Vermessungsleistungen an Uferbereichen der Spree-Oder-Wasserstraße in Berlin
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 13:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000)
- Dienstleistungen im Bereich Geotechnik (71332000)
- Topografische Dienste (71351810)
- Vermessungsdienste (71353200)
- Digitalisierte Kartenerstellung (71354100)
- Vermessungsarbeiten (71355000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 737580-2026
- Verfahrensnummer
- f2a81a7b-41a1-40f2-9c53-e3e5c578e43b
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, beauftragt Vermessungsleistungen an ausgewählten Uferbereichen der Spree-Oder-Wasserstraße in Berlin-Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Treptow-Köpenick. In vier Losen sind insgesamt etwa 23,85 Kilometer Ufer zu erfassen; benötigt werden Lage- und Höhenpläne, digitale Geländemodelle sowie eine Baumkartierung, wobei vorhandene Ergebnisse der Gewässervermessung einzuarbeiten sind. Die Angebotsfrist endet am 24. November 2026; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Das Land Berlin beabsichtigt, die Uferbefestigungen der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) km 14,45 -33,2 in Berlin-Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Treptow-Köpenick in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Los 1
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Humboldthafen (km 14,5) bis Mühlendammschleuse (km 17,8) in Berlin – Mitte (Aufmaß von ca. 2.550m Uferlänge). Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Mühlendammschleuse (km 17,8) bis Elsenbrücke (km 22,0) in Berlin – Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg (Aufmaß von ca. 3.550m Uferlänge). Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Los 3
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Elsenbrücke (km 22,0) bis Britzer Verbindungskanal (km 26,5) in Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Treptow-Köpenick (Aufmaß von ca. 11.500m Uferlänge) . Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Los 4
Bei dieser Leistung handelt es sich um die Vermessung ausgewählter Uferbereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Britzer Verbindungskanal (km 26,5) bis Lange Brücke (km 33,2) in Berlin - Treptow-Köpenick (Aufmaß von ca. 6.250m Uferlänge) . Dazu werden Lage- und Höhenpläne, DGMs und eine Baumkartierung im Bereich der Uferbefestigung und des anliegenden landseitigen Bereichs benötigt. Die Vermessung der Sohle wurde durch eine Gewässervermessung erfasst. Im Ergebnis sind Lage- und Höhenpläne entstanden, die in die zu erstellenden Lage- und Höhenpläne einzuarbeiten sind.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
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Anforderungen
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Angaben in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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