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Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Verwertung und Transport von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 und 5 (ASN 20 01 35*) Vergabenummer 71.3.018.26
Verwertung und Transport von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 und 5 (ASN 20 01 35*) Vergabenummer 71.3.018.26
I. Leistungsbeschreibung
- Auftragsgegenstand
Die Landeshauptstadt Kiel, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb (im Folgenden: Auf- traggeber oder AG genannt), vergibt in diesem Vergabeverfahren folgende abfallwirtschaftli- chen Leistungen als Rahmenvereinbarung an ein geeignetes Unternehmen – im Weiteren Auf- tragnehmer oder AN genannt:
Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen (SG) 4 und 5 durch den AN gemäß den Vorgaben des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgerä- ten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) gemäß § 14 Abs. 1 ElektroG.
Erbringung von Nachweisen über die Verwertung bzw. Entsorgung der Altgeräte durch den AN
Der AG nimmt in der Landeshauptstadt Kiel an zertifizierten Sammelstellen Elektro- und Elekt- ronikaltgeräte gemäß § 13 ElektroG an. Der AG hat die folgenden Sammelgruppen der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) zur Optierung angemeldet. Diese Sammelgruppen sind Gegenstand des Vertrags.
(1) Sammelgruppe 4 (SG 4)[1]: Großgeräte Abfallschlüssel-Nr. 20 01 35*
[1] Die Verwertung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Bei Nennung der Sammelgruppe 4 innerhalb dieses Vertrages ist immer die Sammelgruppe 4 ohne Nachtspeicherheizge- räte gemeint.
(2) Sammelgruppe 5 (SG 5): [2] Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik Abfallschlüssel-Nr. 20 01 35*.
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[2] Die Sammlung von Altgeräten der Sammelgruppe 5 erfolgt durch den AG getrennt: SG 5 ohne Smartphones u. Mobiltelefone SG 5 (nur Smartphones u. Mobiltelefone) Bei Nennung der Sammelgruppe 5 innerhalb dieses Vertrages sind immer beide Fraktionen gemeinsam, aber differenziert gemeint.
- Vertragslaufzeit und Zertifizierung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027. Die Laufzeit beträgt somit ein Jahr.
Die Leistungen können nur an einen Betrieb vergeben werden / in einer Anlage erfolgen, der als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die zu erbringenden Leistungen zertifiziert ist. Das Unternehmen muss die Zertifizierung für die in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen mit dem Angebot nachweisen und sich verpflichten, sie während des gesamten Vertragszeitraumes aufrecht zu erhalten.
- Beschreibung des Entsorgungsgebietes
Die Elektro- und Elektronikaltgeräte stammen aus der separaten Annahme innerhalb der Gren- zen der Landeshauptstadt Kiel.
Sammelstellen sind:
| Wertstoffhof West (WSH) | Daimlerstraße 2, 24109 Kiel |
|---|---|
| Wert- und Schadstoffzentrum Kiel (WSZ) | Clara-Immerwahr-Straße 6, 24145 Kiel |
- Erfassung und Mengen
Der AG sammelt die Altgeräte und Altgeräteteile auf den eigenen Sammelstellen mit eigenem Personal. Die Altgeräte und Altgeräteteile werden von den Sammelstellen mit eigenen Fahr- zeugen und eigenem Personal des AG abgeholt:
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Tabelle I.1: Sammelstellen des AG und Art der Sammlung
| Wertstoffhof West Daimlerstr. 2, 24109 Kiel | Wert- und Schadstoffzentrum Kiel, Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel |
|---|---|
| 2 Container 34 cbm, Sammelgruppe 4 1 Container 34 cbm, Sammelgruppe 5 3 Gitterboxen inkl. Bigbags für batteriebe- triebene Altgeräte mit vom Altgerät um- schlossener Batterie * Sammelgruppe 5 | 2 Container 34 cbm, Sammelgruppe 4 1 Container 34 cbm, Sammelgruppe 5 5 Gitterboxen inkl. Bigbags für batteriebe- triebene Altgeräte mit vom Altgerät um- schlossener Batterie * Sammelgruppe 5 |
*Gemäß § 14 Abs. 1 S.2 ElektroG sind batteriebetriebene Altgeräte, bei denen die Batterie vom Altgerät umschlossen wird, getrennt von den anderen Altgeräten in einem eigenen Behältnis zu sammeln. Auf den Wertstoffhöfen werden die batteriebetriebenen Altgeräte, die Annahme geschieht über einen Tresen und mit eigenem Personal, in Gitterboxen (Smartpho- nes u. Mobiltelefone separiert) gesammelt. Die Gitterboxen sind mit Bigbags ausgekleidet. Der Transport der Gitterboxen zur Übergabestelle erfolgt mit den lose gesammelten Elektroaltge- räten in einem Groß-Container.
