Aufforderung zur Bewerbung_Netzbetrieb Gerstetten.pdf

Verpachtung und Betrieb des Gigabit-Glasfasernetzes der Gemeinde Gerstetten (Graue Flecken)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 10:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Aufforderung zur Bewerbung

im Rahmen der Ausschreibung

Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken

Das Projekt wird gefördert durch:

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsge- setz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Aufforderung zur Bewerbung
Bereitstellung am:14.09.2026
ProjektbezeichnungBetrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken
Vergabe-/Projektnum-00238/26-AZ
mer
Vergabestelle und Auf- traggeberVergabestelle und Auf-Gemeinde Gerstetten Wilhelmstraße 31 89547 Gerstetten
traggeber
Ansprechpartner der VergabestelleRechtsanwalt Achim Zimmermann iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB Panoramastraße 29 70174 Stuttgart Telefon: 0049-(0)711/2535939-0 E-Mail: zimmermann@iuscomm.de
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vorbehalt Vergabe auf ErstangebotVorbehalt Vergabe aufDer Auftraggeber behält sich entsprechend den Vorgaben § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlichen Erstange- bote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftrag wird als Gesamtleistung ohne Losaufteilung vergeben.
Erstangebot
Teilnahmefrist:19.10.2026, 11.00 Uhr
BekanntmachungVersand an EU-Amtsblatt vom 14.09.2026
HinweisHinweisDieses Dokument Aufforderung zur Bewerbung ist zum Verbleib beim Be- werber bestimmt und muss daher nicht mit dem Teilnahmeantrag einge- reicht werden.
Anlagen, die beim Be- werber verbleiben und im Teilnahmeantrag zu beachten sind▪ Verfahrensbedingungen ▪ Netzbetriebs- und Pachtvertrag ▪ Zuschlagskriterien ▪ Anlage Leistungsbeschreibung mit Ausbaukonzeption und Adress- listen ▪ Anlage Zuwendungsbescheide ▪ Veröffentlichte Vorleistungspreise BNetzA
Anlagen, die ausgefüllt▪ Eigenerklärung zur Eignung (Teilnahmeantrag) mit den dort gefor- derten Angaben und Formblättern in vorgegebener Form
mit dem Teilnahmean-
trag einzureichen sind

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Auftraggeber beabsichtigt, den

Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken

zu vergeben.

Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers zunächst aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die insoweit verwiesen wird.

Für die ausgeschriebenen Leistungen kommt mit Zuschlagserteilung ein Netzbetriebsvertrag auf Grundlage der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag zustande. Änderungen im Laufe des weiteren Verfahrens durch den Auftraggeber bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Vertrag ist nur in Bezug auf die entsprechend markierten Passagen verhandelbar.

Wenn der Zuschlag auf ein Erstangebot erteilt wird, kommt der betreffende Vertrag mit etwaigen Änderungen und/oder Ergänzungen des obsiegenden Bieters in ebendiesem bezuschlagten Ange- bot zustande. Im Falle der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe kommt der Vertrag auf Grund- lage der vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe vorgegebenen Ver- sion und den vom obsiegenden Bieter darin vorgenommenen Ergänzungen (nur an den zugelasse- nen Passagen – Änderungen sind ansonsten nicht mehr zugelassen!) zustande. Dies ggf. mit weite- ren Änderungen, die vom Auftraggeber per Bieterrundschreiben verbindlich zugesagt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, in der nächsten Ver- fahrensstufe, also der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten und Teilnahme am Verhand- lungsverfahren, Anpassungen der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag sowie an der Aufgaben- /Leistungsbeschreibung vorzunehmen.

Der Bund hat unter Beteiligung der Bundesnetzagentur die Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu geförderten Netzen gemäß Anlage Veröffentlichte Vorleistungs- preise BNetzA – siehe auch unter

https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/ bzw. https://projekttraeger-breitband.de/

verbindlich festgelegt und veröffentlicht. Diese gelten vorliegend als Obergrenze.

