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Turnhalle Lutherschule Bremerhaven Schutzzielorientierte brandschutztechnische Bewertung
JOOST | PHILIPPS | TEPE
Architekten & Ingenieure
SCHUTZZIELORIENTIERTE
BRANDSCHUTZTECHNISCHE BEWERTUNG
zur Sanierung der Turnhalle Lutherschule
Bauvorhaben Lutherschule Turnhalle - energetische Sanierung Bauort Jacobistraße 54, 27576 Bremerhaven Bauherr Seestadt Immobilien Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36 27576 Bremerhaven Planung / Verfasser JOOST | PHILIPPS | TEPE Architekten & Ingenieure Lohmannstraße 16 27568 Bremerhaven Projektnummer 2025-28 Baujahr Bestand 1965 Dokumentenstand 09.07.2026 / redaktionelle Neufassung Art der Unterlage Schutzzielorientierte brandschutztechnische Bewertung zur Sanierung
Arbeitsstand zur Vorlage / Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr
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Turnhalle Lutherschule Bremerhaven Schutzzielorientierte brandschutztechnische Bewertung
Vorbemerkung
Die vorliegende Unterlage wird ausdrücklich als schutzzielorientierte brandschutztechnische Bewertung zur Sanierung der bestehenden Turnhalle Lutherschule geführt. Sie dient der geordneten Darstellung der im Zuge der energetischen Sanierung vorgesehenen brandschutztechnischen Maßnahmen und der mit Bauaufsicht und Feuerwehr abzustimmenden vereinfachten Nachweisführung.
Die Bewertung bezieht sich auf den genehmigten Bestand aus dem Baujahr 1965 und auf die weiterhin vorgesehene Nutzung als Turnhalle für den Schul- und regulären Sportbetrieb. Eine wesentliche Nutzungsänderung ist nicht vorgesehen. Der genehmigte Zustand des Bestandsgebäudes bleibt dem Grunde nach unverändert; die Sanierung führt zu baulichen Anpassungen, technischen Erneuerungen und Verbesserungen der Rettungswegführung.
Die Unterlage ersetzt keine brandschutztechnische Detailplanung der Fachplanungen, keine Ausführungsplanung und keine abschließende Prüfung einzelner Bauprodukte oder Systemzulassungen. Die beschriebenen Anforderungen sind in den Ausführungsunterlagen, Brandschutzplänen, Fachplanungen und Betreiberunterlagen umzusetzen und fortzuschreiben.
Beurteilungen zum Explosionsschutz sowie zum Arbeitsschutz nach den ASR werden nur insoweit berührt, wie sie für die brandschutztechnische Grundbewertung erforderlich sind. Vertiefende arbeitsschutzrechtliche Bewertungen bleiben dem Betreiber beziehungsweise den zuständigen Fachplanungen vorbehalten.
| Leitgedanke der Bewertung | ||
|---|---|---|
| Die Turnhalle wird nicht wie eine Veranstaltungsstätte bewertet, sondern als kleine Bestandssporthalle mit klar begrenzter | ||
| Nutzung, kurzen Rettungswegen, zusätzlichen zweiten Rettungswegen aus den Umkleiden, Hausalarmierung und | ||
| organisatorisch gesicherten brandlastfreien Flur- und Rettungswegbereichen. |
Inhaltsverzeichnis
| Kapitel | Inhalt |
|---|---|
| 1 | Anlass und Aufgabenstellung |
| 2 | Zugrunde liegende Unterlagen |
| 3 | Gegenstand und Abgrenzung der Bewertung |
| 4 | Bestand, Genehmigungslage und Bestandsschutzgedanke |
| 5 | Liegenschaftsanalyse |
| 6 | Baurechtliche Einordnung |
| 7 | Schutzziele |
| 8 | Schutzzielorientierte Vereinfachungen und Kompensationen |
| 9 | Brandschutzmaßnahmen |
| 10 | Umsetzung, Fachplanung und Betreiberpflichten |
| 11 | Zusammenfassung |
| 12 | Literatur, Grundlagen und Anlagen |
| Anhang A | Begriffe und Kurzbezeichnungen |
1 Anlass und Aufgabenstellung
JOOST | PHILIPPS | TEPE Architekten & Ingenieure wurde durch Seestadt Immobilien mit der Erstellung einer kompakten, schutzzielorientierten brandschutztechnischen Bewertung zur Sanierung der Turnhalle Lutherschule in Bremerhaven befasst.
Anlass ist die geplante energetische Sanierung der bestehenden Turnhalle. Hierbei werden insbesondere die Gebäudehülle, Fenster, Dachflächen, einzelne Öffnungen, der Sportboden, die technische Ausstattung sowie Teilbereiche der Nebenraumzone angepasst beziehungsweise erneuert.
Die Bauaufsicht beziehungsweise Feuerwehr hat für die kleinere Sporthalle eine abgespeckte, nachvollziehbare und prüffähige Lösung angefordert. Ziel dieser Unterlage ist daher nicht ein vollumfängliches
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Brandschutzgutachten im Umfang einer größeren Versammlungs- oder Mehrfeldhalle, sondern eine klare Nachweisführung der wesentlichen Schutzziele und Maßnahmen.
2 Zugrunde liegende Unterlagen
2.1 Planzeichnungen
| Nr. | Unterlage | Bemerkung | Maßstab |
|---|---|---|---|
| 1 | Grundriss Ebene I | Plan 10_00, Datum 22.06.2026 | M 1:100 |
| 2 | Grundriss Ebene II | Plan 10_00, Datum 22.06.2026 | M 1:100 |
| 3 | Schnitt A-A | Plan 11_00, Datum 22.06.2026 | M 1:100 |
| 4 | Schnitt B-B | Plan 11_00, Datum 22.06.2026 | M 1:100 |
| 5 | Ansichten Ost & Nord | Plan 12_00, Datum 22.06.2026 | M 1:100 |
| 6 | Ansichten West & Süd | Plan 13_00, Datum 22.06.2026 | M 1:100 |
| 7 | Dachaufsicht | Plan 14_00, Datum 22.06.2026 | M 1:100 |
| 8 | Brandschutzgrundrisse | 100_00_20260622_Grundrisse Brandschutz_100 | M 1:100 |
| 9 | Dachaufsicht Brandschutz | 101_00_20260624_Dachaufsicht Brandschutz_1_100 | M 1:100 |
| 10 | Schnitte Brandschutz | 102_00_20260624_Schnitte Brandschutz_1_100 | M 1:100 |
| 11 | Ansichten Brandschutz | 103_00_20260624 / 104_00_20260624 | M 1:100 |
2.2 Weitere Unterlagen und Abstimmungen
Protokoll zur Objektbegehung Turnhalle Lutherschule vom 09.04.2026. Bestandsaufnahme und planerische Fortschreibung der Sanierungsmaßnahme. Abstimmungshinweise aus dem Ortstermin mit Vertretern von JPS, Seestadt Immobilien, Feuerwehr Bremerhaven und Nachbarhausverwaltung Jacobistraße 56. Konzeptentwurf Brandschutz Lutherschule, Stand 18.06.2026. Redaktionelle Hinweise zur Nachschärfung vom 09.07.2026. Die im Ortstermin abgestimmten wesentlichen Maßnahmen und Festlegungen werden in dieser Fassung redaktionell geordnet und als Grundlage der weiteren brandschutztechnischen Planung fortgeschrieben.
3 Gegenstand und Abgrenzung der Bewertung
Gegenstand ist die bestehende eingeschossige Turnhalle der Lutherschule einschließlich Sporthalle, Umkleiden, Sanitärräumen, Geräteraum, Lehrerraum, Eingangsbereich, Putzmittelraum, Lüftungstechnik, neuem ELT-Raum und den im Zuge der Sanierung neu geordneten Flur- und Nebenraumflächen.
Das Gebäude ist nicht unterkellert und wird weiterhin als Sporthalle der Grundschule beziehungsweise für den regulären Sportbetrieb genutzt. Die betrachtete Bruttogrundfläche beträgt ca. 500 m².
