Vergabebedingungen_eVergabe_Öffentliche Ausschreibung_Offenes Verfahren (3).pdf

Verwaltung von Bauteilbibliotheken, Leiterplattenlayouts sowie Herstellung elektronischer Baugruppen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS Fraunhofer IIS | Am Wolfsmantel 33 | 91058 Erlangen

Institutsleitung alle teilnehmenden Anbieter Prof. Dr.-Ing. Albert Heuberger (geschäftsführend) Prof. Dr.-Ing. Bernhard Grill Prof. Dr. Alexander Martin

Am Wolfsmantel 33 91058 Erlangen

Einkauf Telefon + 49 9131 776-2230 | Fax -2249 einkauf@iis.fraunhofer.de www.iis.fraunhofer.de

Offenes Verfahren nach VgV

Vergabebedingungen:

Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Unter ihrem Dach arbeiten 76 Institute und Forschungseinrichtungen an Standorten in ganz Deutschland. Etwa 30.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzielen das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. €.

Das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS mit Hauptsitz in Erlangen betreibt internationale Spitzenforschung für mikroelektronische und informationstechnische Systemlösungen und Dienstleistungen. Es ist heute das größte Institut der Fraunhofer-Gesellschaft.

Mehr als 1.170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in der Vertragsforschung für die Industrie, für Dienstleistungsunternehmen und öffentliche Einrichtungen. Das 1985 gegründete Institut hat Standorte in 11 Städten: in Erlangen (Hauptsitz), Nürnberg, Fürth und Dresden sowie in Bamberg, Deggendorf, Ilmenau, München, Passau, Waischenfeld und Würzburg. Das Budget von 189,7 Millionen Euro pro Jahr finanziert sich zu 72 Prozent aus der Auftragsforschung, 28 Prozent werden durch die institutionelle Förderung der Fraunhofer- Gesellschaft gedeckt.

Für unser Verfahren erhalten Sie die Vergabeunterlagen.

Diese bestehen, neben diesem Schreiben, aus den folgenden Teilen:

  • Leistungsbeschreibung/-verzeichnis (pdf)
  • Eignungskriterien gem. ePublikation
  • Zuschlagskriterien gem. ePublikation
  • Eigenerklärungen: •Eigenerklärung-Nichtvorliegen-Ausschlussgründe nach §123 und §124 GWB (pdf) •Eigenerklärung Russland-Sanktionen (pdf) •LkSG Eigenerklärung zur Nachhaltigkeit (pdf) •Dokument Eigenerklärungen zum Ankreuzen (pdf)
  • Aktuelle allgemeine Einkaufsbedingungen der FhG,
  • Aktuelle Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG,
  • IT-Benutzerordnung-Muster
  • Rahmenvertrag-Muster
  • Preisblatt (LV_351295.pdf)

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., München Bankverbindung Deutsche Bank, München Vorstand Konto 752193300 BLZ 700 700 10 Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka, Präsident IBAN DE86 7007 0010 0752 1933 00 Ass. jur. Elisabeth Ewen BIC (SWIFT-Code) DEUTDEMM Dr. rer. pol. Sandra Krey USt-IdNr. DE129515865 Prof. Dr. rer. nat. habil. Axel Müller-Groeling Steuernummer 143/215/20392

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Bitte überprüfen Sie die erhaltenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt. Bei evtl. Unstimmigkeiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen informieren Sie uns bitte über die EVergabe-Plattform.

Preisstellung Preis frei Haus einschl. Verpackung und Versicherung

Zahlung Mindestens 14 Tage netto nach Rechnungsdatum, jedoch frühestens nach erbrachter Leistung.

Preis Mit dem Preis werden sämtliche evtl. anfallenden Zusatzkosten, wie z. B. Transporte, Zölle etc. bewertet. Die Angebotswährung ist Euro.

Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Auftragnehmer verpflichtet sich stets die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten, insbesondere seine Beschäftigten rechtzeitig nach dem MiLoG zu entlohnen. Beauftragt der Auftragnehmer zum Zwecke der Durchführung des Vertrages Nachunternehmer oder Verleiher, verpflichtet er sich, diese wiederum zur Einhaltung der Vorgaben nach dem MiLoG zu verpflichten. Gleiches gilt für von diesen Nachunternehmern beauftragte Nachunternehmer oder Verleiher. Die Einhaltung der Vorgaben des MiLoG hat der Auftragnehmer Fraunhofer durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Auf Verlangen von Fraunhofer hat der Auftragnehmer diese Unterlagen unverzüglich vorzulegen. Der Auftragnehmer stellt Fraunhofer von allen Ansprüchen seiner Beschäftigten, der Beschäftigten der von ihm beauftragten Nachunternehmer und Verleiher oder der Beschäftigten der von diesem Nachunternehmer beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher, frei. Mit Annahme des Auftrages garantiert der Auftragnehmer, dass er nicht gem. §19 Abs. 1 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist.

