Wartung, Prüfung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen mit Notdienst

Status
Offen
Angebotsfrist
03.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
  • Wartung von Aufzugsanlagen (50750000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
760450-2026
Verfahrensnummer
26b8d4c2-d919-469f-93d7-221b4cfc5576

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Münchner Wohnen GmbH schreibt für ihre Liegenschaften, Konzerngesellschaften und Verwaltungsobjekte in München Leistungen an Aufzugsanlagen aus. Dazu gehören Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung, Notdienst und die Begleitung von Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS). Die Leistungen sind auf vier Lose verteilt und werden als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.

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Leistungsbeschreibung

Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung, Notdienst, Begleitung der ZÜS-Prüfungen des Münchner Wohnen Konzerns incl. Konzerngesellschaften und Verwaltungsobjekten

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Liegenschaften zu HV13

    Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung, Notdienst, Begleitung der ZÜS-Prüfungen des Münchner Wohnen Konzerns incl. Konzerngesellschaften und Verwaltungsobjekten

    Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Liegenschaften zu HV04 HV05 HV06 HV07 HV12

    Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung, Notdienst, Begleitung der ZÜS-Prüfungen des Münchner Wohnen Konzerns incl. Konzerngesellschaften und Verwaltungsobjekten

    Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Liegenschaften zu HV01 HV02 HV03 HV08 HV09

    Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung, Notdienst, Begleitung der ZÜS-Prüfungen des Münchner Wohnen Konzerns incl. Konzerngesellschaften und Verwaltungsobjekten

    Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Liegenschaften zu HV10 HV11 sowie Hauptverwaltung Münchner Wohnen

    Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung, Notdienst, Begleitung der ZÜS-Prüfungen des Münchner Wohnen Konzerns incl. Konzerngesellschaften und Verwaltungsobjekten

    Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0002 · Liegenschaften zu HV04 HV05 HV06 HV07 HV12