Nicht Gegenstand dieser Bewertung sind regelmäßige Veranstaltungsnutzungen, eine Nutzung als Versammlungsstätte mit mehr als 200 Personen, Zuschauerveranstaltungen, Sonderveranstaltungen mit Bestuhlung, gastronomische Nutzungen, Bühnenbetrieb oder sonstige Nutzungen mit erhöhter Brand- oder Personenlast. Sollten solche Nutzungen künftig vorgesehen werden, sind die daraus folgenden brandschutztechnischen Anforderungen gesondert zu prüfen und nachzuweisen.
| Nutzungsgrenze | ||
|---|---|---|
| Die schutzzielorientierte Bewertung gilt für die Sanierung und den regulären Sportbetrieb. Sie darf nicht als Freigabe für | ||
| Veranstaltungen, Bestuhlungen, erhöhte Besucherzahlen oder eine Versammlungsstättennutzung verstanden werden. |
4 Bestand, Genehmigungslage und Bestandsschutzgedanke
Die Turnhalle wurde im Jahr 1965 errichtet. Der genehmigte Zustand wird nach den vorliegenden Angaben als unverändert zugrunde gelegt. Die Nutzung als Turnhalle / Sporthalle wird fortgeführt; eine wesentliche Nutzungsänderung ist nicht vorgesehen.
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Die Sanierungsmaßnahme betrifft den Bestand im Wesentlichen durch energetische und technische Erneuerungen sowie durch die brandschutztechnisch geordnete Nachführung einzelner Öffnungen, Türen, Technikräume und Rettungswegaspekte. Der genehmigte Bestand wird dadurch nicht grundsätzlich neu in Frage gestellt.
Für die unveränderten Bestandsbereiche wird daher keine vollständige Neubewertung aller historischen Bauteile vorgenommen. Neue oder geänderte Bauteile, Bauteilöffnungen, Türen, technische Anlagen und Rettungswegverbesserungen sind jedoch entsprechend dem aktuellen Schutzzielniveau und den in den Brandschutzplänen dargestellten Anforderungen auszuführen.
Der Bestandsschutzgedanke wird nicht als Freistellung von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen verstanden, sondern als Rahmen für eine angemessene, verhältnismäßige und schutzzielorientierte Bewertung einer kleinen Bestandssporthalle ohne Nutzungsänderung.
5 Liegenschaftsanalyse
5.1 Grundstück, Lage und Grenzsituation
Die Turnhalle befindet sich an der Jacobistraße 54 in 27576 Bremerhaven. An der südlichen Grundstücksgrenze besteht eine unmittelbare Nachbarsituation zu einem angrenzenden Gebäude beziehungsweise einer Grenzmauer.
Im Grenzbereich ist die Fassadendämmung mit einem mineralischen, nichtbrennbaren Dämmstoff auszuführen. Die angrenzende Nachbarwand wird als öffnungslos beziehungsweise brandwandgeeignet berücksichtigt. Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen die vorgesehene Fassadensanierung im Grenzbereich keine grundsätzlichen brandschutztechnischen Bedenken.
5.2 Gebäudeabmessungen und Flächen
Die nachfolgende Flächenübersicht entspricht dem Planstand nach der geplanten Neuordnung. Die Flure werden im Rahmen der schutzzielorientierten Bewertung nicht als notwendige Flure, sondern als Teil der zusammenhängenden Nutz- und Verkehrsflächen des Nebenraumbereichs betrachtet.
| Bereich | Fläche nach Plan | Nutzung / Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Sporthalle | 288,00 m² | Hallenfläche für den Schulsport | ||||
| Geräteraum zzgl. Technik / | 57,88 m² | Lagerung von Sportgeräten und Hallenausstattung; technische | ||||
| Nische | Teilflächen | |||||
| Mädchenumkleide | 28,63 m² | Umkleidebereich | ||||
| Jungenumkleide | 18,84 m² | Umkleidebereich | ||||
| Waschraum 1 | 7,43 m² | Wasch- und Duschbereich | ||||
| Waschraum 2 | 7,47 m² | Wasch- und Duschbereich | ||||
| WC-Mädchen | 6,62 m² | Sanitärraum | ||||
| WC-Jungen | 6,59 m² | Sanitärraum | ||||
| Barrierefreies WC | 7,24 m² | Sanitärraum | ||||
| Eingang | 16,52 m² | Erschließungs- und Verkehrsfläche | ||||
| Flur | 15,50 m² | Nutz-/Verkehrsfläche innerhalb des Nebenraumbereichs, kein notwendiger Flur | ||||
| Fluchtflur | 7,44 m² | Nutz-/Verkehrsfläche / Rettungswegführung, kein notwendiger Flur | ||||
| ELT-Raum | 5,33 m² | Technikraum für Elektroinstallation / ggf. Batteriespeicher | ||||
| Putzmittelraum | 6,66 m² | Raum für Reinigungsgeräte und Putzmittel | ||||
| Lehrerraum | 6,34 m² | Umkleide- beziehungsweise Nebenraumbereich |
Die Bruttogrundfläche des Gebäudes beträgt überschlägig ca. 500 m². Maßgeblich für die Rettungswegbewertung sind die in den Brandschutzgrundrissen dargestellten Weglängen und Ausgänge.
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6 Baurechtliche Einordnung
Als Beurteilungsgrundlage werden die Bremische Landesbauordnung, die Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen sowie die bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln und einschlägigen Sonderbauvorschriften herangezogen.
Das Gebäude ist eingeschossig, nicht unterkellert und weist eine Bruttogrundfläche von ca. 500 m² auf. Für die vorliegende schutzzielorientierte Bewertung wird die Gebäudeklasse 5 zugrunde gelegt. Damit wird ein konservativer brandschutztechnischer Bewertungsrahmen angesetzt.
Aufgrund der Nutzung als Schul- beziehungsweise Sporthalle ist die Turnhalle bauordnungsrechtlich als Sonderbau zu behandeln. Eine Einstufung als Versammlungsstätte ist nicht Gegenstand dieser Bewertung.
Nutzungen, die über den regulären Schulsport- beziehungsweise Sportbetrieb hinausgehen, insbesondere Veranstaltungen, Bestuhlungen, Zuschauerbetrieb oder Nutzungen mit mehr als 200 Personen, bedürfen einer gesonderten brandschutztechnischen Bewertung.
Im Rahmen der Sonderbaubetrachtung können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen zugelassen werden, soweit dies zur Erreichung der brandschutztechnischen Schutzziele erforderlich beziehungsweise vertretbar ist. Die vorliegende Unterlage stellt diese Erleichterungen nicht als isolierte Abweichungsanträge dar, sondern führt sie als Bestandteil einer zusammenhängenden schutzzielorientierten Nachweisführung.
7 Schutzziele
Die Bewertung verfolgt die bauordnungsrechtlichen Schutzziele, der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Für die Turnhalle ergeben sich daraus insbesondere folgende Planungsziele:
Die Sporthalle und die Nebenräume können im Brandfall schnell, eindeutig und ohne technische Hilfsmittel verlassen werden. Aus der Sporthalle stehen zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung; die Rettungsweglängen liegen nach Brandschutzplan jeweils unter 35 m. Aus den Umkleiden werden zusätzliche zweite Rettungswege über Fluchtfenster mit festen Steighilfen hergestellt. Ein notwendiger Flur ist konzeptionell nicht umsetzbar und wird deshalb nicht angesetzt. Der Nebenraumbereich einschließlich Fluren wird als zusammenhängender Nutzflächenbereich / als ein Compartment zusammen mit der Halle bewertet. Die Flur- und Rettungswegbereiche werden dauerhaft brandlastfrei gehalten. Eine frühe Alarmierung erfolgt über Hausalarm ohne Aufschaltung zur Feuerwehr mit vernetzten Rauchmeldern. Technikbereiche und der Batteriespeicherraum werden baulich geordnet abgetrennt. Die Rauchableitung über die Hallenfensteroberlichter ( in erforderlichen Querschnittsumfang) der Sporthalle unterstützt die Selbstrettung und die Löscharbeiten der Feuerwehr. Die Sanierung verschlechtert die vorhandene genehmigte Situation nicht, sondern führt zu einer geordneten Verbesserung einzelner brandschutztechnischer Aspekte.
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8 Schutzzielorientierte Vereinfachungen und Kompensationen
Die nachfolgende Übersicht führt die wesentlichen Vereinfachungen der Bewertung mit. Diese Punkte bilden nach derzeitigem Verständnis keine Grundlage für isolierte Einzelabweichungsanträge, sondern sind als Bestandteil des Gesamtnachweises und der schutzzielorientierten Bewertung zu verstehen.
| Nr. | Vereinfachung / | Begründung | Kompensation / Sicherung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Festlegung | |||||||||
| 1 | Keine Ausbildung eines notwendigen Flurs im Nebenraumbereich. | Ein notwendiger Flur ist im vorhandenen Grundriss und unter Berücksichtigung der Sanierungsziele konzeptionell nicht umsetzbar. Die Flure werden als Nutz- /Verkehrsflächen innerhalb des Nebenraumbereichs und Halle betrachtet. | Kurze Rettungsweglängen unter 35 m, zweite Rettungswege über Fluchtfenster, brandlastfreie Flurbereiche, Türen nach Brandschutzplan, Hausalarmierung. Zusätzlicher Rettungsweg Umkleide | ||||||
| 2 | Zweiter Rettungsweg aus den Umkleiden über Fluchtfenster mit Steighilfen. | Die Umkleiden liegen innerhalb des | Ausreichende lichte Öffnungen, feste Steighilfen, Kennzeichnung, dauerhafte Nutzbarkeit und Freihaltung. | ||||||
| Nebenraumbereichs. Durch die | |||||||||
| Fluchtfenster wird eine zusätzliche | |||||||||
| unabhängige Rettungsmöglichkeit | |||||||||
| geschaffen. | |||||||||
| 3 | Hausalarm ohne Aufschaltung zur Feuerwehr. | Für die kleine Bestandssporthalle ohne Versammlungsstättennutzung wird eine örtliche Alarmierung als ausreichend bewertet. | Vernetzte Rauchmelder, akustische Alarmierung, organisatorische Unterweisung, Betreiberkontrolle. | ||||||
| 4 | Keine vertiefte Neubewertung des abwehrenden Brandschutzes. | Bestand und genehmigter Zustand | Erhalt der vorhandenen Erschließung, Kennzeichnung, freie Zugänge, Abstimmung im Rahmen der Genehmigung. | ||||||
| bleiben unverändert; Zufahrt, Zugang | |||||||||
| und Löschwassersituation werden | |||||||||
| durch die Sanierung nicht | |||||||||
| verschlechtert. | |||||||||
| 5 | Rauchableitung der Sporthalle über öffenbare Oberlichter. | Die Halle ist eingeschossig, überschaubar und nicht als Veranstaltungsstätte bewertet. | Manuelle Bedienung für die Feuerwehr, Darstellung in Brandschutzplänen, Betriebsstellung erkennbar. | ||||||
| 6 | PV-Anlage / Batteriespeicher nur unter brandschutztechnisch geordneter Ausführung. | Technische Anlagen dürfen Rettungswege und Dachaufbauten brandschutztechnisch nicht verschlechtern. | Nichtbrennbarer Dachaufbau im PV- | ||||||
| Bereich; Batteriespeicher in | |||||||||
| abgeschlossenem Raum mit | |||||||||
| Türanforderung; fachgerechte | |||||||||
| Abschottungen. |
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9 Brandschutzmaßnahmen
9.1 Baulicher Brandschutz
9.1.1 Brandabschnitt / Compartment-Lösung Das Gebäude wird als eingeschossiger zusammenhängender Gebäudebereich betrachtet. Eine innere Brandwand ist aufgrund der geringen Gebäudeabmessungen, der bestehenden Nutzung und der schutzzielorientierten Kompensation nicht vorgesehen.
Der Nebenraumbereich und Halle
einschließlich Fluren wird brandschutztechnisch als zusammenhängender Nutzflächenbereich beziehungsweise Compartment betrachtet. Die Flure sind kein notwendiger Flur. Diese Bewertung setzt voraus, dass die Flur- und Rettungswegbereiche dauerhaft frei von Brandlasten, Einbauten, Möbeln, Sportgeräten und Abfällen gehalten werden.
9.1.2 Technikräume und Räume mit erhöhter Brandgefahr Räume mit haustechnischen Anlagen werden gegenüber angrenzenden Bereichen brandschutztechnisch geordnet abgetrennt. Dies betrifft insbesondere den neuen ELT-Raum, den Raum für einen Batteriespeicher sowie den Putzmittelraum.
| Bereich | Anforderung | Ausführung / Hinweis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ELT-Raum / Batteriespeicherraum | Abgeschlossener Raum mit brandschutztechnischer Abtrennung gegenüber angrenzenden Bereichen. Tür mit Anforderung, mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend nach Brandschutzplan. | Ausführung z. B. T30 RS / FhRd. Durchdringungen fachgerecht abschotten. Keine Lagerung sonstiger Brandlasten. Herstelleranforderungen und Fachplanung Batteriespeicher beachten. | ||||
| Putzmittelraum | Geordnete Abtrennung gegenüber dem | Keine Lagerung leicht entzündlicher Stoffe in | ||||
| Nebenraumbereich; Türanforderung gemäß | größerem Umfang. Lagerung nur in | |||||
| Brandschutzplan. | geeigneten Behältnissen / Schränken. | |||||
| Geräteraum | Lagerung von Sportgeräten und Hallenausstattung nur in vorgesehenen Bereichen. | Keine Ausdehnung der Lagerung in Flur- oder Rettungswegbereiche. Betreiberseitige Kontrolle erforderlich. | ||||
| Lehrerumkleide und Behinderten WC | Abtrennung gegenüber Vorraum 1. Rettungsweg | Ausführung in Rd | ||||
| Flur-Trennung Umkleidebereich | Abtrennung gegenüber Vorraum 1. Rettungsweg | Ausführung Rd mit Freilauffunktion / Feststellung |
9.1.3 Anforderungen an Bauteile, Baustoffe und Fassaden Neue tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile sind entsprechend der Gebäudeklasse, der Sonderbaubewertung und dem in den Brandschutzplänen dargestellten Schutzzielniveau auszubilden.
Die bestehende Hallenkonstruktion bleibt Bestandteil des genehmigten Bestands. Weitergehende Anforderungen an die vorhandene Dach- und Hallenkonstruktion werden im Rahmen dieser Sanierung nicht angesetzt, solange keine Veranstaltungsnutzung mit erhöhter Personenzahl begründet wird und die übrigen Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden.
Die vorgehängte hinterlüftete Fassade mit HPL-Bekleidung ist entsprechend den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, Systemzulassungen und brandschutztechnischen Anforderungen auszuführen. Im Grenzbereich ist nichtbrennbare mineralische Dämmung (mindestens B1) vorzusehen. Brandweiterleitungen über Hinterlüftungsebenen, Hohlräume und Anschlussbereiche sind durch systemgerechte Ausbildung zu begrenzen.
