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Wartung und Weiterentwicklung der Online-Editionen zu Kabinettsprotokollen und Reichskanzleiakten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.09.2026, 10:27 (Europe/Berlin)

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Kriterienkatalog Leistung

Rahmenvereinbarung über die Wartung, die Pflege und die

Weiterentwicklung der Online-Editionen „Die Kabinettsprotokolle der

Bundesregierung“ und „Akten der Reichskanzlei“ für das Bundesarchiv

(BArch)

Az. B 12.30 – 0255/26/VV : 1

Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren

Beschaffungsamt des BMI

Referat B 12

Anschrift Beschaffungsamt des BMI

Brühler Straße 3 53119 Bonn

Ausgabenummer 1 Ausgabedatum 04.09.2026

Beschaffungsamt des BMI, B12, Stand 19.06.2026

Kriterienkatalog Leistung / Az. B 12.30 – 0255/26/VV : 1

1. Erläuterungen

Um die voraussichtliche Qualität der Leistung aufgrund Ihres Angebotes bewerten zu können, sind von Ihnen in einem selbsterstellten Dokument („Konzeptpapier“) zu den nachfolgenden Leistungskriterien Angaben zu machen und die sich darauf beziehenden Fragen zu beantworten.

Allgemeine Angaben ohne Bezug zu einem der nachfolgenden Leistungskriterien sind zu unterlassen.

Die in den eingereichten Konzepten und Entwürfen enthaltenen und damit zugesagten Umsetzungs- und Qualitätsstandards sowie die dazu notwendigen Aufwendungen werden im Falle einer Zuschlagserteilung als vertragliche Pflichten vereinbart. Sie werden vollwertiger Vertragsbestandteil. Bitte beachten Sie, dass die in den Vergabeunterlagen definierten Mindestanforderungen zwingend einzuhalten sind. Angebote mit von den Mindestanforderungen abweichenden Leistungsinhalten werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

1.1 Anforderungen an die Form des Konzeptpapiers

Der Umfang des Konzeptpapiers darf jeweils die in der Aufgabenstellung / dem besonderen Erwartungshorizont genannte maximale Zeichenanzahl nicht überschreiten. Es ist darüber hinaus die Schriftart „Calibri“ mit Schriftgrad 12 im Blocksatz mit einem Zeilenabstand von 1,15 und Seitenrändern von 2,5 cm zu nutzen. Ein Verstoß führt nicht automatisch zum Ausschluss Ihres Angebotes, wirkt sich jedoch negativ auf die Bewertung aus.

Ihr Konzeptpapier reichen Sie bitte in anonymisierter Form ein. Dies bedeutet, dass keine Rückschlüsse auf Ihr Unternehmen anhand Ihres Dokumentes möglich sind.

Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, ist das Verweisen auf Webseiten mittels Links nicht zulässig, da eine Aktualisierung der betreffenden Webseiten nach Ablauf der Frist zur Abgabe eines Angebotes nicht auszuschließen ist. Geben Sie in Ihrem Angebot daher keine Links an und verweisen Sie nicht auf Webseiten. Entsprechende Angaben werden vor der Bewertung des Angebotes durch die Vergabestelle geschwärzt.

Darüber hinaus sind die in den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen angegebenen Formvorgaben zu beachten.

Bitte senden Sie nur die geforderten Konzepte (jeweils ein Konzept pro Leistungskriterium, im PDF-Format) ein. Zu jedem Leistungskriterium wird jeweils nur eine Variante berücksichtigt. Reichen Sie mehr als die geforderte Anzahl ein, entscheidet das Los, welche Variante zu einem Leistungskriterium in die Wertung gelangen. Weitere Varianten der Konzepte sowie Konzepte, die nicht innerhalb der Angebotsfrist elektronisch eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.

1.2 Bewertung des Konzeptpapiers

Ihre Ausführungen werden nach Leistungspunkten bewertet, die hier anschließend erläutert werden. Die Bewertung dient der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und stellt die Leistungskennzahl (L) dar (vgl. Ziffer 3.8.2 besondere Bewerbungsbedingungen).

