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Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit
Hiermit erkläre ich, dass in der angebotenen Leistung folgende Stoffe und Materialien verwendet werden bzw. enthalten sind und verpflichte mich entsprechend:
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| Stoff Verpflichtung Die Baustoffe enthalten keine (teil)halogenierten Baustoffe Fluorchlorkohlenwasserstoffe und keine (teil)halogenierten Fluorkohlenwasserstoffe und wurden auch nicht unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt. | ||||
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| Stoff | Verpflichtung | |||
| Baustoffe | Die Baustoffe enthalten keine (teil)halogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe und keine (teil)halogenierten Fluorkohlenwasserstoffe und wurden auch nicht unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt. | |||
| Die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials | ||||
| Bauteile aus PVC durch Herstellererklärung ist belegt, die Bauteile zur (Polyvinylchlorid), wie Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften sind mit Fensterprofile, Rollläden, einer Kennzeichnung versehen und eine Türen, Dach- und Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der Dichtungsbahnen, Rohre, betreffenden Branche zur Rücknahme liegt vor. Kabelkanäle, Kabel Chlorabspaltende Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Reiniger Lufterfrischer enthalten keine chlorabspaltenden (z.B. Hypochlorit und Dichlorisocyanurat) Substanzen. Elektro- und Elektro- und Elektronikgeräte enthalten keine gefährlichen Elektronikgeräte Stoffe, die nicht der RoHs-Richtlinie entsprechen oder laut dieser verboten sind. Farbe Farben sind nicht auf Schwermetallbasis, welche Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen enthalten. Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und Holz und Holzprodukte nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen (z.B. Tropenholz und Holz aus Primärwäldern anderer Zonen) sind nicht enthalten. Dazu wird der FSC oder ein vergleichbarer Nachweis vorgelegt. Hygienepapiere (z.B. Toilettenpapier, Papierhandtücher, Hygienepapiere Küchenrollen, Servietten, Papiertaschentücher) bestehen zu 100% aus Recyclingpapier. Dazu wird der Nachweis Blauer Engel (RAL-ZU 5) oder ein vergleichbarer bzw. höherwertiger Nachweis vorgelegt. | Bauteile aus PVC (Polyvinylchlorid), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel | durch Herstellererklärung ist belegt, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften sind mit einer Kennzeichnung versehen und eine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme liegt vor. | ||
| Reiniger | Chlorabspaltende Reiniger sowie Spülkastenzusätze und Lufterfrischer enthalten keine chlorabspaltenden (z.B. Hypochlorit und Dichlorisocyanurat) Substanzen. | |||
| Elektro- und Elektronikgeräte | Elektro- und Elektronikgeräte enthalten keine gefährlichen Stoffe, die nicht der RoHs-Richtlinie entsprechen oder laut dieser verboten sind. | |||
| Farbe | Farben sind nicht auf Schwermetallbasis, welche Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen enthalten. | |||
| Holz und Holzprodukte | Holz und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen (z.B. Tropenholz und Holz aus Primärwäldern anderer Zonen) sind nicht enthalten. Dazu wird der FSC oder ein vergleichbarer Nachweis vorgelegt. | |||
| Hygienepapiere | Hygienepapiere (z.B. Toilettenpapier, Papierhandtücher, Küchenrollen, Servietten, Papiertaschentücher) bestehen zu 100% aus Recyclingpapier. Dazu wird der Nachweis Blauer Engel (RAL-ZU 5) oder ein vergleichbarer bzw. höherwertiger Nachweis vorgelegt. |
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| Die Einhaltung der Regelung zur Verwendung von Konfliktrohstoffen gemäß Section 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform und Consumer Protection Acts wird Konfliktmineralien sichergestellt. Es werden umfassende, geeignete Maßnahmen zur nachvollziehbaren Bestimmung des Herkunftslandes des enthaltenen Konfliktrohstoffes durchgeführt. Dazu werden der Fraunhofer-Gesellschaft (nachfolgend FhG) geeignete Nachweise vorgelegt, die die FhG bei ihren Kunden verwenden kann. Der enthaltene Konfliktrohstoff stammt nicht aus einem Konfliktland. Das Herkunftsland wird nachgewiesen. Kühl- und Gefriergeräte und sonstige stationäre und mobile Kühl- und Gefriergeräte Kälte- und Klimaanlagen enthalten keine halogenierten Kältemittel. Landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Importprodukte werden immer unter Importprodukte nachweislich fairen und nachhaltigen Arbeitsbedingungen hergestellt. Mobile Maschinen und Mobile Maschinen und Geräte halten gemäß der Verordnung Geräte (EU) 2016/1628 die EU-Abgasstufe V ein. Palmöl oder Produkte, die Palmöl enthalten, stammen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Landwirtschaft. Dazu Palmöl oder -Produkte wird der Nachweis der Zertifizierungssysteme Roundtable on Suustainable Palm Oil (RSPO), International Sustainability Carbon Certification (ISCC+), Rainforest Alliance (RA) sowie Round Table of Sustainable Biomass (RSB) oder ein vergleichbarer bzw. höherwertiger Nachweis vorgelegt. Einhaltung der Waren sind gemäß der POP-Verordnung nicht mit POP-Verordnung persistenten und organischen Schadstoffen versetzt und/oder sind nicht unter Verwendung von solchen hergestellt worden. | ||||
|---|---|---|---|---|
| Konfliktmineralien | Die Einhaltung der Regelung zur Verwendung von Konfliktrohstoffen gemäß Section 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform und Consumer Protection Acts wird sichergestellt. Es werden umfassende, geeignete Maßnahmen zur nachvollziehbaren Bestimmung des Herkunftslandes des enthaltenen Konfliktrohstoffes durchgeführt. Dazu werden der Fraunhofer-Gesellschaft (nachfolgend FhG) geeignete Nachweise vorgelegt, die die FhG bei ihren Kunden verwenden kann. Der enthaltene Konfliktrohstoff stammt nicht aus einem Konfliktland. Das Herkunftsland wird nachgewiesen. | |||
| Kühl- und Gefriergeräte | Kühl- und Gefriergeräte und sonstige stationäre und mobile Kälte- und Klimaanlagen enthalten keine halogenierten Kältemittel. | |||
| Landwirtschaftliche Importprodukte | Landwirtschaftliche Importprodukte werden immer unter nachweislich fairen und nachhaltigen Arbeitsbedingungen hergestellt. | |||
| Mobile Maschinen und Geräte | Mobile Maschinen und Geräte halten gemäß der Verordnung (EU) 2016/1628 die EU-Abgasstufe V ein. | |||
| Palmöl oder -Produkte | Palmöl oder Produkte, die Palmöl enthalten, stammen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Landwirtschaft. Dazu wird der Nachweis der Zertifizierungssysteme Roundtable on Suustainable Palm Oil (RSPO), International Sustainability Carbon Certification (ISCC+), Rainforest Alliance (RA) sowie Round Table of Sustainable Biomass (RSB) oder ein vergleichbarer bzw. höherwertiger Nachweis vorgelegt. | |||
| Einhaltung der POP-Verordnung | Waren sind gemäß der POP-Verordnung nicht mit persistenten und organischen Schadstoffen versetzt und/oder sind nicht unter Verwendung von solchen hergestellt worden. | |||
| Produkte und Geräte Produkte und Geräte, enthalten keine Stoffe, die nicht der europäischen REACH-Verordnung entsprechen oder laut dieser verboten sind. Quecksilber Waren sind gemäß der Quecksilber Verordnung 2017/852 der EU nicht mit Quecksilber versetzt und/oder sind nicht unter Verwendung von Quecksilber hergestellt worden. Spraydosen Spraydosen enthalten keine halogenierten Treibmittel (wie R1234ze/E)). | Produkte und Geräte | Produkte und Geräte, enthalten keine Stoffe, die nicht der europäischen REACH-Verordnung entsprechen oder laut dieser verboten sind. | ||
| Quecksilber | Waren sind gemäß der Quecksilber Verordnung 2017/852 der EU nicht mit Quecksilber versetzt und/oder sind nicht unter Verwendung von Quecksilber hergestellt worden. | |||
| Spraydosen | Spraydosen enthalten keine halogenierten Treibmittel (wie R1234ze/E)). |
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| Teppiche, Leder, Textilien, Arbeitskleidung aus einem Produktionsland der DAC- Liste | Die Produkte stammen aus einem Produktionsland, das in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und –gebiete gelistet ist. Es werden Nachweise durch relevante Gütezeichen, Zertifikate oder einer Mitgliedschaft in einer Multi-Stakeholder-Initiative mit sozialem Schwerpunkt geführt und diese der FhG vorgelegt: Better Cotton Initiative Fairtrade Textile Production Fair Wear Foundation | |
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| Sonstige Teppiche, Leder, Textilien, Arbeitskleidung | Die Produkte stammen nicht aus einem Entwicklungsland. | |
| Wasch- und Reinigungsmittel, Hygieneartikel sowie Kosmetika | Wasch-, Reinigungsmittel, Kosmetika und sonstige Hygieneartikel enthalten kein Mikroplastik im Sinne des Artikel 2 Nr. 1 (6) des Beschlusses (EU) 2017/1218 der Kommission vom 23. Juni 2017. | |
| Es werden keine der aufgeführten Stoffe verwendet. |
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Unterschrift Lieferant