LV_VHF_ Lutherschule Turnhalle in Bremerhaven.pdf

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden für die energetische Sanierung einer Turnhalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 23:37 (Europe/Berlin)

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Seestadt Immobilien, 27576 Bremerhaven

Leistungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Projekt 11002266__

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule

Bauvorhaben

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule Dionysiusstraße 52 27576 Bremerhaven

Leistung (LV)

05

Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Planverfasser ... Magistrat der Stadt Bremerhaven Seestadt Immobilien Ausführungsbeginn Ausführungsende Wirtschaftsbetrieb der sh. EVM-Blatt 214 sh. EVM-Blatt 214 Stadt Bremerhaven

Angebotsaufforderung

Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die Abgabe Ihres Angebotes.

Abgabetermin Abgabezeit

sh. EVM-Blatt 211 sh. EVM-Blatt 211

Abgabeort

Seestadt Immobilien SH 4 Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36, 27576 Bremerhaven

Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung

Zuschlagsfrist

sh. EVM-Blatt 211

MwSt. Währung

19,00 % EUR

Seiten o. Anlage(n)

Seiten: 30 Leistungsverzeichnis Layout SI 17.09.2026 - Seite 1

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Inhaltsverzeichnis

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1

Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299 3

ZTV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 10

01 Titel Außenwandbekleidung 12

01.01 Bereich Allgemein 12

01.02 Bereich Wandunterkonstruktion 15

01.03 Bereich Wandfassadendämmung 19

01.04 Bereich Wandfassadenplatten 20

01.05 Bereich Fassadenausschnitte 25

01.06 Bereich Befestigungsarbeiten 26

01.07 Bereich Stundenlohn 26

02 Titel Nachverdübelung Vormauerwerk 28

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 29

Bieterangabenverzeichnis 30

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Leistungsverzeichnis

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299 Allgemeine Baubeschreibung

Liegenschaft: Jacobistraße 54, 27576 Bremerhaven

Baumaßnahme: Energetische Sanierung einer Einfeld-Sporthalle

Art und Umfang der Leistungen des jeweiligen Gewerks ergeben sich ausschließlich aus dem Leistungsverzeichnis, den zugehörigen Plänen, Details, Gutachten und sonstigen Vertragsunterlagen.

Bei Verweisen auf technische Spezifikationen gelten gleichwertige technische Spezifikationen als mit erfasst, soweit in den Vergabeunterlagen keine zulässige abweichende Festlegung getroffen ist.

Förderhinweis:

Dieser Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung, sobald und soweit das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung energetische Fenstersanierung nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung).

Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle

Das Baufeld befindet sich im Nahbereich der Lutherschule (Grundschule). Die Baustellenzufahrt erfolgt grundsätzlich über die Jacobistraße (Sackgasse mit eingeschränkter Wendemöglichkeit).

Die angrenzenden Schulgebäude und sonstigen Einrichtungen bleiben während der Bauzeit in Nutzung. Zugänge, Rettungswege und die Erreichbarkeit der Nachbargebäude dürfen durch die Bauarbeiten nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

0.1.2 Besondere Belastungen (Einschränkungen)

Die Arbeiten erfolgen in einem aktiven Schulcampus. Lärm-, Staub- und Erschütterungseinwirkungen sind auf das technisch unvermeidbare Maß zu begrenzen.

Arbeiten mit außergewöhnlichen Emissionen oder besonderen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber und der Objektüberwachung abzustimmen.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen

Es handelt sich um ein dreiseitig freistehendes Gebäude. Die Sporthalle besteht im Wesentlichen aus einem Stahlbeton-Skelettragwerk mit massiven Ausfachungen und Stahltragwerken im Dachbereich.

Ein Teilbereich der Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer grenzständigen Nachbargebäudes und Nachbarhofes. Zugang teilweise durch das Nachbargebäude.

Maßgebend sind die aktuellen Planunterlagen und das Brandschutzkonzept.

0.1.4 Verkehrsverhältnisse

Die Verkehrs- und Bewegungsflächen innerhalb des Baufeldes sind begrenzt. Begegnungsverkehr und Wendemöglichkeiten für größere Fahrzeuge sind nur eingeschränkt vorhanden.

Anlieferungen sind bedarfsgerecht zu planen und mit der Objektüberwachung abzustimmen. Warte-, Abstell- oder Lagerflächen außerhalb des zugewiesenen Baufeldes stehen nicht zur Verfügung.

Für die Anlieferung ist der Transportweg in seiner Zugänglichkeit im Vorfeld zu überprüfen. Zufahrtsbreiten und maximale Belastungen der Wege sind vor Angebotsabgabe zu prüfen.

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

Etwaig notwendige kleinteilige Anlieferungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Evtl. Schäden an Straßen, Gebäuden, Bäumen usw. sind zu vermeiden.

Die Kosten für die notwendige Beseitigung evtl. Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

0.1.5 Freizuhaltende Flächen

Feuerwehrzufahrten und -bewegungsflächen, Rettungswege, Schulwege, Gebäudeeingänge sowie Zugänge zu Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind jederzeit freizuhalten.

Flächen außerhalb der zugewiesenen Baustellen- und Lagerbereiche dürfen weder benutzt noch blockiert werden.

0.1.6 Transporteinrichtungen

Bauseitige Krane, Bauaufzüge, Hebezeuge oder sonstige Transporteinrichtungen werden nicht zur allgemeinen Nutzung bereitgestellt, soweit in einzelnen Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist.

Die für die eigene Leistung erforderlichen Transport- und Hebemittel sind durch den Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Platzverhältnissen auszuwählen, bereitzustellen und zu betreiben.

0.1.7 Anschlüsse

Baustrom aus dem Gebäudenetz mit einer Anschlussmöglichkeit bis 32 A und Bauwasser stehen in einer Entfernung von weniger als 100 m zur Verfügung. Entnahmestellen und Nutzungsbedingungen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Ab der Übergabestelle sind sämtliche für die eigene Leistung erforderlichen, ausreichend dimensionierten und baustellengeeigneten Verteiler, Leitungen, Schutz- und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Eine zentrale Baustromverteilung für den gesamten Gebäudekomplex ist nicht vorgesehen.

Bauwasser und Baustrom wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat geeignete Entnahmeeinrichtungen und einen für den Anwendungsfall geeigneten Systemtrenner mit Rückflussverhinderer vorzuhalten. Eine Kostenbeteiligung erfolgt mittels eines prozentualen Abzuges von der Rechnungssumme. Die Höhe des Abzuges richtet sich nach den in den Vertragsbedingungen genannten Beträge oder prozentualen Abzügen.

Farbreste, Reinigungsflüssigkeiten, Baustoffe, kontaminierte Stoffe und sonstige nicht einleitfähige Flüssigkeiten dürfen nicht in die Gebäudeentwässerung eingeleitet werden.

0.1.8 Mitbenutzung von Flächen

Die Baustelleneinrichtungs-, Lager- und Verkehrsflächen sind begrenzt und werden von mehreren Auftragnehmern gemeinsam genutzt. Die Nutzung ist vorab mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Die übliche gewerkeigene Baustelleneinrichtung einschließlich der für die eigene Leistung erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Schutzmaßnahmen und Hilfsmittel ist einzurechnen, soweit die jeweilige Fach-ATV oder einzelne Leistungspositionen keine abweichende Regelung enthalten.

Gerüste, besondere Hebezeuge, Containeranlagen oder sonstige besondere Baustelleneinrichtungen sind nur einzurechnen, wenn sie in den Leistungspositionen ausdrücklich dem jeweiligen Gewerk zugeordnet sind.

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung

Abfälle aus dem Bereich des Auftragnehmers sind nach Abfallarten getrennt zu erfassen und entsprechend den geltenden Vorschriften, insbesondere unter Verwendung der zutreffenden Abfallschlüssel, ordnungsgemäß zu entsorgen.

Entsorgungs- und Übernahmenachweise sind auf Verlangen sowie bei nachweispflichtigen Abfällen ohne gesonderte Aufforderung vorzulegen.

Abfälle und Rückbaumaterialien aus dem Bereich des Auftraggebers sind nur insoweit zu übernehmen, zu befördern oder zu entsorgen, wie dies in den Leistungspositionen ausdrücklich beschrieben ist.

Aufgrund der begrenzten Lagerflächen sind Abfälle in abgestimmten, zugelassenen Behältern zu sammeln und entsprechend dem Baufortschritt zeitnah von der Baustelle zu entfernen. Schadstoffbelastete Abfälle sind getrennt zu halten.

0.1.13 Schutzgebiete + Schutzzeiten auf der Baustelle

Besondere Schutzgebiete oder jahreszeitliche Schutzzeiten im Bereich der Baustelle sind derzeit nicht bekannt.

Die aus dem aktiven Schul- und Sportbetrieb sowie aus dem Immissionsschutz resultierenden Einschränkungen bleiben hiervon unberührt.

0.1.16 Vorhandene Anlagen Ver- und Entsorgung

Im Gebäude und im Erdreich befinden sich vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie technische Anlagen.

Vor Bohr-, Schneid-, Abbruch-, Erd- oder Befestigungsarbeiten sind die betroffenen Bereiche anhand der Bestandsunterlagen, durch Abstimmung mit den Fachplanern und erforderlichenfalls durch geeignete Ortungsverfahren zu prüfen.

Eingriffe in vorhandene Anlagen sind nur nach vorheriger Freigabe zulässig.

0.1.17 Hindernisse

Als bekannte oder vermutete Hindernisse kommen insbesondere vorhandene Leitungen, Kanäle, verdeckte Einbauteile, alte Fundamente, Bauwerksreste und sonstige Bestandteile früherer Bauzustände in Betracht.

Nicht in den Vertragsunterlagen beschriebene Hindernisse sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Ihre Beseitigung ist nur nach Anweisung und bei entsprechender vertraglicher Beauftragung auszuführen.

0.1.18 Kampfmittelsondierung (entfällt)

0.1.19 Baustellenverordnung

Für die Baumaßnahme wird durch den Auftraggeber ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt.

Die Vorgaben des SiGe-Plans und die Anweisungen des Koordinators sind zu beachten. Die gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten und die Verantwortung des jeweiligen Auftragnehmers für seine Beschäftigten bleiben unberührt.

0.1 Gewerkeübergreifende Baustellenverordnung: SiGeKo wird eingeschaltet.

0.2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Der AN hat im Sinne des § 10 der DGUV Vorschrift 1 eine Aufsichtsperson zu benennen, die für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft verantwortlich ist.

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

Durch den AN sind dem AG 14 Tage vor Baubeginn schriftlich vorzulegen.

0.3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

§ 5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Ermittlung der Gefährdungen und den entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen als Dokumentation.

§ 7: Zuordnung der Leistungen und Aufgaben innerhalb des eigenen Betriebes an Mitarbeiter.

§ 10: Benennung der Ersthelfer vor Ort. Gem. Betriebssicherheitsverordnung: (Nur bei Erfordernis durch entsprechende Betriebsmittel)

§ 3: Gefährdungsbeurteilung der Betriebsmittel

§ 9: Unterrichtung der Beschäftigten zu Arbeitsmitteln und deren Gefahren mit Dokumentation.

§ 10: Prüfung der Arbeitsmittel

0.4 Koordination: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle bei Koordinierungsbesprechungen zu regeln und zu steuern. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen nach Aufforderung verpflichtet.

0.5 Bauleitung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat für seine Arbeiten einen deutschsprachigen Projekt- Bauleiter und eine Aufsichtsperson schriftlich zu benennen.

Der Bauleiter AN ist verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Er hat die Ausführungen der vertraglichen Leistungen zu leiten, die eigenen Arbeiten mit den anderen am Bau Beteiligten zu abzustimmen und für die Ordnung und Sauberkeit auf seiner Baustelle zu sorgen.

Verkehrssprache ist deutsch. Alle Unterlagen (Zeichnungen, Protokolle, Betriebsanleitungen, etc.) sind in deutscher Sprache abzufassen.

0.6 Nachunternehmer sind nur nach vorheriger Anmeldung unter Nachweis der technischen und fachlichen Qualität gleich die des Auftragnehmers bzw. erforderlichen technischen Anforderung möglich, insoweit der AG Zustimmung erteilt. Die Einhaltung der tariflichen Gleichbehandlung ist unter Nachweis Voraussetzung für eine Zustimmung des Auftraggebers. Eine mögliche Zustimmung kann für den Auftragsfall nur einmalig erfolgen. Sollten im Bieterverfahren bereits Nachunternehmer benannt werden, muss die Nachweisführung wie vor beschrieben bereits mit den Ausschreibungsunterlagen erfolgen.

0.1.20 Termine, Absprachen im Bauablauf mit dem Bauherrn oder seiner Vertreter

Eingriffe in vorhandene Leitungen, Anlagen oder Versorgungssysteme sowie erforderliche Abschaltungen oder Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber, dem Nutzer, den Fachplanern und dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber abzustimmen.

Die Maßnahmen dürfen erst nach ausdrücklicher Freigabe ausgeführt werden. Zeitpunkt, Dauer, betroffene Bereiche und erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind vorab schriftlich anzumelden.

Verschiebungen und Unterbrechungen bis 4 Wochen gegenüber Terminplan sind in die Einheitspreise einzurechnen es werden keine gesonderten Anfahrten erstattet.

0.1.21 Schadstoffbelastungen

Für das Bestandsgebäude liegt das Schadstoffkataster des IBR IngenieurBüro Rasem PartG mbB vom 23.03.2026 einschließlich Anlagen und Analysen sowie die Stellungnahme zu den PCB- und PAK-Raumluftmessungen vom 13.04.2026 vor.

Festgestellt wurden insbesondere Asbestzement-Fensterbänke, alte KMF-Dämmstoffe im Dachaufbau und an Rohrleitungen, PAK-haltige Vergussmasse im Turnhallenboden, teerhaltige Dachbahnen auf dem Umkleide-/Gerätetrakt sowie PCB-haltige Wand- und Deckenbeschichtungen und Deckenplatten.

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

Die Untersuchungen sind punktuell. Verdeckte oder abweichende schadstoffhaltige Materialien können nicht ausgeschlossen werden. Bei Verdachtsfunden sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen, der Bereich ist zu sichern und die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren.

