Besondere Bewerbungsbedingungen
Offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) über
Rahmenvereinbarung über die Wartung, die Pflege und die
Weiterentwicklung der Online-Editionen „Die Kabinettsprotokolle
der Bundesregierung“ und „Akten der Reichskanzlei“
für das Bundesarchiv (BArch)
Az. B 12.30 - 0255/26/VV : 1
Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Beschaffungsamt des BMI
Anschrift Beschaffungsamt des BMI
Referat B 12 Brühler Straße 3 53119 Bonn
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 05.09.2025
Besondere Bewerbungsbedingungen / Az. B 12.30 - 0255/26/VV : 1
Inhaltsverzeichnis
-
Einleitung .................................................................................................................................. 3
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Verzeichnis der einzureichenden Dokumente .......................................................................... 3
-
Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren ..................................................... 4
3.1 Durchführung des Verfahrens .......................................................................................... 4
3.2 Fragen zum Vergabeverfahren ......................................................................................... 4
3.3 Kurzbeschreibung der Leistung und Losaufteilung ........................................................... 4
3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung ......................................................................... 5
3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV ........................ 5 3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise ...................................... 7
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ........................... 7
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland ................................................................ 7
3.5.3 Unternehmensdaten ......................................................................................... 8
3.5.4 Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen .................................... 8
3.5.5 Eigenerklärung Auftragsverarbeitung ............................................................... 8
3.6 Angebotsformular ............................................................................................................. 8
3.7 Nachweise und Erklärungen zur Leistung ......................................................................... 9
3.8 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................................ 9
3.8.1 Angemessenheit der Preise ............................................................................... 9
3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ..................................................... 9
3.9 Rechtsbehelfsbelehrung ................................................................................................. 10
- Vertragsunterlagen ................................................................................................................. 10
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1. Einleitung
Die allgemeinen und die besonderen Bewerbungsbedingungen regeln die Durchführung des Vergabeverfahrens. Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ (ABB). Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des Beschaffungsamtes des BMI formuliert. Soweit im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen der ABB vor.
2. Verzeichnis der einzureichenden Dokumente
Ihnen werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens insgesamt 29 Dokumente als Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Im nachfolgenden Verzeichnis sind die von Ihnen mit dem Angebot zu übermittelnden Dokumente aufgelistet. Geforderte Unterlagen, für die kein Formular vorgesehen ist, sind von Ihnen zu erstellen und z. B. eingescannt als PDF-Datei einzureichen. Die Originale müssen auf Verlangen des Beschaffungsamtes des BMI vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie alle während des Verfahrens eintretenden Umstände, die Einfluss auf Ihre Eignung und Ihre sonstigen Erklärungen haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitteilen müssen – insbesondere, wenn hierdurch die von Ihnen eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt dann erneut in eine Eignungsprüfung ein, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist möglich. Sofern Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Nachweise und Erklärungen bestehen, kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden.
Mit dem Angebot sind folgende Dokumente einzureichen:
Angebotsformular
Vordruck Referenzen
Eigenerklärung Ausschlussgründe
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Anlage Unternehmensdaten
Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Konzepte zu den Leistungskriterien (vom Bieter selbst zu erstellen)
Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften zusätzlich:
Bewerber Bietergemeinschaftserklärung
Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
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Anlage Unternehmensdaten (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzlich vom eignungsverleihenden Unternehmen:
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge
Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben)
Eigenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben)
Anlage Unternehmensdaten (siehe oben)
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe zusätzlich:
| Anlage Unteraufträge Hinweis: Die konkrete Benennung der Unterauftragnehmer muss spätestens vor Zuschlagserteilung erfolgen. | ||
|---|---|---|
| Eigenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben) | ||
| Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des | ||
| Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung | ||
| Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer. Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung | ||
| Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer. | ||
| Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des | ||
| Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung |
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte unter Bezugnahme auf die entsprechenden Unterlagen konkret mit, welche Informationen vertraulich zu behandeln sind.
3. Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren
3.1 Durchführung des Verfahrens
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren nach der VgV.
3.2 Fragen zum Vergabeverfahren
Soweit Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben, beachten Sie bitte Ziffer 1.8 der ABB.
3.3 Kurzbeschreibung der Leistung und Losaufteilung
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die regelmäßige Wartung, die Pflege und die Weiterentwicklung der bestehenden Online-Präsentationen „Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung“ und „Akten der Reichskanzlei“ für das Bundesarchiv
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geschlossen. Die Rahmenvereinbarung umfasst auch die Dokumentation der vorgenommenen Maßnahmen, die nach Vertragsende ggf. eine Weiterführung durch eine andere Firma ermöglicht. Auch die Beratung nach aktuellen Standards in Fragen der Frontend-Entwicklung und des Webdesigns ist anzubieten.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Sofern die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier angegebene Bezeichnung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden.
3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
3.4.1.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung). ● Die Referenzen müssen mindestens einen Auftragswert von 100.000 Euro (netto) haben. ● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Datenmanagement für komplexe, dokumentenzentrierte XML-Daten ● Frontend-Entwicklung im Bereich des Kulturerbes (Cultural Heritage), der Geisteswissenschaften (Digital Humanities), des GLAM-Sektors (Galerien, Bibliotheken, Archive, Museen) oder des Öffentlichen Sektors
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● Webdesign-Entwicklung
● Es müssen nicht alle Merkmale bei allen Referenzen vorgelegen haben. Es ist ausreichend, wenn bei mindestens einer Referenz alle Merkmale vorgelegen haben. Bei mindestens einer weiteren Referenz müssen mindestens zwei beliebige Merkmale vorgelegen haben.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „08_Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.1.2 Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage „07_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung“ die festen, kompetenten, deutschsprachigen und fachlich versierten Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
(1) Es ist eine verantwortliche Ansprechperson des Bieters, die für die Projektleitung vorgesehen ist, sowie eine zweite Ansprechperson als Vertretung zu benennen. Die verantwortliche Ansprechperson für die Projektleitung muss mindestens die nachstehenden Anforderungen nachweisen:
● mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als IT-Projektleitung ● Studienabschluss: mindestens Diplom-, Bachelor- oder Masterniveau der Richtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Business Management oder vergleichbar; bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses muss eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren nachgewiesen werden.
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(2) Es ist eine verantwortliche Ansprechperson des Bieters, die als Entwickler/in vorgesehen ist, sowie eine zweite Ansprechperson als Vertretung zu benennen, die in den für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Zeiträumen zur Verfügung steht. Die verantwortliche Ansprechperson für die Softwareentwicklung muss mindestens die nachstehenden Anforderungen nachweisen:
● Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als IT-Softwareentwickler/in ● Studienabschluss: mindestens Diplom- oder Masterniveau der Richtungen Informatik, Physik, Nachrichtentechnik oder vergleichbar; bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses muss eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren nachgewiesen werden.
(3) Es ist eine verantwortliche Ansprechperson des Bieters, die als Webdesigner/in vorgesehen ist, sowie eine zweite Ansprechperson als Vertretung zu benennen, die in den für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Zeiträumen zur Verfügung steht. Die verantwortliche Ansprechperson für das Webdesign muss mindestens die nachstehenden Anforderungen nachweisen:
● Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Webdesignerin/Webdesigner ● Studienabschluss: Diplom- oder Bachelorabschluss der Richtungen Mediendesign, Kommunikationsdesign, Grafikdesign; bei Nicht-Vorliegen eines Studienabschlusses muss eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung und eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nachgewiesen werden.
Der Vordruck „07_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung“ wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern „Platzhalter“ eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise
Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum
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Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“.
3.5.3 Unternehmensdaten
Die Anlage „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage „Unternehmensdaten“ für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
3.5.4 Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen
Das Formular „Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT“ enthält Bedingungen zur Auftragsausführung bei IT-Aufträgen, mit denen die Einhaltung dort enthaltener Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewährleistet wird. Mit der Angebotsabgabe verpflichten Sie sich, die Bedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
3.5.5 Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen ihrer Tätigkeit verwenden.