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9.1.4 Türen und Abschlüsse Die Türen sind entsprechend der Kennzeichnung in den Brandschutzgrundrissen auszuführen. Selbstschließende Türen dürfen nur mit zugelassenen Feststellanlagen offengehalten werden. Ein Verkeilen oder Festsetzen von Türen ist unzulässig.
| Kurzzeichen | Bedeutung | Planungsanforderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| D | dichtschließend | Türen in untergeordneten Bereichen ohne Feuerwiderstandsanforderung. | ||||
| Rd / RS | rauchdicht beziehungsweise | Türen zur Rauchbegrenzung im Bereich Flur, Eingang und | ||||
| rauchdicht und selbstschließend | Nebenräume gemäß Brandschutzplan. | |||||
| FhRd / T30 RS | feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend | Türen zu Technikräumen, ELT-/Batteriespeicherraum und Bereichen mit höherer brandschutztechnischer Anforderung. | ||||
| Tür mit Freilauf | selbstschließend mit | Nutzungsgerechte Bedienung im Alltag und selbstständiges | ||||
| Freilauftürschließer | Schließen im Brandfall. |
9.2 Flucht- und Rettungswege
Die Rettungswege sind in den Brandschutzgrundrissen dargestellt. Die Rettungsweglängen liegen jeweils unter 35 m. Der konkrete Nachweis der Längen erfolgt über die Zeichnung; diese ist Bestandteil der Bewertung.
| Bereich | 1. Rettungsweg | 2. Rettungsweg | Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sporthalle | Direkter baulicher Rettungsweg ins Freie beziehungsweise über den Haupterschließungsbereich. | Zweiter baulicher Rettungsweg über den neu geordneten Fluchtflur / Ausgang ins Freie. | Rettungsweglängen gemäß Brandschutzplan jeweils unter 35 m. | ||||
| Mädchenumkleide | Über den Nebenraumbereich / Flur zum Ausgang. | Über Fluchtfenster mit fester Steighilfe. | Flur ist kein notwendiger | ||||
| Flur, sondern Nutz- | |||||||
| /Verkehrsfläche innerhalb | |||||||
| des Compartment- | |||||||
| Ansatzes. | |||||||
| Jungenumkleide | Über den Nebenraumbereich / Flur zum Ausgang. | Über Fluchtfenster mit fester Steighilfe. | Fluchtfenster sind dauerhaft nutzbar und frei zu halten. | ||||
| Sanitär- /Nebenräume | Über den Nebenraumbereich / Flur zum Ausgang. | Je nach Lage über angrenzende | Details gemäß Brandschutzplan. | ||||
| Nutzungsbereiche oder den | |||||||
| zweiten Hallenrettungsweg. |
Die Fluchtfenster sind so zu planen und auszuführen, dass sie auch von Grundschülern sicher erreicht und benutzt werden können. Hierzu sind feste, robuste und dauerhaft verfügbare Steighilfen vorzusehen. Die lichte Öffnungsgröße ist in der Ausführungsplanung verbindlich festzulegen und im Brandschutzplan darzustellen.
Alle Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen während der Nutzung von innen jederzeit leicht, ohne Hilfsmittel und in voller Breite geöffnet werden können. Rettungswege sind dauerhaft frei zu halten und mit Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 beziehungsweise DIN EN ISO 7010 zu kennzeichnen.
9.3 Anlagentechnischer Brandschutz
9.3.1 Hausalarm und vernetzte Rauchmelder Für die Turnhalle wird ein Hausalarm ohne Aufschaltung zur Feuerwehr vorgesehen. Die Alarmierung erfolgt über vernetzte Rauchmelder beziehungsweise eine örtliche Hausalarmanlage. Ziel ist eine frühe Wahrnehmung eines Brandereignisses durch Nutzer, Lehrkräfte, Hausmeister beziehungsweise Betreuungspersonal.
Die konkrete Auswahl, Anzahl, Anordnung und Vernetzung der Melder erfolgt im Zuge der Fachplanung. Die Alarmierung muss in der Sporthalle und in den Nebenräumen wahrnehmbar sein. Eine Aufschaltung zur Feuerwehr ist nicht vorgesehen.
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Die organisatorische Einbindung in die Alarmierungsstruktur der Schule ist mit Schulträger, Betreiber und Feuerwehr abzustimmen. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass regelmäßig nutzende Personen die Alarmierung kennen und das Gebäude geordnet räumen können.
9.3.2 Rauchableitung der Sporthalle Die Rauchableitung der Sporthalle erfolgt über zwei öffenbare Oberlichter in der oberen Fensterreihe der Westfassade. Anzahl, Lage und Größe sind in den Brandschutzplänen darzustellen.
Die Auslösung erfolgt manuell über einen gut erreichbaren Bedienpunkt im Eingangsbereich mit eindeutiger Beschriftung, z. B. „Rauchabzug Halle“. Die Betriebsstellung der Öffnungen soll an der Bedienstelle erkennbar sein. Eine automatische Auslösung wird im Rahmen der abgestimmten kleinen Lösung nicht angesetzt.
| Bereich | Grundfläche | Nachweisansatz | Geplante Rauchableitung |
|---|---|---|---|
| Sporthalle und Geräteraum | ca. 345 m² | erforderliche aerodynamisch wirksame Rauchabzugsfläche ca. 0,86 m² nach Ansatz 1/400 der Grundfläche | 2 Rauchabzugsoberlichter mit zusammen ca. 1,60 m² aerodynamisch wirksamer Rauchabzugsfläche gemäß Brandschutzplan / Fachplanung |
9.3.3 Lüftungsanlage Das Lüftungskonzept sieht eine geordnete Be- und Entlüftung der Halle und Nebenräume vor. Da der Flur nicht als notwendiger Flur ausgebildet wird, werden keine zusätzlichen Anforderungen an Lüftungsleitungen in notwendigen Fluren ausgelöst.
Lüftungsleitungen, Dämmungen und Bekleidungen sind nach den bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln auszuführen.
9.3.4 Leitungsanlagen Elektrische Leitungen und haustechnische Leitungen sind nach der Leitungsanlagenrichtlinie zu planen und zu verlegen. Durchdringungen klassifizierter Bauteile sind entsprechend der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils abzuschotten.
Leitungen in 1. Rettungsweg Vorraum (Eingangsbereich) en sind auf das notwendige Maß zu begrenzen und brandschutztechnisch geordnet zu führen. Unzulässige Brandlasten oder ungeordnete Leitungsführungen in Flur- und Rettungswegbereichen sind zu vermeiden.
9.3.5 Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Batteriespeicher Die Photovoltaikanlage ist als aufgeständerte Anlage auf dem Dach vorgesehen. Im Bereich der PV-Anlage ist der Dachaufbau mit nichtbrennbaren beziehungsweise brandschutztechnisch geeigneten Materialien auszuführen; dies betrifft insbesondere die Dämmung und die Anschlussbereiche.
Ein Batteriespeicher ist in einem abgeschlossenen Raum anzuordnen. Der Raum ist gegenüber angrenzenden Bereichen brandschutztechnisch abzutrennen; die Tür erhält eine brandschutztechnische Anforderung gemäß Brandschutzplan, mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend. Durchdringungen sind fachgerecht abzuschotten.
Die Aufstellbedingungen des Batteriespeichers, erforderliche Lüftung, Abstände, elektrische Abschaltung, Kennzeichnung und Wartung sind durch die Fachplanung und nach Herstellerangaben nachzuweisen. Der Batteriespeicherraum darf nicht zur allgemeinen Lagerung genutzt werden.
9.4 Feuerlöscheinrichtungen
Die vorhandenen Feuerlöscher sind im Zuge der Sanierung neu herzurichten, zu prüfen, gegebenenfalls zu ergänzen und eindeutig zu platzieren. Die Bemessung und Verteilung erfolgt nach ASR A2.2 beziehungsweise nach den betreiberseitig anzuwendenden Regeln.
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| Bereich | Maßnahme | Hinweis | ||
|---|---|---|---|---|
| Eingangs- / Hallenbereich | Anordnung gut sichtbarer und leicht erreichbarer Feuerlöscher. | Standorte im Brandschutzplan darstellen; Kennzeichnung nach ASR A1.3. | ||
| Nebenraum- / Umkleidebereich | Ergänzende Feuerlöscher in Nähe der | Rettungswege dürfen durch Feuerlöscherkästen nicht eingeengt werden. | ||
| Ausgänge beziehungsweise gut | ||||
| auffindbaren Bereichen. | ||||
| ELT- / Batteriespeicherraum | Geeignete Löschmittel nach Fachplanung und Betreiberkonzept. | Eignung für elektrische Anlagen prüfen; Herstellerhinweise Batteriespeicher beachten. |
9.5 Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz wird im Rahmen dieser Unterlage nur eingeschränkt betrachtet. Grundlage ist der unveränderte genehmigte Bestand. Durch die Sanierung werden Zufahrt, Zugang, Lage des Gebäudes, vorhandene Erschließung und die grundsätzliche Löschwassersituation nicht verändert.
Eine nähere Neubewertung von Feuerwehrzufahrt, Aufstellflächen oder Löschwasserversorgung erfolgt deshalb nicht. Voraussetzung bleibt, dass die vorhandenen Zugänge und Angriffswege im Betrieb frei gehalten werden und sich durch die baulichen Maßnahmen keine Verschlechterung der bestehenden Situation ergibt.
Die Bedienstelle für die Rauchableitung der Halle ist im Eingangsbereich gut erreichbar und eindeutig zu kennzeichnen. Feuerwehrrelevante Informationen aus den Brandschutzplänen sind dem Betreiber und der Feuerwehr bei Bedarf bereitzustellen.
9.6 Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz ist wesentlicher Bestandteil der schutzzielorientierten Lösung. Die nachfolgenden Punkte sind durch Betreiber, Schule und regelmäßige Nutzer sicherzustellen:
Flure, Fluchtflure und Rettungswege sind dauerhaft frei von Brandlasten, Möbeln, Sportgeräten und Abfällen zu halten. Sportgeräte, Matten und bewegliche Ausstattungen sind ausschließlich im Geräteraum oder in dafür vorgesehenen Bereichen zu lagern. Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen während der Nutzung jederzeit von innen leicht und ohne Hilfsmittel geöffnet werden können. Die zulässige Personenzahl für den Regelbetrieb ist durch den Betreiber festzulegen und einzuhalten. Regelmäßige Nutzer, insbesondere Lehrkräfte, Hausmeister und sonstiges Schulpersonal, sind über Alarmierung, Rettungswege, Fluchtfenster, Steighilfen und Sammelstelle zu unterweisen. Arbeiten mit erhöhter Brandgefahr, insbesondere Heißarbeiten sowie Wartungsarbeiten an Dachflächen oder an der Photovoltaikanlage, dürfen nur nach vorheriger Freigabe und mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das Laden von Batterien und Akkus, zum Beispiel von Reinigungsgeräten, ist in Rettungswegen nicht zulässig.
9.6.1 Flucht- und Rettungspläne Für das Gebäude sind Flucht- und Rettungspläne zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren. Die Pläne sind an geeigneten Stellen im Eingangsbereich und im Nebenraumbereich auszuhängen. Die Fluchtfenster mit Steighilfen sind eindeutig darzustellen und vor Ort dauerhaft zu kennzeichnen.
9.6.2 Brandschutzordnung und Unterweisung Die bestehende Brandschutzorganisation der Lutherschule ist um die sanierten Bereiche der Turnhalle zu ergänzen. Teil A der Brandschutzordnung ist gut sichtbar auszuhängen. Die regelmäßigen Nutzer sind über Rettungswege, Alarmierung, Räumung und Verhalten im Brandfall zu unterweisen.
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10 Umsetzung, Fachplanung und Betreiberpflichten
Die Wirksamkeit der schutzzielorientierten Bewertung hängt von einer konsequenten Umsetzung in Planung, Ausführung und Betrieb ab. Insbesondere sind folgende Punkte in den weiteren Planungs- und Ausführungsschritten verbindlich nachzuführen:
| Thema | Erforderliche Nachführung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Brandschutzpläne | Darstellung aller Türen mit Anforderungen, Rettungswege, Fluchtfenster, Steighilfen, Feuerlöscherstandorte, Rauchabzugsbedienstelle, PV-/Batteriespeicherhinweise. | ||||
| Fachplanung Elektro / | Anzahl, Lage, Vernetzung und Alarmierung der Rauchmelder; Wahrnehmbarkeit des Alarms; | ||||
| Hausalarm | Wartungs- und Prüfkonzept. | ||||
| Fachplanung Lüftung | Brandschutztechnisch geordnete Leitungsführung; Vermeidung einer Verschlechterung der Rettungswegbereiche. | ||||
| Batteriespeicher | Nachweis Aufstellbedingungen, Türanforderung, Lüftung, Abschaltung, Kennzeichnung, | ||||
| Herstellerangaben und Wartung. | |||||
| Fassade / Dach / PV | Nachweis nichtbrennbarer beziehungsweise geeigneter Dämmstoffe im Grenz- und PV- Bereich, Systemzulassungen und brandschutzgerechte Anschlussdetails. | ||||
| Betreiberorganisation | Brandlastfreie Flure, freie Rettungswege, Unterweisung, Feuerlöscherprüfung, | ||||
| Aktualisierung Brandschutzordnung und Flucht-/Rettungspläne. |
11 Zusammenfassung
Die energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule ist aus brandschutztechnischer Sicht mit einer schutzzielorientierten Lösung umsetzbar. Grundlage ist der genehmigte, im Wesentlichen unveränderte Bestand aus dem Baujahr 1965, die weiterhin begrenzte Nutzung als Sporthalle und der Verzicht auf eine Einstufung als Versammlungsstätte.
Kern der Bewertung ist, dass ein notwendiger Flur im vorhandenen Nebenraumbereich konzeptionell nicht umsetzbar ist. Stattdessen wird der Nebenraumbereich einschließlich Fluren und die Halle als zusammenhängender Nutzflächenbereich / Compartment bewertet. Die Kompensation erfolgt über kurze Rettungsweglängen unter 35 m, zweite Rettungswege aus den Umkleiden über Fluchtfenster mit Steighilfen, brandlastfreie Flurbereiche, geeignete Türen, Hausalarm ohne Feuerwehr-Aufschaltung mit vernetzten Rauchmeldern, Rauchableitung aus der Sporthalle sowie organisatorische Betreiberpflichten.
Der abwehrende Brandschutz bleibt aufgrund des unveränderten genehmigten Bestands ohne vertiefte Neubewertung. Feuerlöscher sind im Zuge der Sanierung neu herzurichten und zu platzieren. Ein Batteriespeicher ist nur in einem abgeschlossenen, brandschutztechnisch abgetrennten Raum mit Türanforderung und fachplanerischem Nachweis zulässig.
Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen und der Darstellung in den Brandschutzplänen werden die bauordnungsrechtlichen Schutzziele für den vorgesehenen Schul- und Sportbetrieb erfüllt.
12 Literatur, Grundlagen und Anlagen
12.1 Literatur und Grundlagen
Planunterlagen und Brandschutzpläne gemäß Abschnitt 2. Protokoll zur Objektbegehung Turnhalle Lutherschule vom 09.04.2026. Bremische Landesbauordnung in der jeweils gültigen Fassung. Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen in der bauaufsichtlich eingeführten Fassung, soweit einschlägig. Leitungsanlagenrichtlinie und Lüftungsanlagenrichtlinie in der jeweils bauaufsichtlich eingeführten Fassung. ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände. DIN 14096 Brandschutzordnung.