0.1.22 Vorarbeiten

Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten und Leistungen anderer Auftragnehmer ergeben sich aus dem Bauablaufplan, den Planunterlagen und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

Der Auftragnehmer hat die für seine Leistung erforderlichen Vorleistungen vor Beginn zu prüfen und erkennbare Mängel, fehlende Voraussetzungen oder Abweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer

Während der Ausführung sind zeitgleich weitere Auftragnehmer in verschiedenen Bereichen der Liegenschaft tätig.

Die eigenen Arbeiten, Anlieferungen, Lagerflächen, Schutzmaßnahmen und Schnittstellen sind mit der Objektüberwachung sowie den angrenzenden Gewerken abzustimmen.

0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.0 Allgemeine Hinweise

Fachbauleitung (AN)

Der Auftragnehmer hat die Baustelle ständig, von Beginn der Arbeiten an, mit einer sachverständigen technischen Aufsicht zu besetzen, die dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung zu benennen ist.

  • Dieser Vertreter hat die deutsche Sprache in Wort und Schrift einwandfrei zu beherrschen. Für den Bereich der dem Auftragnehmer übertragenden Arbeiten und der damit zusammenhängenden Arbeiten gilt diese Aufsicht als Fachbauleiter gemäß Landesbauordnung.

  • Der Fachbauleiter hat die Ausführung der vertraglichen Leistungen zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen.

  • Die Baustelle ist für die gesamte Bauzeit mit einem qualifizierten und verantwortlichen Fachbauleiter zu besetzen.

Der AN ist verpflichtet, täglich Bautagebuch zu führen und die entsprechenden Seiten dem Auftraggeber regelmäßig zu übergeben. Das Bautagebuch muss insbesondere folgende Angaben enthalten: · Datum · Wetter und Temperaturen . Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals · Anzahl und Art der Großgeräte · ausgeführten Arbeiten · besondere Vorkommnisse auf der Baustelle · Bestätigung über den Erhalt von Ausführungs- Anweisungen, Zeichnungen usw. · Aussagen zur Terminlage · Auflistung und Begründung von Ausfallzeiten . Anordnungen des Auftraggebers

Absprache mit angrenzenden Gewerken

Die Ausführung der Leistungen hat in Absprache mit den Unternehmern der an seine Leistung angrenzenden Gewerke und der Objektüberwachung zu erfolgen.

Baubesprechungen

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

Es finden 1x in der Woche Baubesprechungen auf der Baustelle statt. Während der Ausführung der Bauleistungen sowie vorher und nachher ist der Auftragnehmer verpflichtet an den Baubesprechungen mit einer in allen Belangen vertretungsberechtigten Person teilzunehmen.

Abrechnung

Der Unternehmer hat mit Abgabe der Schlussrechnung seine Revisionsunterlagen abzugeben. Sie sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.

Die Rechnungen sind mit allen Aufmaßen, Bautagebuch und Abrechnungszeichnungen getrennt nach den Titeln / Losen zu erstellen und elektronisch sowie analog einzureichen.

Dieser Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert erstattet.

0.2.2 Erschwernisse

Besondere Erschwernisse ergeben sich aus dem aktiven Schulcampus, den begrenzten Verkehrs-, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen, dem Bauen im Bestand sowie aus der zeitgleichen Tätigkeit mehrerer Gewerke.

Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass der Betrieb der angrenzenden Einrichtungen und die Nutzung freizuhaltender Wege und Flächen möglichst wenig beeinträchtigt werden.

0.2.3 Vorgaben SiGe-Plan

Die im SiGe-Plan festgelegten projektbezogenen Maßnahmen und Koordinationsvorgaben sind in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Der Auftragnehmer hat seine Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsverfahren rechtzeitig auf die Vorgaben des SiGe-Plans und die tatsächlichen Baustellenbedingungen abzustimmen.

0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung

Die üblichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die eigenen Beschäftigten und den eigenen Arbeitsbereich sind Bestandteil der vertraglichen Leistung.

Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz, die ausschließlich Mitarbeitern anderer Unternehmen oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen dienen und über die üblichen eigenen Pflichten hinausgehen, sind nur geschuldet, wenn sie im SiGe-Plan oder in eigenen Leistungspositionen eindeutig beschrieben sind.

0.2.5 Besondere Anforderungen an Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Arbeiten in schadstoffbelasteten oder schadstoffverdächtigen Bereichen dürfen nur auf Grundlage des Schadstoffgutachtens, der jeweiligen Leistungsbeschreibung, der Gefährdungsbeurteilung und der einschlägigen Gefahrstoff- und Arbeitsschutzvorschriften ausgeführt werden.

Erforderliche besondere Schutzbereiche, Unterdruckhaltungen, Freigabemessungen, Sachkundenachweise und sonstige besondere Maßnahmen sind in den jeweiligen Leistungspositionen festzulegen.

0.2.6 Besondere Anforderung Entsorgung

Die gewerkeeigene Baustelleneinrichtung ist auf das notwendige Maß zu beschränken und vor Aufstellung mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Abfall- und Entsorgungsbehälter sind für die jeweiligen Abfallarten geeignet, standsicher, erforderlichenfalls verschließbar und eindeutig gekennzeichnet aufzustellen.

Eine längerfristige Lagerung von Abfällen, Rückbaumaterialien oder Verpackungen im Gebäude oder auf nicht zugewiesenen Flächen ist nicht zulässig.

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

0.2.7 Besondere Anforderung an Gerüste/Steiger

Fassaden-, Raum-, Schutz- und Sondergerüste werden, soweit vorgesehen, im Gerüstbau-Leistungsverzeichnis oder in gesonderten Leistungspositionen beschrieben.

Eine Doppelvergütung von Gerüstleistungen ist ausgeschlossen. Vom jeweiligen Gewerk selbst einzurechnende Kleingerüste, Arbeitsbühnen, Leitern und sonstige Zugangsmittel richten sich nach der einschlägigen Fach-ATV und den konkreten Leistungspositionen.

0.2.10 Verwendung wiederaufbereiteter Stoffe

Wiederaufbereitete Stoffe dürfen verwendet oder mitverwendet werden, wenn sie für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, die geforderten technischen und bauordnungsrechtlichen Eigenschaften nachweisen und keine abweichende Festlegung in den Leistungspositionen besteht.

Ein generelles Verbot wiederaufbereiteter Stoffe wird nicht ausgesprochen.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete Stoffe

Wiederaufbereitete und nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen mindestens die in der Leistungsbeschreibung geforderten Eigenschaften, die Eignung für den Verwendungszweck sowie die erforderlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise erfüllen.

Erforderliche Zustimmungen, Zulassungen oder projektspezifische Freigaben sind vor dem Einbau vorzulegen.

0.2.13 Eignungs- und Gütenachweise

Die in den Leistungspositionen, Zulassungen, technischen Regelwerken und Genehmigungen geforderten Eignungs-, Güte-, Prüf- und Übereinstimmungsnachweise sind rechtzeitig vor der Verwendung der betreffenden Stoffe oder Bauteile in deutscher Sprache vorzulegen.

Prüfbücher für regelmäßig prüfpflichtige Anlagen sind in der vertraglich festgelegten Form zu übergeben; soweit keine andere Regelung getroffen wird, mindestens zweifach.

