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Zuschlags-/Wertungskriterien
Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung Warnschutzkleidung
Abfallwirtschaftsbetrieb München
Aktenzeichen: VGSt1-1-2026-0082
Bei der Wertung der Angebote werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Los 1 - 4, 7 • 30 % Preis • 20 % Materialqualität • 20 % Verarbeitung • 20 % Tragekomfort • 10 % Soziale Anforderungen an den Herstellungsprozess
Los 5 + 6 • 30 % Preis • 10 % Materialqualität • 20 % Verarbeitung • 20 % Tragekomfort • 10 % PFAS freie Bekleidung • 10 % Soziale Anforderungen an den Herstellungsprozess
Der Bewertung liegt folgendes Punktesystem zugrunde:
Preis Das Kriterium „Preis“ wird mit der o.g. Gewichtung in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 100 Punkten umgelegt. Zur preislichen Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Der niedrigste Preis wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen Bieter geteilt. Somit ergibt sich für den günstigsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. Maßgeblich ist der Wertungspreis, brutto. Dieser errechnet sich aus der Summe der Preisangaben gemäß Leistungsverzeichnis multipliziert mit den geschätzten Mengenangaben abzgl. etwaiger Nachlässe und zzgl. Umsatzsteuer.
Materialqualität Die o.g. auf das Kriterium „Materialqualität“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt. Die Wertung erfolgt nach untenstehender Tabelle.
Los 1 + 2, 5 – 7
0 Punkte = Ungenügende Ausführung
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z.B. ungleichmäßiger Farbverlauf, Risse etc. im Gewebe, dünne lockere Gewebebindung, keine Formstabilität
befriedigende Ausführung 50 Punkte = z.B. helle bzw. blasse Farbgebung, vereinzelt Fadenverdickungen, geringe Formstabilität
Hochwertige Ausführung 100 Punkte = z.B. intensive Leuchtkraft der Farbe, gleichmäßige stabile Gewebestruktur, formstabil
Los 3 + 4
Ungenügende Ausführung 0 Punkte = z.B. ungleichmäßiger Farbverlauf, dünne lockere Maschenware, keine Formstabilität
befriedigende Ausführung 50 Punkte = z.B. helle bzw. blasse Farbgebung, vereinzelt Fadenverdickungen, geringe Formstabilität
Hochwertige Ausführung 100 Punkte = z.B. intensive Leuchtkraft der Farbe, gleichmäßiges Maschenbild, formstabil
Verarbeitung Die o.g. auf das Kriterium „Verarbeitung“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt. Die Wertung erfolgt nach untenstehender Tabelle.
Los 1 - 7
Ungenügende Ausführung z.B. extreme Faltenbildung, wellige Steppnähte, viele 0 Punkte = abstehende Fäden, auflösen der Nähte, extreme Ungleichmäßigkeiten der Kantenabschlüsse
Befriedigende Ausführung z.B. geringe Faltenbildung, leichte Kräuselung der Nähte, 50 Punkte = vereinzelt abstehende Fäden, ungleichmäßige Kantenabschlüsse
Hochwertige Ausführung z.B. gleichmäßig gearbeitete Nähte, keine abstehenden 100 Punkte = Fäden, kein auflösen der Nähte, gleichmäßige Kantenabschlüsse
Tragekomfort Die o.g. auf das Kriterium „Tragekomfort“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt. Die Wertung erfolgt nach untenstehender Tabelle.
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Los 1 - 7
Ungenügende Ausführung z.B. keine Bewegungsfreiheit, enger Halsausschnitt, 0 Punkte = kratzen und schwitzen, schwieriges An-Ausziehen, unangenehmes Tragegefühl
Befriedigende Ausführung 50 Punkte = z.B. geringe Bewegungsfreiheit, leichtes schwitzen, leichte Schwierigkeiten beim An-Ausziehen, mittleres Tragegefühl
Hochwertige Ausführung 100 Punkte = z.B. genügend Bewegungsfreiheit, leichtes An-Ausziehen, angenehmes Tragegefühl, atmungsaktiv
PFAS freie Kleidung Die o.g. auf das Kriterium „PFAS freie Kleidung“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt. Die Wertung erfolgt nach untenstehender Tabelle.
