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eForms / Eignungskriterien zur Vergabe 650 23 096 18
- Eignung zur Berufsausübung
a) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) soweit dort entsprechende Nachweise hinterlegt sind oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise aktuell sind, und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Hinweis auf die Abfragepflicht nach § 6 WRegG: Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000, - Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Der Auftraggeber wird für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eignung durch die entsprechenden Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen bzw. sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) soweit dort entsprechende Nachweise hinterlegt
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sind oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise aktuell sind, und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
- a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
- b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
- c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
- d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eignung durch die entsprechenden Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen bzw. sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zu Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (bspw. Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Die Vorlagepflicht vergleichbarer Referenzen gilt auch für präqualifizierte Bieter, diese sollten daher prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden. Sofern die Eignung nicht durch vergleichbare Referenzen nachgewiesen wird, ist das Angebot auszuschließen.
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen: a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist deren Eignung durch die entsprechenden Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen bzw. sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmewettbewerb vorzulegen.