0.2.14 Auf der Baustelle gewonnenen Stoffen verwenden / verwerten

Auf der Baustelle gewonnene Stoffe dürfen nur verwendet oder einer anderweitigen Verwertung zugeführt werden, wenn dies in den Leistungspositionen vorgesehen und durch den Auftraggeber freigegeben ist.

Andernfalls sind die Stoffe getrennt zu erfassen, erforderlichenfalls zu beproben und entsprechend ihrer Einstufung zu verwerten oder zu entsorgen.

0.2.15 Verwertung/Entsorgung

Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile ergeben sich aus den Leistungspositionen, dem Schadstoffgutachten und dem Geotechnischen Bericht.

Entsorgungsleistungen über die nach der ATV DIN 18299 ohnehin geschuldeten Nebenleistungen hinaus sind nur umfasst, wenn sie eindeutig beschrieben sind. Schadstoffbelastete Stoffe und größere Mengen aus dem Bereich des Auftraggebers sind gesondert auszuschreiben.

Die geforderten Transport-, Übernahme-, Wiege- und Entsorgungsnachweise sind vollständig vorzulegen.

0.2.16 Vom Auftraggeber beigestellte Materialien

Vom Auftraggeber beigestellte Stoffe und Bauteile sind nicht vorgesehen, sofern in einzelnen Leistungspositionen nichts Abweichendes angegeben ist.

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

0.2.17 Abladen, Lagern und Transport durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber übernimmt grundsätzlich weder das Abladen noch die Lagerung oder den innerbaustellenseitigen Transport von Stoffen und Bauteilen, sofern in einzelnen Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist.

(ZTV vorgehängte hinterlüftete Fassade)

1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.

Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: • AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., • BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, • bauforumstahl e. V., • BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister, • BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., • BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, • Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., • DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., • DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., • DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., • DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., • DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V., • FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V., • FVHF: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e. V., • GSB International e. V., • IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., • IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., • RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., • RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., • VFF: Verband Fenster + Fassade.

2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.

Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.

Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

ZTV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.

Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.

Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.

Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: • statische Bemessung der gesamten Fassadenkonstruktion unter Berücksichtigung der auftretenden Windlasten einschließlich der Unterkonstruktionen und Befestigungselemente, • Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, • Umsetzung des GEG-Nachweis und Vermeidung von Wärmebrücken, • Fugen- und Verlegeplan, • ggf. Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit, • Herstellen von Anschlüssen und Anarbeitungen an Einbauten und Sonnenschutz, • Festlegung und Darstellung von in Einbauorten sichtbarer Befestigungspunkten, • Einbau/Integration von Sonnenschutzelementen, soweit vorhanden, • Ausarbeitung von Detaillösungen für den Einbau von Insektenschutzgittern, Hinterlüftung, Abwässerung, • Abstimmungen mit dem AG hinsichtlich der Befestigungspunkte für Gerüst-/Dauergerüstanker.

Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur einzureichen.

3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Grundsätzlich ist als Dämmung hydrophobierte Mineralwolle zu verwenden, die mit wärmegedämmten Tellerdübeln zu befestigen ist. Die Montage erfolgt nach den Richtlinien der Hersteller. An den Gebäudeecken ist nach statischen Erfordernissen die Anzahl der Dübel zu erhöhen. Im Spitzwasserbereich ist Perimeterdämmung einzubauen. Bei offenen Fugen ist die Wärmedämmung mit einem schwarzen Vlies kaschiert einzubauen.

Es sind nur Produkte mit mindestens 10-jähriger Nachkaufgarantie des Plattenherstellers für Material, Design und Farbe zulässig. Besteht keine Nachkaufgarantie, stellt der AN

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

ZTV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden dem AG zu Bauende kostenfrei mindestens 5 St. bzw. mindestens 8,00 m2 Fassadenplatten für eventuelle Reparaturen zur Verfügung.

Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht eine andere Ausführung vorgesehen ist.

Die Hinterlüftung der Konstruktion ist über die gesamte Fläche zu gewährleisten. Die Luftschichtdicke ist zu bemessen. An Zu- und Abluftöffnungen (z. B. im Sockel- und Attikabereich) sind z. B. Lochgitter als Kleintier- und Insektenschutz unter Berücksichtigung des erforderlichen freien Lüftungsquerschnittes einzubauen.

Kommen Verbundplatten (z. B. Metall zusammen mit anderen Werkstoffen) zum Einsatz, muss deren Verwendbarkeit in dieser Zusammensetzung nachgewiesen werden. Es sind hierfür zusätzlich Laborwerte anzugeben und Referenzobjekte zu benennen.

3.2 Fugen/Anschlüsse/Abdichtungen Eckausbildungen, die sich auf der Baustelle nicht mit der notwendigen Ausführungsqualität herstellen lassen, sind mit thermisch vorgeformten Teilen auszuführen. Auf die Verträglichkeit der Dichtstoffe, Dichtungsbahnen und Dichtprofile untereinander ist zwingend zu achten.

Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18540). Die Beständigkeit der Dichtungsmassen gegen Witterungseinflüsse, Öl, Benzin, Chemikalien, insbesondere aktives Chlor, Ozon, UV-Strahlung und Alterungsverhalten ist zu gewährleisten.

3.3 Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden.

3.4 Plattenwerkstoffe Zu verwenden sind nur durchgefärbte Plattenwerkstoffe ohne nachbeschichtete Plattenkanten, soweit nicht anders beschrieben.

Unter Berücksichtigung der Einbausituation, des verwendeten Plattenwerkstoffes und der äußeren Einflüsse (Feuchte) legt der AN eine Gebrauchsklasse nach DIN EN 335 fest zum Schutz gegen Veralgung der Oberfläche.

01 Titel Außenwandbekleidung

01.01 Bereich Allgemein

01.01.010 Statische Nachweise, Verlegepläne Aufstellen eines prüffähigen statischen Nachweises einschl. der Herstellung der erforderlichen Raster-, Montage- und Dübelsetzpläne sowie Detailpläne für die verschiedenen Anschlusssituationen der o.g. Einzel-

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.01 Bereich Allgemein Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ positionen und die Ermittlung der zulässigen Dübelbe- lastungswerte, u.a. Windlastzone IV und entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung. Der prüffähige Nachweis ist in 3 facher Ausfertigung zu erstellen.

1psch GP ............................

01.01.020 Ausführungs-, Verlege- und Montageplanung, einschl. Ansichten, Details sowie der Ausführungs-, Verlege- und Montageplanung, einschl. Ansichten, Details sowie der Darstellung von konstruktiven Lösungen, Bauteilanschlüssen, Einbaufolge - Stücklisten, Fugenplanung/-raster

1psch GP ............................

01.01.030 Energetischer Nachweis Geforderter effektiver U-Wert: < 0,143 W/(m²·K) Anwendungsgebiet: WAB, WZ WLG nach DIN 4108: 0,032 W/(mK) Euroklasse: nichtbrennbar, A1/A2 Vlieskaschierung: nein Wärmeleitzahl: 0,0320W(m*K)

Der Nachweis des effektiven U- Wertes ist unter Berücksichtigung aller punktuellen Wärmebrücken (Konsolen, Verankerungsmittel, Dämmstoffhalter) nach DIN EN ISO 10211 zu führen und dem Angebot beizulegen. Dämmplatten liefern und einlagig, stumpf gestoßen mit geeigneten Dämmstoffhaltern auf vorhandenem Untergrund befestigen. Die Dämmplatten sind an Durchdringungen, (z. B. Teile der Unterkonstruktion und den Anschlussprofilen und an den Stößen), dicht anzuarbeiten. Liefern und montieren inkl. aller Schnitte, Verschnitt und Befestigungsmittel.