Preis nicht umlagefähige Leistungen (Reparaturen/Instandhaltung) Bezüglich des Kriteriums „Preis nicht umlagefähige Betriebskosten“ erhält das preislich günstigste Angebot 12 von 12 möglichen Punkten. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach der Punktzahl des günstigsten Preisangebots durch Interpolation nach folgender Formel: Punktzahl = Günstigstes Preisangebot * 12 (höchstmögliche Punktzahl) / Angebotspreis Wertungsfaktor 6, d.h. maximal erreichbar: 72 Punkte je LOS
Organisationskonzept Zum Zwecke der Bewertung des Zuschlagskriteriums ,,Organisationskonzept“ hat der Bieter nachfolgende Angaben zu machen. Wird kein Organisationskonzept abgegeben, erfolgt der Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Angaben, Erklärungen bzw. Zusicherungen des Bieters werden Vertragsbestandteil: Themen 1. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Ablaufs des Einsatzes im Störungsfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der logistischen Abläufe (Organisationskonzept A) mit Angabe der verstrichenen Zeit von Störungsmeldung durch den AG bis zum Eintreffen vor Ort im jeweiligen Einsatzfall innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 6:00 – 20:00 Uhr). Maximal erreichbar: 3 Punkte 2. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Ablaufs des Einsatzes im Störungsfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der logistischen Abläufe (Organisationskonzept B) mit Angabe der verstrichenen Zeit von Störungsmeldung durch den AG bis zum Eintreffen vor Ort im jeweiligen Einsatzfall außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Maximal erreichbar: 3 Punkte 3. Für die Behandlung von Störungen sind an Hand von folgenden 3 Fallbeispielen – Defekt in der Steuerungsplatine; – Defekt an der Fahrkorbtüre; – Defekt am Aufzugsantrieb; die Abläufe, von der örtlichen Analyse bis hin zur Problemlösung, unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit von Materialien und Werkzeugen darzustellen (insbesondere Analyse des Problems, Reparatur oder Austausch, Kostendarstellung). Maximal erreichbar: 3 Punkte 4. Für die Behandlung von TÜV-Prüfberichten ist ein Konzept jeweils nach den 3 TÜV -Bewertungsstufen inkl. evtl. erforderlicher Maßnahmen mit entsprechender Zeitschiene darzustellen. Die Abläufe, von der Analyse der Berichte bis hin zur Problemlösung unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der Aufzüge. Maximal erreichbar: 3 Punkte 5. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung der turnusmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten. Darstellung der Abläufe nach Tätigkeiten und zeitlichem Aufwand am Beispiel eines Aufzuges mit 6 Haltestellen, sowie Darstellung des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation. Maximal erreichbar: 3 Punkte 6. Die Bieter haben ein Beschaffungskonzept für Ersatzteile vorzulegen (Hauptlieferanten, Lagerhaltung-welche Ersatzteile, dezentral, zentral, Zugriffszeiten), durchschnittliche Zugriffszeiten auf nicht vorgehaltenes marktübliches Material, aus dem im Hinblick auf die Standorte der auf Grundlage dieser Ausschreibung zu wartenden bzw. instand zu setzenden Anlagen (München, Taufkirchen und Unterhaching) unter Berücksichtigung der Lieferwege ersichtlich wird, dass eine nach den nachstehenden Kriterien möglichst schnelle Leistungserbringung gewährleistet ist. Maximal erreichbar: 3 Punkte 7. Die Bieter haben folgende Musterformulare vorzulegen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind: - Arbeitsnachweis Störungsbeseitigung nach LV-Position D 3.3.6 (2,5 Monteurs Stunden, 1 Obermonteurs Stunde, 2 Anfahrtspauschalen, 1 Kleinmaterialpauschale, 1 Stück Akku 12V/2,3Ah - Arbeitsnachweis Kleinreparatur bei Wartung oder ZÜS-Prüfung nach LV-Position D 3.3.6 (1,5 Monteurs Stunden, 1 Kleinmaterialpauschale) - Wartungsnachweis nach LV-Position D 3.2.2 (Wartung im September, Mangel Notlichtakku muss getauscht werden, Fahrtenzähler vorhanden) - Reparaturangebot nach LV-Position D 3.3.1 (Erneuerung Meiller- Schachttürverriegelung TTS25 links und Bremsmikroschalter Kit Ziehl Abegg - Rechnung zum Arbeitsnachweis Störungsbeseitigung Maximal erreichbar: 3 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl für das Organisationskonzept (Ziff. III): 21 Punkte Wertungsfaktor 10/7, d.h. maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 30 Punkte
Preis umlagefähige Leistungen (Betriebskosten) Bezüglich des Kriteriums „Preis umlagefähige Betriebskosten“ erhält das preislich günstigste Angebot 12 von 12 möglichen Punkten. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach der Punktzahl des günstigsten Preisangebots durch Interpolation nach folgender Formel: Punktzahl =Günstigstes Preisangebot * 12 (höchstmögliche Punktzahl) / Angebotspreis Wertungsfaktor 4, d.h. maximal erreichbar: 48 Punkte je LOS

LOT-0001 · Liegenschaften zu HV13

Preis umlagefähige Leistungen (Betriebskosten) Bezüglich des Kriteriums „Preis umlagefähige Betriebskosten“ erhält das preislich günstigste Angebot 12 von 12 möglichen Punkten. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach der Punktzahl des günstigsten Preisangebots durch Interpolation nach folgender Formel: Punktzahl =Günstigstes Preisangebot * 12 (höchstmögliche Punktzahl) / Angebotspreis Wertungsfaktor 4, d.h. maximal erreichbar: 48 Punkte je LOS
Preis nicht umlagefähige Leistungen (Reparaturen/Instandhaltung) Bezüglich des Kriteriums „Preis nicht umlagefähige Betriebskosten“ erhält das preislich günstigste Angebot 12 von 12 möglichen Punkten. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach der Punktzahl des günstigsten Preisangebots durch Interpolation nach folgender Formel: Punktzahl = Günstigstes Preisangebot * 12 (höchstmögliche Punktzahl) / Angebotspreis Wertungsfaktor 6, d.h. maximal erreichbar: 72 Punkte je LOS
Organisationskonzept Zum Zwecke der Bewertung des Zuschlagskriteriums ,,Organisationskonzept“ hat der Bieter nachfolgende Angaben zu machen. Wird kein Organisationskonzept abgegeben, erfolgt der Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Angaben, Erklärungen bzw. Zusicherungen des Bieters werden Vertragsbestandteil: Themen 1. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Ablaufs des Einsatzes im Störungsfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der logistischen Abläufe (Organisationskonzept A) mit Angabe der verstrichenen Zeit von Störungsmeldung durch den AG bis zum Eintreffen vor Ort im jeweiligen Einsatzfall innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 6:00 – 20:00 Uhr). Maximal erreichbar: 3 Punkte 2. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Ablaufs des Einsatzes im Störungsfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der logistischen Abläufe (Organisationskonzept B) mit Angabe der verstrichenen Zeit von Störungsmeldung durch den AG bis zum Eintreffen vor Ort im jeweiligen Einsatzfall außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Maximal erreichbar: 3 Punkte 3. Für die Behandlung von Störungen sind an Hand von folgenden 3 Fallbeispielen – Defekt in der Steuerungsplatine; – Defekt an der Fahrkorbtüre; – Defekt am Aufzugsantrieb; die Abläufe, von der örtlichen Analyse bis hin zur Problemlösung, unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit von Materialien und Werkzeugen darzustellen (insbesondere Analyse des Problems, Reparatur oder Austausch, Kostendarstellung). Maximal erreichbar: 3 Punkte 4. Für die Behandlung von TÜV-Prüfberichten ist ein Konzept jeweils nach den 3 TÜV -Bewertungsstufen inkl. evtl. erforderlicher Maßnahmen mit entsprechender Zeitschiene darzustellen. Die Abläufe, von der Analyse der Berichte bis hin zur Problemlösung unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der Aufzüge. Maximal erreichbar: 3 Punkte 5. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung der turnusmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten. Darstellung der Abläufe nach Tätigkeiten und zeitlichem Aufwand am Beispiel eines Aufzuges mit 6 Haltestellen, sowie Darstellung des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation. Maximal erreichbar: 3 Punkte 6. Die Bieter haben ein Beschaffungskonzept für Ersatzteile vorzulegen (Hauptlieferanten, Lagerhaltung-welche Ersatzteile, dezentral, zentral, Zugriffszeiten), durchschnittliche Zugriffszeiten auf nicht vorgehaltenes marktübliches Material, aus dem im Hinblick auf die Standorte der auf Grundlage dieser Ausschreibung zu wartenden bzw. instand zu setzenden Anlagen (München, Taufkirchen und Unterhaching) unter Berücksichtigung der Lieferwege ersichtlich wird, dass eine nach den nachstehenden Kriterien möglichst schnelle Leistungserbringung gewährleistet ist. Maximal erreichbar: 3 Punkte 7. Die Bieter haben folgende Musterformulare vorzulegen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind: - Arbeitsnachweis Störungsbeseitigung nach LV-Position D 3.3.6 (2,5 Monteurs Stunden, 1 Obermonteurs Stunde, 2 Anfahrtspauschalen, 1 Kleinmaterialpauschale, 1 Stück Akku 12V/2,3Ah - Arbeitsnachweis Kleinreparatur bei Wartung oder ZÜS-Prüfung nach LV-Position D 3.3.6 (1,5 Monteurs Stunden, 1 Kleinmaterialpauschale) - Wartungsnachweis nach LV-Position D 3.2.2 (Wartung im September, Mangel Notlichtakku muss getauscht werden, Fahrtenzähler vorhanden) - Reparaturangebot nach LV-Position D 3.3.1 (Erneuerung Meiller- Schachttürverriegelung TTS25 links und Bremsmikroschalter Kit Ziehl Abegg - Rechnung zum Arbeitsnachweis Störungsbeseitigung Maximal erreichbar: 3 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl für das Organisationskonzept (Ziff. III): 21 Punkte Wertungsfaktor 10/7, d.h. maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 30 Punkte

LOT-0003 · Liegenschaften zu HV01 HV02 HV03 HV08 HV09

Preis umlagefähige Leistungen (Betriebskosten) Bezüglich des Kriteriums „Preis umlagefähige Betriebskosten“ erhält das preislich günstigste Angebot 12 von 12 möglichen Punkten. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach der Punktzahl des günstigsten Preisangebots durch Interpolation nach folgender Formel: Punktzahl =Günstigstes Preisangebot * 12 (höchstmögliche Punktzahl) / Angebotspreis Wertungsfaktor 4, d.h. maximal erreichbar: 48 Punkte je LOS
Preis nicht umlagefähige Leistungen (Reparaturen/Instandhaltung) Bezüglich des Kriteriums „Preis nicht umlagefähige Betriebskosten“ erhält das preislich günstigste Angebot 12 von 12 möglichen Punkten. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach der Punktzahl des günstigsten Preisangebots durch Interpolation nach folgender Formel: Punktzahl = Günstigstes Preisangebot * 12 (höchstmögliche Punktzahl) / Angebotspreis Wertungsfaktor 6, d.h. maximal erreichbar: 72 Punkte je LOS
Organisationskonzept Zum Zwecke der Bewertung des Zuschlagskriteriums ,,Organisationskonzept“ hat der Bieter nachfolgende Angaben zu machen. Wird kein Organisationskonzept abgegeben, erfolgt der Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Angaben, Erklärungen bzw. Zusicherungen des Bieters werden Vertragsbestandteil: Themen 1. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Ablaufs des Einsatzes im Störungsfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der logistischen Abläufe (Organisationskonzept A) mit Angabe der verstrichenen Zeit von Störungsmeldung durch den AG bis zum Eintreffen vor Ort im jeweiligen Einsatzfall innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 6:00 – 20:00 Uhr). Maximal erreichbar: 3 Punkte 2. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Ablaufs des Einsatzes im Störungsfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der logistischen Abläufe (Organisationskonzept B) mit Angabe der verstrichenen Zeit von Störungsmeldung durch den AG bis zum Eintreffen vor Ort im jeweiligen Einsatzfall außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Maximal erreichbar: 3 Punkte 3. Für die Behandlung von Störungen sind an Hand von folgenden 3 Fallbeispielen – Defekt in der Steuerungsplatine; – Defekt an der Fahrkorbtüre; – Defekt am Aufzugsantrieb; die Abläufe, von der örtlichen Analyse bis hin zur Problemlösung, unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit von Materialien und Werkzeugen darzustellen (insbesondere Analyse des Problems, Reparatur oder Austausch, Kostendarstellung). Maximal erreichbar: 3 Punkte 4. Für die Behandlung von TÜV-Prüfberichten ist ein Konzept jeweils nach den 3 TÜV -Bewertungsstufen inkl. evtl. erforderlicher Maßnahmen mit entsprechender Zeitschiene darzustellen. Die Abläufe, von der Analyse der Berichte bis hin zur Problemlösung unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der Aufzüge. Maximal erreichbar: 3 Punkte 5. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung der turnusmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten. Darstellung der Abläufe nach Tätigkeiten und zeitlichem Aufwand am Beispiel eines Aufzuges mit 6 Haltestellen, sowie Darstellung des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation. Maximal erreichbar: 3 Punkte 6. Die Bieter haben ein Beschaffungskonzept für Ersatzteile vorzulegen (Hauptlieferanten, Lagerhaltung-welche Ersatzteile, dezentral, zentral, Zugriffszeiten), durchschnittliche Zugriffszeiten auf nicht vorgehaltenes marktübliches Material, aus dem im Hinblick auf die Standorte der auf Grundlage dieser Ausschreibung zu wartenden bzw. instand zu setzenden Anlagen (München, Taufkirchen und Unterhaching) unter Berücksichtigung der Lieferwege ersichtlich wird, dass eine nach den nachstehenden Kriterien möglichst schnelle Leistungserbringung gewährleistet ist. Maximal erreichbar: 3 Punkte 7. Die Bieter haben folgende Musterformulare vorzulegen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind: - Arbeitsnachweis Störungsbeseitigung nach LV-Position D 3.3.6 (2,5 Monteurs Stunden, 1 Obermonteurs Stunde, 2 Anfahrtspauschalen, 1 Kleinmaterialpauschale, 1 Stück Akku 12V/2,3Ah - Arbeitsnachweis Kleinreparatur bei Wartung oder ZÜS-Prüfung nach LV-Position D 3.3.6 (1,5 Monteurs Stunden, 1 Kleinmaterialpauschale) - Wartungsnachweis nach LV-Position D 3.2.2 (Wartung im September, Mangel Notlichtakku muss getauscht werden, Fahrtenzähler vorhanden) - Reparaturangebot nach LV-Position D 3.3.1 (Erneuerung Meiller- Schachttürverriegelung TTS25 links und Bremsmikroschalter Kit Ziehl Abegg - Rechnung zum Arbeitsnachweis Störungsbeseitigung Maximal erreichbar: 3 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl für das Organisationskonzept (Ziff. III): 21 Punkte Wertungsfaktor 10/7, d.h. maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 30 Punkte

LOT-0004 · Liegenschaften zu HV10 HV11 sowie Hauptverwaltung Münchner Wohnen

Preis umlagefähige Leistungen (Betriebskosten) Bezüglich des Kriteriums „Preis umlagefähige Betriebskosten“ erhält das preislich günstigste Angebot 12 von 12 möglichen Punkten. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach der Punktzahl des günstigsten Preisangebots durch Interpolation nach folgender Formel: Punktzahl =Günstigstes Preisangebot * 12 (höchstmögliche Punktzahl) / Angebotspreis Wertungsfaktor 4, d.h. maximal erreichbar: 48 Punkte je LOS
Preis nicht umlagefähige Leistungen (Reparaturen/Instandhaltung) Bezüglich des Kriteriums „Preis nicht umlagefähige Betriebskosten“ erhält das preislich günstigste Angebot 12 von 12 möglichen Punkten. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach der Punktzahl des günstigsten Preisangebots durch Interpolation nach folgender Formel: Punktzahl = Günstigstes Preisangebot * 12 (höchstmögliche Punktzahl) / Angebotspreis Wertungsfaktor 6, d.h. maximal erreichbar: 72 Punkte je LOS
Organisationskonzept Zum Zwecke der Bewertung des Zuschlagskriteriums ,,Organisationskonzept“ hat der Bieter nachfolgende Angaben zu machen. Wird kein Organisationskonzept abgegeben, erfolgt der Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Angaben, Erklärungen bzw. Zusicherungen des Bieters werden Vertragsbestandteil: Themen 1. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Ablaufs des Einsatzes im Störungsfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der logistischen Abläufe (Organisationskonzept A) mit Angabe der verstrichenen Zeit von Störungsmeldung durch den AG bis zum Eintreffen vor Ort im jeweiligen Einsatzfall innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 6:00 – 20:00 Uhr). Maximal erreichbar: 3 Punkte 2. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung des Ablaufs des Einsatzes im Störungsfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der logistischen Abläufe (Organisationskonzept B) mit Angabe der verstrichenen Zeit von Störungsmeldung durch den AG bis zum Eintreffen vor Ort im jeweiligen Einsatzfall außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Maximal erreichbar: 3 Punkte 3. Für die Behandlung von Störungen sind an Hand von folgenden 3 Fallbeispielen – Defekt in der Steuerungsplatine; – Defekt an der Fahrkorbtüre; – Defekt am Aufzugsantrieb; die Abläufe, von der örtlichen Analyse bis hin zur Problemlösung, unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit von Materialien und Werkzeugen darzustellen (insbesondere Analyse des Problems, Reparatur oder Austausch, Kostendarstellung). Maximal erreichbar: 3 Punkte 4. Für die Behandlung von TÜV-Prüfberichten ist ein Konzept jeweils nach den 3 TÜV -Bewertungsstufen inkl. evtl. erforderlicher Maßnahmen mit entsprechender Zeitschiene darzustellen. Die Abläufe, von der Analyse der Berichte bis hin zur Problemlösung unter besonderer Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit der Aufzüge. Maximal erreichbar: 3 Punkte 5. Detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung der turnusmäßig durchzuführenden Wartungsarbeiten. Darstellung der Abläufe nach Tätigkeiten und zeitlichem Aufwand am Beispiel eines Aufzuges mit 6 Haltestellen, sowie Darstellung des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation. Maximal erreichbar: 3 Punkte 6. Die Bieter haben ein Beschaffungskonzept für Ersatzteile vorzulegen (Hauptlieferanten, Lagerhaltung-welche Ersatzteile, dezentral, zentral, Zugriffszeiten), durchschnittliche Zugriffszeiten auf nicht vorgehaltenes marktübliches Material, aus dem im Hinblick auf die Standorte der auf Grundlage dieser Ausschreibung zu wartenden bzw. instand zu setzenden Anlagen (München, Taufkirchen und Unterhaching) unter Berücksichtigung der Lieferwege ersichtlich wird, dass eine nach den nachstehenden Kriterien möglichst schnelle Leistungserbringung gewährleistet ist. Maximal erreichbar: 3 Punkte 7. Die Bieter haben folgende Musterformulare vorzulegen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind: - Arbeitsnachweis Störungsbeseitigung nach LV-Position D 3.3.6 (2,5 Monteurs Stunden, 1 Obermonteurs Stunde, 2 Anfahrtspauschalen, 1 Kleinmaterialpauschale, 1 Stück Akku 12V/2,3Ah - Arbeitsnachweis Kleinreparatur bei Wartung oder ZÜS-Prüfung nach LV-Position D 3.3.6 (1,5 Monteurs Stunden, 1 Kleinmaterialpauschale) - Wartungsnachweis nach LV-Position D 3.2.2 (Wartung im September, Mangel Notlichtakku muss getauscht werden, Fahrtenzähler vorhanden) - Reparaturangebot nach LV-Position D 3.3.1 (Erneuerung Meiller- Schachttürverriegelung TTS25 links und Bremsmikroschalter Kit Ziehl Abegg - Rechnung zum Arbeitsnachweis Störungsbeseitigung Maximal erreichbar: 3 Punkte Maximal erreichbare Punktzahl für das Organisationskonzept (Ziff. III): 21 Punkte Wertungsfaktor 10/7, d.h. maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 30 Punkte

Vergabeunterlagen

21 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026
Anhang 1_Materialkatalog Los 1-4.pdfSonstiges -
Anhang 2_Hausverwaltungen und Liegenschaften.pdfSonstiges -
Anhang A1.pdfSonstiges -
Anhang A2.pdfSonstiges -
Anhang A3.pdfSonstiges -
Anhang B1.pdfSonstiges -
Anhang B2.pdfSonstiges -
Anhang B3.pdfSonstiges -
Anhang C1.pdfSonstiges -
Anhang C2.pdfSonstiges -
Anhang C3.pdfSonstiges -
Anhang D1.pdfSonstiges -
Anhang D2.pdfSonstiges -
Anhang D3.pdfSonstiges -
Besondere Vertragsbedingungen Aufzugsanlagen_Münchner Wohnen GmbH.pdfVertragsbedingungen -
eForm_16_25953.pdfSonstiges -
Mindestanforderungen.docxSonstiges -
Vergabeunterlagen vom 02.11.2026 (PDF)Sonstiges -
Verhaltenskodex Münchner Wohnen.pdfSonstiges -
Zuschlagskriterien_Bewertungsmatrix_Los1-4.pdfSonstiges -
Zusätzliche Vertragsbedingungen Münchner Wohnen GmbH.pdfVertragsbedingungen -

Anforderungen

gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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