Wartung, Instandhaltung und Erweiterung des Gefahrenmanagementsystems GEMOS
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- CPV-Codes
- Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen (50532000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 654669-2024
- Verfahrensnummer
- d6a1108b-9fae-4570-bb86-ca4357fe1cd6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe beschaffen einen Rahmenvertrag für Wartungs-, Instandhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen am Gefahrenmanagementsystem GEMOS. Die Leistungen betreffen Brand- und Einbruchmeldeanlagen auf den Oberflächenliegenschaften der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin. Die Angebotsfrist endet am 25. November 2024 um 10:00 Uhr Berliner Zeit.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Wartung, Instandhaltung und Erweiterungsmaßnahmen GEMOS
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag für Wartung, Instandhaltung und Erweiterungsmaßnahmen GEMOS
Die Leistungen umfassen die Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vom Gefahrenmanagementsystem GEMOS für die Brand- und Einbruchsmeldeanlagen auf den Oberflächenliegenschaften (siehe Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung).
Anforderungen an deinen Betrieb
Gem. § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO: (2) Der Auftraggeberkannden Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
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LOT-0000 · Rahmenvertrag für Wartung, Instandhaltung und Erweiterungsmaßnahmen GEMOS
- Preis
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gem. § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO: (2) Der Auftraggeberkannden Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 118925-2025
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