1psch GP ............................

01.01.040 Baubegleitende Qualitätsüberwachung Mehrpreis für eine Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) nach FVHF/GTÜ-Standards und nach der zurzeit gültigen Honorartabelle. Dokumentation hierzu ist vorzulegen.

1psch GP ............................

Übertrag: ................................

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.01 Bereich Allgemein Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.01.050 Einmessarbeiten an den einzelnen Fassadenabschnitten und Einmessarbeiten an den einzelnen Fassadenabschnitten und Teilbekleidungsbereichen unter Berücksichtigung der bestehenden Bauwerksstruktur und deren Maßtoleranzen.

1psch GP ............................

01.01.060 Dübelauszugversuch Ermittlung und Dokumentation von Dübelauszugsversuchen am Objekt. Die Zugversuche sind gemäß den Vorgaben des Herstellers der Verankerungsmittel am Untergrund durchzuführen.

Untergrund: Mauerwerk, Dicke 11,5 cm, KS/12 oder Ziegel 11.5 bis 24cm

Die Dokumentation ist dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung auszuhändigen.

1psch GP ............................

01.01.070 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung herstellen für sämtliche in den Vorbemerkungen und nachfolgend beschriebenen Leistungen, für die Dauer der eigenen Leistung vor- und unterhalten sowie rückstandslos zurückbauen; inkl. An- und Abtransport sämtlicher Maschinen, Geräte und/oder Kräne einschl. erforderlicher Tagesunterkünfte für die eigene Leistung. Aufenthalts-, Sozial-und Lagerräume müssen vom AN selbst organisiert und innerhalb der zugewiesenen BE-Flächen hergerichtet werden. An- und Abtransport sowie sämtliche Vorhaltungen.

Vorhaltedauer: Zeitraum der eigenen Leistung

1psch GP ............................

Summe Bereich 01.01 Allgemein , Netto: ...............................

01.02 Bereich Wandunterkonstruktion

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.02 Bereich Wandunterkonstruktion Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.02.010 UK Alu hinterlüft. Außenwandbekl. Außenwand Abst. 200-220mm STLB-Bau 04/2026 038 Unterkonstruktion für vorgehängte hinterlüftete Fassade aus Tragprofilen und Wandhaltern, Wandhalter aus nichtrostendem Stahl, Traglattung/-profil vertikal, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Profile aus Aluminium, beschichtet, Verankerung der Unterkonstruktion in Mauerwerkswand aus Kalksand-Lochsteinen, Oberflächenabweichung des Verankerungsgrundes bis 60 mm, justierbar, zwängungsfrei, den Formaten und der Befestigungsart der Bekleidungselemente entsprechend, mit thermischen Trennelementen, Dicke 10 mm, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,040 W/(mK) Druckfestigkeit größer gleich 10 N/mm2, für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung DIN 18516-1, für großformatige Bekleidungselemente aus Faserzementplatten, an Außenwand, Abstand der Vorderseite der Bekleidungselemente zum Verankerungsgrund an der Außenwand über 200 bis 220 mm, verankern und ausrichten der Unterkonstruktion auf der Wandoberfläche entsprechend Genauigkeitsanforderung an die Ebenheit der Bekleidungsfläche, mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen mit erhöhten Anforderungen DIN 18202 Ausgabe 2019-07 Tabelle 3 Zeile 7.

340m2 EP ......................... GP ............................

01.02.020 Mehrpreis Metall-Unterkonstruktion mit geprüfter Ballwurfsicherheit (in Verbindung mit 12 mm Tafeln) Wie Position 01.02.010 jedoch: Mehrpreis mit geprüfter Ballwurfsicherheit gem. DIN 18032-3. Der Achsabstand der vertikalen L-Unterkonstruktionsprofile beträgt 400 mm - 595 mm, der vertikale Abstand der Wandwinkel beträgt max. 600 mm (gem. Prüfzeugnis). Unterkonstruktionsabstände unter 400 mm sind aufgrund des erhöhten Wärmebrückenanteils nicht zulässig.

200m² EP ......................... GP ............................

01.02.030 Mehrpreis Ausgleich Unterkonstruktion 80-100 mm Wie Position 01.02.010 jedoch: Ausgleich Rohbautoleranzen bis zu 100 mm. Tragprofile sind mit werksseitig UV-beständigen und witterungsbeständigen schwarz beschichteten Sichtflächen (vertikale Schattenfugen) zu verwenden.

20m² EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.02 Bereich Wandunterkonstruktion Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.02.040 Zul.Außenecke,stumpf Zulage zu vorbeschriebener Vorgehängter hinterlüfteter Fassade (VHF) aus Faserzementplatten mit sichtbarer Befestigung, für die Ausführung Außenecke, Fassadenplatten stumpf gestoßen mit hinterlegtem Alu-Winkelprofil.

20m EP ......................... GP ............................

01.02.050 Außenecken als stabile Ecke (gemäß Zeichnung) Außenecken als Stabile Ecke, bestehend aus Alu-Quadratrohr 60x60x 2 mm, welches mittels Metall-Wandhaltern und Zugbändern auf dem Wanduntergrund befestigt wird. Die Befestigung mit Fest- und Gleitpunkten am Wanduntergrund erfolgt nach statischen Anforderungen mit bauaufsichtlich zugelassenen Schraub-Dübel-Kombinationen oder Ankern.

Das Alu-Rohr ist werksseitig UV-beständig und witterungsbeständig allseitig in RAL 7012 beschichtet. Ausnahme Klebebefestigung: Rohrprofil in pressblank und zusätzliches Aufbringen des UV- und witterungsbeständigen Primers notwendig. Ausführung an sämtlichen Fassadenaußen- und Leibungsecken, einschl. aller erforderlichen Befestigungen und Ausgleich der Rohbautoleranzen bis 80mm.

22m EP ......................... GP ............................

01.02.060 Innenecke UK Alu Faserzementpl. STLB-Bau 04/2026 038 Innenecke in der Unterkonstruktion aus Aluminium, für Bekleidung mit Faserzementplatten.

5m EP ......................... GP ............................

01.02.070 Metall-Unterkonstruktion (Kleinflächen 2,0 m²) Wie Position 01.02.010 (Seite 15) jedoch: Metall-Unterkonstruktion auf Kleinflächen bis 2,0 m² wie Stützen, Lisenen, Attika, Balkonwänden, Stürzen, Leibungen u. ä. unter 500 mm Breite oder Höhe, sonst wie vor beschrieben.

5m² EP ......................... GP ............................

01.02.080 Fassadenanschluss unten aus Alu-Lüftungsprofil Unterer Fassadenabschluss aus einem 2 x gekanteten Aluminiumlochblech d = 1 mm, Abwicklung 220 mm, dauerhaft witterungsbeständig schwarz beschichtet.

Auf eine Entkoppelung zur Metall-Uk und einen ausreichenden

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.02 Bereich Wandunterkonstruktion Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Belüftungsquerschnitt von mind. 50 cm²/m nach DIN 18516-1 ist zu achten.