Ihre Angaben werden anhand einer Skala von 6 bis 1 Punkten bewertet. 6 steht für die höchste und 1 für die niedrigste Bewertung. Anhand der dazwischenliegenden vollen Punktzahlen dazwischen werden die Wertungen jeweils abgestuft.

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Die einzelnen Punktzahlen stehen für die nachfolgend beschriebene Bewertungsskala.

Tabelle 1 Bewertungsskala

BewertungspunkteBeschreibung der Bewertungsskala
6 Punktefür ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg ohne oder nur mit
geringfügigen Schwächen und in Einzelaspekten in herausragender Qualität
erreicht werden wird
5 Punktefür ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg ohne oder nur mit geringfügigen Schwächen erreicht werden wird
4 Punktefür ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg bei dem die
vorhandenen Stärken in der Gesamtschau die vorhandenen Schwächen
überwiegen erreicht werden wird
3 Punktefür ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg mit in der Gesamtbetrachtung ausgeglichenen Stärken und Schwächen erreicht werden wird
2 Punktefür ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg wegen der die Stärken
überwiegenden Schwächen nicht durchgängig oder nicht vollständig erreicht
werden wird
1 Punktfür ein Konzept, das erwarten lässt, dass der Leistungserfolg in erheblichem Maße nicht erreicht werden wird

1.3 Allgemeiner Erwartungshorizont an die Konzepte

Es gilt zu allen Leistungskriterien zusätzlich immer der allgemeine Erwartungshorizont, sofern nicht abweichende Anforderungen in einem Leistungskriterium gemacht werden.

Zu den Leistungskriterien wird jeweils ein Konzept erwartet, das

● die in der Leistungsbeschreibung und sonstigen Vergabeunterlagen angegebenen Anforderungen an die Leistung in Bezug auf das jeweilige Leistungskriterium vollständig aufgreift und beachtet, ● die von Ihnen angebotene Ausgestaltung der Leistungserbringung und deren Vorbereitung, die Vorzüge und die Beschaffenheit deutlich erkennen lässt, ● in Bezug auf Ihr Leistungsversprechen bzw. den Leistungserfolg schlüssig, leicht verständlich, sehr gut nachvollziehbar und aussagekräftig, als auch ohne fachliche Fehler oder Ungenauigkeiten ist und ● eine angemessene Schwerpunktsetzung erkennen lässt, prägnant, präzise und ohne fachliche Fehler ist.

2. Leistungskriterien / Erwartungshorizont

2.1 Leistungskriterium Nr. 1: Erfahrung in der technischen Frontend-

Entwicklung

Bei den zu betreuenden und weiterzuentwickelnden Online-Präsentationen handelt es sich um wissenschaftliche Editionen auf der Basis von komplexen, dokumentenzentrierten und semi- strukturierten Daten (XML/TEI). Das Backend wird mit der digitalen Arbeitsumgebung „ediarum“

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realisiert und liefert alle dynamischen Funktionalitäten und Daten (Listenattribute, Inhaltstexte, Bilder etc.) über API-Schnittstellen. Dynamische Funktionalitäten werden im JSON-Format übergeben, die Daten selbst in der Regel als XML. Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung ist eine substantielle Projekterfahrung mit semi-strukturierten Daten im Kultur-/Wissenschafts- /Öffentlichen Sektor sehr wichtig.

Stellen Sie anhand mindestens eines der unter Ziffer 3.4.1.1 der Besonderen Bewerbungsbedingungen geforderten 2 Referenzprojekte in nicht mehr als 2.000 Wörtern (zzgl. Grafiken) dar, welche Erfahrungen im Umgang mit standardisierten texttechnologischen XML- Schemata (insb. TEI oder vergleichbare offene Standards) sowie der Transformation und performanten Darstellung dieser tief verschachtelten Datenstrukturen in modernen Web- Frontends Sie nachweisen können. Gehen Sie explizit auf folgende Aspekte ein:

 Datenbasis: Welche Datenstrukturen lagen vor (z. B. TEI-XML, proprietäres XML, JSON) und wie tief waren diese geschachtelt?  Herausforderung im Frontend: Wie wurde die Transformation der semi-strukturierten Daten für den Browser gelöst? (z. B. serverseitiges Parsing, Client-seitige Transformation, Nutzung von Web Components oder Frameworks wie React/Vue).  Benutzerinteraktion: Wie wurden geisteswissenschaftliche Spezifika (z. B. wissenschaftlicher Anmerkungsapparat, Personenregister) im Frontend visuell und barrierefrei umgesetzt?

