09-2026-175-Tariftreueerklärung 2026.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:24 (Europe/Berlin)

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ZR 3 – Vergaben

Tariftreueerklärung

Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue

gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes (Bundestariftreuegesetz – BTTG) sowie weiteren arbeitsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen

Meinem1 Angebot liegt die nachstehende Erklärung zugrunde:

I. Tariftreueversprechen nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) Ich verpflichte mich − im Rahmen der Ausführung des oben genannten öffentlichen Auftrags/der Konzession, den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Aus- führung des öffentlichen Auftrags oder der Konzession tätig sind, mindestens die Arbeits- bedingungen zu gewähren, die in der jeweils einschlägigen Rechtsverordnung nach § 5 BTTG2 für die betroffene Branche festgesetzt sind und − die im Einzelnen unter Ziffer IV. aufgeführten Pflichten gegenüber Unterauftragnehmern und Verleihern zu befolgen.

II. Weitere lohnbezogene Verpflichtungen Ich verpflichte mich, bei der Vertragsdurchführung die Mindestarbeitsbedingungen – einschließ- lich der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts für die zur Vertragsdurchführung einge- setzten Beschäftigten – einzuhalten, die mir nach

− dem Mindestlohngesetz (MiLoG), − einem nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifver- trag, − einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegeset- zes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder − einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erlassenen Rechtsverordnung

vorgegeben sind, und gemäß § 7 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Absatz 1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nummer 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu bezahlen.

1 Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit lediglich die 1. Person Singular verwendet. Die Ta- riftreueerklärung gilt jedoch auch, soweit auf Bieterseite mehr als eine Person auftritt. 2 Hinweis: Die einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG für die betroffene Branche ist beim Referat ZR 3 – Vergaben erhältlich oder kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden.

Stand: September 2026

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Ich verpflichte mich, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht gegebenen- falls zu entrichten sind.

Ich verpflichte mich, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Ar- beitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (etwa § 404 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1b und 2 AÜG, § 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes [SchwarzArbG]) einzuhalten.

III. Sicherheitsvorschriften Ich verpflichte mich, die staatlichen Sicherheitsvorschriften, insbesondere das − Arbeitsschutzgesetz und das − Arbeitssicherheitsgesetz sowie einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere die − Arbeitsstättenverordnung, − Druckluftverordnung, − Gefahrstoffverordnung, − Betriebssicherheitsverordnung, − PSA-Benutzungsverordnung, − die Lastenhandhabungsverordnung und die − Baustellenverordnung sowie die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften und weitere) einzuhalten.

IV. Verpflichtung von Unterauftragnehmern und Verleihern Ich verpflichte mich, von Unterauftragnehmern (Nachunternehmern) und von mir oder von Un- terauftragnehmern beauftragten Verleihern zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicher- zustellen, dass diese ihre Pflichten nach § 4 Absatz 1 und 3 BTTG erfüllen. Dies umfasst insbe- sondere die Gewährung der in der einschlägigen Rechtsverordnung nach § 5 BTTG festgesetzten Arbeitsbedingungen an die von ihnen eingesetzten Arbeitnehmer oder Leiharbeitnehmer.

Ich verpflichte mich, Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Unterauftragnehmer hierauf bezogen eine gleichlautende Erklärung mir gegenüber abgibt. Bei Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen habe ich diese Tariftreueerklärung zum Vertrags- gegenstand mit meinem Unterauftragnehmer zu machen.

Mir ist bekannt, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern eines Dritten zur Durchführung der ver- tragsgegenständlichen Leistungen bei der Auftraggeberin nur unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des AÜG zulässig ist. Dabei habe ich mich zu vergewissern, dass das entleihende Un- ternehmen als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer über die erforderliche Erlaubnis verfügt und die

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übrigen gesetzlichen Anforderungen des AÜG erfüllt. Auf Anforderung werde ich dies gegenüber der Auftraggeberin nachweisen.

