[Seite 1]
Neuausschreibung Wartungsvertrag Brandschutztechnische Einrichtungen Tunnel
Neuausschreibung Wartungsvertrag
Brandschutztechnische Einrichtungen Tunnel
Maßnahme: Wartung der Betriebstechnik
Beschreibung der Leistung
Stand: 28.07.2026
1
[Seite 2]
Neuausschreibung Wartungsvertrag Brandschutztechnische Einrichtungen Tunnel
INHALTSVERZEICHNIS
-
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG ............................................................................................... 3
-
BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE .......................................................................................... 3
Lage der Baustelle ................................................................................................................................................ 3 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ............................................................................................................... 4 Zugänge, Zufahrten .............................................................................................................................................. 4
- ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ...................................................................................................................... 5
Verkehrsführung, Verkehrssicherung .................................................................................................................. 5 Bauablauf / Ausführungszeiten ............................................................................................................................ 5
-
AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ....................................................................................................................... 5
-
ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN ...................................................................................................... 5
Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ........................................................................... 6 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke ................................................................................................ 6
2
[Seite 3]
Neuausschreibung Wartungsvertrag Brandschutztechnische Einrichtungen Tunnel
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
Die auszuführenden Leistungen umfassen die Wartung der brandschutztechnischen Einrichtungen in Bundes- fernstraßentunneln in Thüringen.
Die auszuführenden Leistungen beinhalten die Wartung und Instandhaltung aller brandschutztechnischen Anlagenteile (außer den Brandbekämpfungsanlagen in den Tunneln Jagdberg und Pörzberg) von Bundesfernstrassentunneln in Thüringen, inklusive aller erforderlichen Nebenarbeiten gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis. Für die Durchführung der Verkehrssicherung besteht ein Rahmenvertrag zwischen der Autobahn GmbH und einem externen Dienstleister, die Kosten hierfür werden direkt mit der Autobahn GmbH abgerechnet. Der Auftragnehmer hat hierfür die notwendigen Koordinationsleistungen zu erbringen.
Planmäßige Wartungsarbeiten erfolgen in der Regel einmal pro Jahr unter nächtlicher Teil- oder Vollsperrung des jeweiligen Tunnels. Die Wartungstermine werden bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres vom AG be- kanntgegeben.
Neben den planmäßigen Wartungen sind bei Störungen oder betrieblicher Notwendigkeit ggfs weitere War- tungs-/Instandsetzungsleistungen zu erbringen.
Die Arbeiten sind von erfahrenen Fachkräften des Auftragnehmers auszuführen, die über entsprechende Quali- fikationsnachweise bzw. Ausbildungen verfügen. Diese sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Die als Aufsicht bestimmten Bediensteten der Autobahn GmbH des Bundes dürfen nicht zur Mitarbeit herange- zogen werden. Es stehen dem Auftragnehmer seitens des Auftraggebers keine Arbeitskräfte zur Verfügung. Eine zuverlässige und sachgerechte Ausführung sowie der Nachweis der Leistungsfähigkeit werden mit Abgabe eines Angebotes vorausgesetzt. Alle Nebenkosten und Nebenarbeiten, die bei der Lieferung und Ausführung einer einwandfreien Arbeit anfallen, sowie Lohnkosten, tarifliche Zuschläge, Auslösung, Wegegeld und Betriebsstoffe sind in die Angebotspreise ein- zurechnen.
2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Lage der Baustelle
Der Wartungsvertrag Brandschutztechnik Tunnel umfasst die nachfolgend dargestellten Objekte. Außer den beiden Bundesstraßen-Tunneln Pörzberg (B88) und Rothenstein (B88) liegen alle Objekte im Bereich der Bundesautobahnen A38, A4, A71 und A143.
Die beiden bereits eingezeichneten Tunnel Porphyrkuppen und Salzmünde an der BAB A143 befinden sich aktu- ell noch im Bau und sind noch nicht Bestandteil des Wartungsvertrages. Mit Annahme des Wartungsvertrages erklärt sich der Auftragnehmer grundsätzlich bereit, auch hier die Wartung der entsprechenden Einrichtungen im Zuge einer möglichen, zukünftigen Vertragserweiterung zu übernehmen. Ein Rechtsanspruch auf Übertra- gung der zusätzlichen Umfänge besteht nicht.
3
[Seite 4]
Neuausschreibung Wartungsvertrag Brandschutztechnische Einrichtungen Tunnel
Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Der Tunnel sowie die zugehörigen Betriebsgebäude sind über das Bundesfernstraßennetz erreichbar.