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Turnhalle Lutherschule Bremerhaven Schutzzielorientierte brandschutztechnische Bewertung
12.2 Anlagenverzeichnis
| Nr. | Anlage |
|---|---|
| 1 | 100_00_Grundrisse Brandschutz_100 |
| 2 | 101_00_Dachaufsicht Brandschutz_1_100 |
| 3 | 102_00_Schnitte Brandschutz_1_100 |
| 4 | 103_00_Ansichten Ost_Nord Brandschutz_1_100 |
| 5 | 104_00_Ansichten West_Süd Brandschutz_1_100 |
| 6 | Begehungsprotokoll_20260409 |
Anhang A Begriffe und Kurzbezeichnungen
| Kurzbezeichnung | Erläuterung | ||
|---|---|---|---|
| F30 / EI 30 | feuerhemmend, Feuerwiderstand 30 Minuten | ||
| F90 / EI 90 | feuerbeständig, Feuerwiderstand 90 Minuten | ||
| T30 | feuerhemmender Türabschluss | ||
| RS / Rd | rauchdicht beziehungsweise rauchdicht und selbstschließend | ||
| D | dichtschließend | ||
| FhRd | feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend, in der Regel T30 RS | ||
| Fluchtfenster | Fenster, das als zweiter Rettungsweg genutzt wird | ||
| notwendiger Flur | bauordnungsrechtlich geschützter Flur als Teil eines Rettungsweges; in dieser Bewertung | ||
| nicht angesetzt | |||
| RWA / Rauchabzug | Öffnungen oder Anlagen zur Rauchableitung zur Unterstützung der Selbstrettung und Brandbekämpfung | ||
| Hausalarmanlage | örtliche Alarmierungsanlage ohne automatische Aufschaltung zur Feuerwehr |
Unterschriften: Ort / Datum
Entwurfsverfaser / Aufsteller Auftraggeber
JOOST | PHILIPPS | TEPE · Seite 12
[Seite 13]
07 x 09
07 x 09
reuamznerG 60 X 80
60 X 80
150 x150
150 x150 täregsgnutfüL
eznergskcütsdnurG
Jacobistraße
Parkbucht
Gehweg
Mädchen Umkleide GF= 28.63 m² WF= 28.63 m² U= 21.58 m F: Linoleum
Sport Halle GF= 288.00 m² WF= 288.00 m² U= 72.00 m F: Sportboden
D
Flur GF= 15.50 m² WF= 15.50 m² U= 27.09 m F: Linoleum
D Rd Rd Rd
Schlitz 12/15 cm Fh-Rd Fh-Rd D D Wärmepumpe
1.50 Eingang Pufferspeicher GF= 16.52 m² WF= 16.52 m² PuMi U= 16.71 m GF= 6.66 m² F: Fliesen WF= 6.66 m² U= 10.98 m F: Fliesen
Fh-Rd 03.1
510,08 m²
Fluchtfenster mit Steighilfe
Fluchtfenster mit Steighilfe Bedienelement Fenster Lüften
mit Freilauf Rd
170 cm
≥
Rd
Bedienelement Fenster RA
160 cm 90 cm
≥ ≥
m 73,71
1 tinhcsbadnarB
Brandabschnit 1 = 29,365 m
²m 80,015 1 2 .
R
5 e
,1 0 ttu
m n g s w
3 e 2. Rettungsweg< 0
m
g
g e
w
ett u n g s 3 0 m
1.
R
5
m
6 1, <
2 Waschraum Waschraum 1 GF = 15,10 m² GF = 7,43 m² WF = 15,10 m² WF = 7,43 m² U = 15,75 m U = 11,27 m F : Fliesen F : Fliesen
Waschraum 2 GF = 7,47 m² WF = 7,47 m² U = 11,29 m F : Fliesen
2. Rettungsweg
2. Rettungsweg
Jungen Umkleide Lehrer GF = 24,36 m² GF = 13,77 m² WF = 24,36 m² WF = 13,77 m² U = 20,93 m U = 15,61 m F : Linoleum F : Linoleum Fluchtflur GF = 7,44 m² Jungen Umkleide Lehrer WF = 7,44 m² GF = 18.84 m² GF = 6,34 m² U = 13,01 m W U F = = 1 7 1 , 8 6 , 8 8 4 m m² W U F = = 1 0 6 , , 1 3 6 4 m m² F : Linoleum F : Linoleum F : Linoleum Geräteraum Geräteraum GF = 65,71 m² GF = 57,88 m² WF = 65,71 m² WF = 57,88 m² U = 36,42 m U = 33,17 m ELT Raum Barrierefreies WC F : Sportboden F : Sportboden GF = 5,33 m² GF = 7,24 m² WF = 5,33 m² WF = 7,24 m² U = 10,17 m U = 10,80 m F : Linoleum F : Fliesen
WC Mädchen WC Jungen GF = 6,46 m² GF = 6,35 m² WF = 6,46 m² WF = 6,35 m² U = 12,33 m U = 12,27 m F : Fliesen F : Fliesen
WC Mädchen WC Jungen GF = 6,62 m² GF = 6,59 m² WF = 6,62 m² WF = 6,59 m² U = 10,89 m U = 10,89 m F : Fliesen F : Fliesen
Sammelplatz
gnunffÖ ethciL
gnunffÖ ethciL m 02,1 x m 09,0 .dnim
m 02,1 x m 09,0 .dnim
510,08 m²
Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m
≥ ² ≥ ² ≥ ² ≥ ² ≥ ² ≥ ² elektrisch Auslösbar elektrisch Auslösbar elektrisch Auslösbar elektrisch Auslösbar elektrisch Auslösbar elektrisch Auslösbar an Bedienelement an Bedienelement an Bedienelement an Bedienelement an Bedienelement an Bedienelement
Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m
≥ ² ≥ ² ≥ ² elektrisch Auslösbar elektrisch Auslösbar elektrisch Auslösbar an Bedienelement an Bedienelement an Bedienelement m 73,71
1 tinhcsbadnarB
Brandabschnit 1 = 29,365 m
²m 80,015 DB 42,5x32,5cm (bxh) UK= +2,25 m
DB 32,5x22,5cm (bxh) UK= +2,25 m DB 45,0x25,0cm (bxh) UK= +2,25 m
DB 45x25,0cm (bxh) UK= +2,15 m
DB 45x25,0cm (bxh) UK= +2,15 m
Legende: Schnitt Kurzbezeichnung Bauaufsichtliche DB 45x25,0cm (bxh) BT: DIN EN 13501 * DIN 4102 Benennung UK= +2,15 m (R) EI 90 F90-AB feuerbeständig
(R) EI 30 F30-A feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen
- entsprechende Baustoffklassen nach DIN EN 13501 können Anhang A des BSKs entnommen werden
Flächen für die Grundrisse:
nnoottwweennddiiggeerr FFlluurr
Brandlastenfreie Zone
Luftraum
Anforderungen an Öffnungen:
Kurz- Bauaufsichtliche nach nach bez. Benennung DIN 4102 DIN EN 13501 Fh-Rd feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T30-RS EI2 30-S200-C5
Rd rauchdicht- und selbstschließend RS S200 C5
D dichtschließend D Sa
Flucht- und Rettungswege:
Ebene I
-
Rettungsweg
-
Rettungsweg
Hausalarm ohne Aufschaltung zur Feuerwehr
Bemerkung / Index Datum gez. Änderung
Änderungen
Anlage 1
Bauvorhaben: Lutherschule Turnhalle
Neuelandstraße 71, 27576 Bremerhaven
Bauherr: Seestadt Immobilien Hinrich-Schmaltfeldt-Straße 36 27576 Bremerhaven
Architekt:
JOOST | PHILIPPS | TEPE
Architekten & Ingenieure
Lohmannstraße 16, 27568 Bremerhaven www.jps-internet.de Tel.: 0471 9 411 311
Maßstab: gez.: Inhalt: Brandschutz 1:100 LY/SF
Erstellt: gepr.: 09.07.2026 Grundrisse
Projektnummer: Plannummer: 2025-28
100_00
Ebene II
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2024 H/B = 594 / 841 (0.50m²) Allplan 2024
[Seite 14]
PV Anlage
4,14 %
4,14 % % 02,2
% 41,4 % 02,2
% 41,4 JJJaaacccooobbbiiissstttrrraaaßßßeee
510,08 m²
PPPaaarrrkkkbbbuuuccchhhttt
GGGeeehhhwwweeeggg
m 73,71
1 tinhcsbadnarB
Brandabschnit 1 = 29,365 m
²m 80,015
Änderungen
Anlage 2
Bauvorhaben: Lutherschule Turnhalle
Neuelandstraße 71, 27576 Bremerhaven
Bauherr: Seestadt Immobilien Hinrich-Schmaltfeldt-Straße 36 27576 Bremerhaven
Architekt:
JOOST | PHILIPPS | TEPE
Architekten & Ingenieure
Lohmannstraße 16, 27568 Bremerhaven www.jps-internet.de Tel.: 0471 9 411 311
Maßstab: gez.: Inhalt: Brandschutz 1:100 SG/SF
Erstellt: gepr.: 09.07.2026 Dachaufsicht
Projektnummer: Plannummer: 2025-28
101_00
[Seite 15]
thcubkraP gewheG Legende:
Schnitt Kurzbezeichnung Bauaufsichtliche BT: DIN EN 13501 * DIN 4102 Benennung (R) EI 30 F30-A feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen RWA-Abzug Rauchabzugsoberlichter * entsprechende Baustoffklassen nach DIN EN 13501 können Anhang A des BSKs entnommen werden Rauchabzugsoberlichter Aa 0,8 m Aa 0,8 m Anforderungen an Öffnungen: ≥ ² ≥ ² Kurz- Bauaufsichtliche nach nach bez. Benennung DIN 4102 DIN EN 13501 Fh-Rd feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T30-RS EI2 30-S200-C5
Rd rauchdicht- und selbstschließend RS S200 C5
D dichtschließend D Sa
Änderungen
Anlage 3
Bauvorhaben: Lutherschule Turnhalle
Neuelandstraße 71, 27576 Bremerhaven
Bauherr: Seestadt Immobilien Hinrich-Schmaltfeldt-Straße 36 Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m 27576 Bremerhaven
≥ ² ≥ ² ≥ ² Architekt:
JOOST | PHILIPPS | TEPE
Rd Rd Rd D Architekten & Ingenieure 2. Rettungsweg 1. Rettungsweg
Lohmannstraße 16, 27568 Bremerhaven Fh-Rd Schlitz 6,5/12 cm Schlitz 6,5/12 cm www.jps-internet.de Tel.: 0471 9 411 311
Maßstab: gez.: Inhalt: Brandschutz 1:100 LY/SF
Erstellt: gepr.: 09.07.2026 Schnitte
Projektnummer: Plannummer: 2025-28
102_00
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2024
[Seite 16]
+6.03 +5.45
Gefälle 4,14% Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m
≥ ² ≥ ² ≥ ² 1.Rettungsweg 2.Rettungsweg
Ansicht Osten
Änderungen
Anlage 4
Gefälle 2,20% +5.45 Bauvorhaben: Lutherschule Turnhalle
Neuelandstraße 71, 27576 Bremerhaven
Bauherr: Seestadt Immobilien Hinrich-Schmaltfeldt-Straße 36 Gefälle 4,14% +2.855 27576 Bremerhaven
Architekt: 2.Rettungsweg 2.Rettungsweg JOOST | PHILIPPS | TEPE Architekten & Ingenieure
Lohmannstraße 16, 27568 Bremerhaven www.jps-internet.de Tel.: 0471 9 411 311 111888...555999555 Maßstab: gez.: Inhalt: Brandschutz Lichte Öffnung Lichte Öffnung 1:100 LY/SF mind. 0,90 m x 1,20 m mind. 0,90 m x 1,20 m Erstellt: gepr.: 09.07.2026 Ansichten Ost & Nord
Ansicht Norden
Projektnummer: Plannummer: 2025-28
103_00
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2024
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+6.03
Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Rauchabzugsoberlichter Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m Aa 0,8 m Gefälle 4,14% +2.85 ≥ ² ≥ ² ≥ ² ≥ ² ≥ ² ≥ ²
Ansicht Westen
Änderungen
Anlage 5
Gefälle 2,20% +6.18 Bauvorhaben: Lutherschule Turnhalle +5.46 Neuelandstraße 71, 27576 Bremerhaven
Bauherr: Seestadt Immobilien Hinrich-Schmaltfeldt-Straße 36 27576 Bremerhaven +2.855 Gefälle 4,14% Architekt:
JOOST | PHILIPPS | TEPE
Grenzmauer Architekten & Ingenieure Lohmannstraße 16, 27568 Bremerhaven www.jps-internet.de Tel.: 0471 9 411 311
Maßstab: gez.: Inhalt: Brandschutz Ansicht Süden 1188..559955 1:100 LY/SF Erstellt: gepr.: 09.07.2026 Ansichten West & Süd
Projektnummer: Plannummer: 2025-28
104_00
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2024
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Turnhalle Lutherschule Bremerhaven JOOST|PHILIPPS|TEPE Protokoll zur Objektbegehung Architekten & Ingenieure
Protokoll zum Ortstermin WKH – 09.04.2026
Anwesend:
JPS - Guido Joost, Lava Yosyf, Seda Gezmen
Seestadt Immobilien – Carsten Block
Feuerwehr Bremerhaven – Patrick Schlereth
Verwaltung Jacobistr. 56– Vivien Abraham
Anlass: Klärung Brandschutztechnische Punkt e
Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr
Besprochene Punkte
- Brandschutzkonzept Umkleiden und Flur
Im Zuge der Abstimmung wurde festgestellt, dass die ursprünglich angedachte Lösung mit Oberlichtern im Flurbereich problematisch ist. Gründe sin d:
Konflikte mit der Abdichtung an den Dachrände rn Konflikte mit dem Lüftungskonzep t hoher technischer und wirtschaftlicher Aufwan d zusätzlicher Wartungsaufwand durch viele motorisch betriebene Elemen te
Deshalb wurde als Vorzugslösung besprochen, den Bereich der Nebenräume als einen Brandabschnitt / ein Compartment zu betracthen und den Flur nicht als notwendigen Flur auszubilden.
Dafür sollen in den beiden Umkleidebereichen jeweils Fensteröffnungen so hergestellt bzw. vergrößert werden, dass diese als zweiter Rettungsweg nutzbar sind. Die Fenster sollen ausreichend groß dimensioniert werden. Zusätzlich soll eine Steighilfe vorgeseenh werden, damit auch Grundschulkinder die Öffnungen im Rettungsfall nutzen könn en.
Durch diese Lösung können die Anforderungen an einen notwendigen Flur, insbesondere hinsichtlich RWA und abgeschotteter Lüftungsführung, vermieden werde n.
- Türen und Rauchschutz
Für die innere Organisation der Nebenräume wurden folgende Maßnahmen besproc hen:
Im Bereich zum Vorraum / Flur sind Rauchschutztüren vorzusehe n. Türen sollen möglichst dichtschließend ausgeführt werde n. Im Bereich mit erhöhtem Nutzung-s oder Lagerpotenzial, z. B. Putzmittelraum, sollen Türen mit Anforderungen wie T30 RS / dichtschließend vorgesehen werde n. Im Windfang soll die Tür zu den Umkleideräumen mit Freilauftürschließer vorgesehen werd en.
Außerdem wurde festgehalten, dass im Flurbereich keine Bralnadsten gelagert werden dürfen .
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Turnhalle Lutherschule Bremerhaven JOOST|PHILIPPS|TEPE Protokoll zur Objektbegehung Architekten & Ingenieure
- Lüftungskonzept
Das Lüftungskonzept sieht weiterhin vor, dass Luft in die Halle eingebracht wird und über Überströmöffnungen durch die Flure, Umkleiden und Duschen abgesaugt w ird.
Damit dieses Konzept ohne zusätzliche brandschutztechnische Komplikationen umsetzbar bleibt, soll der Flur gerade nicht als notwendiger Flur ausgebildet werden. Andernfalls wären aufwendige zusätzliche Maßnahmen erforderlich, unter andere m:
RWA im Flur brandschutztechnische Qualifizierung der Lüftungsleitunge n zusätzliche Abschottungen
Die jetzt besprochene Compartmen-tLösung wird daher als die wirtschaftlich und technisch sinnvollste Variante angesehen .
- Halle und Rauchableitung
Für die Halle selbst bleibt eine Rauchableitung über Dach vorgesehen. Die Oberlichter bzw. Rauchabzugsöffnungen sollen hinsichtlich Anzahl, Größe und Einteilung noch überarbeitet werden .
Es wurde besprochen, die bisherige kleinteilige Aufteilung gegebenenfalls aufzugeben und stattdessen mit weniger, aber größeren Öffnungselementen zu arbeiteZnie. l ist es:
die Zahl der Motoren zu reduziere n die Wartung zu vereinfachen die Funktionsfähigkeit zu verbesser n die Kosten zu senken
Die Rauchabzugsöffnungen der Halle sollen manuell durch die Feuerwehr auslösbar sein. Ein Feuerwehr-Bedienpunkt bzw. Auslöseknopf ist im Eingangsbereich vorzusehen. Eine automatische Auslösung wurde in dieser Abstimmung nicht als zwingend erforderlich angesehen.
Zusätzlich können die Oberlichter für Sondernutzungen, etwa bei Veranstaltungen mit hoher Personenzahl, zur zusätzlichen Lüftung genutzt werden .
- Technikraum / Hausanschluss / PV-Anlage
Der Haustechnickraum soll brandschutztechnisch separat ausgebildet werden. Die Tür ist mit entsprechender Anforderung (T30 RS) auszuführen. Die Abtrennung ist bis an die Dachkonstruktion bzw. entsprechen d regelgerechter Ausbildung hochzuführen .
Für den Fall, dass dort künftig auch technische Komponenten der P-AVnlage oder ein Batteriespeicher untergebracht werden, wurde angeregt, dies bereits jetzt planerisch mitzudenken. Aus brandschutztechnischer Sicht wurde darauf hingewiesen, dass eine rau ch
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Turnhalle Lutherschule Bremerhaven JOOST|PHILIPPS|TEPE Protokoll zur Objektbegehung Architekten & Ingenieure
dichte Trennung wichtig ist, damit sich Rauch im Brandfall nicht unnötig in das Gebäude ausbreitet .
Ein separates Außenzugangserfordernis für diesen Raum wurde in der Besprechung nicht als notwendig festgelegt .
- Dach, PV-Anlage und Wärmepumpe
Das obere Dach mit den Stahlträgern ist mit F0 eingestuf t.
Die PV-Anlage auf dem Dach soll in der Darstellung und Konstruktion nochmals angepasst werden. Besprochen wurde :
die Anlage schmaler und dafür länger auszubilde n die Randabstände einzuhalten die Module nicht flach, sondern aufgeständert anzuordn en die endgültige Neigung noch mit der Fachplanung abzustimme n eine Befestigung über ein Schienensystem vorzusehe n
Im Hinblick auf den Brandschutz und die Versicherungsanforderungen soll die Dachkonstruktion mit nichtbrennbaren Materialien ausgeführt werden. Vorsgeehen ist insbesondere eine mineralische Dämmung. Glas-Glas-Module sind angedacht .
Eine Wärmepumpe ist im Dac-h bzw. Technikbereich berücksichtigt und in den Unterlagen nochmals eindeutig zu verifizieren .
- Nachbargebäude / Grenzsituation
Mit der Nachbarseite wurde ein Ortstermin im Innenhof durchgeführt. Dabei wurde die geplante Fassadendämmung im Grenzbereich erläuter t.
Besprochen wurde, dass die Turnhallenfassade im Grenzbereich mit einer mineralischen Dämmung ausgeführt wird. Die Überdämmung auf das Nachbargrundstück soll sich im zulässigen Rahmen bewegen, nach aktuellem Stand etwa bis 15 cm . Die hierfür notwendigen Arbeiten, einschließlich eventueller Rückschnitte von Bepflanzung und Gerüststellung, werden vom Bauherrn bzw. der ausführenden Seite übernomm en.
Von Seiten des Ortstermins wurden zunächst keine grundsätzlichen brandschutztechnischen Bedenken geäußert, da :
das Nachbargebäude voraussichtlich über eine brandwandgeeignete Außenwand verf ügt in der betreffenden Wand keine Öffnungen vorhanden si nd
Eine zusätzliche brandschutztechnische Maßnahme an der Turnhallendecke allein wegen der Nachbarsituation wurde vorläufig nicht als erforderlich angesehe n.
- Bodenaufbau / energetische Zielsetzung
Für die energetische Zielerreichung wurde die Endschablone abgestimmt. Ziel ist das Erreichen
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Turnhalle Lutherschule Bremerhaven JOOST|PHILIPPS|TEPE Protokoll zur Objektbegehung Architekten & Ingenieure
des Standards EH 70 .
Besprochen wurde :
in Halle, Umkleiden und barrierefreiem WC sind geeignete Aufbauten vorzusehen, um den energetischen Standard zu erreiche n in Teilbereichen sowie im Geräteraum wird mit dünnem Estrich bzw. Trockenestrich gearbeitet. In der Halle wird der Schwingboden erneue rt. die Höhenanpassungen sind grundsätzlich lösba r
Die genauen Dämmstärken und Wandaufbauten sind anhand der letzten Schablone nochmals zu prüfen. Im Fassadenbereich wurde eine Dämmstärke in der Größenordnung voan. 2c0 cm angesprochen. Im Bereich einzelner Stützen oder Vorsprünge ist eine gesonderte Betrachtung erforderlich .
- Abstimmung mit Behörden und Fachbeteiligten
Es wurde festgelegt, dass kein umfangreiches externes Brandschutzgutachten beauftragt werden soll, solange die abgestimmte Lösung auf kurzem Weg bearbeitet werden ka nn.
Vorgesehen ist ein kleines Brandschutzkonzept, in dem die besprochenen Maßnahmen beschrieben werden. Dieses Konzept soll intern abgestimmt und anschließend mit den zuständigen Stellen besprochen werden. Falls im weiteren Verfahren Widerstand entsteht, kann bei Bedarf noch ein externer Brandschutzgutachter hinzugezogen werde n.
Zusätzlich ist noch ein Ortstermin bzw. eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen zur Straßenseite und zum Fassadenaufbau erforderlic h.
- Wesentliche Festlegungen
Zusammenfassend wurden folgende Punkte als Arbeitsgrundlage festgele gt:
Der Nebenraumbereich wird als ein Compartment betracht et. Der Flur soll kein notwendiger Flur werde n. Zweite Rettungswege aus den Umkleiden erfolgen über ausreichend große Fenst er. Im Flurbereich entfallen die Oberlichte r. Die Halle erhält weiterhin Rauchabzugsöffnungen im Dac h. Die Dachlösung und die Anzahl der Oberlichter werden technisch und wirtschaftlich optim iert. Der Technikbereich wird brandschutztechnisch separat abgetren nt. Die Fassade zum Nachbarn wird mit mineralischer Dämmung ausgefüh rt. Die PV-Anlage wird aufgeständert und in der Geometrie nochmals angepas st. Es wird ein schlankes Brandschutzkonzept erstellt udn intern abgestimmt .
- Offene Punkte endgültige Dimensionierung der Rettungsfenste r Prüfung, ob zusätzliche Rauchmelder im Flurbereich vorgesehen werd en endgültige Festlegung der Oberlichter / RW-AHalle Abstimmung der PV-Aufständerung mit Fachplanun g Verifizierung der Lage von Wärmepumpe und Lüftungstechn ik
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Turnhalle Lutherschule Bremerhaven JOOST|PHILIPPS|TEPE Protokoll zur Objektbegehung Architekten & Ingenieure
Prüfung der genauen Dämmstärken gemäß aktueller Energieschablo ne Abstimmung mit Behörde / Schulträger zu weiteren Randbedingunge n Klärung möglicher Anforderungen an Hausalarm / Einbindung in schulische Alarmieru ng
Protokollführung :Seda Gezmen
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