Im Einzelnen:

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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  1. Vergabegegenstand und Förderprogramme

Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt; es erfolgt eine Gesamtvergabe. Das Vorhaben wird gemäß dem nachfolgenden Programm gefördert:

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Bezeich-Zuwendungsbe-Aktenzei-Förderprogramm
nungscheide vomchen
Betrieb Gigabit- Netz der Gemeinde Gerstetten – graue FleckenBund vom 28.10.2025 in832.6/10-25 11BW20174832.6/10-25Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-
Gestalt des Änderungs-11BW20174netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung
bescheides vomvom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0)
18.11.2025
Land BW vom 15.12.2025Land BW vom4-8433.6/184Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie
15.12.2025„Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der
Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusam- menhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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  1. Vorgaben der Förderung

Das Projekt wird nach den in vorstehender Tabelle genannten Förderprogrammen gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst be- antragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Aus- schreibung vorliegt.

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zu- wendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Im Einzelnen gelten sodann neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme ein- schließlich zugehöriger Leitfäden insbesondere die Vorgaben folgender Regelungen bzw. Be- scheide, soweit diese im Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden, wobei die Anlagen zu den Zuwendungsbescheiden unter

Bundesförderung: https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/ bzw. https://projekttraeger- breitband.de/

bzw. unter

Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w

zum Download und zur Einsicht bereitstehen:

▪ Zuwendungsbescheid/-e über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe gemäß Anlage Zuwen- dungsbescheide sowie sämtliche Vorgaben bzw. Änderungen im Rahmen der Festsetzung der Zuwendungshöhe durch finale/-n Zuwendungsbescheid/-e nach der Richtlinie „Förde- rung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesre- publik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit- Richtlinie 2.0)

▪ Zuwendungsbescheid/-e des Landes Baden – Württemberg nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums gemäß Anlage Zuwendungsbescheide nach der Verwaltungsvor-

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schrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Un- terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungs- bescheid

▪ Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) vom 01.08.2024

▪ Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations- netze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung gemäß jeweiligem Zuwendungsbe- scheid

▪ Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskör- perschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk), Stand 28.06.2024 (GMBl Nr. 23/2024, S. 446)

▪ Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unter- stützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch- land“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“), Stand 06.11.2024

▪ GIS-Nebenbestimmungen, Version 5.1 vom 03.04.2023

▪ Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 5.0.2 vom 02.08.2024

  1. Verfahren mit Zeitplan, Zuschlagskriterien

Aufgrund der geschätzten Höhe des Auftragswertes werden die Leistungen europaweit ausge- schrieben. Die Bekanntmachung erfolgte unter www.ted.europa.eu und https://projekttraeger- breitband.de/. Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.deutsche-evergabe.de zum Download bereit.

Das Verfahren wird auf Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624, 683), die zuletzt durch Artikel 11 des Vergabebeschleunigungsgesetzes vom 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist, durchgeführt. Das Verfahren wird unter Einhaltung vergaberechtlicher Grundsätze als transparentes, diskriminierungsfreies Auswahlverfahren für

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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eine Dienstleistungskonzession im Bereich öffentlicher Kommunikationsnetze durchgeführt. So- weit vergaberechtliche Bereichsausnahmen (siehe § 149 Nr. 8 GWB) einschlägig sind, wird das Verfahren insoweit freiwillig an § 12 KonzVgV sowie den ausdrücklich benannten Vorschriften der VgV in den Vergabeunterlagen ausgerichtet. Die Grundsätze der Transparenz und der Gleich- behandlung werden gewahrt. Ein Anspruch auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB) wird durch die freiwillige Anwendung einzelner Vor- schriften nicht begründet; Rechtsschutz richtet sich nach allgemeinem Verwaltungs- bzw. Zivil- recht. Soweit in den Vergabeunterlagen auf Vorschriften des GWB oder der VgV Bezug genom- men wird, sind diese jeweils in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung (Vergabebeschleuni- gungsgesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137) gemeint.