Die in Tabelle I.2 dargestellten Mengen sind Gegenstand der zu erbringenden Leistungen. Schwankungen der Sammelmengen sind möglich und liegen nicht im Einflussbereich des Auf- traggebers. Die hier angegebenen Mengen beziehen sich auf die prognostizierten Jahreswerte 2026 und stellen die Maximalmengen der ausgeschriebenen Leistung dar, die gemäß der Entscheidung des EuGHs vom 17.06.2021 (C-23/20) bei Rahmenvereinbarung anzugeben ist. Für die Rahmenvereinbarung gelten die vorgenannten Höchstsätze. Die Rahmenvereinbarung endet mit dem Erreichen der zuvor genannten Höchstwerte oder mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit.
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Tabelle I.2: Sammelmengen (2026)
| Sammelgruppen | Menge | ||
|---|---|---|---|
| Sammelgruppe 4 ASN 20 01 35* (ohne Nachtspeicherheizgeräte) | 380 Mg | ||
| Sammelgruppe 5 ASN 20 01 35* ohne Smartphones u. Mobiltele- fone | 750 Mg | ||
| Sammelgruppe 5 ASN 20 01 35* nur Smartphones u. Mobiltele- fone | 1,0 Mg |
- Zusammensetzung der Altgeräte und -geräteteile
Bei der Zusammensetzung der Altgeräte und -geräteteile sind keine Besonderheiten zu nen- nen. Die Altgeräte sind grundsätzlich nicht beraubt. Die Anlieferung von Geräten und Geräte- teilen durch Kunden, die möglicherweise schon beraubt sind, kann durch den AG nicht verhin- dert werden. Der Anteil der beraubten Geräte wird jedoch als gering eingeschätzt.
Eine Besichtigung der Altgeräte und Altgeräteteile (repräsentative Chargen) ist bis zum Tag vor dem Ende der Angebotsfrist möglich. Der Termin ist zuvor abzustimmen. Ansprechpartner ist Herr Ruprecht, Tel.: 0431 / 5854-253.
- Leistungen des Auftragnehmers
6.1 Gestellung von Containern, Gitterboxen und Bigbags
Der AN stellt dem AG für die Sammlung der Altgeräte geeignete, zugelassene und UVV-geprüfte 34-cbm-Großcontainer für Großcontainer-Hakenfahrzeuge sowie Gitterboxen für die Sammlung von Altgeräten der SG 5, die eine Batterie enthalten (und Smartphones u. Mobiltelefone) sowie Bigbags für die Gitterboxen wie folgt zur Verfügung:
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Tabelle I.3: Übersicht der Gestellung von Containern und Gitterboxen durch AN bei den Annahmestellen
| Wertstoffhof West Daimlerstr. 2, 24109 Kiel | Wert- und Schadstoffzentrum Kiel, Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel |
|---|---|
| 2 Container 34 cbm, abgedeckt (Deckel), SG 4 1 Container 34 cbm, abgedeckt (Deckel), SG 5 3 Gitterboxen inkl. passender Bigbags für batteriebetriebene Altgeräte mit vom Altgerät umschlossener Batterie, SG 5 | 2 Container 34 cbm, abgedeckt (Deckel), SG 4 1 Container 34 cbm, offen mit Plane und 1 Container mit Deckel, SG 5 5 Gitterboxen inkl. passender Bigbags für bat- teriebetriebene Altgeräte mit vom Altgerät um- schlossener Batterie, SG 5 |
| Für einen reibungslosen Transport sowie Tausch „voll gegen leer“ stellt der AN zusätzlich zur o.g. Anzahl von Containern als Wechselcontainer 1 Stück 34 cbm-Großcontainer, offen mit Plane, 4 Stück 34 cbm-Großcontainer, abgedeckt mit Deckel. gemäß folgender Verteilung: | |
| 1 Container 34 cbm, abgedeckt (Deckel), SG 4 1 Container 34 cbm, abgedeckt (Deckel), SG 5 | 1 Container 34 cbm, abgedeckt (Deckel), SG 4 1 Container 34 cbm, offen mit Plane 1 Container 34 cbm abgedeckt (Deckel) SG 5 |
Die Erst-Aufstellung dieser Container hat nach Angabe des AG auf den Sammelstellen zu erfolgen. Bei den vorstehend benannten Containern bzw. Großcontainern sind Abrollcontainer für Con- tainerhakenfahrzeuge gemeint.
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Die Gitterboxen sollen bei Anlieferung bei der Übergabestelle des AN durch leere Gitterboxen mit passenden Bigbags getauscht werden. Die Gitterboxen sind ADR-konform zu beschriften.
Die Gestellung von Containern, Gitterboxen und Bigbags erfolgt durch den AN und ist in das Angebot einzukalkulieren.
6.2. Annahme der separat gesammelten Altgerätemengen
Der AN hat eine Annahme- bzw. Übergabestelle (nachstehend Übergabestelle genannt) im Leistungsverzeichnis anzugeben, bei der die Transportfahrzeuge des AG die Altgeräte an den AN oder an dessen Beauftragten übergeben können. Der AG oder sein Beauftragter liefert die Abfälle mit Großcontainer-Hakenfahrzeuge mit 34-cbm-Abrollcontainern bei der Übergabe- stelle des AN an. Alle weiteren betrieblichen Maßnahmen ab Übergabestelle ggf. auch weitere Transporte zur Verwertungsanlage obliegen dem AN und gehen zu seinen Lasten. Die Kosten sind in das Angebot einzurechnen.
Die Anlage muss über die entsprechenden Genehmigungen für die in diesem Vergabeverfah- ren ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Die Übergabestelle muss für die vom AG verwen- deten Sammelfahrzeuge geeignet sein (befestigter Untergrund mit Eignung für die Sammel- fahrzeuge, ausreichende Größe zum Rangieren, ausreichende Höhe zum Abkippen, rechtlich für den Zweck zugelassen). Die Übergabestelle muss über eine geeichte LKW-Waage verfü- gen. Zum Entladen der Gitterboxen muss die Anlage des AN über einen geeigneten Radlader/Ga- belstapler verfügen.
Der AG liefert die Altgeräte mit seinen Sammelfahrzeugen Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den in Tabelle I.1 benannten Großcontainern und Gitterboxen an.
Eine Annahme von Altgeräten an Samstagen aufgrund von Feiertagsverschiebungen ist nicht vorgesehen; vielmehr werden die vollen Großcontainer beim AG zwischengelagert und am darauffolgenden Arbeitstag wird eine entsprechend größere Anzahl Großcontainer bei der Übergabestelle angeliefert.
Der AN sichert eine zügige Abfertigung der Sammelfahrzeuge zu. Die Abfallchargen sind bei der Anlieferung durch den AN zu sichten. Sollte eine Anlieferung von Altgeräten eine unange- messene Menge sogenannter Störstoffe enthalten, so ist die Charge vorläufig separat zu hal- ten, die Verschmutzung ist fotografisch zu dokumentieren und der AG ist davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der AG entscheidet kurzfristig über den Verbleib des Abfalls.