97m EP ......................... GP ............................

01.02.090 Fassadenanschluss oben mit Alu-Lüftungsprofil Oberer Fassadenabschluss mit Alu-Lüftungsprofil, dauerhaft witterungsbeständig schwarz beschichtet. Abmessungen entsprechend Abstand von Vorderkante Wand bis Vorderkante Unterkonstruktion, an der Unterkonstruktion befestigt. Auf einen ausreichenden Entlüftungsquerschnitt von min. 50cm²/m nach DIN 18516-1 ist zu achten.

97m EP ......................... GP ............................

01.02.100 Dehnfugenausbildung Dehnfugenausbildung in der Unterkonstruktion im Bereich der Gebäudedehnfugen durch Trennen der Metall-Unterkonstruktion.

20m EP ......................... GP ............................

01.02.110 Unterkonstruktion aus Stahlblechwinkeln; Laibungen/Stürze Unterkonstruktion im Bereich der Laibungen und Stürze mittels eines verzinkten Stahlblechwinkels d= 2 mm; 1 x gekantet; Abm. ca. 150x230x70 mm.

Rohbautoleranzen bis zu 80 mm müssen ohne Mehrpreis ausgeglichen werden.

Die Befestigung des Stahlblechwinkels erfolgt im vertikalem Bereich auf der Rahmenverbreiterung der Fenster aus Aluminium und im Sturzbereich auf Stahlbeton.

Der Abstand der Stahlblechwinkel untereinander wird auf e= max. 65 cm festgesetzt. Eine Überprüfung erfolgt im Zuge der zu erbringenden der statischen Nachweise gemäß gesonderter Position

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.02 Bereich Wandunterkonstruktion Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Gesonderter Hinweis: Nebenarbeiten wie z.B. das Anarbeiten der Fassadendämmung im Bereich der Laibungen und Stürze sind im Einheitspreis zu berücksichtigen.

160m EP ......................... GP ............................

01.02.120 Fassadenabschluss seitlich mit Alu-Kantprofil Seitlicher Fassadenabschluss mit Alu-Kantprofil mind. 1 mm dick, 3-mal gekantet, Abwicklung 22 cm, dauerhaft witterungsbeständig pulverbeschichtet. Farbton: nach RAL

10m EP ......................... GP ............................

01.02.130 Dauergerüstanker,Edelstahl,Faserzement Dauergerüstanker (wiederverwendbar) gem. DIN 4426 mit Ankerkörpern mit Systemzulassung aus Edelstahl, thermischer Trennschicht und aushängbaren Zuglaschen einschl. Kunststoffkappen als Schutz vor Verschmutzung.

Zweck: Aufnahme von Ankerkräften aus dem Gerüst DIN EN 12811-1 und DIN 4420-3 Fassadenart: VHF mit Faserzementbekleidung Gesamtdicke: ca. ??? cm Max. Lasteinzugsfläche: 10,00 m2 je Anker

Mengenansatz nach DIN 4426 1 St Daueranker je 10,00 m2 Fassadenfläche (bei Standard Feldweite 2,50 m)

5St EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.02 Wandunterkonstruktion , Netto: ...............................

01.03 Bereich Wandfassadendämmung

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.03 Bereich Wandfassadendämmung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.03.010 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade MW 0,032W/(mK) D 200mm WAB STLB-Bau 04/2026 038 Wärmedämmung für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung an Außenwand, aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,032 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,031 W/(mK), Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke 200 mm, als Platten, mit außenseitiger Kaschierung mit schwarzem Glasvlies, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Befestigungsuntergrund Normalbeton.

340m2 EP ......................... GP ............................

01.03.020 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade PF 0,021W/(mK) D 120mm WAB STLB-Bau 04/2026 038 Wärmedämmung für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung an Stütze, aus Phenolharz-Hartschaum PF DIN EN 13166, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,021 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,020 W/(mK), Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 B -s1, d0 (schwerentflammbar), Dicke 120 mm, als Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Befestigungsuntergrund Normalbeton.

30m2 EP ......................... GP ............................

01.03.030 Wärmedämmung hinterlüft.Fassade B 20 cm PF 0,021W/(mK) D 60mm WAB STLB-Bau 04/2026 038 TA Wärmedämmung für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung an Leibung, Breite Leibung '20' cm, aus Phenolharz-Hartschaum PF DIN EN 13166, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,021 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,020 W/(mK), Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 B -s1, d0 (schwerentflammbar), Dicke 60 mm, als Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Befestigungsuntergrund Normalbeton.

160m EP ......................... GP ............................

01.03.040 Fassadendämmung (Kleinflächen bis 2,0 m²) Wie Position 01.03.010 jedoch: für Kleinflächen bis 2,0 m² wie Stützen, Laibungen, Stürze etc. bis 50 cm Breite, Dämmstoffdicke: 20 cm.

20m² EP ......................... GP ............................

01.03.050 Dämmstreifen d= 4 cm; Rahmenverbreiterung Dämmstreifen aus XPS-Dämmung d= 4 cm, h= 8 cm, verklebt verlegt; Polystyrol-Hartschaumplatten, nach DIN 13164, Klassifizierung des Brandverhaltens A2-s1, d0; Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/(m*K) liefern und auf der vorhandenen waagerechten Rahmenverbreiterung der Fenster

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.03 Bereich Wandfassadendämmung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ und Pfosten-Riegelkonstruktion (Sturzbereich), dauerhaft und fachgerecht verkleben. Die Verklebung erfolgt nach Wahl des Bieters.

Im Einheitspreis sind Schneide- und Anpassarbeiten zu berücksichtigen.

50m EP ......................... GP ............................

01.03.060 Kompriband Abm. 20x40 mm liefern und verlegen. Kompriband Abm. 20x40 mm anthrazit im Bereich der waagerechten Rahmenverbreiterung der Fenster und der Pfosten-Riegelkonstruktionen (Sturzbereich) liefern und fachgerecht gemäß Herstellerangaben verlegen.

69m EP ......................... GP ............................

01.03.070 Fassadenbahn liefern und herstellen Einbau einer diffusionsoffenen, schwarzen und UV-beständigen Fassadenbahn (Typ PE-HD) für die Winddichtigkeit. Einbau nach Herstellervorschrift.

340m² EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.03 Wandfassadendämmung , Netto: ...............................

01.04 Bereich Wandfassadenplatten

01.04.010 Faserzement Fassadentafeln, NU: PRO Faserzement Fassadentafeln, NU: PRO

Die nachfolgend beschriebene Fassadenbekleidung wird mit Faserzement-Fassadentafeln mit einem permanenten, maschinell werkseitig aufgebrachten, dauerhaften Graffitischutz ausgeführt.

Die Faserzement-Fassadentafeln sind vom DIBt allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Die baurechtliche Verwendbarkeit der AbZ wird durch eine privatrechtliche Produktzertifizierung bestätigt. Die Faserzement Fassadentafeln besitzen eine Umweltproduktdeklaration (EPD) gem. ISO 14025 und EN 15804.

