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Antwortenkatalog
Vergabestelle:Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Maßnahme:Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin - Grundinstandsetzung Vergabe:Wach- und Sicherheitsdienste, HB1 Wachschutz-Objektüberwachung Vergabe-Nr:B14026-30034000-002-763-02
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Inhaltsverzeichnis
[ID: 148995] Verhältnismäßigkeit des geforderten Mindestjahresumsatzes [ID: 148634] Referenzen [ID: 147352] Verhältnismäßigkeit des geforderten Mindestjahresumsatzes [ID: 146983] Bieterfragen [ID: 146981] Bieterfragen
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Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
lfd. Nummer A-5
Frage: Betreff: »[ID: 148995] Verhältnismäßigkeit des geforderten Mindestjahresumsatzes« Inhalt: »Gemäß Ziffer B.1.2 des Eignungsbogens wird ein durchschnittlicher leistungsbezogener Jahresumsatz für Sicherheitsdienstleistungen von mindestens 2.000.000 Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023 bis 2025 gefordert. Wir bitten um Erläuterung, aus welchen konkreten, auftragsbezogenen Gründen ein Mindestjahresumsatz in dieser Höhe für die ausgeschriebene Leistung erforderlich ist. Nach unserem Verständnis umfasst die ausgeschriebene Leistung lediglich eine Zwei-Personen-Besetzung während der vorgesehenen Tageszeiten. Der personelle und organisatorische Umfang des Auftrags lässt daher aus unserer Sicht nicht erkennen, weshalb ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 2.000.000 Euro zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlich sein soll. Die Umsatzanforderung führt dazu, dass kleine und mittlere Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, obwohl sie über die erforderliche fachliche, personelle und organisatorische Leistungsfähigkeit zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verfügen. Gleichzeitig wird unter Ziffer B.2.1 als personelles Mindestkriterium lediglich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von zehn Mitarbeitern mit abgeschlossener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gefordert. Diese personelle Mindestanforderung erscheint im Verhältnis zu einer Zwei-Personen-Besetzung grundsätzlich geeignet, um die Leistungserbringung sowie Urlaubs-, Krankheits- und sonstige Vertretungsfälle sicherzustellen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb neben diesem verhältnismäßigen personellen Mindestkriterium zusätzlich ein leistungsbezogener Jahresumsatz von mindestens 2.000.000 Euro verlangt wird. Die Anzahl der geforderten sachkundigen Mitarbeiter lässt nach unserem Verständnis keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Notwendigkeit eines Mindestjahresumsatzes in dieser Höhe zu.«
Antwort: Betreff: »AW: Verhältnismäßigkeit des geforderten Mindestjahresumsatzes« Inhalt: »
Bezug nehmend auf Ihre Bieterfrage wurde der Eignungsbogen_Wachschutz angepasst.
Das geforderte Mindestkriterium „durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ wurde entfernt. Bitte beachten Sie hierzu das heute veröffentlichte Änderungspakt Nummer 3.
Bitte pflegen Sie das Änderungspaket zwingend in Ihre Angebotsunterlagen mit ein. Sollten Sie bereits ein Angebot
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abgegeben haben, ziehen Sie dieses bitte zurück und laden es nach der Einarbeitung des Änderungspaketes erneut hoch.
Mit freundlichen Grüßen, die Vergabestelle «
lfd. Nummer A-4
Frage: Betreff: »[ID: 148634] Referenzen« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren, gehen wir Recht in der Annahme, dass im aktuellen Änderungspaket versehentlich die Angabe von Referenzen vollständig entfernt wurde? Derzeit müssen keinerlei Referenzen angegeben werden. Gehen wir weiterhin Recht in der Annahme, dass Referenzen nachgewiesen werden müssen? Falls ja, bitten wir um Konkretisierung der Anforderungen an die Referenzen.«
Antwort: Betreff: »AW: Referenzen« Inhalt: »
Im Änderungspaket 1 wurde das Dokument Selbstauskunft entfernt. Im Eignungsbogen Wachschutz ist der Nachweis von Referenzen nicht gefordert.
Der Nachweis von Referenzen ist nicht gefordert. Es sind nur die in der Bekanntmachung und im Eignungsbogen aufgeführten Eignungskriterien, Eigenerklärungen bzw. Nachweise gefordert.
Mit freundlichen Grüßen, die Vergabestelle
«
lfd. Nummer A-3
Frage: Betreff: »[ID: 147352] Verhältnismäßigkeit des geforderten Mindestjahresumsatzes« Inhalt: »Gemäß Ziffer B.1.2 des Eignungsbogens wird ein durchschnittlicher leistungsbezogener Jahresumsatz für Sicherheitsdienstleistungen von mindestens 2.000.000 ? netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023 bis 2025 gefordert.
Wir bitten um Erläuterung, aus welchen konkreten, auftragsbezogenen Gründen ein Mindestjahresumsatz in dieser Höhe für die ausgeschriebene Leistung erforderlich ist.
Nach unserem Verständnis umfasst die ausgeschriebene Leistung lediglich eine Zwei-Personen-Besetzung während der vorgesehenen
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Tageszeiten. Der personelle und organisatorische Umfang des Auftrags lässt daher aus unserer Sicht nicht erkennen, weshalb ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 2.000.000 ? zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlich sein soll.
Die Umsatzanforderung führt dazu, dass kleine und mittlere Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, obwohl sie über die erforderliche fachliche, personelle und organisatorische Leistungsfähigkeit zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung verfügen.
Gleichzeitig wird unter Ziffer B.2.1 als personelles Mindestkriterium lediglich eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von zehn Mitarbeitern mit abgeschlossener Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gefordert. Diese personelle Mindestanforderung erscheint im Verhältnis zu einer Zwei-Personen-Besetzung grundsätzlich geeignet, um die Leistungserbringung sowie Urlaubs-, Krankheits- und sonstige Vertretungsfälle sicherzustellen.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb neben diesem verhältnismäßigen personellen Mindestkriterium zusätzlich ein leistungsbezogener Jahresumsatz von mindestens 2.000.000 ? verlangt wird. Die Anzahl der geforderten sachkundigen Mitarbeiter lässt nach unserem Verständnis keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Notwendigkeit eines Mindestjahresumsatzes in dieser Höhe zu.«
Antwort: Betreff: »AW: Verhältnismäßigkeit des geforderten Mindestjahresumsatzes« Inhalt: »
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf Ihre Bieterfrage wurde der Eingungsbogen gemäß der geforderten Mindestsumme pro Geschäftsjahr angepasst. Bitte beachten Sie hierzu das Änderungspakt Nummer 2.
Bitte pflegen Sie das Änderungspaket zwingend in Ihre Angebotsunterlagen mit ein. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, ziehen Sie dieses bitte zurück und laden es nach der Einarbeitung des Änderungspaketes erneut hoch.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle
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lfd. Nummer A-2
Frage: Betreff: »[ID: 146983] Bieterfragen« Inhalt: »1. Kann der Stundenverrechnungssatz der Sicherheitsmitarbeiter während der Vertragslaufzeit angepasst werden?
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- Über welche Qualifikationen muss das eingesetzte Sicherheitspersonal verfügen?
- Bestätigt der Auftraggeber, dass der angebotene ZUKO-Arbeitsraum die Anforderungen der ArbStättV/ASR A1.2 erfüllen muss? Darf bzw. soll statt der Zelle 3,00 x 2,45 m ein 20-Fuß-Bürocontainer mit ausreichender Nettoinnenfläche angeboten werden, und welche geänderte Fläche im BE-Plan wird hierfür freigegeben?
- Bitte übermitteln Sie eine verbindliche, bemaßte Detailzeichnung mit exakter Tür- und Fensterlage des ZUKO-Containers, Position/Orientierung des Drehkreuzes, geschlossenem Bauzaunanschluss, Verkehrs-/Fluchtwegen und Anschlussstellen.«
Antwort: Betreff: »AW: Bieterfragen« Inhalt: »
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworten wir folgende Bieterfragen:
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Kann der Stundenverrechnungssatz der Sicherheitsmitarbeiter während der Vertragslaufzeit angepasst werden? Antwort: Ja, siehe EVB's.
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Über welche Qualifikationen muss das eingesetzte Sicherheitspersonal verfügen?
Antwort: Bitte den Vergabeunterlagen (siehe Eingungsbogen), sowie der Bekanntmachung entnehmen.
- Bestätigt der Auftraggeber, dass der angebotene ZUKO-Arbeitsraum die Anforderungen der ArbStättV/ASR A1.2 erfüllen muss? Darf bzw. soll statt der Zelle 3,00 x 2,45 m ein 20-Fuß-Bürocontainer mit ausreichender Nettoinnenfläche angeboten werden, und welche geänderte Fläche im BE-Plan wird hierfür freigegeben?
Antwort: Der angefragte 20-Fuß-Container ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zulässig und darf daher nicht angeboten werden.
- Bitte übermitteln Sie eine verbindliche, bemaßte Detailzeichnung mit exakter Tür- und Fensterlage des ZUKO-Containers, Position/Orientierung des Drehkreuzes, geschlossenem Bauzaunanschluss, Verkehrs-/Fluchtwegen und Anschlussstellen.
Antwort: Der ZUKO-Container entfällt und wird vollständig durch die im Gebäude zugewiesenen Räumlichkeiten ersetzt. Die entsprechenden Angaben sind dem Leistungsverzeichnis (LV) sowie der Baustelleneinrichtung (BE) zu entnehmen. Die Kosten haben sich dadurch leicht verändert.
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Achtung: Bitte Beachten Sie das Änderungspaket Nummer 1. Sofern Sie bereits ein Angeobt eingereicht haben, ziehen Sie dieses bitte zurück und fügen die Unterlagen des 1. Änderungspaketes Ihren Angebotsunterlagen bei und geben das Angebot erneut ab.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle «
lfd. Nummer A-1
Frage: Betreff: »[ID: 146981] Bieterfragen« Inhalt: »Welche konkreten Qualifikationen nach § 34a GewO sowie welche Nachweise nach EVB Ziff. 2.4 sind für Funktion A, Funktion B (gem. Anlage A) und die Aufsichtsperson zwingend?
Sind Aufzugswärterprüfung und Brandschutzlehrgang tatsächlich projektspezifische Muss-Anforderungen?
Sind sechs Referenzen zwingend oder enthält die Selbstauskunft lediglich sechs optionale Felder?
Gilt die monatliche Abrechnung nach Ziff. 15 der Leistungsbeschreibung oder die Abrechnung zur Mitte des Kalenderquartals nach EVB Ziff. 8.1?
Welche Vertragsrangfolge gilt zwischen BVB und EVB, da Angebotsschreiben und ZVB hierzu unterschiedliche Reihenfolgen festlegen?
Bestätigt der Auftraggeber, dass der angebotene ZUKO-Arbeitsraum die Anforderungen der ArbStättV/ASR A1.2 erfüllen muss? Darf bzw. soll statt der Zelle 3,00 x 2,45 m ein 20-Fuß-Bürocontainer mit ausreichender Nettoinnenfläche angeboten werden, und welche geänderte Fläche im BE-Plan wird hierfür freigegeben?
Bitte übermitteln Sie eine verbindliche, bemaßte Detailzeichnung mit exakter Tür- und Fensterlage des ZUKO-Containers, Position/Orientierung des Drehkreuzes, geschlossenem Bauzaunanschluss, Verkehrs-/Fluchtwegen und Anschlussstellen.«
Antwort: Betreff: »AW: Bieterfragen« Inhalt: »
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehmen wir Bezug auf Ihre Bieterfragen:
Frage: Welche konkreten Qualifikationen nach § 34a GewO sowie welche Nachweise nach EVB Ziff. 2.4 sind für Funktion A, Funktion B (gem. Anlage A) und die Aufsichtsperson zwingend?
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Antwort:Sachkundeprüfung § 34a GewO für Funktion A und B
Frage: Sind Aufzugswärterprüfung und Brandschutzlehrgang tatsächlich projektspezifische Muss-Anforderungen?
Antwort: Erklärungen und Anforderung gem. Eignungsbogen als Mindestkriterien und gem. EVB 2.4. nachzuweisen
Frage: Sind sechs Referenzen zwingend oder enthält die Selbstauskunft lediglich sechs optionale Felder?
Antwort: Bitte Änderungspaket Nr. 1 beachten, Anlage Selbstauskunft wurde entfernt.
Frage: Gilt die monatliche Abrechnung nach Ziff. 15 der Leistungsbeschreibung oder die Abrechnung zur Mitte des Kalenderquartals nach EVB Ziff. 8.1?
Antwort: Es gelten die EVB's.
Frage: Welche Vertragsrangfolge gilt zwischen BVB und EVB, da Angebotsschreiben und ZVB hierzu unterschiedliche Reihenfolgen festlegen?
Antwort: Es gilt das Angebotsschreiben, in den ZVB werden lediglich die Bestandteile des Vertrags aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle «