Vermietung von Binnenschiffen mit Besatzung für Transportleistungen
Die BEHALA Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH schreibt die Miete von Binnenschiffen mit Besatzung für den Gütertransport auf dem Berliner Wasserstraßennetz aus. Der Auftrag umfasst Kurzstrecken mit Kanalschubbooten (Zonen 3 und 4, 5 Tage Vorlauf) und Langstrecken mit Stromschubbooten (Zonen 2–4, 8 Tage Vorlauf) über einen Zeitraum von 5 Jahren (1800 Tage). Die Besatzung muss nach der deutschen Binnenschiffspersonalverordnung qualifiziert sein und die technischen Einrichtungen des Güterschubleichters URSUS bedienen können.
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Ziel der Ausschreibung ist es, Binnenschiffstransporte für das Unternehmen sowohl im regionalen Bereich (Kurzstrecke mit Kanalschubboot) als auch über weite Strecken (Langstrecke mit Stromschubboot) zu beschaffen. Für die Gestellung der Binnenschiffstransporte sind technisch geeignete Kanalschubboote und Stromschubboote erforderlich, deren Besatzung nachweislich nach EU Vorgaben der deutschen Binnenschiffspersonalverordnung entsprechend qualifiziert und in der Lage sein muss, die technischen Einrichtungen des Güterschubleichters „URSUS“ zu bedienen.
- Eigenerklärung EKVG011 (keine Ausschlussgründe nach §123, §124 GWB)
- Nachweis der Binnenschiffspersonalverordnung-Qualifikation der Besatzung
- Fähigkeit zur Bedienung der technischen Einrichtungen des Güterschubleichters URSUS
- Keine Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren
- Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Konformität mit MiLoG, AEntG und SchwarzArbG
- Nachweis der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Mit dem Angebot ist für nicht präqualifizierte Unternehmen die Eigenerklärung Eignung (Formular EKVG011) abzugeben. Der Bewerber erklärt in diesem Vordruck EKVG011, dass * keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen, * der Bieter alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen, erfüllt, * über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, * der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, * dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, * der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat, * keine der Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist, * dem Bieter bekannt ist, dass unter den gemäß § 124 Abs. 1 GWB genannten Voraussetzungen ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, *der Bieter die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG als auch § 21 SchwarzArbG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen * der Bieter sich bewusst ist, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen oder eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, * insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen müssen. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den dieser den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Auftraggeber kann für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen werden fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nicht nachgefordert. Es ist somit im besonderen Maße auf die Vollständigkeit der einzureichenden Angebotsunterlagen zu achten. Lediglich, für den Fall, dass sämtliche Angebote auszuschließen sind, behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Das gilt nicht, wenn die Angebote aus anderen Gründen auszuschließen sind. Es sind alle geforderten Nachweise, Zertifikate und Befähigungsnachweise für die Besatzung vorzulegen, die im Rahmen der Auftragsabwicklung eingesetzt wird. Ferner kommen für einen Zuschlag die Angebote in Betracht, die die verlangten Mindestanforderungen erfüllen.
Ziel der Ausschreibung ist es, Binnenschiffstransporte für das Unternehmen sowohl im regionalen Bereich (Kurzstrecke mit Kanalschubboot) in den Zonen 3 und 4 mit einer Vornotiz von 5 Tagen als auch über weite Strecken (Langstrecke mit Stromschubboot) in den Zonen 2 bis 4 mit einer Vornotiz von 8 Tagen zu beschaffen. Für die Gestellung der Binnenschiffstransporte sind technisch geeignete Kanalschubboote und Stromschubboote erforderlich, deren Besatzung nachweislich gemäß der deutschen Binnenschiffspersonalverordnung und der entsprechenden EU-Richtlinie qualifiziert und in der Lage sein muss, die technischen Einrichtungen des Güterschubleichters „URSUS“ zu bedienen. Hinweis: Güterschubleichter „URSUS“ (s. Leistungsverzeichnis) befindet sich im Eigentum der BEHALA und werden für die Transporte dem Dienstleister zur Verfügung gestellt.
- price
Maßgeblich für die Wertung des Preises ist der Pauschalgesamtpreis des Bieters, den er in seinem Angebotsschreiben und in dem Angebotsdokument als Gesamtpreis bei einer Laufzeit von fünf Jahren benennt. Der Bieter mit dem günstigsten (fiktiven) Gesamtpreis erhält 100 %.
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung