Wartung und Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Erfüllungsregion
- Nicht angegeben
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
- Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 10329c28-d301-4981-ae17-46f5515a13f4
- Verfahrensnummer
- f01e7ce0-d253-4967-af73-c7a7588b29eb
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt die jährliche Wartung, Inspektion und Dokumentation von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock. Zusätzlich sind Sichtkontrollen im Abstand von sechs Monaten vorgesehen; die Anlagen und ihre Komponenten werden dabei nach den einschlägigen Vorgaben geprüft.
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Leistungsbeschreibung
Wartung und Sichtkontrolle Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA-Anlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA - Anlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: erfolgt im Intervall: einmal jährlich umfasst die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen Komponenten, Teile und Funktionen, wie z.B.: Auslöser, Steuerungen, Lichtkuppeln, Fenster, Sensoren, Zuluftöffnungen, Lüftungsfunktion erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. DIN 18232 Teil 2 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV ist durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage zu dokumentieren, vgl. DIN 18232 Teil 2 der AN prüft und informiert die AG ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese aktualisiert bzw. vervollständigt Sichtkontrolle Die Sichtkontrolle bzw. Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: erfolgt, entsprechend der nachfolgenden Kennzeichnung oder gemäß der Bestandsliste in Anlage 1, entweder durch den Betreiber oder den AN. erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08) - eine dieser Sichtkontrollen erfolgt zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle - für die zweite Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben, wenn diese durch den AN durchgeführt werden soll der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung) zu prüfen)
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Wartung, Inspektion und Prüfung von RWA-Anlagen in verschiedenen Liegenschaften der Direktion Rostock - VOEK 604-25
Wartung und Sichtkontrolle Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA-Anlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von RWA - Anlagen, nachfolgend als Wartung bezeichnet: erfolgt im Intervall: einmal jährlich umfasst die gesamte Anlage, inkl. allen dazugehörigen Komponenten, Teile und Funktionen, wie z.B.: Auslöser, Steuerungen, Lichtkuppeln, Fenster, Sensoren, Zuluftöffnungen, Lüftungsfunktion erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. DIN 18232 Teil 2 4. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV ist durch ein Wartungsprotokoll, pro Anlage zu dokumentieren, vgl. DIN 18232 Teil 2 der AN prüft und informiert die AG ob alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind, ggf. werden diese aktualisiert bzw. vervollständigt Sichtkontrolle Die Sichtkontrolle bzw. Sichtprüfung wird nachfolgend als Sichtkontrolle bezeichnet: erfolgt, entsprechend der nachfolgenden Kennzeichnung oder gemäß der Bestandsliste in Anlage 1, entweder durch den Betreiber oder den AN. erfolgt im Intervall: alle 6 Monate (gemäß FVLR - Richtlinie 08) - eine dieser Sichtkontrollen erfolgt zusammen mit der jährlichen Wartung, die Pauschale für die Wartung beinhaltet somit auch alle Kosten für diese Sichtkontrolle - für die zweite Sichtkontrolle ist eine separate Pauschale anzugeben, wenn diese durch den AN durchgeführt werden soll der Umfang der Sichtkontrolle erfolgt mindestens gemäß der aktuellen FVLR - Richtlinie 08 (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V.) und den Vorgaben in diesem LV Ggf. sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten, gemäß Reihenfolge: 1. Vorgaben des Errichters 2. Vorgaben des Herstellers 3. Grundsätzlich: FVLR - Richtlinie 08 und den Vorgaben in diesem LV bei RWA - Anlagen die elektrisch geöffnet werden, ist mindestens die Funktion (Öffnung & Schließung) zu prüfen)
Frist: 02.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 168 KB | |
| Formular | 52 KB | |
| Anschreiben | 344 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 618 KB | |
| Sonstiges | 59 KB | |
| Sonstiges | 12 KB | |
| Formular | 1,8 MB | |
| Formular | 2,9 MB | |
| Sonstiges | 316 KB | |
| Vertragsbedingungen | 391 KB | |
| Sonstiges | 139 KB | |
| Sonstiges | 104 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Sonstiges | 148 KB | |
| Formular | 205 KB | |
| Sonstiges | 25 KB | |
| Anschreiben | 65 KB |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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