Versicherung der Kraftfahrzeuge des Rhein-Sieg-Kreises
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.600.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Rhein-Sieg-Kreis
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
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- Versicherungen (66510000)
- Kraftfahrzeugversicherungen (66514110)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 730890-2026
- Verfahrensnummer
- ab7943b4-3e72-4897-b66a-753b0e2b1fd6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis schreibt die Versicherung seiner Kraftfahrzeuge aus. Der Vertrag gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027 und kann sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr verlängern; der geschätzte Auftragswert beträgt 1,6 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Abschluss eines Versicherungsvertrages für die Kraftfahrzeuge des Rhein-Sieg-Kreises
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abschluss eines Versicherungsvertrages für die Kraftfahrzeuge des Rhein-Sieg-Kreises
Abschluss eines Versicherungsvertrages für die Kraftfahrzeuge des Rhein-Sieg-Kreises für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2027 (mit automatischer Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr)
Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietenden sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt. Eine gesamt-schuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft ist nicht vorgesehen. Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes empfohlen - dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt. Bei Angebotsabgabe durch einen Makler oder Agenten ist mit Abgabe eine auf den Makler/Agenten lautende Vollmacht des zur Versicherungsdienstleistung vorgesehenen Versicherers vorzulegen. Die Vollmacht muss die Vertretung des Versicherers im Vergabeverfahren einschließlich der Angebotsabgabe, beim Vertragsschluss und in der Ausführung des Auftrags umfassen. Der Versicherer darf nur ein Angebot selbst oder durch den Makler abgeben. Legt der Versicherer selbst und durch den Makler/Agenten mehr als ein Angebot vor, werden alle Angebote dieser Versicherung von der Wertung ausgeschlossen. 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes Angebotsformular - ausgefüllte Kalkulationstabelle in der gesperrten Version - ausgefülltes Preisblatt - Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend, nur von Bietergemeinschaften einzureichen) - Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern) 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung zum Bietenden - Eigenerklärung "Sanktionspaket 5 EU" - Vollmacht Versicherer (nur bei Angeboten von Versicherungsagenten bzw. -maklern) 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Erlaubnis gem. § 8 ff. Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen - VAG - (bzw. eine vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden für Bieter aus EU-Mitgliedsstaaten) - Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert) - unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags - Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise für Nachunternehmer Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Abschluss eines Versicherungsvertrages für die Kraftfahrzeuge des Rhein-Sieg-Kreises
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- 80 %
- Bei angebotener Option erhält die bietende Partei/die Bietergemeinschaft 100 Punkte.
- 5 %
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- 5 %
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- 5 %
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Vergabeunterlagen
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Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietenden sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt. Eine gesamt-schuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft ist nicht vorgesehen. Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes empfohlen - dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt. Bei Angebotsabgabe durch einen Makler oder Agenten ist mit Abgabe eine auf den Makler/Agenten lautende Vollmacht des zur Versicherungsdienstleistung vorgesehenen Versicherers vorzulegen. Die Vollmacht muss die Vertretung des Versicherers im Vergabeverfahren einschließlich der Angebotsabgabe, beim Vertragsschluss und in der Ausführung des Auftrags umfassen. Der Versicherer darf nur ein Angebot selbst oder durch den Makler abgeben. Legt der Versicherer selbst und durch den Makler/Agenten mehr als ein Angebot vor, werden alle Angebote dieser Versicherung von der Wertung ausgeschlossen. 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes Angebotsformular - ausgefüllte Kalkulationstabelle in der gesperrten Version - ausgefülltes Preisblatt - Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend, nur von Bietergemeinschaften einzureichen) - Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern) 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung zum Bietenden - Eigenerklärung "Sanktionspaket 5 EU" - Vollmacht Versicherer (nur bei Angeboten von Versicherungsagenten bzw. -maklern) 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Erlaubnis gem. § 8 ff. Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen - VAG - (bzw. eine vergleichbare Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden für Bieter aus EU-Mitgliedsstaaten) - Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert) - unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags - Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise für Nachunternehmer Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
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