06. 241 Abfall.pdf

Wartung technischer Brandschutzanlagen in Mönchengladbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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(Abfall)

Vergabenummer
ZV26-114
Baumaßnahme Mönchengladbach EAE
Leistung Wartung technischer Brandschutzanlagen

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

  • die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt,
  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
  • die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können.

1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass

  • die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
  • die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt,
  • die erforderlichen Transportgenehmigungen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG) vorliegen.

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

2.2 Der Auftraggeber ist Abfallerzeuger nach dem Krw-/AbfG für die in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- /Abbruchabfälle und Erdaushub. Zur Vorbereitung der rechtskonformen Entsor- gung gefährlicher Abfälle gemäß NachwV und eANV stellt der Auftragnehmer elektronisch erzeugte Layer für alle benötigten Verantwortlichen Erklärungen und alle benötigten Abfallbegleitscheine dem Auftraggeber über die ZKS Abfall papierlos zur Verfügung. Der Auftraggeber prüft und signiert diese Layer als Abfallerzeuger nach eANV unter Anwendung der Web-basierten Software NSUITE. Die gefährlichen Abfälle können erst nach erfolgreicher Signatur von Abfallbegleitscheinen durch den Abfallerzeuger und Übernahme durch den Transporteur von der Baustelle abgefahren werden.

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- /Abbruchabfälle und Erdaushub nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber in o.g. Form vorzu- legen.

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