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6.3. Verwiegung, Dokumentation, Auswertungen
Alle Anlieferungen des AG sind als Input-Verwiegungen in einem Waageprogramm zu doku- mentieren.
Auf dem Wiegeschein sind mindestens folgende Daten leserlich, unverwischbar und dauerhaft zu dokumentieren:
- das verwogene Brutto- und Tara-/Leergewicht bzw. das Nettogewicht jedes einzelnen Containers (die gilt v.a. auch bei Tandem-Transporten)
- Angaben zur Anfall-/Abholstelle der Altgeräte bzw. zum Standort (Herkunft der Altge- räte)
- die Art der verwogenen Elektroaltgeräte (konkrete Gerätebezeichnung bzw. Gerätear- tenangabe
- Transporteur (inkl. Kfz-Kennzeichen),
- die Anlage, an der die Verwiegung durchgeführt wurde (auch bei Fremdverwiegung),
- das Datum sowie die Uhrzeit der Verwiegung (Wiegedatum). Die Wiegescheine müs- sen regelmäßig eine fortlaufende Nummer (Wiegescheinnummer) tragen. Die Wiege- scheine werden von der für die Verwiegung verantwortlichen Person unterschrieben.
- Die Vergabenummer (71.3.018.26) ist auf den Rechnungen zu vermerken.
Dem Fahrer des Anlieferungsfahrzeugs ist eine unterzeichnete Wiegenote auszuhändigen. Der Wäger erhält eine Ausfertigung des Lieferscheins des AG.
Im Falle von nachträglichen Änderungen des Wiegescheins aufgrund fehlerhafter Eingaben o.ä. (Stornierung der Wägung) ist der AG unverzüglich zu informieren. Der stornierte Wiege- schein mit dem Hinweis "storniert" und der als Ersatz sodann neue Wiegeschein - mit Vermerk im Bemerkungsfeld "...ersetzt Wiegeschein Nr. ........." - ist der Einsatzleitung des AG per Email zu übersenden. Die Kontaktdaten der Einsatzleitung werden nach Auftragserteilung mitgeteilt.
Da anzunehmen ist, dass Störstoffe nur in unwesentlicher Menge in der Menge der Altgeräte vorhanden sind, erfolgt kein Abzug bei der Abrechnung; die übliche Massenreduzierung hier- durch ist vielmehr in den Einheitspreis einzurechnen.
Die EDV-technischen Mengen-Meldungen über ein Portal an die ear sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Diese Leistungen obliegen dem AG. Die Daten für die ear-Mengen-Meldungen sind dem AG vom AN rechtzeitig gemäß den Vor- gaben nach § 26 ElektroG zur Verfügung zu stellen. Die Mengenmeldungen erfolgen monatlich und jährlich. Die notwendigen Daten übersendet der AN bis zum 10. Kalendertag eines jeden Monats an den AG. Für die Jahresmeldung übersendet der AN dem AG die Daten bis zum 15. März 2028. Die Daten sind vom AN so aufzubereiten und zu übermitteln, dass die Daten direkt vom AG in die Eingabemaske der EAR übertragen werden können.
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Es ist somit die Aufgabe des AN, den Anteil der in den Containern enthaltenen Geräte separat darzustellen (in kg). Es sind dementsprechend 4 Mengenangaben erforderlich, damit der AG gegenüber der Stiftung ear korrekte Mengenangaben machen kann:
- SG 4 Großgeräte,
- SG 5 Haushaltskleingeräte
- SG 5 Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte
- SG 5 Smartphones u. Mobiltelefone (separat als Teil von 3.)
6.4. Verwertung der Geräte, Entsorgungsgarantie, Nachweisführung
Mit Übernahme der Altgeräte an der Übergabestelle übernimmt der AN die Altgeräte zur wei- teren Behandlung, Verwertung und Entsorgung gemäß §§ 20, 22 ElektroG. Der AN stellt eine qualitativ hochwertige Verwendung und Verwertung der Elektro-Altgeräte gemäß ElektroG sicher, weist alle erforderlichen Zertifikate im Angebot gemäß § 21 ElektroG nach und hält diese dauerhaft vor.
Der AN übernimmt unabhängig von der Betriebsbereitschaft der von ihm vorgesehenen Ent- sorgungsanlagen die Entsorgungsgarantie für die zu verwertende Menge Altgeräte.
Sind Anlagen nicht betriebsbereit oder ist der Betrieb aufgrund einer vorübergehenden oder endgültigen behördlichen Betriebsuntersagung einzustellen, beschafft der AN auf seine Kos- ten eine entsprechende Kapazität in Ersatzanlagen. Das vertragliche Entgelt wird hiervon nicht berührt. Sofern dem AG hierdurch höhere Kosten entstehen (z.B. durch einen längeren Trans- port zur Ersatzanlage), so wird er diese dem AN in Rechnung stellen.
Für die Ersatzanlagen gelten die vorstehenden Anforderungen, insbesondere Nachweisanfor- derungen, entsprechend.
- Hinweise zur Angebotsbewertung
Bei der Bewertung der Angebote durch den AG werden zu dem Bruttoangebotspreis sämtliche Transportkosten des AG von der Referenzadresse Altes Rathaus Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel zu der vom AN anzugebenden Entsorgungsanlage bzw. Übergabestelle des AN hinzugerech- net. Berechnungsgrundlage für die Fahrzeitermittlung und Angebotsauswertung ist das Rou- ting-Programm www.reiseplanung.de. Es wird die schnellste Strecke gewählt. Gegebenenfalls werden Kosten für die LKW-Maut hinzugezogen.
Das sich daraus ergebende wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Mit dem Angebot sind daher im Leistungsverzeichnis der Name und die vollständige Adresse der Übergabe- stelle an der dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
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- Abrechnung
Die Abrechnung ist Leistungspflicht des AN. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Abrech- nungsunterlagen legt der AN dem AG spätestens bis zum 10. Kalendertag eines jeden Kalen- dermonats für den vorangegangenen Monat (Abrechnungsmonat) vor. Die Abrechnungsun- terlagen müssen so verfasst und gegliedert sein, dass diese in sich leicht nachvollziehbar so- wie in ihren Bestandteilen prüffähig sind.
Aus dem Waageprogramm fertigt der AN eine Auswertung aller Anlieferungen des AG und übersendet davon eine Excel- Datei an den AG. Die jeweiligen Wiegenoten sind der Abrech- nung beizufügen. Das Zahlungsziel für alle Abrechnungsteile sind maximal 14 Tage. Grundlage der Abrechnung ist das auf der geeichten LKW-Waage der Übergabestelle festge- stellte Nettogewicht der Anlieferfahrzeuge. Die Abrechnung ist gemäß dem vom AN abgegebenen Angebot zu gliedern. Gutschriften und Rechnungen sind separat aufzustellen und zu versenden. Eine Zahlungsver- rechnung bzw. Zahlungssaldierung der Gutschrifts- und der Rechnungsbeträge ist nicht ge- stattet. Die Beträge müssen separat gehalten werden. Je Annahmestelle (Wertstoffhof West, Wert- und Schadstoffzentrum Kiel) ist eine separate Rechnung sowie eine Gutschrift zu fertigen. Die jeweiligen Wiegenoten sind der Abrechnung beizufügen. Auf der Abrechnung ist die Vergabe-Nummer anzugeben.
Alle beschriebenen Leistungen sowie notwendige Nebenleistungen hat der Bieter in sein An- gebot einzukalkulieren und sind damit abgegolten.
