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Videosprechstunden zur Verbesserung der digitalen ärztlichen Versorgung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 16:47 (Europe/Berlin)

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Ausschreibung

der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

zum Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung

zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patien-

ten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungs-

prozess nach § 140a SGB V über Videosprechstunde

(„Videosprechstunde“)

Vergabeunterlagen

Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV

Angebotsfrist: 05.10.2026, 09:00 Uhr

Vergabeunterlagen Videosprechstunde Gesundheit nehmen wir persönlich.

AOK Bayern. Die Gesundheitskasse.

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Inhaltsverzeichnis

A. Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................................................................ 4

I. Auftraggeberin ........................................................................................................................................................ 5

II. Rechtlicher Rahmen ............................................................................................................................................. 5

III. Vergabekammer gemäß § 159 GWB ........................................................................................................... 5

IV. Hinweis zur Rügepflicht .................................................................................................................................... 6

V. Vollständigkeit der Unterlagen / Unklarheiten / Anfragen .............................................................. 6

VI. Rahmenvertrag/Kalkulationsgrundlage .................................................................................................. 7

VII. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ............................................................................................. 8

VIII. Bietergemeinschaften .................................................................................................................................... 9

IX. Drittunternehmen ............................................................................................................................................... 9

X. Eignung ................................................................................................................................................................... 10

XI. Vertraulichkeit ................................................................................................................................................... 13

XII. Angebotsfrist .................................................................................................................................................... 13

XIII. Angebotsform .................................................................................................................................................. 14

XIV. Öffnung der Angebote ................................................................................................................................. 16

XV. Prüfung/Wertung der Angebote und Zuschlagskriterien ............................................................. 16

XVI. Aufklärung des Angebotsinhalts, Verhandlungsverbot.............................................................. 20

XVII. Zuschlagserteilung ...................................................................................................................................... 20

XVIII. Zuschlags- und Bindefrist ....................................................................................................................... 20

XIX. Aufhebung des Vergabeverfahrens ...................................................................................................... 20

XX. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote ............................................................................. 21

XXI. Mitteilung über vergebene Aufträge .................................................................................................... 21

C. Leistungsbeschreibung/Vertrag ........................................................................................................................ 22

D. Anlagenverzeichnis………………………………………………………………………………………………………………23 Anlage 1 - Angebotsformblatt ................................................................................................................................ 24

Anlage 2 - Erklärung der Bietergemeinschaft ................................................................................................. 26

Anlage 3 - Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis ....................................... 29

Anlage 4 - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen .............................................................................. 32

Anlage 5 - Referenzblatt ............................................................................................................................................ 33

Anlage 6 – Preisblatt ................................................................................................................................................... 34

Anlage 7 – Eigenerklärung zur Eignung .............................................................................................................. 35

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Anlage 8 - Liste der bei Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen ............................................. 39

Anlage 9 - Angebotskennzettel ............................................................................................................................. 41

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A. Gegenstand der Ausschreibung

Die AOK Bayern verfolgt im Rahmen dieses besonderen Versorgungsauftrags gemäß § 140a SGB V unter Beteiligung verschiedener Leistungserbringer das Ziel, die medizinische Versor- gung teilnehmender Versicherter – insbesondere in ländlichen Regionen – durch Videosprech- stunden nachhaltig zu verbessern. Dabei muss mittels eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses die Inanspruchnahme von Videosprechstunden für den Versicherten in- nerhalb von 30 Minuten durch ein qualifiziertes Ärztenetzwerk von 7 – 22 Uhr (auch an Sonn- und Feiertragen) möglich sein und die Zusammenarbeit zwischen dem Arzt in der Videosprech- stunde und dem (Haus-)Arzt vor Ort gefördert werden.

Das Angebot des Auftragnehmers umfasst ein ganzheitliches Leistungspaket, das eine benut- zerfreundliche und nahtlose Kundenreise sicherstellt.

Gegenstand des Versorgungsauftrages ist die Umsetzung eines digitalen Kommunikations- und Vernetzungsprozesses zur Durchführung von Videosprechstunden für teilnehmende Versi- cherte nach § 140a SGB V. Das Versorgungsangebot des Auftragsnehmers umfasst, die Verlin- kung mit digitalen Services der AOK Bayern, die Durchführung der Einschreibung von teilneh- menden Versicherten, eine der Videosprechstunde vorgelagerte Abfrage zur Bedarfsgerechtig- keit mittels einer Software (strukturiertes Einschätzungsverfahren), eine digitale Terminver- mittlung sowie die Organisation und technische Durchführung der Videosprechstunde. Hierzu zählen insbesondere auch etwaige technische/nicht technische Begleitleistungen, wie z.B. Pflege und Support sowie der Aufbau eines Ärztenetzwerks. Die Einzelheiten dazu, wie auch der Versorgungsverlauf ergeben sich aus dem Selektivvertrag sowie der Leistungsbeschrei- bung (Anlage A-1 des Selektivvertrags).

Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbe- sondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebots dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versor- gung erbracht und abgerechnet.

Das Inkrafttreten des Vertrages und die operative Umsetzung sind ab 01.12.2026 geplant. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 2 Jahre (bis 30.11.2028). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.12.2026 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Die AOK Bayern ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag bis zu 2-mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die AOK Bayern wird dem Auftragnehmer mindestens 3 Monate vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit schriftlich mitteilen, ob sie vom Recht zur Laufzeitverlängerung Gebrauch machen wird.

Der Vertrag wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben (EU-weites offenes Verfahren).

Wenn im Folgenden von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterscheidungen zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird für Personen-, Berufs- und Funktionsbezeichnun- gen auf die gleichzeitige Nennung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzich- tet, und nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Nennungen gelten jedoch selbstver- ständlich gleichermaßen für alle Geschlechtsformen.

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B. Bewerbungsbedingungen

I. Auftraggeberin

Auftraggeberin ist die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Straße 28, 81739 Mün- chen.