Allgemeiner Erwartungshorizont Leistungskriterium 1:

Die Darstellung behandelt alle genannten Aspekte und zeigt eine substantielle Projekterfahrung in der technischen Frontend-Entwicklung im Bereich des Kulturerbes (Cultural Heritage), der Geisteswissenschaften (Digital Humanities), des GLAM-Sektors (Galerien, Bibliotheken, Archive, Museen) oder des Öffentlichen Sektors. Eine erfolgreiche Überführung komplexer Text- Strukturen (Mixed Content, kritische Apparate, Registerverknüpfungen) auf Basis von dokumentenzentriertem XML (z.B. TEI) in moderne, performante Web-Frontends wird plausibel und überzeugend nachgewiesen.

2.2 Leistungskriterium Nr. 2: Projektmanagementkonzept

Ein dem Projekt angemessenes und anforderungskonformes Projektmanagement je Weiterentwicklungsprojekt ist für den Erfolg des Vorhabens sehr wichtig. Beschreiben Sie in nicht mehr als 3.000 Wörtern (zzgl. Grafiken) anhand einer nachvollziehbaren und schlüssigen Darstellung Ihr Vorgehensmodell beim Projektmanagement für die Weiterentwicklung der bestehenden Online-Präsentationen. Berücksichtigen Sie hierbei das V-Modell XT, erweitert um die Scrum-Methoden, (oder gleichwertig).

Die Darstellung und das Projektmanagement müssen zudem folgende Mindestanforderungen erfüllen:

 Nennung der angewendeten Projektmanagement-Methode  Darstellung der Projektorganisation inkl. Risikomanagement, die durch die Bietende für das Projekt vorgesehen wird  Darlegung der Mitwirkungspflichten des Bundesarchivs und ggf. weiterer Dritter  Erläuterung, wie die Weiterentwicklungsprojekte aus Sicht der Bietenden in die Phasen Planung, Konzeption, Umsetzung, Test, Abnahme und Inbetriebnahme zu gliedern sind  Beschreibung des Eskalationsverfahrens und Eskalationsmanagements  Beschreibung der Projektüberwachung und der dazu verwendeten Tools

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Allgemeiner Erwartungshorizont Leistungskriterium 2:

Das Projektmanagementkonzept behandelt alle genannten Aspekte und stellt plausibel dar, wie das Projekt organisiert, durchgeführt und gesteuert wird, so dass ein sehr gut organisiertes und erfolgreiches Projekt sicher zu erwarten ist und potentielle Risiken erkannt und erfolgreich behandelt werden. Die Bietende beschreibt konkret und plausibel die Projektorganisation, die Projektphasen, das Projektcontrolling, die Rollen und Verantwortungen und das Eskalationsverfahren, so dass eine erfolgreiche und reibungslose Projektdurchführung sicher zu erwarten ist.

3. Ermittlung der Leistungskennzahl (L)

Gemäß Ziffer 3.8.2 der besonderen Bewerbungsbedingungen spiegelt die Leistungskennzahl (L) den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung (Leistungskriterien) wider. Die Berechnung erfolgt wie folgt:

3.1 Ermittlung des Erfüllungsgrades

Maximal können je Leistungskriterium sechs Punkte erreicht werden.

Der Erfüllungsgrad eines Leistungskriteriums ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der erreichten Punktzahl des Leistungskriteriums und der maximal erreichbaren Punktzahl des jeweiligen Leistungskriteriums.