Der zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:

Zeitplan (Änderungen vorbehalten)
Veröffentlichung am14.09.2026
Teilnahmefrist19.10.2026, 11:00 Uhr
Aufforderung Erstangebote26.10.2026
Angebotsfrist Erstangebot11.01.2027, 11:00 Uhr
Verhandlungsgespräche (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt)27.01.2027
Aufforderung finales Angebot (nur falls keine Vergabe03.02.2027
auf ein Erstangebot erfolgt)
Angebotsfrist finales Angebot (nur falls keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgt)08.03.2027, 11:00 Uhr
Bindefrist Erstangebot11.03.2027
Bindefrist finales Angebot10.05.2027
Zuschlagsentscheidung Erstangebot ab20.01.2027

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Zuschlagsentscheidung finales Angebot ab 17.03.2027

Die Bieter werden dazu aufgefordert, sich den Termin für das Verhandlungsgespräch freizuhal- ten. Eine Verlegung des Verhandlungstermins ist grundsätzlich nicht möglich. Sie werden recht- zeitig vorab über die Uhrzeit, Art und Weise der Durchführung (Präsenz oder digital) sowie bei Präsenz über die Örtlichkeit mit Adresse informiert.

Im Übrigen wird das Verfahren wie folgt durchgeführt:

Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 er- folgt anhand der vorab bzw. den im Teilnahmeantrag vorgegebenen Nachweise und Erklärungen. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag den formalen Vorgaben und An- forderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärun- gen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. erbracht wurden. Dann wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeig- net betrachtet werden kann.

Stufe 2 – Erstangebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhand- lungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zuge- lassene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfah- ren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.

Ziel des Verhandlungsgesprächs ist (soweit aus Sicht des Auftraggebers erforderlich) die Erörte- rung und Diskussion der Erstangebote der betreffenden Bieter zum beabsichtigten Vorgehen der Bieter im Rahmen des Netzbetriebs nebst Aufbau der aktiven Technik, Erbringung von Endkun- dendiensten, Wartung, Instandhaltung, Dokumentation und sonstige zugehörige Themen ein- schließlich Pachtzahlung bzw. Pachthöhe. Etwaige Unklarheiten oder Verbesserungsmöglichkei- ten in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen und vertragliche Regelungen sollen geklärt und verhandelt werden. Dies mit dem Ziel einer Optimierung und Verbesserung der Erstange- bote. Änderungen der Vergabeunterlagen bleiben nur insoweit vorbehalten, als Mindestanforderun- gen und Zuschlagskriterien unberührt bleiben; wesentliche Änderungen werden allen Bietern einheitlich mitgeteilt. Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Eine Wertung der Erstangebote erfolgt nur, wenn der Auftraggeber ohne Verhandlungsverfah- ren den Auftrag vergibt. Andernfalls werden die Angebote lediglich auf Vollständigkeit geprüft und im Verhandlungsverfahren zunächst verhandelt.

Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der Auftrag wird als Gesamtleistung ohne Losauf- teilung vergeben. Ein Zuschlag auf ein Erstangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen zugelassenen Angebotsinhalte; nicht zugelassene Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Vertragstexten bleiben unbeachtlich und können zum Ausschluss füh- ren.

Nur wenn ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt mit Abschluss des Verhand- lungsverfahrens die Aufforderung zur finalen verbindlichen Angebotsabgabe. Die Bieter haben dabei die Möglichkeit, ihr Erstangebot nachzubessern. Dies gilt nur, soweit zur finalen Angebots- abgabe aufgefordert wird und keine Vergabe auf ein Erstangebot erfolgte. Die Bieter bleiben allerdings bis zur vorgegebenen Bindefrist weiter an ihre Erstangebote gebunden, soweit von Ihnen kein nachgebessertes, finales Angebot abgegeben wird.

Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Kriterien und Gewichtung gemäß Anlage Zuschlagskriterien.

  1. Teilnahmeantrag, Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer, EEE und Präqualifizierung

Die Eignung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss gesondert nachgewiesen wer- den. Aus diesem Grund sind alle Eignungsnachweise auch von jedem Mitglied der Bewerberge- meinschaft vorzulegen. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschrei- bung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bil- dung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/ Bietergemein- schaft vorzulegen.

Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauf- tragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unter- auftragnehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gege- ben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauf- tragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem die in der Anlage Eigenerklä- rung zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen.

Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungsnachweis nach dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ – www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderun- gen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Aus- schreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesondert unter Verwendung der vorgenannten Formblätter einzu- reichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eig- nungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.

Mit dem Teilnahmeantrag weitere vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Be- zug auf Ausschlussgründe:

a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz

b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fas- sung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über rest- riktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine desta- bilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.

  1. Mindestvorgaben zur Eignung

Von den Bewerbern müssen folgende Mindestvorgaben zum Nachweis der Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt werden, wobei hierfür sämtliche geforderten Angaben gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung vom Bewerber bzw. der Be- werbergemeinschaft zu machen sind:

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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a) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall für Perso- nenschäden sowie EUR 5.000.000 für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mit- gliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zu- schlagserteilung abschließen.

Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerber- gemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.

b) Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV (entsprechend) muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung ver- gleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aus- geführten Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht ha- ben:

Betrieb Gigabit-Netz der Gemeinde Gerstetten – graue Flecken: 400.000,00 Euro netto

Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftli- chen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unter- auftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

c) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2021 bis 2025) erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlosse- nen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) ge- genüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurde.

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw.

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Aufforderung zur Bewerbung

diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalender- tagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Entsprechend § 122 Abs. 3 und 4 GWB in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung erfolgt der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen zunächst durch die geforderten Eigenerklärungen; wei- tergehende Nachweise und Bescheinigungen werden in der Regel nur von den aussichtsreichen Bewerbern verlangt.

Ein sogenannter Globalvermerk in der Form, dass die festgelegten Eignungskriterien allesamt erfüllt werden, ist nicht ausreichend. Die Nichtvorlage nachgeforderter Unterlagen bzw. dabei festgestellte Abweichungen von den gemachten Angaben können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren bzw. von der Wertung führen.

  1. Hauptangebote, Nebenangebote und Alternativangebote

Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

Nebenangebote sowie Alternativangebote sind nicht zugelassen.

  1. Einreichung der Teilnahmeanträge

Sie werden dazu aufgefordert, Ihren Teilnahmeantrag gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen im Rahmen dieses Schreibens und der nachfolgen- den Verfahrensbedingungen sowie unter Einhaltung der obigen Teilnahmefrist einzureichen.

Zur Einreichung der Teilnahmeanträge sind zwingend die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung und den dortigen Formblättern geforderten Erklärungen vollständig vom Bewerber bzw. der Be- werbergemeinschaft abzugeben. Diese sind dann in Textform ausschließlich über die Vergabe- plattform www.deutsche-evergabe.de in der dort vorgesehenen und vorgegebenen Form einzu- reichen.

Die Einreichung in anderer Form sowie verspätet eingereichte Teilnahmeanträge werden im wei- teren Verfahren nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.

Mit Abgabe der Anlage Eigenerklärung zur Eignung gelten dieses sowie die zugehörigen Erklärun- gen bzw. Formblätter und als unterschrieben.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Unabhängig davon ist von den Bewerbern in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung neben dem Unternehmen mit Rechtsform und Adresse die Person des Verantwortlichen und Erklärenden an der dort vorgesehenen Stelle zu benennen. Bei einer Bewerbergemeinschaft muss in der vorge- nannten Form zusätzlich für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das jeweilige wei- tere Unternehmen der Bewerbergemeinschaft und die dortige Person des Verantwortlichen und Erklärenden für den Teilnahmeantrag benannt werden.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ende der oben ge- nannten Teilnahmefrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag einzureichen.

Bis zum Ende der Teilnahmefrist kann ein Teilnahmeantrag in entsprechender Form wie die Ein- reichung zurückgezogen werden.

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Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

  1. Verfahrensbedingungen

a) Kommunikation

Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich hierauf hinzuweisen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber erfolgt über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Bieteranfragen sind über diese Vergabeplattform zu stellen.

Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.

Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen der Bewerber werden in Form von Bieterrundschrei- ben beantwortet. Die Bieterrundschreiben werden auf der Vergabeplattform www.deutsche- evergabe.de eingestellt.

Die Bewerber sind selbst dafür zuständig und haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass Sie sich über aktuelle Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten. Sie haben hierzu laufend die vorbenannte Vergabeplattform hinsichtlich etwaiger Ak- tualisierungen, Informationen und ggf. weiterer Unterlagen zu prüfen. Dies insbesondere kurz- fristig vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Ausschließlich im Falle einer (freiwilligen) Registrierung auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de werden die Bewerber automatisch über die Einstellung von Bieterrundschreiben informiert.

b) Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen

Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind unzulässig. Bewerber, die eine Einzelbewerbung einreichen und zugleich an einer Bewerbung einer Bewerbergemein- schaft/ARGE beteiligt sind oder Bewerber, die sich an mehreren Bewerbergemeinschaften als Bewerber beteiligen, werden als Einzelbewerber ausgeschlossen. Im Übrigen werden Bewer- bungen von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, ausgeschlossen.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhand- lungen und Verabredungen mit anderen Bietern über:

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

▪ Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, ▪ die zu fordernden Preise, ▪ Bindungen sonstiger Entgelte, ▪ Gewinnaufschläge, ▪ Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, ▪ Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, ▪ Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, ▪ Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, ▪ sonstige Empfehlungen wettbewerbswidriger Natur,

es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind. Solchen Handlungen von Bewerbern selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die vom Bewerber beauftragt oder für ihn tätig sind.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirt- schaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbe- werbsbeschränkung darstellt, hat er als Schadensersatz 10 v. H. der Auftrags- bzw. Pacht- summe netto an den Auftraggeber zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe von ihm nachgewiesen wird. Die Auftrags- bzw. Pachtsumme ist aus dem bezuschlagten Ange- bot des Auftragnehmers zu ermitteln. Dies gilt auch, wenn der Vertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

c) Bewerbung und Verfahren

▪ Die Bewerbung ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. ▪ Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. ▪ Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften. ▪ Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

▪ Für die Bewerbung sind die von der Vergabestelle ausgegebenen Vordrucke/Formulare zu verwenden, die allein verbindlich sind. Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften ist zulässig. Für die Übereinstimmung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften mit den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken hat der Bewer- ber Sorge zu tragen. Bei Abweichungen haben die Vordrucke/Formulare der Vergabestelle Vorrang. ▪ Der Bewerbung liegen die von der Vergabestelle für das Verfahrensstadium vorgegebenen Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen zugrunde. ▪ Informationen, Verlautbarungen oder Bekanntmachungen aus oder im Zusammenhang mit der Ausschreibung erfolgen ausschließlich durch die Vergabestelle. ▪ Der Bewerber hat in sämtlichen Unterlagen zu seiner Bewerbung bzw. bei der Bewerbung selbst deutlich kenntlich zu machen, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsge- heimnis zu betrachten sind und daher etwa im Falle eines Nachprüfungsverfahrens nicht im Rahmen der Akteneinsicht herausgegeben werden dürfen. ▪ Die Bewerbung muss sämtliche geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise bzw. Be- scheinigungen enthalten oder mittels zugelassener Präqualifizierung oder Einheitlicher Eu- ropäischer Eigenerklärung erfolgen. Unvollständige Bewerbungen werden, ggf. nach Nach- forderung soweit zulässig, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. ▪ Werden die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen zu dem von der Verga- bestelle bestimmten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann die Bewerbung ausgeschlossen werden. Nachforderungen erfolgen nach Maßgabe des § 56 VgV in der ab dem 01.07.2026 geltenden Fassung. ▪ Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. ▪ Änderungen an den Bewerbungsunterlagen sind unzulässig. ▪ Eigene Bewerbungs- oder Vertragsbedingungen des Bewerbers dürfen der Bewerbung nicht zugrunde gelegt werden. Im Streitfall haben die Bedingungen der Ausschreibung Vorrang.