Das Vergabeverfahren wird durchgeführt von:

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Bereich Recht Fachbereich Vergabestelle Ausschreibung „Videosprechstunde“ Carl-Wery-Str. 28 81739 München E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de

Auskünfte und Antworten anderer Stellen sowie Auskünfte und Antworten, die außerhalb des dafür vorgesehenen Verfahrens (vgl. Abschnitt B. Pkt. V.) gegeben werden, insbesondere tele- fonische Auskünfte, sind nicht verbindlich.

Verfahrenssprache ist Deutsch. Während des gesamten Vergabeverfahrens kommunizieren die Auftraggeberin und die Bieter ausschließlich in deutscher Sprache.

II. Rechtlicher Rahmen

Die Auftraggeberin ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB).

Die Ausschreibung erfolgt als Rahmenvereinbarung, § 103 Abs. 5 GWB, § 21 VgV im Wege des offenen Verfahrens (§ 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV).

Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). Es sind die zu Beginn des Vergabeverfahrens geltenden Best- immungen maßgeblich, auch wenn diese sich während des Verfahrens ändern sollten (§ 186 Abs. 2 GWB analog).

III. Vergabekammer gemäß § 159 GWB

Bieter können sich bei behaupteten Verstößen gegen Vergabebestimmungen wenden an:

Vergabekammern des Bundes Bundeskanzlerplatz 2 53113 Bonn Tel: +49 228 9499-0

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Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur De- ckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).

Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 160 ff. GWB haben alle Ver- fahrensbeteiligten grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht (§ 165 Abs. 1 GWB). Jeder Bieter hat daher mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestand- teilen, soweit es sich in den Vergabeakten der Auftraggeberin befindet, von den Verfahrens- beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Die Auftraggeberin ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB). Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, hinzuweisen, dies im Angebotsformblatt (Anlage

  1. zu erklären und die vertraulichen Teile des Angebots entsprechend zu markieren.

IV. Hinweis zur Rügepflicht

Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin (unter Pkt. I. ge- nannte Vergabestelle – Kontaktstelle) innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsab- gabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zu- ständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter Pkt. III. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4. GWB). § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Dies bedeutet, dass die Auftraggeberin den Zuschlag nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB auch dann erteilen wird, wenn noch keine 15 Kalendertage nach einer eventuellen Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, abgelaufen sind. Es obliegt den Bietern, in jedem Fall vor Ablauf der Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 GWB Rechtsschutz zu suchen.

V. Vollständigkeit der Unterlagen / Unklarheiten / Anfragen

Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständig- keit zu vergewissern und diese auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Bestehen nach Auf- fassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche in den Unterla- gen, sind diese durch unverzügliche Rückfragen bei der Auftraggeberin aufzuklären. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme bei der Erstellung des Angebots, insbeson- dere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots rele- vant sein können.

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Die Bieter werden gebeten, Fragen an die Vergabestelle ausschließlich über den Kommunika- tionsbereich der E-Vergabelösung zu stellen. Hierzu ist die kostenlose Registrierung des Un- ternehmens auf www.dtvp.de erforderlich. Fragen und Hinweise sind in deutscher Sprache zu formulieren. Soweit die Fragen auf die Identität oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Fragenstellers schließen lassen, werden die Bieter gebeten, ihre Fragen entsprechend zu ano- nymisieren. Auf der Internetseite www.dtvp.de werden im Kommunikationsbereich zu dieser Ausschreibung zeitnah Antwortlisten erstellt, die die Bieter ohne Registrierung einsehen kön- nen und die sie dort selbstständig herunterladen müssen. Es obliegt den Bietern, sich regel- mäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. Bieter, die sich bei Ab- ruf dieser Vergabeunterlagen registriert haben, werden per E-Mail benachrichtigt, wenn ab- rufbare Informationen vorhanden sind.

Ausschließlich für den Fall technischer Probleme mit der E-Vergabelösung steht den Bietern die folgende Kontaktstelle der Auftraggeberin zur Verfügung:

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Bereich Recht Fachbereich Vergabestelle Ausschreibung Videosprechstunde Rückfrage Carl-Wery-Str. 28 81739 München E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de

Telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden. Auskünfte und Antworten anderer Stellen als der oben genannten Kontaktstelle sowie Auskünfte und Antworten, die außerhalb des hier beschriebenen Verfahrens gegeben werden, sind nicht verbindlich. Telefonische Aus- künfte werden nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt würden – nicht verbindlich.

Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der

24.09.2026, 09:00 Uhr.

Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet wer- den. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksich- tigt werden können.

Die Bieter erklären im Angebotsformblatt (Anlage 1), dass ggf. während des Vergabeverfah- rens erteilte zusätzliche Informationen als verbindlich für das Angebot anerkannt werden.

VI. Rahmenvertrag/Kalkulationsgrundlage

Bei dem abzuschließenden Vertrag handelt es sich um Rahmenvereinbarungen i.S.d. § 21 VgV. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Im Folgenden wird daher das zu erwartende Mengengerüst über die anzubietende Leistung dar- gestellt. Zu berücksichtigen ist, dass die Erteilung des Zuschlags nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden ist und ohne Erteilung von Einzelaufträgen durch die AOK Bayern bzw. Inanspruchnahme durch Versicherte der AOK Bayern keinen Ver-

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gütungsanspruch begründet. Weitere Voraussetzungen für das Entstehen des Vergütungsan- spruches ergeben sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen (Abschnitt C.). Die Auftraggeberin macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass das Auftragsvolumen während der Vertrags- laufzeit auch erheblich von dem im Folgenden dargestellten Auftragsvolumen abweichen kann. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinen Einzelbeauf- tragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.

Da das zu erwartende Auftragsvolumen von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die die AOK Bayern keinen Einfluss hat, insbesondere von der Situation auf dem Markt der GKV, Inan- spruchnahmeverhalten der Versicherten, eine Indikation, die für eine Videosprechstunde geeig- net ist, vorhandenes Ärztenetzwerk des Auftragnehmers insbesondere die Erweiterung des Ärztenetzwerkes während der Vertragszeit sowie gesetzgeberischen Aktivitäten, kann keine Aussage über das tatsächliche Auftragsvolumen getroffen werden. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass jährlich zwischen 55.000 und 60.000 Behandlungsfälle im Rahmen des Auf- trages versorgt werden. Aufgrund der Entscheidung des EuGH (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können maxi- mal 350.000 Behandlungsfälle im Rahmen des Auftrages versorgt werden. Dabei können Ver- sicherte maximal zweimal im Monat die Videosprechstunde über den Selektivvertrag in An- spruch nehmen, sofern die Indikation für die Durchführung einer Videosprechstunde geeignet ist. Unabhängig davon, können teilnehmende Versicherte ohne Begrenzung der Inanspruch- nahme und zusätzlich zum Selektivvertrag, die Videosprechstunde über Videodienstanbieter, in der vertragsärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen. Sofern Versicherte bereits am AOK Hausarztvertrag nach § 73b SGB V oder an einem Arztnetzvertrag (integrierte Versorgung) nach § 140a SGB V oder Verträge der besonderen Versorgung mit ähnlichem/gleichem Inhalt teilnehmen, ist eine Teilnahme nicht möglich. In diesem Fall haben die Versicherten bereits ei- nen Hausarzt gewählt, der Ihr erster Ansprechpartner und Lotse im Gesundheitswesen ist.

VII. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe sind unzulässig und füh- ren zum Angebotsausschluss. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbeson- dere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über

• die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten • die zu fordernden Preise • Bindungen sonstiger Entgelte • Gewinnaufschläge • Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile • Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit diese unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen.

Solchen Handlungen des Bieters selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.

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VIII. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bietergemein- schaften haben unter Verwendung des Formblattes „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (An- lage 2) eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mit- glieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaf- ten müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamt- schuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2).

Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Mitglieder einer Bietergemeinschaft können, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und um- gekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, dass ihre Angebote jeweils völlig un- abhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des Geheimwettbewerbs unter Bietern nicht besteht. Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind alle betroffenen Angebote auszuschließen.

Auch für Bietergemeinschaften gilt das Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen (s. Pkt. VIII). Die Auftraggeberin behält sich vor, von Bietergemeinschaften zu verlangen, dass diese die Gründe angeben, die zu der Kooperation geführt haben, und darlegen, dass mit der gemeinsamen Bewerbung um den Auftrag keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 1 GWB getroffen wurde. Hierzu hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf Verlangen der Auftraggeberin zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen des zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausge- schriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bieter- gemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

IX. Drittunternehmen

Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung „Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis“ (Anlage 3) mittei- len.

Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklä- renden und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Drittunterneh- men vorlegt (Anlage 4 – vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätes- tens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagser- teilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern),

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eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (An- lage 3) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Kon- zernrechts im Falle ihrer Einbindung in die Auftragsdurchführung Drittunternehmen sind.

Eine nachträgliche Übertragung von vertraglichen Leistungspflichten auf Drittunternehmen ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die Auftraggeberin im Einzelfall schriftlich zu- gestimmt hat. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund (z.B. wegen fehlender Eignung) verweigert werden. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ein von ihm im Vergabeverfahren benanntes Drittunternehmen im Rahmen der Vertragserfüllung ohne vorherige Zustimmung der Auftraggeberin auszutauschen. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund (z.B. we- gen fehlender Eignung) verweigert werden.

Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Drittunternehmen eines Einzelbieters oder einer Bietergemeinschaft können daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn gewähr- leistet wird, dass die Angebote nicht in Kenntnis des Inhalts des jeweils anderen Angebots abgegeben werden.

Es gilt das Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen (s. Pkt. VII).

X. Eignung

Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, das seine Eignung (Fachkunde und Leis- tungsfähigkeit) nachgewiesen hat und das nicht nach § 123 GWB zwingend auszuschließen war oder gemäß § 124 GWB ausgeschlossen wurde.

Die Bieter weisen ihre Eignung durch Vorlage der folgenden Erklärungen und Nachweise nach:

  1. Eigenerklärung zur Eignung

Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verord- nung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ- lands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 7) einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied ein- gereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklä- rung zur Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.

  1. Wettbewerbsregister

Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 50.000 € dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim

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Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregister- auszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die ver- tretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen.

Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied einge- reicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregis- terauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.

Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/An- gebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!

  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch:

Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (ange- messen für den Versicherungsfall sind: 2.000.000 EUR pauschal für Personenschäden, 2.000.000 EUR pauschal für Sachschäden, 1.000.000 EUR pauschal für Vermögens- schäden), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragsertei- lung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftragge- berin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagsertei- lung vorgesehen ist, nachzuweisen.

Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtver- sicherung für jedes Mitglied einzureichen.

Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/An- gebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!

  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch:

a) Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der auftragsgegenständlichen Leis- tung durch Nennung von mindestens drei nach Art, Umfang und Schwierigkeits- grad vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren, unter An- gabe des Auftraggebers des Referenzauftrags einschließlich eines Ansprechpart- ners des Auftraggebers nebst Telefonnummer für Rückfragen, des Auftragsinhalts, des Auftragsumfangs und des Leistungszeitraums. Die Referenzaufträge müssen für eine gesetzliche Krankenversicherung erbracht worden sein. Die Referenzauf- träge müssen eine Größenordnung von 5.000 Behandlungsfälle über Videosprech- stunde jährlich umfasst haben. Die Abrechnung der Leistung muss per Datenträ- geraustausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b SGB V erfolgt sein (ggf. über Abrech- nungsdienstleister). Die Bieter haben hierfür das Referenzblatt (Anlage 5) voll- ständig ausgefüllt einzureichen.

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b) Nachweis über eine gültige ISO Zertifizierung 27001.

Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann der Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereich- ten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen aufgefordert werden. Die genannten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vollständig einzureichen. Die Auftraggeberin kann die Bieter auffordern, unvollständige oder fehlende Eignungsnachweise nachzureichen. Ein Anspruch auf Nachreichung besteht nicht.

Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in An- spruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderli- chen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er die mit dem Namen des Er- klärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Um- fang der durch Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten (Drittunterneh- merverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis – Anlage 3) inklusive der mit dem Namen des Erklärenden versehene und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklä- rung der Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 – § 47 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungs- erklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Angebots, müs- sen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerver- zeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflich- tungserklärung(en) (Anlage 4) sind in Textform elektronisch einzureichen. Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Drittunternehmen die entsprechenden Eig- nungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Folgen bei Nichtvorlage der geforderten Eignungsnachweise

Die geforderten Eignungsnachweise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, inner- halb der Frist zur Abgabe des Angebots abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständi- gen oder zu korrigieren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise besteht nicht. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht (unter Berücksichtigung einer even- tuellen Nachfristsetzung) erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots.

Eine abschließende Liste mit sämtlichen von den Bietern mit dem Angebot vorzulegenden Nachweisen und Erklärungen findet sich in Anlage 8.

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XI. Vertraulichkeit

Die Auftraggeberin sichert den Bietern die vertrauliche Behandlung aller im Zusammenhang mit der Ausschreibung stehenden Dokumente und Informationen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der Angebote) auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu, sofern nicht in der VgV oder anderen Rechtsvorschriften anderes be- stimmt ist (§ 5 Abs. 1 S. 1 VgV).

Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass im Falle eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von der Auftraggeberin die Vergabeakte einschließlich der Angebote der Bieter der vom An- tragsteller angerufenen Vergabekammer zu übersenden ist (§ 163 Abs. 2 S. 4 GWB). Diese ge- währt den am Nachprüfungsverfahren Beteiligten in der Regel Akteneinsicht, die allerdings Einschränkungen zum Schutz der Bieter unterliegt (§ 165 GWB). Den Bietern wird deshalb emp- fohlen, schon in ihrem Angebot zu kennzeichnen, welche der Bestandteile des Angebots aus Gründen des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach ihrer Auffassung nicht offengelegt werden dürfen.

Die von den Bietern erbetenen Angaben (auch solche mit Personenbezug) können von der Auf- traggeberin für die Zwecke des Vergabeverfahrens und – im Fall des Zuschlags – für Zwecke der Vertragsdurchführung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

Die Bieter verpflichten sich mit ihrem Angebot, sämtliche im Zusammenhang mit der Aus- schreibung von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln.

XII. Angebotsfrist

Die vollständigen Angebote sind einschließlich aller dazugehörigen Nachweise und Erklärun- gen abzugeben und müssen bis spätestens

05.10.2026, 09:00 Uhr

eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs an. Angebote, die nicht fristgerecht eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. Die Bieter werden gebeten, ausreichend Zeit für die Übermittlung des Angebots einzuplanen. Die Dauer hängt unter anderem von der Größe der Dateien sowie der Geschwindigkeit des Internetanschlusses ab.

Änderungen oder eine Rücknahme des Angebots sind bis zur oben genannten Angebotsfrist möglich.

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XIII. Angebotsform

Angebote können entweder in Schriftform mit händischer Unterschrift oder mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.

Bei Verwendung der Schriftform gilt folgendes:

Die Angebote sind in Schriftform in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift im Original pos- talisch an folgende Adresse einzureichen:

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Bereich Recht Fachbereich Vergabestelle Ausschreibung Videosprechstunde Carl-Wery-Str. 28 81739 München

Das Angebot ist auf dem Umschlag deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen – nicht öffnen!“ zu versehen. Hierfür ist der Angebotskennzettel (Anlage 9) zu verwenden. An- gebote, die ohne diesen Vermerk eingereicht werden und aus diesem Grund vor Ablauf der An- gebotsfrist geöffnet werden, sind in der Regel auszuschließen, da der Geheimwettbewerb ver- letzt ist.

Bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gilt folgendes:

Es muss sich zwingend um eine qualifizierte elektronische Signatur handeln, eine einfache elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllen nicht das ge- setzliche Schriftformerfordernis! Die Angebote sind elektronisch mit einer qualifizierten elekt- ronischen Signatur über das Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Die Angebote sind im Vergabeportal zwingend im Bereich für die Übermittlung von Angeboten einzureichen und kei- nesfalls über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals. Der Grund hierfür ist, dass über den Kommunikationsbereich eingereichte Dokumente bereits vor Ablauf der Angebotsfrist durch die Vergabestelle eingesehen werden können und somit der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall sind Angebote in der Regel auszuschließen.

Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthal- ten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis führt zum Ausschluss des Angebots. Es wird auf § 57 Abs. 1 2. VgV verwiesen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausge- schlossen.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, anderenfalls werden die Angebote ausgeschlossen.

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Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, werden ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters kommen auch nachrangig nicht zur Anwendung.

Die Schriftform des Angebotsformblatts (Anlage 1) ist gewahrt, wenn es mit Ort, Datum sowie dem Namen des Unternehmens und der Unterschrift des Erklärenden versehen wird.

Mit seinem Angebot hat der Bieter eine Ausarbeitung zu folgenden Inhalten einzureichen:

  1. Schriftliche Ausarbeitung des Konzeptes zur konkreten Umsetzung der Kundenreise gemäß Anlage A-1 Leistungsbeschreibung (max. 20 Seiten)

  2. Schriftliche Ausarbeitung des Konzeptes Business Cases für eine smarte Patientensteue- rung gemäß Anlage A-1 Leistungsbeschreibung:

Business Case 1 (10 Punkte): Verbesserung der Steuerung in die hausärztliche Versorgung (max. 20 Seiten)

Business Case 2 (10 Punkte): Verbesserung der Steuerung in die fachärztliche Versorgung (max. 20 Seiten)

In der schriftlichen Ausarbeitung ist auf die vorgenannten Nr. 1 und 2 separat einzugehen. Der Umfang darf unter Nr. 1 und 2 die jeweils genannte Seitenzahlen nicht überschreiten, darüber hinausgehende Inhalte werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin wird bei der Wer- tung der Ausarbeitung nach den Zuschlagskriterien nur die Gesichtspunkte berücksichtigen, die unter dem genannten Punkt aufgeführt sind. Die Ausarbeitung ist Grundlage der Bewer- tung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien. Die Ausarbeitung ist Bestandteil des An- gebots und damit nach Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrags.

Jeder Bieter hat mit seinem Angebot das Preisblatt (Anlage 6) in zweifacher Ausfertigung voll- ständig ausgefüllt in Schriftform mit einer Unterschrift im Original einzureichen. Im Preisblatt ist der Preis in EURO, Bruchteile in volle CENT kaufmännisch gerundet, anzugeben. Die im Preis- blatt anzugebenden Preise sind als Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) auszuwei- sen. Eine gegebenenfalls anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Das Preisblatt ist mit Ort, Datum, dem Namen des Unternehmens sowie der Unterschrift des Erklärenden zu versehen.

Der beigefügte Vertrag (Abschnitt C.) ist auf der Titelseite mit Bezeichnung und Anschrift des Bieters sowie auf der Unterschriftsseite mit Ort, Datum, dem Namen des Unternehmens sowie der Unterschrift des Erklärenden im Original zu versehen und in zweifacher Ausfertigung ein- zureichen.

Alternativ zur Schriftform kann das Angebot mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Es ist zwingend eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, eine einfache elektronische Signatur ist für das gesetzliche Schriftformerfordernis nicht ausrei- chend.

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Das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Er- forderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung von Nachweisen und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Angebote, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Nebenangebote sind nicht zulässig.

Die vorgenannten Formvorschriften gelten auch für Angebotsänderungen bzw. -ergänzungen sowie für die Rücknahme des Angebots.

Angebote, die nicht formgerecht bei der Auftraggeberin eingehen, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.

Anlage 8 enthält eine abschließende Liste aller einzureichenden Unterlagen. Die geforderten Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge beizufügen.

Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung und keine Kostenerstattung gewährt.

XIV. Öffnung der Angebote

Die Auftraggeberin gewährleistet nach Eingang die Unversehrtheit und Vertraulichkeit der Angebote. Eingehende Angebote werden mit einem Eingangsvermerk versehen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ungeöffnet unter Verschluss gehalten.

In der Verhandlung zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.

XV. Prüfung/Wertung der Angebote und Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Absatz 1 S. 1 GWB). Die für den Zuschlag maßgebliche Wirtschaftlichkeitsbewertung wird nach Maßgabe der im Fol- genden ausgeführten Zuschlagskriterien gewertet:

  1. Ausschlusskriterien:

a) Voraussetzung für die gesamte Vertragslaufzeit ist, dass die technischen Anforderun- gen für den Videodienst, insbesondere hinsichtlich technischer Sicherheit und Daten- schutz gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), erfüllt werden. Der Nachweis der Zertifizierung gemäß Anlage 31b BMV-Ä ist dem Angebot beizufügen. Ein Ausschlusskriterium ist deshalb die fehlende Zertifizierung gemäß Anlage 31b BMV-Ä.

b) Zudem ist für das strukturierte Ersteinschätzungsverfahren nach Anlage 31c der Nachweis über die entsprechende Zertifizierung als Medizinprodukt nachzuweisen.

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  1. Kriterien mit Wertungsmöglichkeit:

a) Qualität zu 40% (Höchstpunktzahl 40 Punkte):

Bei der Qualitätsbewertung werden folgende zwei Konzepte bewertet:

  • Konzept zur konkreten Umsetzung der Kundenreise (Höchstpunktzahl 20 Punkte):

Nachfolgend werden die Anforderungen der Konzeptdarstellung der Kundenreise dargestellt.

Vom Auftragnehmer darzustellende Prozessschritte (5P): • Zugang über „Meine AOK“ • Einschreibeverfahren • Ersteinschätzungsverfahren • Terminbuchung • Freie Arztwahl • Matching mit geeignetem Arzt • Durchführung der Videosprechstunde • Dokumentation (Befund, eAkte) • Anschlussversorgung (Terminvermittlung)

Dabei ist auf folgende Aspekte einzugehen:

Einfachheit/Nutzerfreundlichkeit (5P)

Einfachheit und Nutzererfahrung für Ärzte entlang der User Journey (5P)

Ärztenetzwerk sowie technische Erreichbarkeit und Support (5P) Kriterien und nachzuweisende Kennzahlen sind:

Ärztenetzwerk:

KriteriumNachweis
Anzahl Hausärzte in BayernAbsolute Anzahl
Anzahl Fachärzte in BayernAbsolute Anzahl
Anzahl Hausärzte deutschlandweitAbsolute Anzahl
Anzahl Fachärzte deutschlandweitAbsolute Anzahl
FacharztabdeckungAnzahl Fachrichtungen
Regionale VerfügbarkeitFlächendeckungsgrad
Wachstum des NetzwerksEntwicklung der letzten 24 Monate
Vorteile für teilnehmende ÄrzteServices, Schulungen etc.

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Technische Erreichbarkeit und Support:

KriteriumNachweis
Telefonische ErreichbarkeitServicezeiten
E-Mail-SupportReaktionszeiten
Chat-SupportVerfügbarkeit und Servicezeiten
Technischer SupportFirst- und Second-Level-Support
Verfügbarkeit der PlattformSystemverfügbarkeit in %
StörungsmanagementEskalations- und Incident-Prozess
Erreichbarkeit für VersicherteServicezeiten und Kontaktkanäle
Erreichbarkeit für ÄrzteSeparate Supportstruktur

In diesem Zusammenhang ist eine detaillierte Prozessbeschreibung mit der Kundenreise zu erstellen. Insgesamt darf das Konzept zur konkreten Umsetzung der Kundenreise - insbe- sondere Prozessbeschreibung - einen Umfang von 20 Seiten nicht überschreiten (Für die in- haltliche Bewertung des eingereichten Konzepts werden die ersten 20 Seiten berücksichtigt. Die im Anhang darzustellenden Kennzahlen sind nicht auf diesen Seitenumfang anzurechnen; sie werden unabhängig davon in die Bewertung einbezogen).

Es erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der darin ent- haltenen Angaben zu den definierten Anforderungen.

  • Konzept Business Cases für eine smarte Patientensteuerung (Höchstpunktzahl 20 Punkte):

Business Case 1 (10 Punkte): Verbesserung der Steuerung in die hausärztliche Versorgung.

Business Case 2 (10 Punkte): Verbesserung der Steuerung in die fachärztliche Versorgung

Bei Business Case 1 und Business Case 2 ist jeweils auf folgende (Mindest-)Inhalte einzu- gehen:

  1. Ausgangssituation und Zielbild (Zielbild konkret und nachvollziehbar, Differenzierung gegenüber Status quo, Relevanz des Problems)
  2. Maßnahmenbeschreibung (Realisierbarkeit, Umsetzung, Ressourcen, Aufwand/Nut- zen)
  3. (Teilweise-)Refinanzierung (Realistische Annahmen, praxiskonform, transparent und nachvollziehbar)
  4. Kosten (Realistische Annahmen, konsistente Zahlen)
  5. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Methodik nachvollziehbar, realistische Annahmen, Vergleich Refinanzierung Nr. 3 und Kosten Nr. 4)

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  1. Umsetzung in der Praxis im Rahmen der Versicherten-Journey (Aktualität, Machbar- keit, Umsetzbarkeit, Zeithorizont)

Es sind insgesamt zwei Business Cases zu beschreiben, die mit jeweils maximal 10 Punk- ten bewerten werden (mit jeweils max. 20 Seiten. In die Bewertung fließen die ersten 20 Seiten mit ein).

Das Konzept zur konkreten Umsetzung der der Kundenreise und das Konzept Business Cases werden Bestandteil des Selektivvertrags (Anlage A1 des Selektivvertrags).

b) Preis (Höchstpunktzahl 60 Punkte):

Die Wirtschaftlichkeitsbewertung ergibt sich aus dem Angebotspreis aus dem Preis- blatt (Höchstpunktzahl 60 Punkte).

Angebotspreis aus dem Preisblatt (Höchstpunktzahl 60 Punkte):

Bei der Bewertung des Preises geht die Auftraggeberin wie folgt vor:

Als Preis wird die Gesamtsumme aus dem Preisblatt gewertet

Die Punktbewertung folgt folgender Formel (kaufmännisch gerundet auf 2 Nach- kommastellen)

𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑏𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟𝑠 𝑥 60 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝑣𝑜𝑟𝑙𝑖𝑒𝑔𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠

Insgesamt sind bei den Zuschlagskriterien höchstens 100 Punkte zu erreichen. Angebote, die Ausschlusskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Es wird mit 2 Nachkom- mastellen (kaufmännisch gerundet) gerechnet.

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Die Bewertung der Zuschlagskriterien mit Wertungsmöglichkeit (außer Preis und Möglichkei- ten der Befundübermittlung) erfolgt anhand des folgenden Bewertungsmaßstabs:

Die Anforderung ist sehr gut erfülltHöchstpunktzahl
Die Anforderung ist gut erfüllt.80 % der Höchstpunktzahl
Die Anforderung ist befriedigend erfüllt60 % der Höchstpunktzahl
Die Anforderung ist ausreichend erfüllt40 % der Höchstpunktzahl
Die Anforderung ist mangelhaft erfüllt20 % der Höchstpunktzahl
Die Anforderung ist ungenügend erfüllt0 Punkte

Die vergebenen Punkte können sich durch einen Vergleich mit anderen Angeboten ergeben.

XVI. Aufklärung des Angebotsinhalts, Verhandlungsverbot

Die Auftraggeberin darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen, Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind un- zulässig (§ 15 Abs. 5 VgV).

XVII. Zuschlagserteilung

Die Auftraggeberin wird sich rechtzeitig vor Ablauf der Bindefrist für ein Angebot entschei- den. Danach erfolgt gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Textform die Information der Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange- bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Nach Ablauf der Frist ge- mäß § 134 Abs. 2 S. 1 GWB wird der Zuschlag erteilt, falls die Auftraggeberin nicht bis dahin von der Vergabekammer in Textform über einen Nachprüfungsantrag informiert worden ist (§ 169 Abs. 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung erfolgt durch Übersendung eines Zuschlagsschreibens sowie der Rücksendung des von der Auftraggeberin unterzeichneten Vertrags.

XVIII. Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.11.2026, 24.00 Uhr. Bieter haben im Angebots- formblatt zu erklären, dass sie sich bis zu diesem Zeitpunkt an ihre Angebote gebunden hal- ten.

XIX. Aufhebung des Vergabeverfahrens

Die Auftraggeberin behält sich vor, insbesondere bei Vorliegen der in § 63 Abs. 1 VgV genann- ten Umstände das Vergabeverfahren ganz oder für einzelne Lose aufzuheben. Eine etwaige

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Aufhebung des Vergabeverfahrens wird den Bietern unter Bekanntgabe der Gründe unverzüg- lich in Textform mitgeteilt. Ein Recht der Bieter auf Aufhebung der Ausschreibung wird dadurch nicht begründet.

XX. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote

Eine Information der Bieter bei Nichtberücksichtigung ihrer Angebote erfolgt nach Maßgabe von § 134 Abs. 1 GWB sowie § 62 VgV.

XXI. Mitteilung über vergebene Aufträge

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot und unter den Voraussetzungen des § 39 VgV die Auftraggeberin dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union Mitteilung über die Auftragsvergabe macht. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekannt- machung sprechen, entscheidet die Auftraggeberin hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen.

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C. Leistungsbeschreibung/Vertrag

Die Leistungsbeschreibung als Anlage A-1 des Selektivvertrages und der Vertrag einschließ- lich seiner Anlagen (00 Vertrag, 02 Anlagengruppe B_Konzepte des Vertragspartners, 03 An- lagengruppe C_Vergütung und Abrechnung, 04 Anlagengruppe F, 05 Anlagengruppe G-1 - TE Versicherter, 06 Anlagengruppe G-2 – Patienteninformation, 07 Anlagengruppe G-3 - DS Pa- tienteninformation, 08-1 Anlage G-4 Datensatzbeschreibung elektr. TE, 08-2 Anhang 1 zu Anlage G-4 Technische Anlage zur elektronischen Einschreibung, 09 Anlage H_EVB_IT_Cloud_Kriterienkatalog_fuer_Cloudleistungen_Videosprechstunde, 09-1 Anhang 1 zur Anlage H_EVB_IT_Cloud_AGB) werden als separates Dokument zum Download bereitge- stellt.

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D. Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Angebotsformblatt

Anlage 2: Erklärung der Bietergemeinschaft

Anlage 3: Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis

Anlage 4: Verpflichtungserklärung Drittunternehmen

Anlage 5: Referenzblatt

Anlage 6: Preisblatt

Anlage 7: Eigenerklärung zur Eignung

Anlage 8: Liste der bei Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen

Anlage 9: Angebotskennzettel

Anlage A-1: Leistungsbeschreibung

Anlage 00-09-1: Vertrag mit Anlagen

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Anlage 1 - Angebotsformblatt

Angebotsformblatt

zum

Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

zum Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V („Videosprechstunde“)

Angaben zum Bieter

Name Vorname Geb.-Datum

Firma (bei juristischen Personen) HRA/B-Nr. Geschäftsführer

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Tel.-Nr. Mobil-Tel. Fax-Nr.

Ansprechpartner

E-Mail / Internet (soweit vorhanden)

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Angebot in dem Ausschreibungsverfahren „Videosprechstunde“

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Bekanntmachung beim Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union möchte ich / möchten wir hiermit ein Angebot in dem Ausschreibungsverfahren „Videosprechstunde“ der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse abgeben.

  1. Grundlagen meines / unseres Angebots sind die mir / uns vorliegenden Vergabeunter- lagen nebst allen Anlagen. Werden während des Ausschreibungsverfahrens allen Bie- tern zusätzliche Informationen zugeleitet, werden auch diese Bestandteil der Aus- schreibung bzw. des Vertrages. Die von mir / uns hierzu gemachten Angaben sind ver- bindlich.

  2. Ich/Wir biete/n die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu dem von mir/uns im Preisblatt eingesetzten Preisen an.

  3. Ich erkenne / wir erkennen den Vertrag (Abschnitt C. der Vergabeunterlagen) sowie ggf. während des Vergabeverfahrens im Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung www.dtvp.de zur Verfügung gestellte zusätzliche Informationen auf Bieterfragen un- eingeschränkt an. Ich bin / wir sind über die im Falle der Zuschlagserteilung geltenden Auftragsbedingungen informiert. Diese erkenne ich uneingeschränkt an. Die von mir/uns eingereichten Konzepte sind Bestandteil des Angebots und werden im Fall des Zuschlags ebenfalls Vertragsinhalt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bieter- informationen, den Vergabeunterlagen, dem Vertrag und dem Angebot gelten diese in der genannten Reihenfolge vorrangig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters kommen auch nachrangig nicht zur Anwendung.

  4. Ich / wir kennen die Gründe, die zum Ausschluss meines / unseres Angebots führen können. Ich / wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Aus- schreibungsverfahren meinen / unseren Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren zur Folge haben kann.

  5. Im Fall eines Nachprüfungsverfahrens ist die Einsicht in mein / unser Angebot aus fol- genden Gründen zu versagen (nur ausfüllen, falls zutrifft):




Die vertraulichen Teile meines / unseres Angebots habe/n ich / wir entsprechend mar- kiert.

  1. Ich / Wir halten uns an unser Angebot bis zum 30.11.2026, 24:00 Uhr, gebunden.

Name des Unternehmens

Ort, Datum Name des Erklärenden

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Anlage 2 - Erklärung der Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

zum

Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

zum Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V („Videosprechstunde“)

Wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder einer Bietergemeinschaft,

Bezeichnung Bieter bzw. Beschreibung des / der Leistungsanteile/s

geschäfts- führendes 1. Mitglied
Leistungsan- teil
Mitglied 2
Leistungsan- teil
Mitglied 3
Leistungsan- teil

Mitglied 4

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Leistungsan- teil
Mitglied 5
Leistungsan- teil
Mitglied 6
Leistungsan- teil

erklären hiermit verbindlich, im Falle der Auftragserteilung die vertragliche Leistung ge- meinschaftlich zu erbringen.

Wir erklären, dass

  • das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,

  • das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen und

  • alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum Ort Datum

Stempel u. Name des Erklärenden Stempel u. Name des Erklärenden

Ort Datum Ort Datum

Stempel u. Name des Erklärenden Stempel u. Name des Erklärenden

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Ort Datum Ort Datum

Stempel u. Name des Erklärenden Stempel u. Name des Erklärenden

Hinweis: Es wird verwiesen auf Abschnitt B Pkt. VII. und VIII der Vergabeunterlagen (wettbe- werbsbeschränkende Absprachen, Bietergemeinschaft).

(Blatt ggf. kopieren; bitte nur bei Angebot durch Bietergemeinschaft verwenden)

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Anlage 3 - Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis

Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis

zum

Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

zur besonderen Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V („Videosprechstunde“)

Ich benenne / wir benennen folgende Unternehmen, deren Fähigkeiten ich mich / wir uns im Auftragsfall bedienen werde/n, sowie Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistun- gen:

  1. Unternehmen 1:

Name, Anschrift: ..................................................................................

..................................................................................

..................................................................................

Art und Umfang der Leistung:

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

........................................................................................................................

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  1. Unternehmen 2:

Name, Anschrift: ..................................................................................

..................................................................................

..................................................................................

Art und Umfang der Leistung:

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

  1. Unternehmen 3:

Name, Anschrift: ..................................................................................

..................................................................................

..................................................................................

Art und Umfang der Leistung:

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

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  1. Unternehmen 4:

Name, Anschrift: ..................................................................................

..................................................................................

..................................................................................

Art und Umfang der Leistung:

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

.......................................................................................................................

Name des Unternehmens

Ort, Datum Name des Erklärenden

Im Bedarfsfall sind Beiblätter nach dem vorstehenden Muster beizufügen.

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Anlage 4 - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen

Verpflichtungserklärung Drittunternehmen

zum

Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

zum Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V („Videosprechstunde“)

Wir bestätigen hiermit dem Bieter

........................................................................................................................................, (Bieter)

dass wir in dem nach dem Angebot des Bieters vorgesehenen Umfang als Drittunternehmen zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen und dem Bieter im Auftragsfall die erfor- derlichen Mittel, Fähigkeiten und personellen Kapazitäten zur Verfügung stellen werden.

Name des Unternehmens (Unterauftragnehmer)

Ort, Datum Name des Erklärenden

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Anlage 5 - Referenzblatt

Referenzblatt

zum

Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

zum Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V („Videosprechstunde“)

Auftraggeber
Ansprechpartner des Auftraggebers nebst Telefonnummer für Rückfra- gen
Leistungszeitraum
Auftragsinhalt (ggf. bitte Beiblätter verwenden) einschließlich der Be- handlungsfälle p.a. und Abrechnung der Leistung per Datenträgeraus- tausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b SGB V

Name des Unternehmens

Ort, Datum Name des Erklärenden

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Anlage 6 – Preisblatt

Die Anlage 6 – Preisblatt – wird separat zum Download bereitgestellt.

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Anlage 7 – Eigenerklärung zur Eignung

Eigenerklärung zur Eignung zum

Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

zum Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung zur Verbesserung der digitalen, ärztlichen Versorgung für Patienten durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess nach § 140a SGB V („Videosprechstunde“)

  1. Wir erklären, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.

Ausschlussgründe nach § 123 GWB

Wir erklären, dass im Vergabeverfahren keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge- setzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (krimi- nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an ei- ner solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kennt- nis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Ver- mögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Eu- ropäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,

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f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus- ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafge- setzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschrif- ten anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Ver- antwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Wir erklären, dass folgende Umstände nicht vorliegen:

Wir sind unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Ge- richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt.

Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn der Bieter seinen Ver- pflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Ausschlussgründe nach § 124 GWB:

Wir erklären, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:

a) das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen gel- tende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,

b) das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein In- solvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unter- nehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

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c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,

d) das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewir- ken,

e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Un- parteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch an- dere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer ver- gleichbaren Rechtsfolge geführt,

h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

i) das Unternehmen (1) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftrag- gebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

(2) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

(3) hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Verga- beentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

  1. Wir gehören nicht zu den

in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen ange- sichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen, Unternehmen bzw. Einrichtungen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

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a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlas- sung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die ei- nes der Kriterien nach Art. 5k Abs. 1 Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Perso- nen oder Unternehmen, auf die die Kriterien in Art. 5k Absatz 1 Buchstabe a) bzw. b) zu- treffen.

Etwaige am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Ka- pazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch ge- nommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts ent- fällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in Art. 5k Absatz 1 genannten Personenkreis mit ei- nem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass (im Zuschlagsfall) auch während der Vertrags- laufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftrags- werts entfällt.

Name des Unternehmens

Ort, Datum Name des Erklärenden

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Anlage 8 - Liste der bei Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen

Abschließende Liste der bei Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen:

Anlage 1: Angebotsformblatt

ggf. Anlage 2: Erklärung der Bietergemeinschaft

ggf. Anlage 3: Drittunternehmerverzeichnis/ Unterauftragnehmerverzeichnis ggf. Anlage 4: Verpflichtungserklärung Drittunternehmen

Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, eingereicht werden. Anlage 7: Eigenerklärung zur Eignung

Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zur Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.

aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)

Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht wer- den. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.

Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf An- forderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!

Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 1.000.000 EUR pauschal für Personenschäden, 1.000.000 EUR pau- schal für Sachschäden, 1.000.000 EUR pauschal für Vermögensschäden), nicht älter als 12 Mo- nate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er be- stätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.

Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!

Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der auftragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens drei nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Refe- renzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren, unter Angabe des Auftraggebers des Refe- renzauftrags einschließlich eines Ansprechpartners des Auftraggebers nebst Telefonnummer für Rückfragen, des Auftragsinhalts, des Auftragsumfangs und des Leistungszeitraums. Die Referenzaufträge müssen für eine gesetzliche Krankenversicherung erbracht worden sein. Die

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Referenzaufträge müssen eine Größenordnung von 5.000 Behandlungsfälle über Videokonfe- renz jährlich umfasst haben. Die Abrechnung der Leistung muss per Datenträgeraustausch (DTA) gemäß § 295 Abs. 1b SGB V erfolgt sein (ggf. über Abrechnungsdienstleister). Die Bieter haben hierfür das Referenzblatt (Anlage 5) vollständig ausgefüllt einzureichen. Nachweis der KBV-Zertifizierung des Videodienstes gemäß Anlage 31b BMV-Ä

Nachweis einer gültigen ISO-Zertifizierung 27001

Nachweis der Zertifizierung der strukturierten Ersteinschätzung gemäß Anlage 31c BMV-Ä als Medizinprodukt Schriftliche Ausarbeitung des Konzeptes zur konkreten Umsetzung der Kundenreise gemäß An- lage A-1 des Selektivvertrags (Leistungsbeschreibung) Schriftliche Ausarbeitung des Konzeptes über die Business Cases gemäß Anlage A-1 des Selek- tivvertrags (Leistungsbeschreibung)

Anlage 6: Preisblatt

Signierter Vertrag

Anlage 9: Angebotskennzettel auf dem Umschlag des Angebots (nur bei Angebot in Schrift- form, nicht erforderlich bei qualifizierter elektronischer Signatur)

Angebote in Schriftform/Papierform sind in zweifacher Ausfertigung im Original einzu- reichen.

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Anlage 9 - Angebotskennzettel

Absender:

Angebotsunterlagen – nicht öffnen!

An

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Bereich Recht

Fachbereich Vergabestelle

Ausschreibung „Videosprechstunde“

Carl-Wery-Str. 28

81739 München

Angebot eingegangen am:

um:

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