Videoüberwachungssysteme für Volksfeste

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Dataport AöR
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
09.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Video-Überwachungssystem (32323500)
  • Sicherheitskameras (35125300)
  • Hardwareinstallation (51611100)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
473682-2026
Verfahrensnummer
c2d44436-e982-4b73-aab5-c95afd6d2d5b

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Freie Hansestadt Bremen (FHB) beschafft Hard- und Software zur Videoüberwachung für ihre Volksfeste. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Kameratürmen, Servertechnik und zugehöriger Software zur Gefahrenabwehr. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die FHB benötigt zur gefahrenabwehrrechtlichen Überwachung der Bremischen Volksfeste Hard- und Software (Kameratürme, Server etc).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Videoüberwachung Volksfeste FHB

    Die FHB benötigt zur gefahrenabwehrrechtlichen Überwachung der Bremischen Volksfeste Hard- und Software (Kameratürme, Server etc).

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.