Nachhaltigkeit Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit zur Einhaltung der diesem Vertrag beigefügten und Vertragsbestandteil gewordenen »Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG«. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, FhG von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG ergeben, es sei denn, er weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Bei Verstößen des Auftragnehmers gegen den NHS ist FhG berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn der Verstoß nicht nach angemessener Fristsetzung beseitigt wird. Handelt es sich um einen schwerwiegenden, andauernden oder sich wiederholenden Verstoß, ist die Fristsetzung entbehrlich. Insbesondere ist die Fristsetzung entbehrlich bei den in Ziff. 6.2 Nr. 1–3 NHS genannten Fällen.

Gewährleistung 24 Monate nach VOL, Teil B, Par. 14. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Tag der Leistungserbringung.

VOL Für die Durchführung des Auftrages gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B.

Einkaufsbedingungen und Nachhaltigkeitsstandards Im Übrigen gelten die als Anlage beigefügten aktuellen allgemeinen Einkaufsbedingungen der FhG sowie die aktuellen Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG. Falls für die Durchführung des Auftrages ein individueller Vertrag erstellt wird, gelten die darin vereinbarten Regelungen vorrangig.

EVergabe Plattform Vergabeunterlagen bei der Deutschen EVergabe stehen für Sie auch ohne Registrierung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses

Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen 2 | 3

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich vor Angebotsabgabe die ausschreibende Stelle über die Deutsche EVergabe darauf hinzuweisen.

Bitte reichen Sie evtl. Rückfragen ausschließlich über das Deutsche EVergabe Portal (www.deutsche- evergabe.de) ein. Fragen und Antworten werden allen Bietern über das Portal zur Verfügung gestellt.

Technische Fragen zum Vergabeportal Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal der Deutschen EVergabe (z. B. Dokumente lassen sich nicht hochladen, Fehlermeldung bei Hochladen von Dokumenten, ) direkt an die Hotline der Deutschen EVergabe (Tel. +49 611 9491060) oder per Mail an fraunhofer@deutsche-evergabe.de. Sie finden weiterführende Informationen (z.B. zur Angebotsabgabe und Einreichung von Teilnahmeanträgen) auf: https://service.deutsche-evergabe.de/kb/c18/angebotsabgabe-abgabe-von-teilnahmeantraegen.aspx

Bindefrist Die Bindefrist der Angebote endet mit Ablauf der Zuschlagsfrist.

Angebote Das Angebot ist im Deutsche EVergabe Portal (www.deutsche-evergabe.de) elektronisch zu hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Angebot als PDF hochladen müssen.

Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der bestehenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass gem. unserer zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können.

Zuschlagskriterien Der Auftrag wird nach den veröffentlichten Zuschlagskriterien vergeben.

Soweit mehrere Zuschlagskriterien über eine Punktevergabe bewertet werden, wird das lineare, metrisch zu messende Zuschlagskriterium (z. B. Angebotspreis ohne MwSt.) wie folgt in Punkte umgerechnet:

Das Angebot mit der niedrigsten/besten Wertungssummer (z. B. niedrigster Angebotspreis ohne MwSt. oder kürzeste Lieferzeit) erhält die Punktezahl 10. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten/besten Wertungssumme. Alle Angebotspreise darüber halten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen (z. B. Angebotspreise ohne MwSt.) erfolgt über eine mathematisch korrekte lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Die Angebote werden bei jedem nichtmetrischen Zuschlagskriterium anhand einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkte bewertet. Dabei erhält das Angebot mit der unter Abwägung aller Vor- und Nachteile relativ besten Lösung die Höchstpunktzahl 10. Die Punktzahl der anderen Angebote wird in Abhängigkeit der Unterschiede/Nachteile gegenüber dem Angebot mit der relativ besten Lösung bestimmt.

Nicht berücksichtigte Angebote Bieter und Bewerber unterliegen mit der Abgabe von Angeboten auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote, gem. §19 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. §46 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. §62 Vergabeverordnung (VGV).

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