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Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________ (Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle) BI
| M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H | |||
|---|---|---|---|
| Keibelstraße 36 | |||
| 10178 Berlin | |||
| Tel+: 4(093 (03)0 )9 09106166 | 6 - 19 9 1 | ||
| Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868 | |||
| einkauf@bim-berlin.de |
Berlin, 0 3 .0 9 . 20 2 6
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
| Es schreibt Ihnen: | |
|---|---|
| Clara Ha n n in g |
Baumaßnahme Jü t er b og er Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin S an ie r u ng Kfz-Zulassungsstelle Angebot für: Fl ie s en - und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten U 1 8 01 1 -3_0_1_9_5_0_0_0-0_0_1-3_4_5_-0_1__________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll
im Offenen Verfahren vergeben werden.
- Auftraggebende L a n d B erlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Stelle: c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 10178 Berlin
- Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor- druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge- sehen /angefordert werden.
- Auskunft über Ver- s ta r s , v. Alvensleben, Keller & Partner gabeunterlagen, etwa- Westhafenstr. (Pegelturm) 1 13353 Berlin ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax: gungen, Anforderung E-Mail: zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung lagen u. dergl.:
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- Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 0 6 .1 0 . 2 0 2 6 um 1 0 :1 0 Uhr vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä- rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt- form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots- übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform) ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber- lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!
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- Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei- fung: sen. Der Nachweis der Eignung kann entweder
- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll- ständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
geführt werden. Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- N a ch w eis fachlicher Eignung des Unternehmens anhand von min. 1 p ro j e kt vergleichbaren Referenz (siehe Bieterbogen Mindesteignung) Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
- Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für ein Los mehrere Lose alle Lose
- Nebenangebote: zugelassen nicht zugelassen ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol- che deutlich gekennzeichnet werden.
-
Bindefrist Die Bindefrist endet am 05.12.2026
-
Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen Ausführungsort (Bau- stelle), Ausführungs- zeit, Sicherheitsleis- tung, Zahlungsbedin- gungen
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- Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:
geboten:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1. | Preis | 100 |
-
Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: 0 3 .0 9 . 2026 EU-Richtlinien:
-
Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe- Richtlinien stimmungen: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol- len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti- ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen i. A. Clara Hanning Einkauf
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
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Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen • Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Angaben zur Preisermittlung
• Bieterbogen Mindesteignung
• Selbstauskunft Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
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Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen: • Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Bieterbogen Mindesteignung
• Sonstige Nachweise:
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Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
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4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz ”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
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Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen (z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, einzureichen.
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8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen Vergabeverfahren vorgenommen.
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Angebot (Bauleistungen)
Tel.: Fax: E-Mail: , den (Name und Anschrift des Bieters)
An Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Ablauf der Bindefrist c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstraße 36 am: 05.12.2026 10178 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Jüterboger Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin Baumaßnahme: Sanierung Kfz-Zulassungsstelle Fliesen- und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten Angebot für: U18011-30195000-001-345-01
- Leistungsverzeichnis mit Preisen Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Bieterbogen Mindesteignung
- Selbstauskunft Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Bieterbogen Mindesteignung für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls gefordert)
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
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Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen- folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –, Ausgabe 2016
- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge- nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange- botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver- bindlich anerkannt.
Version 20.07.2026 Seite 2 von 6
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Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach- name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge- ben.
Version 20.07.2026 Seite 3 von 6
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Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
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Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü- gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter, 4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen), werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra- gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be- fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags- strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu- stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever- fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots- preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga- nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits- preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Nachunternehmer beauftragen.
Version 20.07.2026 Seite 6 von 6
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 1 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gliederung der Leistungsbeschreibung Gliederung der Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung gliedert sich in folgende Teile:
0.0 Projektbeschreibung
0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Baustelle - ATV nach DIN 18299
0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben zur Ausführung - ATV nach DIN 18299
0.3 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen, gewerkespezifisch
Leistungsverzeichnis
Anlagen zur Leistungsbeschreibung
Anl.1 Strategieplan Bauablauf
Anl.2 Planliste
Anl.3 BE-Plan
Anl.4 Sammelmappe Grundrisse
Anl.5 Sammelmappe Schnitte
Anl.5 Sammelmappe Schnitte
Anl.6 Sammelmappe-Übersichtsplan Bodenbeläge DT1301-DT1304
Anl.7 Details Bodenbeläge DT1305
Anl.8 Sammelmappe-Sanitärbereiche DT1801-1822
Sammelmappe-Oberflächen
Anl.9 DT2101-DT2103
Anl.10 Fotodokumentation
Verwendete Abkürzungen
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
EP - Einheitspreis/ Einheitspreise
GP - Gesamtpreis/ Gesamtpreise
LV - Leistungsverzeichnis
DG4 - Dienstgebäude 4 (Sanierungsgegenstand)
EG - Erdgeschoss
OG - Obergeschoss
UG - Untergeschoss
DG - Dachgeschoss
OKFF - Oberkante Fertigfußboden
BRH - Brüstungshöhe
STH - Sturzhöhe (Unterkante Sturz)
GOK - Geländeoberkante
AF - Außenfenster
AT - Außentür/ -en
IT - Innentür/ -en
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 2 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR IT - Innentür/ -en
NUF - Nutzungsfläche
WiC - Wiring Center (Serverraum)
WT - Werktage
KW - Kalenderwochen
W+M-Planung - Werk- und Montageplanung
l - Länge
b - Breite
h - Höhe
t - Tiefe
fh - feuerhemmend
fb - feuerbeständig
nbr - nichtbrennbare Baustoffe
rdts - Tür, rauchdicht und selbstschließend
OTS - Obentürschließer
SVP - Selbstverriegelndes Panikschloss
RC - Wiederverwendetes, vorhandenes Bauteil (Recycling)
Stb - Stahbeton
MW - Mauerwerk
KS - Kalksandstein
KS-R(P) - Kalksandstein-Planstein
UZ-Unterzug
1-flgl. - einflügelig
2-flgl. - zweiflügelig
SVP - Selbstverriegelndes Panikschloss
abZ - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik
LKA - Landeskriminalamt
0.0 Projektbeschreibung 0.0 Projektbeschreibung
Anlass der Maßnahme
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Grundinstandsetzung des Dienstgebäudes 4 (DG4) auf der Liegenschaft Friesenstraße 16. Das 1895 als Mauerwerksbau errichtete Gebäude weist erhebliche Schäden im Bereich der Fassaden und Fenster auf. Zudem erfordert die Nutzung innenräumliche Anpassungen. Auch hinsichtlich der Gebäudetechnik und energetischen Belange besteht bei dem letztmals 1987/88 in größerem Umfang geänderten Gebäude Erneuerungsbedarf. Das DG4 ist Teil einer 113.085m² großen Liegenschaft aus der wilhelminischen Kaiserzeit, welche ehemals als Kasernenanlage genutzt wurde. Der Großteil der auf dem Areal befindlichen Gebäude wird als Polizeidienstgebäude genutzt. Das DG4 liegt im Norden des Gesamtgrundstücks und hat die Adresse Jüterboger Str. 3, in 10965 Berlin.
Sowohl Gebäude als auch Gesamtliegenschaft unterliegen dem Denkmalschutz.
Gebäude
Das DG 4 ist ein länglicher Baukörper mit einem Mittel- und zwei Seitenrisaliten. Die maximalen Gebäudeabmessungen betragen 102,74 m x 20,45 m. Der Mittelrisalit stellt das Zentrum des DG4
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 3 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Das DG 4 ist ein länglicher Baukörper mit einem Mittel- und zwei SeitEeUnRrisaliten. Die EmUaRximalen Gebäudeabmessungen betragen 102,74 m x 20,45 m. Der Mittelrisalit stellt das Zentrum des DG4 dar. Er ist als Zweibund ausgebildet und beherbergt auch die beiden erdgeschossigen Hauptzugänge, das zentrale Haupttreppenhaus und die Aufzugsanlage. Die Seitenrisaliten sind als Einbund ausgebildet mit jeweils einem Nebentreppenhaus am südlichen Ende. Die ebenfalls einbündigen Rücklagen haben straßenseitig den Erschließungsgang und zur südlichen Hofseite hin etwa 9,5m tiefe Büroräume. Einzig im 4. OG, einem in den 1980er Jahren ausgebauten Dachgeschossbereich, sind die Rücklagen als Zweibund ausgebildet. Dort sind die angrenzenden Büroräume mit Gaubenfenstern versehen.
Die tragenden und aussteifenden Elemente sowie die Brandwände des gesamten Gebäudes sind in Mauerwerk ausgeführt. Alle Decken sind aus Stahlbeton. Die Fassade besteht aus Sichtmauerwerk mit Naturstein-Sockeln und Sandstein-Gesimsen. Die Fenster sind überwiegend Holzfenster und vereinzelt Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung. Das Steildach ist eine Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Betondachsteinen.