Die Formel lautet:

𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑡𝑒 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐿𝐾 𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑 𝐿𝐾 = ×100 𝑚𝑎𝑥.𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑏𝑎𝑟𝑒 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐿𝐾

3.2 Gewichtung der einzelnen Leistungskriterien

Der Erfüllungsgrad je Leistungskriterium wird mit dem Gewichtungsfaktor je Leistungskriterium multipliziert. Dies stellt den gewichteten Erfüllungsgrad (Erfüllungsgrad ) dar. g

Die Leistungskriterien werden wie folgt gewichtet

a) Leistungskriterium 1: 60%, b) Leistungskriterium 2: 40%,

3.3 Gesamtergebnis zur Leistungskennzahl (L)

Die Ergebnisse der Multiplikationen werden im Anschluss addiert. Die Summe ergibt die Leistungskennzahl (L).

Die Formel lautet:

𝐿 = ∑⬚𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑𝑔 𝐿𝐾 1 bis 𝐸𝑟𝑓ü𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑔𝑟𝑎𝑑𝑔 𝐿𝐾 2 Maximal können 100 Punkte erreicht werden.

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3.4 Gewichtung und Verhältnis

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach den Vorgaben der besonderen Bewerbungsbedingungen Ziffer 3.8.2.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.

Die Vergabestelle wendet folgende Zuschlagskriterien an:

● Voraussichtliche Qualität der Leistung

Für die Konzeptbewertung kann eine maximale Leistungskennzahl von 100 erreicht werden. Die Punktzahlen werden nach der folgenden Formel ermittelt gewichtet:

𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑘𝑒𝑛𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐼ℎ𝑟𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒𝑠 ×70 ● Preise gemäß den 𝑚An𝑎g𝑥a𝑖b𝑚e𝑎n 𝑙i m𝑒𝑟 A𝑟𝑒n𝑖g𝑐eℎb𝑏o𝑎t 𝑟𝑒 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑘𝑒𝑛𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙

Die Summe der Einzelpreise des Angebotsformulars (inkl. der gesetzlichen Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer und Skontoabzug) fließt mit 30 Maximalpunkten in die Bewertung der Angebote der geeigneten Bieter ein. Dabei erhält das preisgünstigste Angebot die Maximalpunktzahl 30. Bei der Ermittlung der Preispunktzahl werden nur Angebote berücksichtigt, die den qualitativen Mindesterfüllungsgrad erreichen und nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen werden müssen. Im Falle eines Ausschlusses wegen fehlender Auskömmlichkeit, wird die Preispunktzahl unter den verbliebenen Angeboten erneut ermittelt.

Die Punktzahl wird nach folgender Formel ermittelt:

𝑆𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝐸𝑖𝑛𝑧𝑒𝑙𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠𝑒 𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑓𝑜𝑟𝑚𝑢𝑙𝑎𝑟𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝑔ü𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠 ×30 Bitte beach𝑆t𝑢en𝑚 S𝑚ie𝑒, d𝑑a𝑒s𝑟s 𝐸e𝑖in𝑛e𝑧 𝑒S𝑙k𝑝o𝑟n𝑒t𝑖o𝑠f𝑒ri 𝑑st𝑒 v𝑠o 𝐴n𝑛 w𝑔e𝑒n𝑏i𝑜ge𝑡𝑠r 𝑓a𝑜ls𝑚 ze𝑢h𝑙𝑎n𝑟 T𝑠a 𝐼gℎe𝑟n𝑒 b𝑠e 𝐴i 𝑛de𝑔r𝑒 A𝑏u𝑜s𝑡w𝑠ertung der Angebote keine Berücksichtigung findet.

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes der Bieter in der engeren Wahl erfolgt anschließend die Addition der für die voraussichtliche Qualität der Leistung und für die Preise gemäß den Angaben im Angebot jeweils erzielten Punkte. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das auf diese Weise die höchste Punktzahl erreicht.

4. Qualitativer Mindesterfüllungsgrad

Zur Sicherstellung eines qualitativen Mindestniveaus kommen für den Zuschlag nur Angebote in Betracht, die im Gesamtergebnis über alle Leistungskriterien in der Summe den Mindesterfüllungsgrad in Höhe von 50% (50 Bewertungspunkte) erreichen bzw. überschreiten.

Sofern das Angebot in der Summe nicht den Mindesterfüllungsgrad erreicht bzw. überschreitet, wird das betreffende Angebot bei der Wertung nicht weiter berücksichtigt. Die Wertung erfolgt nur im Hinblick auf die über die definierten Mindestanforderungen hinaus gehenden Aspekte.

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