Zugänge, Zufahrten
Verunreinigungen der Straßenoberflächen, bzw. Schäden durch Transport der Geräte, Baustoffe etc. auf der Au- tobahn, der öffentlichen Straßen oder Betriebszufahrten sind vom Auftragnehmer gemäß den Vorschriften der Länder und des § 823 BGB unverzüglich zu beseitigen. Die Kosten hierfür trägt uneingeschränkt der Auftragneh- mer. Beabsichtigt der Auftragnehmer die Benutzung privater oder kommunaler Wege als Zufahrten, so hat er dafür die Genehmigung des Wegeeigentümers einzuholen. Vor Benutzung sind die Wege auf ihre Beschaffenheit und ihren Zustand gemeinsam zu begutachten und ggf. zu dokumentieren. Nach Ablauf der Benutzung sind die Wege vom Auftragnehmer wieder ordnungsgemäß herzustellen. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Die Koordinierung des Baustellenverkehrs mit allen Beteiligten und Dritten, insbesondere der Zu- und Abfahrten während der Wartung, hat selbstständig durch den Auftragnehmer mit den betroffenen Dritten zu erfolgen.
4
[Seite 5]
Neuausschreibung Wartungsvertrag Brandschutztechnische Einrichtungen Tunnel
3. Angaben zur Ausführung
Für die Ausführung der Leistungen sind die Angaben und Beschreibungen im Wartungsvertrag, inkl. Wartungs- karten zu beachten.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Komponenten, Materialen und Hilfsmittel, die zur Durchführung der planmäßigen Wartung erforderlich sind, termingerecht vor Ort zu Verfügung stehen und der Wartungsplan ohne Verzögerungen erfüllt werden kann. Ggfs sind in Absprache mit dem Auftraggeber gleichwertige Alterna- tiven zu den ursprünglich vorgesehenen Komponenten, Materialen und Hilfsmitteln einzusetzen.
Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen werden von einem entsprechend qualifizierten Dienstleister im Auftrag der Autobahn GmbH zu den geplanten Wartungsterminen erbracht.
Bauablauf / Ausführungszeiten
Der Auftragnehmer hat die Leistungen während der Sperrungen einer Richtungsfahrbahn bzw. der halbseitigen Sperrungen zu den vorab durch den AG bekanntgegebenen Wartungsterminen zu erbringen.
4. Ausführungsunterlagen
Alleinige Vertragssprache ist Deutsch. Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Dem Auftragnehmer werden die dem LV beigefügten Unterlagen als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Für die Durchführung der Wartung werden vom Auftraggeber Wartungskarten bereitgestellt. Die auf den War- tungskarten beschriebenen Tätigkeiten sind in den vorgegebenen Intervallen auszuführen. Auf der Wartungs- karte ist die Position entsprechend mit Befund, Datum und Unterschrift zu dokumentieren. Sollte sich aus technischen, organisatorischen oder rechtlichen Gründen die Notwendigkeit ergeben, die War- tungskarten anzupassen, so werden dem Auftragnehmer rechtzeitig zur nächsten Wartung aktualisierte War- tungskarten zu Verfügung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Maße und Angaben vom Auftragnehmer im Vorfeld durch örtliche Aufmaße zu überprüfen sind. Sämtliche Ausführungsun- terlagen sind auf Grundlage dieser örtlichen Aufmaße zu erstellen.
5. Ergänzende Vertragsbedingungen
Ergänzend zu HVA B-StB werden die nachfolgenden Normen/ Vorschriften Vertragsbestandteil.
Ergänzend zu den ZTV wird, unter Beachtung des Artikels 30, EWG-Vertrag, festgelegt:
Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die diesen technischen Vertragsbe- dingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Über- wachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
Auf Verlangen hat der Bieter bzw. Auftragnehmer die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Pro- dukte dem Auftraggeber in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen.
Darüber hinaus werden folgende sonstige technische Regelwerke vereinbart und Vertragsbestandteil:
5
[Seite 6]
Neuausschreibung Wartungsvertrag Brandschutztechnische Einrichtungen Tunnel
Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
• ZTV-SA 97: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997 (in Verbindung mit Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/1999), ARS-Nr. 17/2009 • ZTV Ing: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Ausgabe 12/2023
Sonstige anzuwendende technische Regelwerke
Alle einschlägigen DIN-, EN-, IEC-, VDE-Vorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien ASR, Vorschriften des zuständigen Energieversorgungsunternehmens (TAB- und EVU-Vorschriften).
• RE-Ing.: Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel (RABT) • EABT-80/100: Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel als anerkannte Regeln der Technik • AVV: Abfallverzeichnis-Verordnung, Ausgabe 2020 • RSA 21: Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021, ARS-Nr. 24/2021, FGSV- Nr. 370 • VVB-Ost 24: Verfahrensanordnung für Verkehrssicherungsmaßnahmen und Baustellen im Zuständigkeitsge- biet der NL Ost, Stand 07/2024 (sonstige Anlagen) • ASR A5.2: Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßen- verkehr - Straßenbaustellen, Stand 12/2018
Es gelten die in den o. g. Technischen Vertragsbedingungen und Sonstige anzuwendenden technischen Regel- werken erfassten Normen und Regelwerke in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
6