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.04 Bereich Wandfassadenplatten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Wandflächen bekleiden auf beschriebener Metall-Unterkonstruktion, mit Faserzement-Fassadentafeln 12 mm, Oberfläche lasiert mit durchscheinender Faserzementstruktur, in Zuschnitten nach örtlichem Aufmaß gem. Angabe der Bauleitung bzw. Fassadenverlegeplänen. Die sichtbaren Kanten der Tafeln sind leicht zu brechen und erhalten eine transparente Luko-Kantenimprägnierung.

Vorges. Farbton: nach Bemusterung

Die Fassadentafeln sind mit einem Faserzementbohrer Ø 9,5 mm, die Tragprofile mit einer Bohrlehre 4,1 mm vorzubohren. Pro Tafel sind zwei Festpunkte mit Festpunkthülse 08 vorzusehen. Zum Befestigen sind farbige, systemzugelassene Fassadenniete 4x25-K15 nach Einbauvorschrift zu verwenden. Die Nieten werden mit einer systemzugehörigen Nietsetzlehre gesetzt und müssen zentrisch im Bohrloch sitzen. Befestigen der Tafeln unter Spannung ist unzulässig.

Offene Fugen sind in einer Breite 10 mm auszuführen. Auf eine ausreichende Hinterlüftung ist zu achten (DIN 18516-1). Leibungen und Stürze werden gesondert abgerechnet.

Material: normal erhärteter gepresster Faserzement aus natürlichen und umweltverträglichen Rohstoffen, nach DIN EN 12467 mit CE Kennzeichnung.

Beschichtung: UV-gehärtete Oberflächenbehandlung auf Reinacrylatbeschichtung, mit glatter, seidig matter Oberfläche und durchscheinender, gleichmäßiger Struktur des Faserzements, lichtecht, Rückseite farblos versiegelt.

abriebfeste Oberfläche: Kratzfestigkeit nach Oesterle 2,5 N, Mohshärte 4, Bleistifthärte 4, permanenter, werkseitig maschinell aufgebrachter, dauerhafter Graffitischutz.

Die Wirksamkeit des Graffitischutzes ist durch einen Prüfbericht zu belegen, welcher dem Angebot anzuhängen ist. Zusätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass die Fassadentafel inkl. des Graffitischutzes die Klassifizierung des Brandverhaltens A2-s1, d0 aufweist.

Farbe: nach Bemeusterung

Lieferbare Standardformate mit Stanzkante:

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.04 Bereich Wandfassadenplatten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ 3.130 mm x 1.280 mm und 2.530 mm x 1.280 mm, Nutzmaße nach Besäumung: max. 3.100 mm x 1.250 mm und 2.500 mm x 1.250 mm. Die sichtbaren Tafelkanten sind nach dem Zuschnitt leicht zu brechen und erhalten eine transparente Luko-Kantenimprägnierung.

Materialdicke: 12 mm.

Klassifizierung des Brandverhaltens: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1). Es sind die Verlegerichtlinien des Tafelherstellers zu beachten.

Leitprodukt: Equitone natura] PRO oder gleichwertig

Angebotenes Fabrikat: '.........'

340m² EP ......................... GP ............................

01.04.020 Zulage Faserzement-Fassadentafeln, werkseitiger Motivdruck Zulage Faserzement-Fassadentafeln, werkseitiger Motivdruck

Zulage zur vorbeschriebenen Fassadenbekleidung aus Faserzement-Fassadentafeln für die Ausführung mit einem werkseitig maschinell aufgebrachten, mehrfarbigen Digital- bzw. Motivdruck nach Musterlage.

Druckbild als über mehrere Fassadentafeln und Fugen hinweg fortlaufendes Gesamtmotiv. Motivübergänge an den Plattenstößen passgenau ausführen. Offene Fugenbreite 10 mm gemäß Hauptposition.

Leistung einschließlich:

  • gestalterischer Ausarbeitung bzw. Anpassung der Designvorlage nach Vorgaben des Auftraggebers und der Bauleitung,
  • Übernahme und Aufbereitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Bild-, Motiv- und Grafikdaten,
  • Erstellung einer maßstabsgerechten Fassadenansicht mit Darstellung des Gesamtmotivs,
  • Aufteilung des Druckbildes entsprechend Plattenformaten, Fugenraster, Zuschnitten und Fassadenverlegeplan,
  • Berücksichtigung von Fenster- und Türöffnungen, Leibungen, Gebäudeecken und sonstigen Unterbrechungen,
  • Erstellung der druckfähigen, farbverbindlich aufbereiteten Produktionsdaten,
  • Festlegung von Druckauflösung, Farbraum, Beschnitt,
  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.04 Bereich Wandfassadenplatten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Passmarken und Plattenzuordnung,

  • Abstimmung der Druck- und Produktionsvorgaben mit dem Tafelhersteller,
  • eindeutigem Kennzeichnen und Zuordnen sämtlicher bedruckter Fassadentafeln,
  • digitalem Korrekturabzug der vollständigen Fassadenansicht,
  • bis zu zwei Korrektur- und Abstimmungsläufen,
  • Freigabeunterlagen für Auftraggeber und Bauleitung,
  • werkseitigem Aufbringen des Druckbildes,
  • erforderlicher Oberflächenversiegelung und dauerhaftem Graffitischutz,
  • sämtlichen Mehrkosten für Herstellung, Verpackung und objektbezogene Kommissionierung der bedruckten Tafeln.

Druckbild lichtecht, UV-, witterungs-, abrieb- und reinigungsbeständig. Farb- und Motivübergänge müssen über die einzelnen Tafeln hinweg gleichmäßig und ohne sichtbare Versätze ausgeführt werden. Farbabweichungen innerhalb einer zusammenhängenden Motivfläche sind nicht zulässig.

Die Eignung des Druck- und Beschichtungssystems für die ausgeschriebenen Faserzementtafeln ist durch den Hersteller zu bestätigen. Die Klassifizierung des vollständigen Fassadentafelsystems einschließlich Motivdruck, Versiegelung und Graffitischutz muss mindestens A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 entsprechen und ist vor Ausführung nachzuweisen.

Abrechnung nach Ansichtsfläche der Fassadentafeln mit Motivdruck. Öffnungen und Aussparungen werden entsprechend den Abrechnungsregeln der Hauptposition behandelt.

Fassadentafeln, Unterkonstruktion, Zuschnitt, Befestigung und Montage werden über die Hauptposition vergütet.

Abrechnungsfläche für die Zulage ist die Summe der bedruckten Plattenbereiche in m2

Angebotenes Druck- und Beschichtungssystem: '.........'

ein bedrucktes Musterstück im Originalmaterial, etwa mindestens 60 × 60 cm. Als digitaler Korrekturabzug

120m² EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.04 Bereich Wandfassadenplatten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.04.030 Faserzementbekleidung an Leibungen und Stürzen Wie Position 01.04.010 (Seite 20) jedoch: Faserzementbekleidung an Leibungen und Stürzen

Außenwandbekleidung an Fenster- und Außentürleibungen sowie an Stürzen der Öffnungen mit Faserzement-Fassadentafeln entsprechend der vorbeschriebenen Hauptposition 01.04.010 herstellen.

Faserzement-Fassadentafeln nach DIN EN 12467, Dicke 12 mm, Oberfläche, Farbton, Beschichtung, Graffitischutz und Brandverhalten entsprechend der Hauptposition.

Leibungsbreite über 20 bis 25 cm.

