräte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.11.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Druckmessgeräte (38423000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 692552-2026
- Verfahrensnummer
- 01b46b42-253e-494f-b649-b5055aae3e2a
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beschafft Geräte zum Spülen mit Stickstoff und zur Dichtheitsprüfung optischer und optronischer Geräte. Der Rahmenvertrag umfasst insgesamt 185 Einheiten; eine feste Beauftragung von 15 Einheiten ist geplant. Die Ausschreibung ist den Regionen Koblenz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zugeordnet und hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen.
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Leistungsbeschreibung
Das Stickstoffspülgerät (N-Spül-Ger) dient zur Stickstoffspülung sowie zur Dichtheitsprüfung von optischen/ optronischen handgehaltenen sowie fahrzeuggebundenen Geräten mit verschiedenem Rauminhalt, bei denen eine periodische Kontrolle der Dichtheit und Luftfeuchte erforderlich ist. Das Gerät kann in verschienden WSA als stationäres Gerät verwendet werden. Im Bedarfsfall kann es außerhalb der WSA auch als tragbares Gerät eingesetzt werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Stickstoff-Füll-Prüf-Vorrichtung (N-Spül-Ger)
Rahmenvertrag über die Lieferung von insgesamt 185 SE Stickstoff-Füll-Prüfvorrichtung, optisch/ optronisches Gerät (N-Spül-Ger). Die geplante Festbeauftragung liegt bei 15 SE.
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber musss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alles Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Bewerber, die die geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise (auch ggf. nach Nachforderung) nicht fristgerecht vorgelegt haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Bewerber hat auf eine Nachforderung keinen Anspruch.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Stickstoff-Füll-Prüf-Vorrichtung (N-Spül-Ger)
- Alleininges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
7 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026| Sonstiges | 602 KB | |
| Sonstiges | 602 KB | |
| Formular | 203 KB | |
| Formular | 163 KB | |
| Formular | 229 KB | |
| Sonstiges | 1 KB | |
| Formular | 79 KB |
Anforderungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber musss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alles Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Bewerber, die die geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise (auch ggf. nach Nachforderung) nicht fristgerecht vorgelegt haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Bewerber hat auf eine Nachforderung keinen Anspruch.
Änderungen und Bieterfragen
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