Höhensituation des Objektes, bezogen auf OKFF EG +/- 0.00:
Dachfirst OK: ca. +22,97m
Dachgeschoss: ca. +18,63m
-
Obergeschoß OKFF: ca. +15,33m
-
Obergeschoß OKFF: ca. + 11,22m
-
Obergeschoß OKFF: ca. + 7,48m
-
Obergeschoß OKFF: ca. + 3,74m
Erdgeschoss OKFF: ca. +/- 0,00m, teilweise -0,19m
Untergeschoss OKFF: ca - 2,50m
Bauordungsrechtliche Einordnung des Objektes
Gebäudeklasse: 5
Sonderbau: ja
Bestandsschutz: ja, nach §85 BauO Bln
Denkmalschutz: ja
Genehmigungspflicht: Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung liegen vor
Nutzung
Hinsichtlich der Nutzung stellt das DG4 eine Besonderheit auf der Liegenschaft dar, weil es vor allem die Kfz-Zulassungsstelle mit regem Besucherverkehr beherbergt (EG-3.OG). Lediglich im Dachgeschoss sind zwei Dienstbereiche der Polizei untergebracht. Insofern funktioniert das DG4 weitgehend autark von der übrigen Liegenschaft und hat einen viel stärkeren öffentlichen Bezug zur nördlich gelegenen Jüterboger Straße. Naturgemäß wird die Kfz-Zulassungsstelle stark von privaten Kunden und Händlern aufgesucht, die mit dem Pkw kommen. Dementsprechend sind die vorhandenen, dem DG4 zugeordneten Außenflächen, ausgiebig von Parkplatzflächen genutzt, sowohl für die Kunden als auch für die Mitarbeiter von Kfz-Zulassungsstelle und Polizeidienststelle.
Auf der nördlich des DG4 gelegenen Seite der Jüterboger Straße sind externe Dienstleister teilweise in Kiosken, teilweise in Ladenlokalen angesiedelt. Sie komplementieren den Ablauf der Kfz-Anmeldung mit dem Verkauf von Kennzeichen oder Versicherungen. Das DG4 selbst verfügt demzufolge über zwei gleichwertige Haupteingänge, einen von der Straßenseite aus und einen von der Hofseite bei den Parkplätzen aus.
Das Gebäude wird während der Baudurchführung freigezogen, um Baufreiheit zu erhalten. Vor Beginn der eigentlichen Sanierungsmaßnahme werden zu diesem Zweck temporäre Containeranlagen zur Zwischenunterbringung der im Gebäude stattfindenden Nutzungen hergerichtet. Die Containeranlage für die Nutzung der Kfz-Zulassung wird auf dem südöstlichen Teil des Parkplatzes errichtet. Dieser Bereich wird von der Baustelle DG4 abgetrennt und über die östliche Zufahrt separat erschlossen. Die zweite Containeranlage für die Nutzung durch die Polizei wird an entfernter Stelle auf der Liegenschaft errichtet, ohne Relevanz für die Baustelle DG4. Rund um das DG4 wird ein Bereich eingezäunt, der ausschließlich der Baudurchführung dient. Schnittstellen zur Nutzung ergeben sich nicht.
Sanierungsmaßnahmen
Geplant ist eine 'Grundinstandsetzung mit energetischer Sanierung' durchzuführen. Auf diese Weise wird das Gebäude wieder für einen langen Zeitraum genutzt werden können. Die Bauaufgabe sieht eine Sanierung der Fassaden mit vollständigem Austausch der Fenster vor.Für die geschlossenen Fassadenteile sind lediglich Reparaturen und eine Reinigung uvorgesehen. Das Dach ist in passablem Erhaltungszustand und daher bis auf einzelne Ausbesserungen von den Sanierungsmaßnahmen ausgenommen. Innenräumliche sind bereichsweise Anpassungen kleineren und
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 4 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge geschlossen | Einheit en Fassadenteile sind lediglich Reparaturen und ein | Einheitspreis in | Gesamtpreis in gesehen. Das Dach EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| e Rein | igun EUR | g uvor |
Nr.) ist in passablem Erhaltungszustand und daher bis auf einzelne AusbessEeUrRungen von den EUR Sanierungsmaßnahmen ausgenommen. Innenräumliche sind bereichsweise Anpassungen kleineren und mittleren Umfangs vorgesehen. Die Oberflächen im Innenraum werden vollständig erneuert. Ein zusätzlicher Personenaufzug mit 6 Haltepunkten ist geplant. Darüber hinaus ist die vollständige Erneuerung der Technischen Ausstattung vorgesehen. Dies geht mit dem Rückbau aller schadstoffhaltigen Bauteile einher.
Die außenräumlichen Maßnahmen beschränken sich weitgehend auf die als ‚Erforderliche Maßnahmen' identifizierten Anpassungen im unmittelbaren Umgriff des Gebäudes. Eine Bearbeitung der weiteren zum Gebäudebereich gehörenden Parkplatzflächen ist nicht vorgesehen. 0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Baustelle - ATV nach DIN 18299 0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Baustelle - ATV nach DIN 18299
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
Im Allgemeinen hat sich der Bieter in dem für die Angebotsbearbeitung erforderlichen Umfang mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Dazu sind die als Anlage anhängenden Pläne (Umgebungsplan, Baustelleneinrichtungspläne) als Orientierung zu betrachten.
Die Lage der Baustelle befindet sich in Berlin, Bezirk Kreuzberg auf dem vornehmlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde und die Berliner Polizei genutzten Grundstück.
Der Baubereich befindet sich auf der von der Polizei Berlin genutzten Gesamtliegenschaft Friesenstraße 16. Sanierungsobjekt ist das nördlich gelegene Dienstgebäude 4 (DG4) mit der eigenen Zufahrt und Adresse Jüterboger Str. 3. Westlich des DG4 ist eine Grundstückszufahrt vorhanden, an die sich ein Parkplatzbereich anschließt. Die Zufahrt verfügt über eine lichte Durchfahrtsbreite von 5,50 m. Sie ist nicht überdacht und hat eine lichte Durchfahrtshöhe von ca. 5m bevor erste Äste queren. Die Zufahrt dient als Baustellenzufahrt für die Materialanlieferung und -abholung sowie das Einbringen von Hebe- und Hilfsgerät. Sowohl Heimstraße als auch Jüterboger Straße sind mit Kopfsteinpflaster versehen. Gewerkespezifisch sind Prüfungen der Befahrbarkeit und Belastung der Zufahrtsstraßen bzw. Brücken und Torzufahrt durch den AN zu klären.
Das Zufahrtstor wird über Nacht durch das separate Gewerk Baulogistik verschlossen und morgens wieder geöffnet.
Der als Baugrundstück vorgesehene Bereich umfasst ca. 5.700m², wovon ca. 1.700m² vom DG4 überdeckt sind. Nördlich grenzt es an den öffentlichen Raum. Auf den übrigen Seiten grenzt es an die weiteren Bereiche der durch eine Zaunanlage abgetrennten Liegenschaft.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
Über die allgemeinen bekannten klimatischen Bedingungen in Berlin hinausgehende äußerliche Umstände sind nicht bekannt. Besondere Belastungen aus Immissionen ergeben sich durch die verkehrsbedingte Umweltbelastung der anliegenden Straßen. Neben den Abgasen ist dabei vor allem der Straßenlärm zu nennen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
Das DG 4 ist ein 1895 errichtetes ehemaliges Kasernengebäude, das zur Büronutzung umgebaut wurde. Es verfügt über 5 Vollgeschosse. Es ist teilweise unterkellert und verfügt über ein Satteldach mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Das EG ist als Hochparterre ausgebildet. OKFFEG +/- 0,00 liegt zwischen ca. 0,40m (östl. Zugang) und ca. 1,20m (westl. Zugang) über Zugangsniveau. OKFFEG +/- 0,00 entspricht = +46,81m ü. NN.
Das DG4 verfügt über eine Brutto-Grundfläche von 11.099m². Es findet keine Nutzung des Gebäudes während der Bauarbeiten statt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Ab dem Zufahrtstor Jüterboger Straße ist die Oberfläche des Parkplatzes mit großformatigen 22cm starken Betonplatten belegt. Der Parkplatzbereich ist nahezu eben und nicht wesentlich geneigt (Vgl. auch beiliegender Lageplan und Fotodokumentation). Vom Parkplatz aus ist das Gebäude über drei rückwärtige Eingänge zugänglich.
Die östlich und südöstlich an das DG4 angrenzenden Teile des Parkplatzes dienen als Anliefer- und Baustelleinrichtungsfläche. Auch entlang der südwestlichen, westlichen und nördlichen Gebäudesseite ist das Gebäude während der Bauzeit umgehbar. Der restliche Bereich der durch die Polizeiliegenschaft ist durch eine Zaunanlage vom Baustellenbereich abgetrennt. Auch die in Form einer provisorischen Containeranlage auf dem südwestlichen Teil des Parkplatzes ist vollständig vom Baubereich abgetrennt und wird über eine separate Zufahrt erschlossen. Es gibt keine Überschneidungen von Bau- oder Baustelleneinrichtungsbereich und Nutzungsbereichen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Das Befahren des Grundstücks Jüterboger Straße ist zum Be- und Entladen von Materialien möglich. Das Parken mit privaten PKW ist auf dem gesamten Baugrundstück untersagt. Das Parken mit Firmen-PKW/LKW z.B. im Rahmen des Be- und Entladens von Materialien ist in Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Sämtliche Feuerwehr- und Rettungswege sowie die zusätzlich im BE-Plan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten. Ebenso ist der Zugang zu
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 5 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge mit Firmen- | Einheit PKW/LKW z.B. im Rahmen des Be- und Entladens von Ma | Einheitspreis in | Gesamtpreis in Abstimmung mit EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| terial | ien EUR | ist in |
Nr.) der Bauleitung möglich. Sämtliche Feuerwehr- und Rettungswege sowie dEiUeR zusätzlich im EBUER-Plan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten. Ebenso ist der Zugang zu den Gebäudeeingängen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen freizuhalten. Der freie Zugang zu Überflurhydranten ist jederzeit zu gewährleisten. Generell sind alle Grundstückszufahrten freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen
Als Zugang zum Gebäude können ggf. abhängig von definierten zeitlichen und örtlichen Bauabschnitten die drei parkplatzseitigen Zugänge genutzt werden. Eine Nutzung des straßenseitigen Zugangs ist in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der Bauleitung möglich.
