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VHB-Bbg Stand: 05/2025 Information nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel
13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutz-
grundverordnung (DSGVO)
Das Landesamt für Umwelt (LfU) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst.
Grundsätzlich bewahrt das LfU Verschwiegenheit über die ihr bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten.
Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren verarbeitet das LfU Daten von Ihnen.
Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte das LfU Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über
die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verant-
wortlichen:
Landesamt für Umwelt, vertreten durch den Präsidenten des LfU
Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam
E-Mail-Adresse: infoline@lfu.brandenburg.de
Telefonnummer: 033201 442-0
https://www.lfu.brandenburg.de
- Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
Jaroslav Dobes
Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam
E-Mail-Adresse: Jaroslav.Dobes@LfU.Brandenburg.de
Telefonnummer: 033201 442-518
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3a) Zweck der Verarbeitung:
Durchführung eines Vergabeverfahrens (VB-26-198)
Vertragsvollzug durch die Bedarfsstelle nach der Beendigung des Vergabeverfahrens
3b) Rechtsgrundlage:
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO und § 55 Landeshaus-
haltsordnung Brandenburg, § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
- Empfänger von personenbezogenen Daten:
Landesamt für Umwelt (LfU) intern: LfU, Referat W23 Landesamt für Umwelt (LfU) extern: -------------------
Die personenbezogenen Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.
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- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Die Daten werden gespeichert solange sie für den Zweck der Verarbeitung erforderlich sind. Sie
werden gelöscht, wenn sie dafür nicht mehr benötigt werden und gesetzliche Aufbewahrungs-
fristen nicht etwas Anderes bestimmen. Die Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation be-
tragen bis zu 10 Jahre.
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtli-
chen Aufbewahrungsfristen (§ 55, 70 bis 72 und 75 bis 80 Landeshaushaltsordnung Branden-
burg sowie ggf. nach der europäischen Haushaltsordnung).
- Rechte der betroffenen Person:
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen
Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben
nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch
hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden
(s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters
zu verlangen.
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bie-
ters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht
ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
- Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der
Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich
an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden
möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
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Hieran sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflich-
ten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Da-
ten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Absatz 5 Buch-
stabe c) der Datenschutz-Grundverordnung nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Verga-
beverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen
eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§ 55 Landeshaushaltsordnung Brandenburg,
§§ 3, 6 Unterschwellenvergabeordnung, § 37 Beamtenstatusgesetz Brandenburg, §§ 1, 2 Ver-
pflichtungsgesetz).
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt des Landesamtes für Umwelt
(Name der öffentlichen Stelle) unter https://www.lfu.brandenburg.de sowie dem offiziellen Inter-
netauftritt der „Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht“ unter
https://www.lda.brandenburg.de entnehmen.
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