Workshops, Seminare und Schulungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 15.08.2030, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 700356-2026
- Verfahrensnummer
- e2878ab4-fec1-466f-aa85-7d74c41013b4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen – sucht Kooperationspartner für Workshops, Seminare und Schulungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Unternehmen. Die Leistungen sollen in Sachsen und Thüringen erbracht werden; eine feste Abnahmemenge ist nicht angegeben. Die Frist zur Teilnahme endet am 15. August 2030.
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Leistungsbeschreibung
Workshop/Seminar/Schulung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung der AOK PLUS
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Open-House-Verfahren "Workshop/Seminar/Schulung"
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung von Workshop Seminar Schulung im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung bei Firmenkunden der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS sucht qualifizierte Kooperationspartner zur Durchführung von Workshops, Seminaren und Schulungen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in Unternehmen in Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS unterstützt gesundheitsförderliche Aktivitäten in Unternehmen mit verhaltens- und verhältnispräventiven Interventionen. Damit soll das individuelle Verhalten der Mitarbeitenden (Verhaltensprävention) als auch die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld (Verhältnisprävention) gezielt verbessert und langfristig die Gesundheit aller Beschäftigten gefördert werden. Die AOK PLUS kommt damit ihrem gesetzlichen Auftrag nach. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage der §§ 20a und 20b SGB V und richten sich an alle Beschäftigten eines Unternehmens, welches durch die AOK PLUS betreut wird. Die AOK PLUS kann die Interventionen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) durch in ihrem Auftrag tätige externe Kooperationspartner durchführen lassen. Der Kooperationspartner setzt dies bedarfsorientiert um und hält Workshops, Seminare, Schulungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Bedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. Die Beauftragung erfolgt bedarfsorientiert durch die AOK PLUS durch Einzelauftrag. Eine mengenmäßige oder exklusive Zusicherung besteht durch diese Vereinbarung nicht. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 04.12.2026 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 04.12.2026 am 01.04.2027 (1. Bewerbungswelle) und bei Einreichung bis zum 30.04.2027 am 01.07.2027 (2. Bewerbungswelle). Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen (ab der 3. Bewerbungswelle) beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Näheres zum Vertragsbeginn ist § 6 der Kooperationsvereinbarung (Anlage 2 des Teilnahmeantrags) zu entnehmen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach den Stichtagen 04.12.2026, 30.04.2027 bzw. danach nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum nächstmöglichen Vertragsbeginn berücksichtigt. Die letztmalige Teilnahmefrist endet am 15.08.2026. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 31.03.2031. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.
Frist: 15.08.2030, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die AOK PLUS behält sich vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal gibt die Unterlagen nur mit einem Bieterkonto frei.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die AOK PLUS behält sich vor, die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 700356-2026
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