Das Vergabeverfahren wird zugunsten eines oder mehrerer Bedarfsträger durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher der Bedarfsträger für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird die Bedarfsträgerin nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
3.6 Angebotsformular
Der Vordruck „Angebotsformular“ ist vollständig auszufüllen. Die Preise müssen alle in den Vertragsunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen umfassen – sowohl die Eigenleistungen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft als auch die von Dritten (insbesondere von Unterauftragnehmern) zu erbringenden Leistungen. Der für die angebotene Leistung gültige Umsatzsteuersatz ist im Angebotsformular aus dem zur Verfügung stehenden Drop-Down-Menü auszuwählen.
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3.7 Nachweise und Erklärungen zur Leistung
Legen Sie bitte alle im Dokument „Kriterienkatalog Leistung“ geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument „Kriterienkatalog Leistung“ Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet.
3.8 Prüfung und Wertung der Angebote
Nach Ablauf der Angebotsfrist und Angebotsöffnung werden die Angebote einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Angebotes gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach den §§ 123, 124 GWB oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland, sowie gemäß § 57 VgV oder aus anderen Gründen ausgeschlossen werden muss.
3.8.1 Angemessenheit der Preise
Gemäß § 60 Abs. 1 VgV verlangt das Beschaffungsamt des BMI vom Bieter Aufklärung, wenn die Preise oder die Kosten des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Kann das Beschaffungsamt des BMI die ungewöhnlich niedrige Höhe der angebotenen Preise bzw. Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, kann der Bieter ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zwingend, wenn Verpflichtungen nach § 60 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VgV i. V. m. § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden oder der Bieter an der Aufklärung nicht mitwirkt.
3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Die Vergabestelle wendet folgende Zuschlagskriterien an:
● Voraussichtliche Qualität der Leistung
Für die Konzeptbewertung kann eine maximale Leistungskennzahl von 100 erreicht werden. Die Punktzahlen werden nach der folgenden Formel ermittelt gewichtet:
(Leistungskennzahl Ihres Angebotes)/(maximal erreichbare Leistungskennzahl) × 70
● Preise gemäß den Angaben im Angebot
Die Summe der Einzelpreise des Angebotsformulars (inkl. der Option sowie der gesetzlichen Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer und Skontoabzug) fließt mit 30 Maximalpunkten in die Bewertung der Angebote der geeigneten Bieter ein. Dabei erhält das preisgünstigste Angebot die Maximalpunktzahl 30. Bei der Ermittlung der Preispunktzahl werden nur Angebote berücksichtigt, die den qualitativen Mindesterfüllungsgrad erreichen und nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen werden müssen. Im Falle eines Ausschlusses wegen fehlender Auskömmlichkeit, wird die Preispunktzahl unter den verbliebenen Angeboten erneut ermittelt.
Die Punktzahl wird nach folgender Formel ermittelt:
(Summe der Einzelpreise des Angebotsformulars des günstigsten Angebotes)/(Summe der Einzelpreise des Angebotsformulars Ihres Angebots) × 30
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Preis gemäß den Angaben im Angebotsformular
Der Angebotspreis (inkl. der gesetzlichen Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer) fließt mit 30 Maximalpunkten in die Bewertung der Angebote der geeigneten Bieter ein. Dabei erhält das preisgünstigste Angebot die Maximalpunktzahl 30. Bei der Ermittlung der Preispunktzahl werden nur Angebote berücksichtigt, die den qualitativen Mindesterfüllungsgrad erreichen und nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen werden müssen. Im Falle eines Ausschlusses wegen fehlender Auskömmlichkeit, wird die Preispunktzahl unter den verbliebenen Angeboten erneut ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass eine Skontofrist von weniger als zehn Tagen bei der Auswertung der Angebote keine Berücksichtigung findet.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes der Bieter in der engeren Wahl erfolgt anschließend die Addition der für die voraussichtliche Qualität der Leistung und für die Preise gemäß den Angaben im Angebot jeweils erzielten Punkte. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das auf diese Weise die höchste Punktzahl erreicht.
3.9 Rechtsbehelfsbelehrung
Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte dem Dokument „Rechtsbehelfsbelehrung“.
4. Vertragsunterlagen
Mit der Zuschlagserteilung wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Vertragsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung finden Sie in den Dokumenten, die als Anlagen beiliegen.
Hinweise zur E-Rechnung
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (ERechV) sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 ERechV geregelt. Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/ und in der Anlage „Info E-Rechnung“.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der vorliegenden Ausschreibung.
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