Los 5 + 6
Als Nachweis werden anerkannt: • OEKO-TEX® STANDARD 100 (Produktklasse I-III, ausgenommen: OEKO-TEX® STANDARD 100 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)) • bluesign® • oder ein gleichwertiger Nachweis. (Die Gleichwertigkeit muss durch den Bieter erläutert und nachgewiesen werden. Gleichwertige Nachweise müssen inhaltlich mindestens denselben Aussagegehalt zur PFAS-Freiheit aufweisen und objektiv prüfbar sein). Der Nachweis muss sich auf das angebotene Produkt oder die verwendeten wesentlichen Produktbestandteile beziehen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Zertifikate, die vor dem 01.07.2025 ausgestellt wurden, werden nicht berücksichtigt.
0 Punkte Keine PFAS freie Kleidung
100 Punkte PFAS freie Kleidung
Soziale Anforderungen an den Herstellungsprozess Die o.g. auf das Kriterium „Soziale Anforderungen an den Herstellungsprozess“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt.
Die angebotene Arbeitskleidung erfüllt mindestens auf der Stufe der Produktion des Endproduktes, das heißt in der Produktionsstätte, in welcher das Produkt final angefertigt wurde, alle nachfolgenden, sozialen Kriterien im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen:
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ILO-Konventionen: Nr. 29 und 105: Verbot von Zwangsarbeit Nr. 87: Recht auf Vereinigungsfreiheit Nr. 98: Recht auf Kollektivverhandlungen Nr. 100: Gleichheit des Entgelts Nr. 111: Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf Nr. 138: Einhaltung des Mindestalters Nr. 155: Gewährleistung von Arbeitsschutz und -sicherheit
Als Nachweis werden folgende, anerkannte Gütezeichen, Siegel oder Mitgliedschaften akzeptiert: Anerkannte Gütezeichen/Siegel/Mitgliedschaften: • Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154) • bluesign product • BSCI Amfori • Cradle to Cradle – Silver • EU Ecolabel für Textilerzeugnisse • Fairtrade Textile Production • Fair Wear Foundation (FWF) • Global Organic Textile Standard (GOTS) • Global Recycled Standard (GRS) • Grüner Knopf • OEKO-TEX MADE IN GREEN • OEKO-TEX STEP • SA8000 • Naturtextil IVN zertifiziert BEST • Worldwide Responsible Accredited Production (WRAP)
Alternativ zu den genannten Gütezeichen, Siegeln oder Mitgliedschaften werden auch gleichwertige Nachweise akzeptiert, welche die Einhaltung aller oben genannten ILO-Konventionen bei dem Herstellungsprozess nachweisen. Die Gleichwertigkeit muss durch den Bieter erläutert und nachgewiesen werden. Alle Gütezeichen, Siegel, Mitgliedschaften oder gleichwertige Nachweise werden nur akzeptiert, wenn diese mit dem angebotenen Produkt und dem angebenden Hersteller in nachvollziehbarer Verbindung stehen.
Sofern das Produkt in einem Land hergestellt wird, welches nicht in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführt ist, können die bisher genannten Nachweise entfallen und das Wertungskriterium gilt als erfüllt. Als Nachweis für die Herstellung außerhalb eines in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete gelisteten Länder ist für das angebotenen Produkt ein einschlägiger Herkunftsnachweis, wie eine qualifizierte Herkunftserklärung oder ein Ursprungszeugnis mit Angaben über den Herstellungsort einzureichen.
Das Produkt erfüllt die o.g. sozialen Anforderungen nicht 0 Punkte = oder dessen Einhaltung der sozialen Anforderungen kann nicht durch einschlägige Nachweise belegt werden.
Das Produkt erfüllt nachweislich die o.g. sozialen 100 Punkte = Anforderungen oder wurde nachweislich in einem Land hergestellt, dass nicht in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführt ist.
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Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.