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Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_UVgO
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
(§ 14 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt - TVergG LSA)
Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns nach § 14 TVergG LSA für den Fall des Nachunternehmereinsatzes,
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eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur vorzunehmen, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, welche ich/wir selbst einzuhalten verspreche(n),
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bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
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Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
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bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
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den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, dass ich/wir die Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer und/oder Verleiher sicherstellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.
Des Weiteren verpflichte(n) ich mich / wir uns, dem öffentlichen Auftraggeber bei Angebotsabgabe den/die Nachunternehmer schriftlich oder elektronisch (in Textform) zu benennen. Dies gilt entsprechend für die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel des Nachunternehmers.
Ort, Datum:
………………………………… ………………………………………………………………….. Stempel / Firma / Anschrift Unterzeichnung in Textform / Vor- und Nachname der erklärenden Person
Bei elektronischer Angebotsabgabe, entfällt das Erfordernis eine Unterschrift / Stempel (Schriftform) abzugeben, die Textform ist ausreichend. Eingescannte Unterschriften - unter Angabe von Vor- und Nachname der erklärenden Person - genügen auch der Textform.
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