Verpflichtungserklaerung_Arbeitnehmer_Entsendegesetz_BW.pdf

Wachdienstleistungen für Inobhutnahmeeinrichtungen des Jugendamtes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 12:15 (Europe/Berlin)

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Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge (Baden-Württemberg)

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vor- gaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich / Wir

Firmenname

bin / sind

Bieter* Mitglied der Bietergemeinschaft**

Nachunternehmer** Verleihunternehmer**

Ich erkläre/Wir erklären,

• dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unterneh- men aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;

• dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fas- sung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

• dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;

  • Der Bieter muss die Verpflichtungserklärung nicht unterschreiben. ** Die Bietergemeinschaft, Nach- und Verleihunternehmen müssen die Verpflichtungserklärung zwingend unterschreiben

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge Seite 1 von 3 (Baden-Württemberg) – Stand 01/2019

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Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge (Baden-Württemberg)

• sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Ver- pflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen je- derzeit nachzuweisen,

• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vor- stehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,

• dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

• dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns be- o auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Verga- beverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- o nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung o aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auf- traggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und o Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwal- tung informiert.

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge Seite 2 von 3 (Baden-Württemberg) – Stand 01/2019

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Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge (Baden-Württemberg)

Diese Verpflichtungserklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und muss hier nicht unterschrieben werden. Diese Verpflichtungserklärung muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, jedem Nachunternehmern usw. hier unterschrieben werden.

Datum Unterschrift(en) Firmenstempel

Basierend auf einem Muster herausgegeben von Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Baden- Württemberg (Stand 01.01.2019), überarbeitet von Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG

Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge Seite 3 von 3 (Baden-Württemberg) – Stand 01/2019

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