Tabelle1
| Preisblatt zur Ausschreibung "Videosprechstunde" | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
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| Bieterangaben | ||||||
| Name Firma: | ||||||
| Adresse: | ||||||
| E-Mail-Adresse: | ||||||
| Telefonnummer: | ||||||
| die grün markierten Felder sind vom Bieter zwingend auszufüllen | ||||||
| Leistungsbezeichnung | Einheit | Mindestleistungsinhalte | Abrechnungs-fähigkeit | Vergütungspreis je Behandlungsfall (brutto)* | Vergütungspreis je Behandlungsfall (netto) | Gesamtpreis in € (Vergütungspreis je Behandlungsfall x 40.000 Fälle) |
| Pauschale 1: Versorgungsnavigierungs-pauschale für besondere, digitale ärztliche Leistungen je Behandlungsfall (über Videokonferenz) Pauschale 1: Von 1 bis 40.000 Behandlungsfälle | Pro Behandlungs-fall | Arzt-Patienten-(Video-) Kontakt im Abrechnungsmonat Indikation muss geeignet sein für eine Behandlung über Videosprechstunde maximal 2 x pro Monat je Versicherten abrechenbar | X,XX € | X,XX € | X,XX € | |
| Pauschale 2: Versorgungsnavigierungs-pauschale für besondere, digitale ärztliche Leistungen (über Videokonferenz) Pauschale 2: Von 40.001 bis 80.000 Behandlungsfälle | Pro Behandlungs-fall | Arzt-Patienten-(Video-) Kontakt im Abrechnungsmonat Indikation muss geeignet sein für eine Behandlung über Videosprechstunde maximal 2 x pro Monat je Versicherten abrechenbar | X,XX € | X,XX € | X,XX € | |
| Pauschale 3: Versorgungsnavigierungs-pauschale für besondere, digitale ärztliche Leistungen (über Videokonferenz) Pauschale 3: Ab 80.001 Behandlungsfälle (in die Preiskalkalkulation fließen auf eine Laufzeit von zwei Jahren bezogen in der Pauschale 3 40.000 Fälle mit ein (siehe Rahmenvereinbarung in der Leistungsbeschreibung Pkt. 7 Auftragsvolumen) | Pro Behandlungs-fall | Arzt-Patienten-(Video-) Kontakt im Abrechnungsmonat Indikation muss geeignet sein für eine Behandlung über Videosprechstunde maximal 2 x pro Monat je Versicherten abrechenbar | X,XX € | X,XX € | X,XX € | |
| Leistungsbezeichnung | Einheit | Mindestleistungsinhalte | Abrechnungs-fähigkeit | Preis (netto) | Preis (brutto) | |
| Implementierungskosten | einmalig pauschal | Durchführung eines digitalen Einschreibeprozesses für Versicherte in den Selektivvertrag. Über eine Schnittstelle der AOK Bayern wird dabei geprüft, ob Versicherte bereits am AOK-Hausarztvertrag gemäß § 73b SGB V oder an einem Vertrag zur integrierten Versorgung der AOK Bayern gemäß § 140a ff. SGB V mit einem Arztnetz sowie Verträge zur besonderen Versorgung mit gleichem Inhalt teilnehmen. In diesen Fällen ist eine Teilnahme an dem vorliegenden Vertrag ausgeschlossen. Für die Funktionsprüfung der Anwendung der AOK Bayern, die über eine Schnittstelle vom Auftragnehmer bedient wird, ist ein PEN-Test erforderlich (der Leistungsinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung A-1 sowie §§ 17, 21 und 22 des Selektivvertrags i.V.m. Anlage H-1 und Anhang 1 zur Anlage H-1 des Selektivvertrags). | Einmalig | X,XX € | X,XX € | |
| Gesamtsumme | Der Wertungspreis wird auf Grundlage einer angenommenen Menge von insgesamt 120.000 Behandlungsfällen innerhalb der Vertragslaufzeit von 24 Monaten berechnet. Hierzu werden die im Preisblatt angebotenen Preise für die Pauschalen 1 bis 3 jeweils mit 40.000 Behandlungsfällen multipliziert und anschließend mit den Implementierungskosten addiert. Die sich daraus ergebende Summe bildet den für die Angebotswertung maßgeblichen Gesamtpreis. Hinweis: Anzugeben sind bei den Pauschalen 1 bis 3 die Kosten für eine Videosprechstunde je Behandlungsfall. Die zur Anwendung kommende Preisstaffel gilt bis zum Erreichen der nächsthöheren Preisstaffel. Ist die höchste Preisstaffel erreicht, gilt diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Bestimmung der anzuwendenden Preisstaffel nach einem konkreten Abrechnungszeitraum (bspw. monatlich oder jährlich) ist nicht vorgesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass je Versicherten im Monat maximal zwei Behandlungsfälle abrechenbar sind. | X,XX € | X,XX € | |||
| * Die im Preisblatt anzugebenden Preise sind als Bruttopreise auszuweisen. Eine gegebenenfalls anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. | ||||||
| Ort, Datum | Unterschrift des Bieters | |||||
| sofern dieses Preisblatt in Textform nach § 126b BGB mit Hilfe elektronischer Mittel übermittelt wird: | ||||||
| Ort, Datum | Name der erklärenden Person (in Druckbuchstaben) |