Auf der gesamten Baustelleneinrichtungsfläche besteht in Abstimmung mit der Bauleitung die Möglichkeit für den AN Kräne für die Ausführung seiner Leistungen aufzustellen, vorzuhalten und abzubauen. Art des Krans, Standort und -dauer sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Sollte für die Leistungserbringung des AN eine Kranaufstellung im öffentlichen Straßenraum erforderlich sein, hat der AN selbständig die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und nach Abstimmung mit der Bauleitung die nötigen Vorkehrungen zu treffen.
Ggf. weitere benötigte Verkehrswege und zusätzliche Baustelleneinrichtung sind von jedem AN nach eigenem Bedarf im Einvernehmen mit der Bauleitung, entsprechend den örtlichen Verhältnissen sowie unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und auf eigene Kosten herzustellen.
Sämtliche Aufwendungen für das horizontale und vertikale Fördern von Bauteilen, Materialien oder Abbruchmaterialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Anschlüssen für Bauwasser, Baustrom und Abwasser werden bauseits hergestellt und stehen während der Bauzeit zur freien Verfügung. Sie befinden sich in max. 100m vom Arbeitsort. Die weitere Verteilung ist Leistung des AN.
Baustrom 50kVA
Bauwasseranschluss DN 25, bestehend aus Wasserzähler und 2 Zapfstellen, DN 20 (Storz- Kupplungen)
Bauwasser und Baustrom werden vom AG gestellt.
Eine allgemeine Beleuchtung (Wegbeleuchtung) steht nur während der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Für eine ausreichende Beleuchtung der zu bearbeitenden Bereiche hat der Auftragnehmer zu sorgen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume
Lage und Ausmaß sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Durch den AN mitbenutzt werden können Sanitär- und Wasch-/Duschcontainer. Als Pausenbereiche können Räume im Gebäudeinnern genutzt werden, in denen gereade keine Bautätigkeit stattfindet. Diese Räume sind nicht verschlossen ider verschließbar. Ein Raumwechsel entsprechend des Baufortschritts kann mehrfach erforderlich werden. Die gewünschte Möblierung ist vom AN mitzubringen.
Sämtliche Bauzaunabtrennungen erfolgen bauseits, sofern nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Im Baustelleneinrichtungsbereich können dem AN nach Absprache mit der Bauleitung Lagerflächen für Material und Gerät zugewiesen werden. Darüber hinaus gehende, abschließbare Lager- und Aufenthaltsräume werden den AN nicht zur Verfügung gestellt und sind durch jeden AN auf eigene Kosten in Form von Baucontainern zu erbringen. Die Aufstellung erfolgt im Einvernehmen mit der Bauleitung.
Müssen für die Durchführung der Baumaßnahme öffentliche bzw. fremde Flächen und Grundstücke über das von der Baustelleneinrichtung vorgegebene Maß in Anspruch genommen werden, so hat sich der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich mit den zuständigen Behörden/ Grundstückseigentümern abzustimmen, Beantragungen durchzuführen und die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Bodenuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Die Oberfläche des Parkplatzes und damit weitere Teile des Baustellenbereichs ist mit großformatigen 22cm starken Betonplatten belegt. Bereiche unmittelbar vor den aufgehenden Fassaden sind teilweise unbefestigt (Humusschicht mit Grünbewuchs).
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern
Keine Angaben
01.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 6 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Alle technischen Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen gesetzlicher, verwaltungstechnischer oder kommunaler Art sind in ihrer zum Angebotszeitpunkt gültigen Fassung zu berücksichtigen. Der AN hat sich eigenständig über sämtliche geltenden Vorschriften, Gesetze, Regelwerke und Genehmigungen zu informieren und diese einzuhalten. Hierzu zählt insbesondere das Abfall- und Immissionsschutzgesetz.
Die aktuell gültigen abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fordern bei Rückbauarbeiten eine Wiederverwendung bzw. Verwertung für anfallende Abfälle. Abfallarten sind aus diesem Grund zu separieren und getrennt zu entsorgen.
Das Bestandsgebäude ist denkmalgeschützt. Erforderliche Eingriffe in den Bestand sind mit der Bauleitung abzustimmen.
01.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall
Die für diese Leistungsbeschreibung geltenden Festlegungen für den Rückbau, Transport und die Entsorgung von Abfällen findet sich festgelegt in den:
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung der Leistungen
No. 15. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
Für den in diesem LV beschriebenen Leistungsumfang gilt im Besonderen:
-
Da der Rückbau bereits erfolgt ist, ist Abfall in vergleichsweise geringfügigem Ausmaß zu erwarten und ergibt sich vornehmlich aus den Bauteilanpassungen im Bereich der Anschlussbauteile.
-
Abfall ist zu separieren und zu vertragen bis zum Müllsammelplatz und dort in die vom AG bzw. sofern als Leistung erfasst vom AN bereitgestellte Container zu vertragen. Dies ist in die EP einzukalkulieren.
-
Der Umgang bei gewerkespezifischem Abbruch, dem Abfalltransport und der Entsorgung ist im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Entsorgung durch den AN ist dort erfasst.
-
Entsorgungsgebühren sind vom AN zu übernehmen und zu kalkulieren.
-
Kleinteiliger Abfall, wie Putzbrocken, kleinere Verpackungen, Unrat können den entsprechenden vom AG gestellten Containern zugeführt werden.Die Entsorgung erfolgt bauseits.
01.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Lärmschutz: Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BimSchG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften (LImSchG) folgende Festlegungen:
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm)) eingehalten werden. Für die Arbeiten sind dem Stand der Technik bzw. der Lärmminderungstechnik entsprechende Bauverfahren und Baumaschinen zu verwenden.
Staubschutz: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen sind einzuhalten. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren eingesetzt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
Bodenschutz: Durch den AN muss sichergestellt werden, dass im Zuge seiner Arbeiten der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Durch Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Treibstoffe, Öle oder andere wassergefährdende Stoffe) darf der Untergrund und das Grundwasser nicht verunreinigt werden. Die Einleitung von Abwässern aller Art, sowie das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, eine Verunreinigung des Grundwassers herbeizuführen, sind untersagt.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Insbesondere auf der Nordseite des DG4 ist alter Baumbestand vorhanden. Im Fall von Beschädigungen an Bäumen oder Baumschutzmaßnahmen, Beschädigungen von an die Baustellenfläche angrenzenden Bestandsgebäuden, Ummauerungen und Zaunanlagen sowie Bordsteinen und Fußwegen trägt der Verursacher die Kosten für die volle Wiederherstellung.
Die Wurzelbereiche der Bäume (Kronendurchmesser zzgl. 1,5m) sind nicht als Ablade- oder Lagerbereich zu verwenden.
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 7 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Die Wurzelbereiche der Bäume (Kronendurchmesser zzgl. 1,5m) sind nichEtU Rals Ablade- odeErUR Lagerbereich zu verwenden.
01.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
Keine Angaben
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Keine Angaben
0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen
Es sind keine Hinweise bekannt.
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Es gilt der SiGe-Plan. Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutzes des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Dies entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an die Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und den am Bau Beteiligten. Sich aus der Bauausführung des AN ergebende Gefahrenstellen sind durch geeignete Maßnahmen zu kennzeichnen, beschildern und unfallsicher abzusperren. Kosten, welche auf Grund mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen entstehen, sind durch den Verursacher zu tragen (z.B. verlängerte Standzeiten, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen etc.).
Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGeKo ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten.
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Keine Angaben
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Schadstoffgutachten zum DG4 liegen vor. Als Auftaktmaßnahme zur Sanierung des Gebäudes wird bauseits eine Beräumung der im Gebäude vorhandenen Schadstoffe vorgenommen. Dies erfolgt zeitlich vor den in diesem LV beschriebenen Arbeiten. Sofern im Bauablauf unbekannte schadstoffverdächtige Bauteile vorgefunden werden, ist die Bauleitung zu informieren.
01.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Folgende Leistungen wurden/ werden durch den AG im Vorfeld veranlasst:
-
Einholung der Baugenehmigung
-
Erbringung der erforderlichen Architekten- und Fachplanerleistungen einschl. Statik und Fachgutachten
-
Grundstück vermessen und die Baugrenzen abstecken
-
raumakustischer Bericht
-
schallschutztechnischer Bericht
-
Wärmeschutzberechnung
-
Brandschutzkonzept
-
Untersuchungen und Restaurierungskonzept
-
Leistungen anderer Unternehmer laut Bauzeitenplan
01.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Neben den auszuführenden Bauleistungen des AN werden auch andere AN an der Baumaßnahme beteiligt sein. Insgesamt sind im Wesentlichen beteiligt:
-
Arbeiten des Gewerkes Baustelleneinrichtung/ Baulogsitik
-
Arbeiten des Gewerkes Rohbau
-
Arbeiten des Gewerkes Gerüstbauarbeiten
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 8 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
-
Arbeiten des Gewerkes Gerüstbauarbeiten
-
Arbeiten des Gewerkes Fenster, Nachbau
-
Arbeiten des Gewerkes Fenster, Überarbeitung
-
Arbeiten des Gewerkes Fassadensanierung
-
Arbeiten des Gewerkes Rolladenarbeiten
-
Arbeiten des Gewerkes Dacharbeiten (kleineren Umfangs, keine Neueindeckung)
-
Arbeiten des Gewerkes Estricharbeiten
-
Arbeiten des Gewerkes Trockenbauarbeiten
-
Arbeiten des Gewerkes Metallbauarbeiten
-
Arbeiten des Gewerkes Bodenbelagsarbeiten
-
Arbeiten des Gewerkes Tischlerarbeiten
-
Arbeiten des Gewerkes Malerarbeiten
-
Arbeiten des Gewerkes Abdichtungsarbeiten (Kelleraußenwand)
-
Arbeiten des Gewerkes ELT- Demontage/ Baustrom
-
Arbeiten des Gewerkes HLS - Medientrennung
-
Arbeiten des Gewerkes Sanitär/ Heizung
-
Arbeiten des Gewerkes RLT
-
Arbeiten des Gewerkes Elektro- und Datentechnik
-
Arbeiten des Gewerkes Blitzschutz + Erdung
-
Arbeiten des Gewerkes FM Allg./ BMA
-
Arbeiten des Gewerkes Sicherheitstechnik
-
Arbeiten des Gewerkes Aufzugsanlagen
-
Arbeiten des Gewerkes Gebäudeautomation
Zeitlich nachgeordnet werden außerdem im Außenraum arbeitende Gewerke tätig.
0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben zur Ausführung - ATV nach DIN 18299 0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben zur Ausführung - ATV nach DIN 18299
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeiten von Leistungen anderer
Die vorgesehenen Arbeitsabschnitte und terminlichen Schnittstellen zu den anderen am Bau beteiligten AN sind dem beiliegenden Strategieplan Bauablauf zu entnehmen. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm und die aktuell gültigen Verwaltungsvorschrifften (z.B. BimSchG) sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärm- und Staubbelästigung gegenüber den Nachbarn auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Lärmintensive Arbeiten sind nur in den Zeiten Mo. - Fr. von 07.00 - 18.00 Uhr auszuführen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen und durch die zuständigen Behörden genehmigen zu lassen.
Die hier beschrieben Bauleistung ist mit folgenden Ablaufschritten zu erbringen:
-
Bauanlaufbesprechung zwischen AN und Bauleitung
-
Erläuterung und Verortung der Maßnahmen durch Bauleitung
-
Untersuchung und Aufmaß vor Ort durch AN
-
Montageplan durch AN, Freigabe AG
-
Durchführungsterminplan durch AN, Freigabe AG
-
Ausführung AN gemäß Abstimmung
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 9 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
-
Ausführung AN gemäß Abstimmung
-
Übergabe Dokumentation durch AN
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen
Zutritt zur Baustelle/ Sicherheitsüberprüfung:
Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn Sie im Besitz eines vom AG bzw. Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises, bzw. einer Zugangschipkarte sind. Dafür erhalten Sie einen Registrierungszugang zu einer vom AG zur Verfügung gestellten Online- Plattform. Dort sind für alle für die Baustelle vorgesehenen Beschäftigten des AN mit mindestens 1 Woche Vorlauf die Stammdaten einzutragen: Name. Geb.-Datum, Staatsangehörigkeit, Tätigkeit, kontaktdaten etc. Bei Erstzugang zur Baustelle wird ein Foto gemacht und der Zugangsausweis erstellt, der zum Betreten der Baustelle berechtigt.
Für die KfZ des AN sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Privatfahrzeuge der Mitarbeiter des AN erhalten keine Zufahrtsgenehmigung auf das Gelände. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich zurückzugeben. Personenzugang zur Baustelle erfolgt über ein Personendrehkreuz und nur mit dem vom AG ausgehändigten Ausweis/ der Chipkarte, Dies ist bei der Einheitspreisbildung zu berücksichtigen.
Zutrittsausweise / Zuverlässigkeitsüberprüfung LKA
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden. Das Antragsformular ist für jeden einzelnen Mitarbeiter (Antragssteller), welcher auf der betreffenden Polizeiliegenschaft tätig sein wird, auszufüllen und von ihm im Original zu unterschreiben. Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem von AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller benannten Mitarbeiter sowie den zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen.
Die Antragsformulare sind einzureichen bei:
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin
Durch die Polizei Berlin (LKA St 532) werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt.
Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs- / Baubeginn vorliegen. Jede betroffenen Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets diesen Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass / Personalausweis mit sich zu führen. Auf Verlagen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jeder seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6-8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht erlaubt und zugelassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen.
Anlieferungen
Für vorher registriertes Personal (vorbehaltlich der Freigabe durch die Polizei) kann von dort aus der
Zufahrt und der Zugang bis zur Baustelle unbeaufsichtigt erfolgen. Nicht registrierte Lieferfahrer müssen von registrierten Personen abgeholt, beaufsichtigt und wieder zur Pforte begleitet werden.
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Die beschriebenen Arbeiten lassen keinen Umgang mit gefährlichen Abfällen und Schadstoffen erwarten. Besteht ein Verdachtsfall, ist dieser umgehend der Bauleitung anzuzeigen.
Durch den AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gestellt, dessen Hinweise in der Regel von Bauherren oder seiner Fachbauleitung unmittelbar zur unverzüglichen Umsetzung angewiesen werden.
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 10 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Durch den A | Einheit G wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordi | Einheitspreis in | Gesamtpreis in dessen Hinweise EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| nator | gest EUR | ellt, |
Nr.) in der Regel von Bauherren oder seiner Fachbauleitung unmittelbar zurE UuRnverzüglichen UEmUsRetzung angewiesen werden.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung
Siehe Beschreibung ATV 01.1.12.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der AG die Durchführung der Maßnahmen übernimmt
Bei erforderlichen Sondertransporten, Sperrungen von Verkehrsflächen/Gehwegflächen bei Antransport bzw. Montage etc., z.B. beim Antransport vorgefertigter Bauteile, übernimmt der AN die Abstimmung und Beantragungen mit den Behörden. Alle erforderlichen Kosten trägt der AN, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AG übernimmt hierfür keine Leistungen und auch keine Kosten.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Aufenthalts- und Lagerräume können in unter ATV 0.1.8
beschriebenem Umfang genutzt werden.
Zur Mitbenutzung vorhanden ist zudem ein Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst für die Fassaden- und Fensterarbeiten, Breitenklasse SW90, Lastklasse 3, Höhenklasse 1 samt Treppenaufgang, einläufig, Laufbreite 0,75m
Zur Mitbenutzung vorhanden ist zudem ein außenliegender Personen- und Materialaufzug, 600kg.
Hinweis:Zwischen jeweiligem Haltepunkt des Bauaufzuges und der Etage ist eine Fensterbrüstung h=ca. 1,00m zu überwinden.
Die Gerüste werden verkehrssicher übergeben und sind
ebenfalls in verkehrssicheren Zustand zu halten. Das
Anbringen eigener Aufzüge u. ä. an den bauseitigen
Gerüsten ist nur nach Genehmigung durch die Bauleitung
und den Gerüstbaubetrieb möglich. Sämtliche
beschriebenen Einrichtungen können während der
Standzeit des Baugerüstes durch andere Auftragnehmer
mitgenutzt werden.
0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für anderen Unternehmer vorzuhalten hat
Nicht relevant.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen
Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
im Ausnahmefall im Positionstext erwähnt
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen
Nicht relevant.
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Benötigt wird eine Dokumentation der Leistungen, welche den im Projekthandbuch der BIM (aktuelle Fassung) formulierten Anforderungen an eine Übergabedokumentation gemäß der Vorgaben der VOB-Teil C gerecht wird. Die Übergabedokumentation ist so zu gliedern, wie im Projekthandbuch unter dem Abschnitt ‚2 Firmenspezifischer Teil Hochbau' dargestellt:
https://www.bim-berlin.de/geschaeftsbeziehungen/vertragsbedingungen
Die Dokumentationen sind durch den AN in 1-facher Ausfertigung (vollständig in Papier und
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 11 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Dokumentationen sind durch den AN in 1-facher Ausfertigung (vollständig in Papier und digital) an den AG zu übergeben. Die Ausfertigung in Papierform enthält die Originaldokumente. Die Dokumentation ist rechtzeitig und vollständig, mindestens 1 Woche vor Abnahme, beim AG vorzulegen. Nachteile und Schäden, die dem AG durch eine nicht rechtzeitige Vorlage dieser Dokumente entstehen (z.B. auch Reinigungs- und Pflegeanleitungen) gehen zu Lasten des AN. Die Unterlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil der geschuldeten Leistung dar. Das Fehlen der Dokumentation stellt einen wesentlichen Mangel dar.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind
Nicht relevant.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten
Umgang mit Abfall ist bereits mit ATV 01.1.12 auskömmlich beschrieben.
0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.
Nicht relevant.
0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Nichtzutreffend. Die für Abladen, Lagern und Transport notwendige Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der gesamte horizontale und vertikale Materialtransport bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN. Dieser hat sich vor der Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu informieren und Liefer- und Transportwege entsprechend zu bewerten und in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren.
Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG vorgesehen. Das vor Ort eingesetzte Material und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer
Nichtzutreffend.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation
Nichtzutreffend.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Eine Weiterarbeit der Folgegewerke auf der Leistung des AN gilt nicht als Abnahme. Die Leistung wird durch den Bauherrn förmlich abgenommen und schriftlich fixiert. Teilabnahmen sind nicht vorgesehen.
Durch den AN ist bis zur Abnahme die erbrachte Leistung eigenverantwortlich zu schützen. Gleichfalls sind alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke entsprechend zu schützen. Verschmutzungen und Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers behoben.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag
Nichtzutreffend.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung hat anhand von Aufmaßblättern, gem. VOB zu erfolgen. Das Aufmaß ist in Papierforrm und digital zu übergeben.
Aufmaße sind in Positionsreihenfolge und positionsweise kumulativ zu fassen. Zu jedem Einzelaufmaß ist ein Aufmaßdeckblatt zu erstellen, auf dem
-
Positionsmenge gesamt Soll,
-
Positionsmenge Gesamt Ist
-
Positionsmengenzuwachs
zum jeweiligen Aufmaß ablesbar gelistet ist.
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 12 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR zum jeweiligen Aufmaß ablesbar gelistet ist.
Neben den fortlaufend zu nummerierenden Aufmaßblättern ist ein zeichnerisches Aufmass (Darstellung in Ansichtszeichnung) zu erstellen und bei jeder Rechnung mit einzureichen. Die Zwischenrechnungen sind kumulativ und prüffähig aufzustellen.
Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der Baumaßnahme nicht mehr überprüfbar sind, muss rechtzeitig ein prüffähiges Aufmaß aufgestellt und eingereicht werden. Mit den Arbeiten, deren Ausführung die Überprüfung des eingereichten Aufmaßes nicht mehr ermöglichen würde, darf erst nach Bestätigung durch die Bauleitung fortgefahren werden.
Die Dokumentationsunterlagen (Vgl. 0.2.12) sind der Bauüberwachung spätestens eine Woche vor Abnahmetermin in geordneter Form zur Prüfung vorzulegen (1x Papier, 1x digital). Die Begleichung der Schlussrechnung erfolgt erst nach Freigabe der Schlussdokumentation durch die Bauüberwachung.
0.2.22 Bautageberichte
Bautageberichte sind wöchentlich der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital zu übergeben. Auf gesonderter Anfrage der Bauüberwachung tageweise.
0.2.23 Baubesprechungen
Der Auftragnehmer oder seine Vertreter haben an anfallenden Baubesprechungen und Baubegehungen teilzunehmen, zu denen der Auftraggeber oder die Bauüberwachung einlädt. Es werden in noch festzulegenden Abständen Baubesprechungen zwischen den am Bau Beteiligten durchgeführt. Für die Kalkulation ist von 1x wöchentlich auszugehen. Alle Auftragnehmer müssen zu diesen Baubesprechungen einen kompetenten während des Bauvorhabens nicht wechselnden Partner entsenden.
0.2.24 Schäden / Baureinigung
Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder Anordnung laufend zu beseitigen. Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Personen-, Sach-, oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben.
0.2.25 Fotodokumentation
Aufgrund der Sicherheitsanforderungen auf der Liegenschaft ist das Fotografieren und Filmen auf dem Gelände untersagt und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Arbeitskräfte und die Lieferanten davon zu unterrichten.
0.2.26 Bauschild
Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Firmenreklameschildern ist verboten und wird kostenpflichtig entfernt.
0.2.27 Verantwortlicher Firmenbauleiter / Führungspersonal
Der Auftragnehmer hat für die Durchführung seiner Arbeiten einen ständigen örtlichen und verantwortlichen Bauleiter / Polier mit ausreichenden Vollmachten schriftlich zu benennen und diese durch seine Unterschrift zu bestätigen.
Mitarbeiter, die ihr Beschäftigungsverhältnis beenden (Kündigung oder Entlassung) sind dem AG unverzüglich zu melden, damit die Zutrittsberechtigung aufgehoben wird. 0.3 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen, gewerkespezifisch 0.3 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen, gewerkespezifisch
0.3.1 Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen für die alle alle maßgebenden Normen und Richtlinien verbindlich gelten:
-
DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
-
DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
-
DIN 18560 Estriche im Bauwesen
Technische Anforderungen, Normen und Richtlinien.
Die Ausführung sämtlicher erforderlicher Arbeiten für Fliesen- und Plattenarbeiten, bzw. Bodenbelagsarbeietn und Estricharbeiten hat nach den einschlägigen gültigen Richtlinien und Normen, den behördlichen Auflagen, ein einschlägigen Unfalischutzbestimmungen der
Bauberufsgenossenschaft und den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller entsprechend den neuesten Stand der Technik zu erfolgen.
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 13 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bauberufsgenossenschaft und den Verarbeitungsvorschriften der HerstelElUeRr entsprechend EdUeRn neuesten Stand der Technik zu erfolgen.
Vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
Die nachfolgenden Leistungspositionen enthalten alle Arbeiten, die zur abnahmefähigen Erstellung von Bauleistungen erforderlich sind. Sämtliche Maße und Angaben in den Plänen und im LV sind vor Herstellung, Lieferung und Einbau an Ort und Stelle zu überprüfen.
Abstimmung mit Anderen am Bau Beteiligten
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, wie z.B. den AN Baustelleneinrichtung, Baulogistik, anderen Ausbau- oder Haustechnischen Gewerken etc. abzustimmen.
Die Gesamtkoordination erfolgt durch die Bauleitung, der AN ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Planung, Herstellung, sowie die fix und fertige Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen sowie deren Inbetriebnahme und Dokumentation.
Zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung sind u.a. in ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten:
Die anerkannten Regeln der Technik,
VwVBU - Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt,
die geltenden Richtlinien, Gesetze und Verordnungen,
die Herstellervorschriften der Hersteller,
Bautechnische Anforderungen zur Vermeidung von Unfällen UVVs in ihrer neuesten Fassung.
ZTV, Leistungsbeschreibung und die Ausführungs- und Detailplanung erläutern das geforderte Sanierungsprinzip. Die technischen Forderungen der ZTV, Ausführungs- und Detailplanung und die damit vorgegebene formale Gestaltung sind verbindlich. U. U. abweichende Vorgehensweisen sind mit dem AG abzustimmen.
Die Ausarbeitung der firmeneigenen Werk- und Montageplanung und die bauphysikalisch und konstruktiv richtige Ausführung obliegt dem Bieter. Alle evtl. erforderlichen Zulassungen/ Zustimmungen im Einzelfall sind Leistung des Bieters.
Die dem LV beigefügten Pläne des Architekten stellen die Konzeption für die vom AN zu erbringenden Konstruktionsunterlagen dar. Alle Maße sind vor Ausführung örtlich und rechnerisch zu prüfen. Durch den AN hat nach Auftragserteilung ein Aufmaß vor Ort und eine Klärung aller Einzelheiten zu erfolgen.
Die Werkstatt- und Montagezeichnungen sind dem AG samt einer Planliste digital zur Verfügung zu stellen. Mit der Ausführung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom AG oder dessen Beauftragten auf Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen geprüft und für die Fertigung freigegeben sind.
Nachweise, Zulassungen, Bedienungsanleitungen
Der AN muss vor Beginn der Fertigung gültige Zulassungsbescheide (abZ) oder Leistungserklärungen (DoP) sowie Montageanleitungen des Systemherstellers vorlegen. Bedienungs- und Wartungsanleitung Spätestens zur Bauabnahme sind der Bauleitung bzw. dem Bauherrn die notwendigen Anleitungen für die Bedienung, Reinigung und Wartung beweglicher
Öffnungselemente auszuhändigen.
0.3.2 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem AG zu entfernen.
Sollten für auszuführenden Arbeiten Hebezeuge oder Montagegerüste zusätzlich zu den in den ATV zur Mitbenutzung beschriebenen notwendig sein, sind die dadurch entstehenden Aufwendungen in der Kalkulation der EP zu berücksichtigen.
Sollte für die angebotenen Arbeiten zusätzliche Prüfungen oder Gutachten erforderlich sein, gehört es zu den Aufgaben des AN, diese zu bewirken.
Der sachgemäße Schutz aller eigener Bauteile bis zur Abnahme durch den Bauherrn ist Leistung des Auftragnehmers (gemäß VOB), die Kosten für diese Maßnahmen sind in die betreffenden EP einzurechnen. Der sachgemäße Schutz anderer Gewerke im Arbeitsbereich des Auftragnehmers ist ebenfalls in geeigneter Form herzustellen, z.B. durch Abkleben der Flächen oder Schutz mit
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 14 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge des Auftrag | Einheit nehmers (gemäß VOB), die Kosten für diese Maßnahmen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in reffenden EP EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| sind | in d EUR | ie bet |
Nr.) einzurechnen. Der sachgemäße Schutz anderer Gewerke im ArbeitsbereichE UdRes AuftragnehmeErUsR ist ebenfalls in geeigneter Form herzustellen, z.B. durch Abkleben der Flächen oder Schutz mit Weich- bzw. Hartfaserplatten.
0.3.3 Maßangaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgeschriebenen Maße "Circa-Maße" und lediglich als Grundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen sind. Sämtliche Maße sind durch den AN am Bau zu prüfen. Ebenso ist eine Überprüfung der angegebenen Aufschlafgsrichtung vorzunehmen. Vgl. hierzu Titel 01.
0.3.4 Standsicherheit
Der AN ist dafür verantwortlich, dass über den gesamten Zeitraum der hier beschreibenenen Leistungserbringung eine statische Gewähr der Standsicherheit der jeweiligen Restbauteile bestehen bleibt.
Das Aufstellen und Vorhalten von erforderliche Hilfskonstruktionen für Zwischenzustände (z.B. Abstützungen) sind Leistung des AN.
0.3.5 Schutz der eigenen Leistung
Während der Bauzeit sind zum Schutz vor Beschädigung der Elemente bei Transport und Lagerung geeignete Maßnahmen vorzunehmen. Rahmen und Scheiben sind nach Montage beidseitig geeignet zu schützen.
01 Vorbereitende und Baubegleitende Arbeiten
Leistungsvorbereitung
01.1 Untergrundanalyse und Verlegekonzeptkonzept erstellen: Flieseanarbeiten Untergrundanalyse
Vor der Bereitstellung der Materialien ist durch den AN eine Untergrundanalyse durchzuführen und zu dokumentieren, mit den folgenden Bestandteilen:
- Untergrundanalyse und statische Entkopplung
Erfassen von Mischuntergründen. Darstellung von Maßnahmen zur Verhinderung von Rissbildung.
- Unebenheiten. Erfassen von Unebenheiten. Darstellung von Ausgleichsmaßnahmen.
Verlegekonzept
-
Darstellung Schallentkopplung Fliesenbelag zu Installationswänden
-
Analyse Wassereinwirkungsklassen und Abdichtung
-
Konzept Reinigungsbeständigkeit
-
Wand-Sohlen-Anschluss: Verfugung an der Sockelleiste
-
Verlegeplan/ Symmetriebetrachtung: Verlegeplan unter Berücksichtigung Trennwandachsen, Drückerpatten, Sanitärobjekten etc.
-
Verlegeplan/ Optik: Achsfestlegung, Ausgangspunkt, Schnittbereiche, Kantenschutz
-
Fugen- und Bewegungsplan: Fugenraster, ggf. Dehnungsfugen, Anschlussfugen
-
Berücksichtigung Leitungsanschlüsse Sanitärojekte, Dichtmanschetten, etc.
-
Ablauf- und Bauzeitplan: Bestellungen, Vorleistung Verlegung, Trocknungszeiten, Nachschutz unter Berücksichtigung der vom AG vorgegebenen Bauabschnittspriorisierung und ggf. Temperaturbedingungen.
-
Ggf. notwendige Vorleistungen.
-
Darstellung der Materialauswahl: Klebeverfahren Werkstoffe und Materialien, Bestätigung der Systemreinheit, Produktdatenblätter.
Untergrundanalyse und Verlegekonzeptkonzept sind dem AG, bzw. dessen Bevollmächtigten spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung zur Freigabe vorzulegen.
1,000 psch 01.2 Materialabgleich/ Bemusterung Für alle relevanten Oberflächen und Bauteile der nachfolgend beschriebenen Bauteile sind 3 Stück Muster in aussagekräftiger Form als Objektmuster nebst Produktdatenblatt vorzulegen.
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 15 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Für alle relevanten Oberflächen und Bauteile der nachfolgend beschrieEbUeRnen Bauteile siEnUdR 3 Stück Muster in aussagekräftiger Form als Objektmuster nebst Produktdatenblatt vorzulegen.
Dazu zählen z. B.:
-
Materialproben Wand- und Bodenfliesen
-
Hohlkehlfliese
-
Naturstein Sockelleiste Eingangsbereich (Ziel: Entsprechung zu Sockelleist Treppenlauf)
-
Fugenmaterial
Die Materialmuster, jeweils Vorzugslösung + zwei kostenneutrale Alternativen sind dem, AG, bzw. dessen Bevollmächtigten spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung zur Freigabe vorzulegen.
1,000 psch 01.3 Feuchtigkeitsmessung CM Feuchtigkeitsmessung nach dem CM-Verfahren DIN 18560-1, Ausführung wenn nach visueller Prüfung auf Belegreife durch AN ein Verdachtsmoment besteht nach Bestätigung durch den AG.
25,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 16 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02 Abbruch und Entsorgung
Hinweistext: Abbruch und Entsorgung Da das Gebäude weitgehend entkernt ist, sind für den Bereich Abbruch und Entsorgung keine Mengen enthalten.
Kleine Mengen Abfall, die sich u. U. im Zuge der Untergrundvorbereitung ergeben sind bis zum Müllsammelplatz im Baustellenbereich zu vertragen und in vom AG zur Verfügung gestellten Container zu verladen.
Evtl. anfallende gewerketypische Verschnittmengen sind eigenständig durch den AN der Verwertung zuzuführen.
Gesamtbetrag:
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 17 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 03 Bodenfliesen Sanitär- und Eingangsbereiche
Oberflächenvorbereitung Böden
03.1 Überstand Randdämmstreifen abschneiden Mineralwolle STLB-Bau 2026-04 036 8766 Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus Mineralwolle, für Bodenbelagarbeiten.
100,000 m 03.2 Scheinfuge/Riss schließen 2K-Reaktionsharz-Fugenmasse Wellenverbinder Kraftschlüssiges Schließen von Scheinfugen/Rissen im Untergrund mit Zweikomponenten- Reaktionsharz, einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern und Absanden.
50,000 m 03.3 Arbeitsfugen schließen 2K-Reaktionsharz-Fugenmasse Wellenverbinder Kraftschlüssiges Schließen von Arbeitsfugen aufgrund unterschiedlich hergestellter Estrichteilflächen im Untergrund mit Zweikomponenten-Reaktionsharz, einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern und Absanden.
50,000 m *** Bezugsbeschreibung 03.4 Ausbessern von Löchern und tiefen Ausbrüchen, bis 0,1m² Ausbessern von örtlich begrenzten Fehlstellen, tiefen Löchern und Ausbrüchen im Untergrund bis zu einer Tiefe von maximal 30mm. Die Fehlstellen sind mechanisch von losen Bestandteilen zu reinigen, staubfrei abzusaugen und mit einer systemkonformen Haftgrundierung vorzubehandeln. Liefern und fachgerechtes, niveaugleiches Ausfüllen und Glätten der Löcher mit standfester, schnell trocknender und spannungsarmer Zementspachtelmasse (Reparaturmörtel).
Fläche: Bis 0,1m²
10,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 03.4 03.5 Ausbessern von Löchern und tiefen Ausbrüchen, bis 0,05m² Fläche: Bis 0,05m²
10,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 03.4 03.6 Ausbessern von Löchern und tiefen Ausbrüchen, bis 0,02m² Fläche: Bis 0,02m²
10,000 St 03.7 Untergrund anschleifen absaugen Estrich STLB-Bau 2026-04 036 445 Anschleifen und Absaugen des Untergrundes aus Estrich, für Bodenbelagarbeiten.
345,000 m2 03.8 Anspachteln Höhendifferenzen Zementestrich Höhendiff. 10 mm in Teilflächen bis 1m2 STLB-Bau 2026-04 036 445 Anspachteln von Höhendifferenzen des Untergrundes aus Zementestrich, auszugleichende Höhendifferenz '10' mm, für Bodenbelagarbeiten, Ausführung in Teilflächen, Einzelgröße bis 1 m2.
5,000 St 03.9 Anspachteln Höhendifferenzen Zementestrich Höhendiff. 10 mm in Teilflächen 1-2m2 STLB-Bau 2026-04 036 445 Anspachteln von Höhendifferenzen des Untergrundes aus Zementestrich, auszugleichende Höhendifferenz '10' mm, für Bodenbelagarbeiten, Ausführung in Teilflächen, Einzelgröße über 1 bis 2 m2.
5,000 St 03.10 Anspachteln Höhendifferenzen Zementestrich Höhendiff. 10 mm in Teilflächen 4-5m2 STLB-Bau 2026-04 036 445 Anspachteln von Höhendifferenzen des Untergrundes aus Zementestrich, auszugleichende Höhendifferenz '10' mm, für Bodenbelagarbeiten, Ausführung in Teilflächen, Einzelgröße über 4 bis 5 m2.
5,000 St 03.11 Untergrund ausgleichen Estrich faserverst.Ausgleichsmasse D 5-10mm in Teilflächen
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 18 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR STLB-Bau 2026-04 036 445 Ausgleichen des Untergrundes aus Estrich, bei größeren Unebenheiten, mit faserverstärkter Ausgleichsmasse, Dicke über 5 bis 10 mm, für Fliesen-/Plattenarbeiten, Ausführung in Teilflächen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Auszuführen entsprechend Bedarf, nach Freigabe durch AG.' .
100,000 m2 03.12 Untergrund ausgleichen Estrich faserverst.Ausgleichsmasse D 10-15mm in Teilflächen STLB-Bau 2026-04 036 445 Ausgleichen des Untergrundes aus Estrich, bei größeren Unebenheiten, mit faserverstärkter Ausgleichsmasse, Dicke über 10 bis 15 mm, für Fliesen-/Plattenarbeiten, Ausführung in Teilflächen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Auszuführen entsprechend Bedarf, nach Freigabe durch AG.' .
100,000 m2 03.13 Voranstrich auftragen Kunstharz-Dispersion STLB-Bau 2026-04 025 794 Voranstrich auftragen, auf Boden, Untergrund Zementestrich, mit Kunstharz-Dispersion.
345,000 m2 Verlegung Bodenfliesen Sanitärbereiche
03.14 AIV-F Boden innen W1-I Polymerdispersion D 0,5mm STLB-Bau 2026-04 018 8590 Abdichtung der Bodenflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm), mit Polymerdispersion DM DIN EN 14891, Trockenschichtdicke mind. 0,5 mm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' In Sanitärbereichen. Ausführung: In zwei Arbeitsgängen mit farblich unterschiedlichen Schichten zur Schichtdickenkontrolle.' .
280,000 m2 03.15 Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Wandsockel innen Dichtband B 120mm W1-I STLB-Bau 2026-04 018 8788 Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Wandsockel von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).
360,000 m 03.16 Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Wandsockel innen Dichtband-Innenecke B 120mm W1-I STLB-Bau 2026-04 018 8788 Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Wandsockel von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband-Innenecke, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).
50,000 St 03.17 Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Wandsockel innen Dichtband-Außenecke B 120mm W1-I STLB-Bau 2026-04 018 8788 Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Wandsockel von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband-Außenecke, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm).
50,000 St *** Bezugsbeschreibung 03.18 Bodenbelag Mosaik trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa Kl.HA Rutschgr.ArbeitR10 10/10cm D 6 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2TES1 Fugenmörtel zementhaltig Kl.2WA STLB-Bau 2026-04 024 512 Bodenbelag aus Mosaik aus trockengepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe BIa, glasiert, matt, frostbeständig, Verschleißklasse 4 DIN EN ISO 10545-7, chemische Beständigkeit Klasse HA DIN EN ISO 10545-13, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Nennmaß (cm) 10/10, Dicke '6' mm, Bruchkraft DIN EN ISO 10545-4 bis 1500 N, Oberfläche eben, uni, Tafel rückseitig geklebt, auf Boden, aus Zementestrich, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 T E S1 (erhöhte Anforderungen, verringertes Abrutschen, verlängerte offene Zeit, verformbar), verlegen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Mörtelklasse 2 W A (verbesserter zementhaltiger Fugenmörtel mit hoher Abriebbeständigkeit und verringerter Wasseraufnahme), Fugenbreite 3 mm, Ausführung in allen
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 19 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge und Bodenbe | Einheit lag, verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmö | Einheitspreis in | Gesamtpreis in ig (CG) DIN EN EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| rtel, | zeme EUR | nthalt |
Nr.) 13888-1, Mörtelklasse 2 W A (verbesserter zementhaltiger Fugenmörtel EmUiRt hoher EUR Abriebbeständigkeit und verringerter Wasseraufnahme), Fugenbreite 3 mm, Ausführung in allen Geschossen, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Zeichnungs-Nr ' DT1302, 1303, 1304, 1305_3, sowie Anl8_Sammelmappe_Sanitaer_DT1801-1822' Einzelbeschreibungs-Nr ' Farbton Fliese Grau (nahe NCS S 7005-R20B, RAL 320 40 05), Farbton Fuge grau nach Bemusterung' Hersteller und Typ ' Villeroy & Boch Serie Pro Architectura 3.0 Artikelnr. 2200C472 ' oder gleichwertig, Hersteller und Typ ' ....................................................' vom Bieter einzutragen.
235,500 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 03.18 03.19 Bodenbelag Mosaik trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa Kl.HA Rutschgr.ArbeitR10 Rutschgr. BarfußC 10/10cm D 6 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC Reaktionsharz-Fugenmörtel Barfußbereich Räume 027a und 027b.
Bewertungsgruppe Rutschgefahr C DGUV Information 207-006
44,500 m2 *** Bezugsbeschreibung 03.20 Übergangsprofil Alu L 0,885-1,10 m, B bis 5mm Übergangsprofil aus Aluminium, Länge 0,885-1,10 m, sichtbare Breite bis 5 mm, an Boden, Dicke Fliese 6 mm, liefern und im Bereich der Türschwelle und einsetzen
17,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 03.20 03.21 Abschlusschiene, Edelstahl L 0,885-1,10 m, B bis 5mm als Abschlussschiene, Edelstahl, am Materialübergang im
Türbereich, Belagwechsel
21,000 St 03.22 Anschlussfuge abdichten Wand elast.Dichtstoff Silikon PE geschlossenzellig STLB-Bau 2026-04 034 4539 Anschlussfuge abdichten zwischen Wand aus Gipsfaserplatten, Oberfläche glatt, und Fliesen/ Platten, innen, mit elastischem Dichtstoff, Basis Silikon, transparent, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. chemischer Vorreinigung, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/geschlossenzellig, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Als Elastische Silikonfuge als Anschluss zur Hohlkehlfliese.' .
360,000 m 03.23 Aussparung herstellen Bodenbelag Mosaik trockengepresste Fliesen/Platten Durchm. bis 10cm STLB-Bau 2026-04 024 2031 Aussparung herstellen im Bodenbelag aus Mosaik aus trockengepressten Fliesen/Platten, für Installationen und Einbauteile, Aussparung rund, Durchmesser bis 10 cm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.
20,000 St 03.24 Heizkörper-Rosette, Kunststoff AD 12-15mm, holzfarben Heizkörper-Rosette montieren, Kunststoff AD 12-15m, grau
20,000 St 03.25 Reservefliese-platte Mosaik trockengepresste Fliesen/Platten nur liefern, Boden STLB-Bau 2026-04 024 2031 Reservefliesen und -platten des Bodenbelages aus Mosaik aus trockengepressten Fliesen/Platten, nur liefern.
22,000 St Verlegung Bodenfliesen Eingangsbereiche EG
03.26 Bodenbelag trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa Kl.A Rutschgr.ArbeitR10 60/60cm D 9 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2TES1 Fugenmörtel zementhaltig Kl.2WA STLB-Bau 2026-04 024 518 Bodenbelag aus trockengepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe BIa, unglasiert, frostbeständig, chemische Beständigkeit Klasse A DIN EN ISO 10545-13, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Nennmaß (cm) 60/60,
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 20 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Bodenbelag | Einheit aus trockengepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in lasiert, EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Grupp | e BI EUR | a, ung |
Nr.) frostbeständig, chemische Beständigkeit Klasse A DIN EN ISO 10545-13,E UBRewertungsgruppeEUR Rutschgefahr R 10 ASR A1.5, Nennmaß (cm) 60/60, Dicke '9' mm, Bruchkraft DIN EN ISO 10545-4 bis 1500 N, Oberfläche eben, Kalksteinoptik, auf Boden, innen, aus Estrich, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 T E S1 (erhöhte Anforderungen, verringertes Abrutschen, verlängerte offene Zeit, verformbar), verlegen im Fugenschnitt, verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Mörtelklasse 2 W A (verbesserter zementhaltiger Fugenmörtel mit hoher Abriebbeständigkeit und verringerter Wasseraufnahme), Fugenbreite 3 mm, Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Zeichnungs-Nr ' In Anl.6 DT1302 In Anl.9 DT2102' Einzelbeschreibungs-Nr ' Eingangsbereiche Erdgeschoss, Raum T.EG.B1, Raum F.EG.10, mit keramischer Ausrüstung zur Reduktion der Fleck- und Schmutzempfindlichkeit. Farbe: stone LS60, RAL 070 70 10, NCS NCS S 3005-Y50R ' Hersteller und Typ ' Villeroy & Boch Serie Lucca Artikelnr. 2871LS60' oder gleichwertig, Hersteller und Typ ' ....................................................' vom Bieter einzutragen.
65,000 m2 03.27 Alu L 0,885-1,10 m, B bis 5mm Übergangsprofil aus Aluminium, Länge 0,885-1,10 m, sichtbare Breite bis 5 mm, an Boden, Dicke Fliese 9 mm, liefern und im Bereich der Türschwelle und einsetzen
4,000 St 03.28 Alu L 2,00 m, B bis 5mm Übergangsprofil aus Aluminium, Länge 2,0 m, sichtbare Breite bis 5 mm, an Boden, Dicke Fliese 9 mm, liefern und im Bereich der Türschwelle und einsetzen
2,000 St 03.29 Anschlussfuge abdichten Wand elast.Dichtstoff Silikon PE geschlossenzellig STLB-Bau 2026-04 034 4539 Anschlussfuge abdichten zwischen Wand aus Putz, und Fliesen/Platten, innen, mit elastischem Dichtstoff, Basis Silikon, transparent, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. chemischer Vorreinigung, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/geschlossenzellig, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Als Elastische Silikonfuge als Anschluss zur Sockelfliese' .