d) Mitteilung an nichtberücksichtigte Bewerber im Auswahlverfahren

Die Vergabestelle teilt den im Teilnahmewettbewerb nichtberücksichtigten Bewerbern die Nichtberücksichtigung über die Vergabeplattform oder in Textform mit.

e) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Jede/-r Bewerber/-gemeinschaft hat mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bzw. auch im weiteren Verfahren alle Unterlagen deutlich zu kennzeichnen, die Betriebs- und/oder Ge- schäftsgeheimnisse enthalten und welche im Falle einer Auseinandersetzung der zuständigen Nachprüfungsstelle durch Akteneinsicht nicht vorgelegt werden dürfen.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

f) Kostenerstattung

Es werden keine Kosten für die Bearbeitung der Bewerbungen erstattet.

g) Förderrecht

Das Projekt wird nach dem/den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten För- derprogramm/-en gefördert. Sämtliche dort genannten Vorgaben sowie die Vorgaben in den Förderbescheiden sind von den Bewerbern einzuhalten. Der Auftraggeber wird aufgrund dieser Ausschreibung nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Er ist auch nicht zur Zuschlagser- teilung oder zum sonstigen Vertragsabschluss verpflichtet.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

  1. DSGVO – Hinweise

Die Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unterneh- mensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.

Verantwortlicher Ansprechpartner für die Datenverarbeitung
NameGemeinde Gerstetten
Telefon0049 (0)7323 84-0
E-Mailrathaus@gerstetten.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
NameChristoph Boser, Gemeinde Gerstetten
Telefon0049 (0)7323 84-0
E-Maildatenschutz@gerstetten.de

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu ge- hören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) so- wie ergänzend die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abge- gebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- nummer), • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

Wie verarbeiten wir diese Daten?

lhre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte bei- gelegt.

Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere ge- hören:

• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen und über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind. • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000,- Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhal- ten soll, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine Auskunft aus dem Wettbewerbsre- gister einholen (§ 6 WRegG; Wertgrenze seit dem 01.07.2026: 50.000 Euro).

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung

• Die zur Überprüfung des Verfahrens angerufenen Gerichte (aufgrund der Bereichsaus- nahme des § 149 Nr. 8 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht statthaft). • Gerichte im Falle von Klagen. • Beratende Ingenieurbüros und Rechtsanwälte bzw. Kanzleien.

Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtli- chen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

Welche Rechte haben betroffene Personen?

Recht auf AuskunftEs besteht ein Recht auf Auskunft der von der
Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen
Daten.
Recht auf BerichtigungEs besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die
personenbezogenen Daten der betroffenen Per-
son nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollstän-
digen Daten kann - unter Berücksichtigung der
Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung
verlangt werden.
Recht auf LöschungDie betroffene Person kann die Löschung ihrer
personenbezogenen Daten verlangen. Der An-
spruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten
noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt wer-
den.
Recht auf Einschränkung der VerarbeitungDie betroffene Person hat das Recht, die Ein-
schränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die
Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht ent-
gegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges
öffentliches Interesse besteht.
Recht auf WiderspruchSoweit die personenbezogenen Daten der Be-
troffenen auf Grundlage von Art. 6Abs. 1 lit. e
DSGVO verarbeiten werden, hat die betroffene
Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer
besonderen Situation ergeben, jederzeit der Ver-

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Aufforderung zur Bewerbung

arbeitung der sie betreffenden Daten zu wider-
sprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffent-
liches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem
entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen,
wenn die Verarbeitung für die Durchführung des
Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Ver-
trages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbei-
tung verantwortliche Person der Vergabestelle zu
richten.
Recht auf WiderrufJede betroffene Person hat das Recht, sofern per-
sonenbezogene Daten auf der Grundlage einer
Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilli-
gung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung
bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt
von dem Widerruf unberührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung
verantwortliche Person der Vergabestelle zu rich-
ten.
Recht auf BeschwerdeJede betroffene Person kann sich unbeschadet
anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Be-
schwerde an den Landesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit wen-
den, wenn sie der Auffassung ist, dass die Aus-
kunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder
nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft erstellt und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Aus- schreibung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und ver- wandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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