Bekleidung nach örtlichem Aufmaß in schmalformatigen Zuschnitten herstellen und auf der gesondert beschriebenen Unterkonstruktion befestigen. Befestigung sichtbar mit farblich angepassten, systemzugelassenen Fassadennieten entsprechend den Herstellervorgaben.

Die Leistung umfasst insbesondere:

  • Bekleidung der beiden seitlichen Leibungen und des oberen Sturzes,
  • sämtliche Plattenzuschnitte, Bohrungen und Anpassungsarbeiten,
  • erhöhten Bearbeitungsaufwand für schmale Plattenstreifen und Kleinflächen,
  • Ausbilden gleichmäßiger offener Fugen, Fugenbreite 10 mm,
  • Anarbeiten an Fenster- und Außentürrahmen beziehungsweise Rahmenverbreiterungen,
  • passgenaues Anarbeiten an die angrenzende Fassadenbekleidung,
  • Brechen sämtlicher sichtbarer Schnittkanten,
  • transparente Kantenimprägnierung der bearbeiteten Tafelkanten,
  • sämtliche erforderlichen Befestigungs-, Verbindungs- und Hilfsmittel,
  • Schutz der Fenster, Verglasungen, Rahmen, Anschlussabdichtungen und angrenzenden Bauteile während der Arbeiten.

Unterkonstruktion und Wärmedämmung der Leibungen und Stürze werden über gesonderte Positionen vergütet.

Fensterbänke einschließlich ihrer Befestigung und Anschlüsse sind nicht Bestandteil dieser Position.

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05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.04 Bereich Wandfassadenplatten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Abrechnung nach der tatsächlich ausgeführten Länge der seitlichen Leibungen und Stürze. Seitliche Leibungen und Sturz werden jeweils einzeln nach ihrer abgewickelten Länge gemessen.

160m EP ......................... GP ............................

01.04.040 Kleinflächen bekleidet mit Faserzement-Fassadentafeln Wie Position 01.04.010 (Seite 20) jedoch: Kleinflächen bekleiden mit Faserzement-Fassadentafeln (Stützen, Lisenen, Attika, Balkonwände u. ä. unter 500 mm Breite oder Höhe), sonst wie vorbeschrieben.

20m² EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.04 Wandfassadenplatten , Netto: ...............................

01.05 Bereich Fassadenausschnitte

01.05.010 Ausschnitte in Fassadenbekleidung, Leuchten, Lautsprecher Ausschnitte in Fassadentafeln für Leuchten, Lautsprecher, Ausschnittgröße ca. 160 mm x 200 mm, Schnittkanten sichtbar/verdeckt. Einschl. Tragsockel für Leuchten, Lautsprecher oder ähnlichem aus dem Material der Unterkonstruktion zur kraftschlüssigen Befestigung der Anbauteile

8St EP ......................... GP ............................

01.05.020 Schrägschnitte in Fassadenbekleidung Schrägschnitte an Fassadentafeln entsprechend den Fassadenplänen rechtwinklig zur Tafeloberfläche.

20m EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.05 Fassadenausschnitte , Netto: ...............................

01.06 Bereich Befestigungsarbeiten

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Leistungsverzeichnis

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.06 Bereich Befestigungsarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.06.001 Befestigung Regenfallrohrschellen Verzinkte, Kupfer, Edelstahl-Rohrschellen am Untergrund befestigen einschl. der hierfür erforderlichen Bohrungen in der Fassade.

Die Montage hat zwängungsfrei zu erfolgen (Bohrlochdurchmesser = Befestigungsmittel + 10 mm)

20St EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.06 Befestigungsarbeiten , Netto: ...............................

01.07 Bereich Stundenlohn

Unvorhergesehene Arbeiten Werden unvorhergesehene Arbeiten ausgeführt, für die kein Festpreis vereinbart wurde, können Stundenlohnarbeiten nach Anordnung der örtlichen Bauleitung durchgeführt werden. Diese werden nach den gültigen örtlichen Tariflöhnen abgerechnet. Hierfür ist in den folgenden Positionen der Stundensatz einschl. aller Zuschläge ohne MwSt. aufzuführen. Zuschläge für Überstunden an Werktagen, Fahrgeld, Auslösung usw., sowie An- und Abfahrt sind in den Preis einzukalkulieren. Sonn- und Feiertagszuschläge werden gesondert vergütet.

Tagelohn bzw. Stundenlohnzettel sind täglich in 2-facher Ausfertigung mit Namen und Berufsbezeichnung der Beschäftigten der örtlichen Bauleitung zur

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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Leistungsverzeichnis

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.07 Bereich Stundenlohn Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Anerkennung vorzulegen. Die Originale bleiben bei der Bauleitung, die Durchschriften sind der späteren Rechnung beizufügen. Verspätet vorgelegte Stunden- bzw. Tagelohnzettel werden nicht anerkannt.

Polier-, Hilfspolier- und Meisterstunden dürfen nicht berechnet werden, sie werden als normale Facharbeiterstunden abgerechnet. Ebenso werden für Arbeiten, die von Hilfskräften ausgeführt werden können, keine Facharbeiterstunden vergütet.

Die Abzeichnung auf der Baustelle geschieht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung der Angemessenheit des Aufwandes, und ob die enthaltenen Leistungen nicht Haupt- oder Nebenleistungen des Auftrages sind.

01.07.010 Helfer VOB/B zum Nachweis Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:

Helfer

10Std EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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Leistungsverzeichnis

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.07 Bereich Stundenlohn Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.07.020 Fachwerker VOB/B zum Nachweis Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:

Fachwerker

10Std EP ......................... GP ............................

Summe Bereich 01.07 Stundenlohn , Netto: ...............................

Summe Titel 01 Außenwandbekleidung , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

02 Titel Nachverdübelung Vormauerwerk

02.010 Nachverdübelung Vormauerwerk mit Verblendsanieranker nach Nachverdübelung Vormauerwerk mit Verblendsanieranker nach Zulassung. Fischer, Eljot oder ähnlich.

200m² EP ......................... GP ............................

Summe Titel 02 Nachverdübelung Vormauerwerk , Netto: ...............................

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LV-Zusammenfassung

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel Außenwandbekleidung 12 ..............................

01.01 Bereich Allgemein 12 ..............................

01.02 Bereich Wandunterkonstruktion 15 ..............................

01.03 Bereich Wandfassadendämmung 19 ..............................

01.04 Bereich Wandfassadenplatten 20 ..............................

01.05 Bereich Fassadenausschnitte 25 ..............................

01.06 Bereich Befestigungsarbeiten 26 ..............................

01.07 Bereich Stundenlohn 26 ..............................

02 Titel Nachverdübelung Vormauerwerk 28 ..............................

Summe LV 05 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

17.09.2026 - Seite 29

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Bieterangabenverzeichnis

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

05 LV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 01 Titel Außenwandbekleidung 01.04 Bereich Wandfassadenplatten Nr. Liste der Positionen mit Bietertextergänzung

01.04.010 Faserzement Fassadentafeln, NU: PRO Angebotenes Fabrikat: '.........'

01.04.020 Zulage Faserzement-Fassadentafeln, werkseitiger Motivdruck Angebotenes Druck- und Beschichtungssystem: '.........'

17.09.2026 - Seite 30

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung