Funktionsprüfung städtischer Schultafeln über eine Laufzeit von zwei Jahren

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 2

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.07.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abt. 2
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.06.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
419144-2026
Verfahrensnummer
003452f7-59fe-467b-b537-45303fbe6f3d
CPV-Codes
Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1 Abteilung 2, beschafft die jährliche Funktionsprüfung aller städtischen Schultafeln. Vorgesehen sind etwa 9.500 Tafeln pro Jahr, mit einer Höchstmenge von etwa 14.250 Tafeln pro Jahr. Die Leistungen werden über zwei Jahre in München abgerufen; eine Verlängerungsoption ist nicht vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über Funktionsprüfung von Schultafeln

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV über Funktionsprüfung von Schultafeln

    Einmal jährliche Funktionsprüfung aller städt. Schultafeln für die kommenden 2 Jahre ohne Verlängerungsoption. Geschätzte Menge: ca. 9500 Tafeln pro Jahr Höchstmenge: ca. 14.250 Tafeln (1,5-fache von der geschätzten Menge) pro Jahr Hinweis: Die Höchstmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C‑23/20) um.

    Frist: 22.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Das Kriterium "Preis" wird mit der Gewichtung umgelegt. Maßgeblich ist der Wertungspreis, brutto. Dieser errechnet sich aus der Summe der Preisangaben gemäß Leistungsverzeichnis multipliziert mit den geschätzten Mengenangaben abzgl. etwaiger Nachlässe und zzgl. Umsatzsteuer
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 654104-2026

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