V. Unterauftragnehmerhaftung und Haftung für Verleiher Ich bin mir bewusst, dass ich nach Maßgabe von § 12 BTTG als Auftragnehmer für die Erfüllung der Zahlungspflicht nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BTTG von Un- terauftragnehmern oder von diesen beauftragten Verleihern wie ein selbstschuldnerischer Bürge hafte.

Ich verpflichte mich, Unterauftragnehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Unterauftragnehmer sich verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus dieser Tariftreueerklärung erfolgten Entlohnung eines in seinem Unter- nehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die Auftraggeberin eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro zu zahlen.

VI. Nachweis und Kontrollpflichten Ich verpflichte mich, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass ich mein Tariftreue- versprechen einhalte, und diese Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue vor- zulegen. Dies gilt nicht, soweit ich im Einzelfall ein geeignetes Zertifikat einer der in den Verga- beverordnungen genannten Präqualifizierungsstellen vorlegen kann. Die Einzelheiten richten sich nach Ziffer VIII. dieser Erklärung.

Ich verpflichte mich, der öffentlichen Auftraggeberin zur Durchführung von Stichprobenkontrol- len Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner von mir eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnab- rechnungen werde ich einholen.

Ich verpflichte mich, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens monat- lich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterla- gen über die Beschäftigungsverhältnisse bereitzuhalten oder auf Wunsch der Auftraggeberin in Räumlichkeiten der Auftraggeberin vorzulegen.

Mir ist bekannt, dass die Auftraggeberin verpflichtet ist, der Prüfstelle Bundestariftreue diejeni- gen Vergabeunterlagen über vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen zu übermitteln, die für eine Kontrolle der Verpflichtungen des BTTG erforderlich sind. Dies umfasst auch die Verarbeitung und die Übermittlung der für die Kontrolle erforderlichen personenbezogenen Da- ten.

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VII. Informationspflicht gegenüber Beschäftigten Ich verpflichte mich, die Arbeitnehmer sowie die Leiharbeitnehmer, die im Geltungsbereich ei- ner Rechtsverordnung nach § 5 BTTG zur Leistungserbringung eingesetzt werden, spätestens am 15. des auf den Tag der ersten Tätigkeit in Ausführung des Auftrags oder der Konzession folgen- den Monats schriftlich oder in Textform darüber zu informieren, dass sie einen Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen haben.

VIII. Hinweis zur Zertifizierung (§ 10 BTTG) Auftragnehmer, die nach § 3 Absatz 1 TVG tarifgebunden sind oder an eine kirchliche Arbeits- vertragsrichtlinie gebunden sind, können ein geeignetes Zertifikat einer der in den Vergabever- ordnungen genannten Präqualifizierungsstellen vorlegen. Andere Auftragnehmer erhalten das Zertifikat, wenn sie nachweisen, dass sie ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindes- tens Arbeitsbedingungen der einschlägigen Rechtsverordnung nach § 5 BTTG gewähren.

IX. Sanktionen Ich verpflichte mich, bei jedem Verstoß gegen das Tariftreueversprechen, der von der Prüfstelle Bundestariftreue festgestellt wurde, eine Vertragsstrafe von 1 Prozent des Auftragswertes zu leis- ten. Bei mehreren Verstößen kann die Vertragsstrafe bis zu 10 Prozent des Auftragswertes betra- gen. Zudem steht der Auftraggeberin bei den genannten BTTG-Verstößen das Recht zur außeror- dentlichen fristlosen Kündigung zu.

Ich verpflichte mich, für jeden sonstigen nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus dieser Tariftreueerklärung erfolgten Entlohnung eines in meinem Unterneh- men beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die Auftraggeberin eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 Prozent der Auftragssumme, maxi- mal 250.000 Euro, zu zahlen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung aus dieser Tariftreueerklärung stellt des Weiteren eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers dar, so dass die Auf- traggeberin vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann.

Mir ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des BTTG, des AEntG, des SchwarzArbG und des MiLoG für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können.

X. Gültigkeit der Erklärung Diese Tariftreueerklärung gilt für die gesamte Dauer der Ausführung des öffentlichen Auf- trags/der Konzession. Sie ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und des Auftragsverhältnisses.


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