- Preisgleitklauseln
Anpassungen der Erlöse im Rahmen einer Preisgleitung finden ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Vorschriften statt:
Die Anpassungen erfolgen jeweils separat für die Sammelgruppe 4 und für die Sam- melgruppe 5, da die Marktpreise einzelner Bestandteile der Elektroaltgeräte starken Schwankungen unterliegen. Die Bieter geben für die Sammelgruppen 4 und 5 einen Einstiegserlös (Erlös ) ab. Vertrag Die erste Anpassung erfolgt bereits für die Januarmengen gemäß den folgenden Preis- gleitklauseln. Es werden nur die Erlöse angepasst, nicht jedoch die Entgelte.
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9.1 Preisgleitklausel Sammelgruppe 4
Die Preisgleitung der Sammelgruppe 4 wird an die Änderungen der Lagerverkaufspreise für Stahlschrott gem. der monatlichen Veröffentlichung des BDSV Sorte 4 – Schreddervormaterial
- gekoppelt. Die Veröffentlichungen des BDSV erfolgen i. d. R. am 20. Kalendertag eines jeden Monats. In die Preisgleitung geht der Differenzbetrag Δ der Sorte 4 ein.
Die Preisgleitung erfolgt anteilig, ein Anteil von 80 % des Erlöses unterliegt der Preisgleitung, 20 % des Erlöses unterliegen dagegen keiner Anpassung.
Erlös = Monat neu 0,2 x Erlös Vertrag
- 0,8 x (Erlös + ∑ (Δ Stahlschrottpreis Sorte 4 ) ) Vertrag Monat Vertragsbeginn- Abrechnungsmonat
Erlös : Erlös für die Sammelgruppe 4 in €/Mg für die im zurückliegenden Monat neu (Abrechnungs-)Monat gesammelte Menge
Erlös : vertraglich vereinbarter Erlös für die Sammelgruppe 4 in €/Mg Vertrag (Einstiegserlös gemäß Angebot des AN)
Δ Stahlschrottpreis Sorte 4 Differenz zwischen dem Stahlschrottpreis des Mo- Monat nats und des Vormonats. Die Differenz ist in der entsprechenden Tabelle des BDSV angegeben.
∑(Δ Stahlschrottpreis Sorte 4 ) : Summe der monatli- Monat Vertragsbeginn-Abrechnungsmonat chen Differenzen Δ Stahlschrottpreis Sorte 4 seit Vertragsbeginn bis zum Ab- Monat rechnungsmonat. Die Differenzen sind in der entsprechenden Tabelle des BDSV an- gegeben.
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9.2 Preisgleitklausel Sammelgruppe 5
Die Preisgleitung der Sammelgruppe 5 wird an die Änderungen der Lagerverkaufspreise für Stahlschrott gemäß der monatlichen Veröffentlichung des BDSV Sorte 4 – Schreddervorma- terial sowie den Kupferpreis der Londoner Metallbörse (LME, monatliche Durchschnittswerte) gekoppelt.
Die Preisgleitung erfolgt anteilig, ein Anteil von 39 % des Erlöses unterliegt der Preisgleitung, 61 % des Erlöses unterliegen dagegen keiner Anpassung. 36 % entfallen auf die Änderung Δ des Stahlschrottpreises Sorte 4 der Lagerverkaufspreise gemäß der monatlichen Veröffentli- chung des BDSV Sorte 4 – Schreddervormaterial. 3 % des Erlöses werden durch die Verän- derung des Kupferpreises der LME angepasst.
Erlös Monat neu
0,61 x Erlös Vertrag
- 0,36 x (Erlös + ∑ (Δ Stahlschrottpreis Sorte 4 ) ) Vertrag Monat Vertragsbeginn- Abrechnungsmonat
- 0,03 x (Erlös + ∑ (Δ Ø Kupferpreis LME ) ) Vertrag Monat Vertragsbeginn- Abrechnungsmonat
Erlös : Erlös für die Sammelgruppe 5 in €/Mg für die im zurückliegenden (Ab- Monat neu rechnungs-)Monat gesammelte Menge
Erlös : vertraglich vereinbarter Erlös für die Sammelgruppe 5 in €/Mg Vertrag (Einstiegserlös gem. Angebot des AN)
Δ Stahlschrottpreis Sorte 4 Differenz zwischen dem Stahlschrottpreis des Mo- Monat nats und des Vormonats. Die Differenz ist in der o.g. Tabelle des BDSV angegeben.
∑(Δ Stahlschrottpreis Sorte 4 ) : Summe der monatli- Monat Vertragsbeginn-Abrechnungsmonat chen Differenzen Δ Stahlschrottpreis Sorte 4 seit Vertragsbeginn bis zum Ab- Monat rechnungsmonat. Die Differenzen sind in der o.g. Tabelle des BDSV angegeben.
Δ Ø KupferpreisLME : Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnitts-Kup- Monat ferpreis des Monats und des Vormonats. Die Daten der monatlichen Durchschnittspreise für Kupfer sind auf folgender Internet- seite zu finden: https://www.lme.com/Market-Data/Reports-and-data/Monthly-averages. Hier finden Sie unter Documents Excel-Tabellen mit den Durchschnittspreisen ver- schiedener Metalle aufgesplittet nach Monaten. Auf dem Tabellenblatt „Averages Inc. Euro Eq“ in der Tabelle „LME Average Settlement Prices in Euro for the month of 2027“ ist der Durchschnittspreis des jeweiligen Monats für Kupfer (Copper) in Euro angege- ben. (Ggf. muss vor Nutzung der Internetseite eine Registrierung bei LME erfolgen).
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Aus dem durchschnittlichen Kupferpreis der LME (Ø Kupferpreis LME) wird die Diffe- renz aus dem Abrechnungsmonat und dem vorangegangenen Monat entsprechend folgender Formel gebildet: mit Δ Ø Kupferpreis LME Monat = Ø Kupferpreis LME Abrechnungsmonat
- Ø Kupferpreis LME Vormonat
Da die erste Anpassung bereits mit der Januarabrechnung erfolgt, wird die Differenz wie folgt gebildet.
Δ Ø Kupferpreis LME = Ø Kupferpreis LME Jan 2027 - Ø Kupferpreis LME Dez 2026
∑(Δ Ø Kupferpreis LME Monat) Vertragsbeginn-Abrechnungsmonat : Summe der monatlichen Dif- ferenzen Δ Ø Kupferpreis LME Monat seit Vertragsbeginn bis zum Abrechnungsmonat.
Die Preisgleitklausel der SG 5 gilt gleichermaßen für die Fraktionen: SG 5 ohne Smartphones u. Mobiltelefone SG 5 (nur Smartphones u. Mobiltelefone)
Hinweis zu den Preisgleitklauseln:
Die Anpassung der Erlöse durch die o. g. Preisgleitung darf
beim saldierten Preis nicht zu einem negativen Erlös, also
zu einer Zuzahlung des Auftraggebers, führen. In diesem
Fall behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag aus wich-
tigem Grund zu kündigen.
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II. Leistungsverzeichnis
Verwertung von Elektroaltgeräten ASN 20 01 35*
Hinweise zum Ausfüllen der nachstehenden Tabellen
Es sind zwei gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis je Sammelgruppe einzutragen: Einen zur Abgeltung von mit der gebotenen Leistung verbundenen Kosten kalkulierten Preis einerseits (Entgelt) und den an den Auftraggeber auszukehrenden (Anteil am) Erlös anderer- seits.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen dienen lediglich der Angebotsbewertung und sind nicht verbindlich.
Sammelgruppe 4 (ohne Nachtspeicherheizgeräte)
Erlös
Tabelle II.1: Sammelgruppe 4
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Pos. | Vordersatz | Erlös pro Mg | Nettogesamtpreis | Nettogesamtpreis | |||
| €/Mg | € | € | ||||||
| 1 | 380 Mg |
Entgelt
Tabelle II.2: Sammelgruppe 4
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Vordersatz | Entgelt pro Mg | |||||||||
| Pos. | Nettogesamt- | Bruttogesamtpreis | |||||||||
| preis | Entgelt | ||||||||||
| €/Mg | € | € | € | ||||||||
| 2 | 380 Mg | inkl. ______ % Mwst. |
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Sammelgruppe 5 (ohne Smartphones u. Mobiltelefone)
Erlös
Tabelle II.3: Sammelgruppe 5 (ohne Mobiltelefone)
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Pos. | Vordersatz | Erlös pro Mg | Nettogesamtpreis | Nettogesamtpreis | |||
| €/Mg | € | € | ||||||
| 3 | 750 Mg |
Entgelt
Tabelle II.4: Sammelgruppe 5 (ohne Mobiltelefone)
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Pos. | Vordersatz | Entgelt pro Mg | Nettogesamt- | Bruttogesamtpreis | ||||||
| preis | Entgelt | ||||||||||
| €/Mg | € | € | € | ||||||||
| 4 | 750 Mg | inkl. ______ % Mwst. |
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Sammelgruppe 5 (nur Smartphones u. Mobiltelefone)
Erlös
Tabelle II.5: Sammelgruppe 5 (Mobiltelefone)
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Pos. | Vordersatz | Erlös pro Mg | Nettogesamtpreis | Nettogesamtpreis | |||
| €/Mg | € | € | ||||||
| 5 | 1,0 Mg |
Entgelt
Tabelle II.6: Sammelgruppe 5 (Mobiltelefone)
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Pos. | Pos. | Vordersatz | Entgelt pro Mg | Nettogesamt- | Bruttogesamtpreis | ||||||
| preis | Entgelt | ||||||||||
| €/Mg | € | € | € | ||||||||
| 6 | 1,0 Mg | inkl. ______ % Mwst. |
Mit dem Angebot ist nachstehend zwingend der Name und die vollständige Adresse der Entsorgungsanlage / Übergabestelle, sowie die entsprechende Anlagennummer und Entsorgernummer, ggfs. Freistellungsnummer gem. § 7 NachwV anzugeben zu der die o.g. Abfälle angeliefert werden sollen, sowie der R/D-Code des Entsorgungs- verfahrens gem. KrWG Anlage 1 und 2.
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Ort der Anlieferung (Übergabestelle)
o Inhaber der Anlage (Betreiber) ……………………………………………………………………...…..
o Betriebsstätte (genaue Adresse) ………………………………………………………………………
………………………………………………………….…………….……………………………………….
o Anlagennummer u. – bezeichnung………………….…………………………………………………
o Entsorgernummer:…...……………………………………….…………………………………………
o Freistellungsnummer gem. § 7 NachwV ……………………………………………………………
Der Ort der Anlieferung (Übergabestelle) ist auch Entsorgungsanlage
der Ort der Anlieferung (Übergabestelle) ist nicht auch Entsorgungsanlage (Sortier- / Behandlungsanlage)
Die Sortier- / Behandlungsanlage ist
o Inhaber der Anlage (Betreiber) …………………………………………………………………………………………..
o Betriebsstätte (genaue Adresse) ………………………………………………………………….....
………………………………………………………………………………………………………………..
o Anlagennummer u. -bezeichnung. …………………………………………………………………..
o Entsorgernummer: ………………………………………………………………………………………
o Freistellungsnummer gem. § 7 NachwV ……………………………………………………………
Die Entsorgung erfolgt durch (Angabe des R/D Codes)
o Beseitigungsverfahren gem. KrWG Anlage 1 …………………………………………………….
o Verwertungsverfahren gem. KrWG Anlage 2 …………………………………………………….
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