90,000 m 03.30 Sockelleiste Naturwerkstein Granit 60/20mm Wand in Mörtel verlegen H 10 cm verfugen Fugenmörtel zementhaltig STLB-Bau 2026-04 014 628 Sockelleiste aus Naturwerkstein, esteinsart Granit, Oberfläche feingeschliffen, Querschnitt 60/20 mm, Einzellänge 50 cm, an Wänden, vorstehend, in Mörtel verlegen, Höhe '10' cm, verfugen, mit Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, grau, Farbton Bodenbelag, Fuge ' Farb- und Materialfestlegung folgend auf Bemusterung. Ziel: Größtmögliche Entsprechung zur vorhandenen Sockelleiste entlang der Treppenläufe.' Ausführung im Erdgeschoss, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Zeichnungs-Nr ' In Anl.6 DT1302 In Anl.9 DT2102'
Einzelbeschreibungs-Nr ' Verwendung in beiden Eingangsbereichen Nord+ Süd sowie im Bereich des dazwischenliegenden Hauptpodests über dortigen dem Linoleum-Belag (bauseits).' .
90,000 m 03.31 Reservefliese-platte trockengepresste Fliesen/Platten nur liefern, Eingangsbereich STLB-Bau 2026-04 024 2031 Reservefliesen und -platten des Bodenbelages aus trockengepressten Fliesen/Platten, nur liefern, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Typ Eingangsbereich' .
5,000 St
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 21 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Gesamtbetrag:
[Seite 39]
LV: Fliesenarbeiten Seite: 22 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR |
Nr.) EUR EUR 04 Wandfliesen Sanitärbereiche
Oberflächenvorbereitung Mauerwerkswände/ Putz
04.1 Untergrund anschleifen Putz STLB-Bau 2026-04 036 445 Anschleifen des Untergrundes aus Putz, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), gerieben, für Fliesen-/Plattenarbeiten.
310,000 m2 04.2 Voranstrich auftragen Kunstharz-Dispersion Wand STLB-Bau 2026-04 024 6559 Voranstrich auftragen, mit Kunstharz-Dispersion, auf Wand, Untergrund Putz, Kalkzement- Normalputzmörtel (GP).
310,000 m2 Oberflächenvorbereitung Mauerwerkswände/ Gipskarton
04.3 Voranstrich auftragen Kunstharz-Dispersion Wand STLB-Bau 2026-04 024 6559 Voranstrich auftragen, mit Kunstharz-Dispersion, auf Wand, Untergrund Gipsplatten, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Als wasserhemmender Schutz- und Haftgrund gem. Herstellervorgabe für Nassbereiche.' .
470,000 m2 Verlegung Wandfliesen
04.4 AIV-F Innenwand innen W1-I Polymerdispersion D 0,5mm STLB-Bau 2026-04 018 8590 Abdichtung der Innenwandflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm), mit Polymerdispersion DM DIN EN 14891, Trockenschichtdicke mind. 0,5 mm, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' In Sanitärbereichen. Wandflächen mit Spritzwasserbelastung. Untergrund: Gipskarton. Ausführung: In zwei Arbeitsgängen mit farblich unterschiedlichen Schichten zur Schichtdickenkontrolle.' .
50,000 m2 04.5 Anschluss angrenzende Wandflächen AIV-F Innenwand innen Dichtband B 120mm W1-I STLB-Bau 2026-04 018 8788 Anschluss an angrenzende Wandflächen in der Abdichtung der Innenwandflächen von Innenräumen im Verbund (AIV-F) DIN 18534-1 und DIN 18534-3, mit Dichtband, Breite Dichtband 120 mm, Wassereinwirkungsklasse W1-I (mäßig), Rissklasse R1-I (Rissbreitenänderung/-neubildung nach Aufbringen der Abdichtung bis 0,2 mm), Ausführung gemäß Einzelbeschreibung.
50,000 m 04.6 Anschluss Durchdringung Abdichtung Behälter/Becken S1-B Dichtmanschette Durchm. bis 10cm W1-B STLB-Bau 2026-04 018 8793 Anschluss an Durchdringung in der Abdichtung von Behältern/Becken S1-B DIN 18535-1 und DIN 18535-3, mit Dichtmanschette, an Ablauf, Durchmesser bis 10 cm, Wassereinwirkungsklasse W1-B (Füllhöhe bis 5 m), Rissklasse R1-B (neu entstehende Risse oder Rissbreitenänderung bis 0,2 mm).
40,000 St 04.7 Anschluss Durchdringung Abdichtung Behälter/Becken S1-B Dichtmanschette Durchm. 10-25cm W1-B STLB-Bau 2026-04 018 8793 Anschluss an Durchdringung in der Abdichtung von Behältern/Becken S1-B DIN 18535-1 und DIN 18535-3, mit Dichtmanschette, an Ablauf, Durchmesser über 10 bis 25 cm, Wassereinwirkungsklasse W1-B (Füllhöhe bis 5 m), Rissklasse R1-B (neu entstehende Risse oder Rissbreitenänderung bis 0,2 mm).
20,000 St *** Bezugsbeschreibung 04.8 Bekl. Wand, Putz, Mosaik trockengepr. Fliesen/Platten Gr.BIa Kl.LA 10/10cm D 6 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2TES1 Fugenmörtel zementhaltig Kl.2WA STLB-Bau 2026-04 024 497 Bekleidung an Wänden, auf Putz, aus Mosaik aus trockengepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe BIa, glasiert, matt, frostbeständig, chemische Beständigkeit Klasse LA DIN EN ISO 10545-13, Nennmaß (cm) 10/10, Dicke '6' mm, Oberfläche eben, uni,
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 23 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Gruppe BIa, | Einheit glasiert, matt, frostbeständig, chemische Beständi | Einheitspreis in | Gesamtpreis in DIN EN ISO EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| gkeit | Klas EUR | se LA |
Nr.) 10545-13, Nennmaß (cm) 10/10, EUR EUR Dicke '6' mm, Oberfläche eben, uni, Farbton ' Silk White' Tafel rückseitig geklebt, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 2 T E S1 (erhöhte Anforderungen, verringertes Abrutschen, verlängerte offene Zeit, verformbar), ansetzen im Fugenschnitt, mit durchlaufenden Fugen zwischen Wandbekleidung und Bodenbelag, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Mörtelklasse 2 W A (verbesserter zementhaltiger Fugenmörtel mit hoher Abriebbeständigkeit und verringerter Wasseraufnahme), Fugenbreite 3 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung in allen Geschossen, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Zeichnungs-Nr ' Anl8_Sammelmappe_Sanitaer_DT1801-1822' Einzelbeschreibungs-Nr ' Ausführung bis OK Türzarge' Hersteller und Typ ' Villeroy & Boch Serie Pro Architectura 3.0 ' oder gleichwertig, Hersteller und Typ ' ....................................................' vom Bieter einzutragen.
300,000 m2 *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 04.8 04.9 Bekl. Wand, GK, Mosaik trockengepr. Fliesen/Platten Gr.BIa Kl.LA 10/10cm D 6 mm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 2TES1 Fugenmörtel zementhaltig Kl.2WA Bekleidung an Wänden, auf Gipsplatten
460,000 m2 04.10 Kehlsockel trockengepresste Fliesen/Platten Gr.BIa Kl.LA 10/10cm Dünnbett zementh.Mörtel TypC 1FTES1 H 10 cm Fugenmörtel zementhaltig Kl.2WA STLB-Bau 2026-04 024 1189 Kehlsockel, aus trockengepressten Fliesen/Platten, DIN EN 14411 Gruppe BIa, glasiert, matt, frostbeständig, chemische Beständigkeit Klasse LA DIN EN ISO 10545-13, mit Hohlkehle, stehend, Nennmaß (cm) 10/10, Oberfläche eben, uni, im Dünnbett aus zementhaltigem Mörtel Typ C DIN EN 12004-1, Klasse 1 F T E S1 (normale Anforderungen, schnell erhärtend, verringertes Abrutschen, verlängerte offene Zeit, verformbar), Höhe '10' cm, verfugen durch Einschlämmen mit weißem Fugenmörtel, zementhaltig (CG) DIN EN 13888-1, Mörtelklasse 2 W A (verbesserter zementhaltiger Fugenmörtel mit hoher Abriebbeständigkeit und verringerter Wasseraufnahme), Fugenbreite 3 mm, Ausführung in allen Geschossen, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Zeichnungs-Nr ' Anl8_Sammelmappe_Sanitaer_DT1801-1822' Einzelbeschreibungs-Nr ' Farbton Fliese: Silk White' Hersteller und Typ ' Villeroy & Boch Serie Pro Architectura 3.0' oder gleichwertig, Hersteller und Typ ' ....................................................' vom Bieter einzutragen.
360,000 m 04.11 Eckprofil PVC-U L 3m STLB-Bau 2026-04 024 590 Eckprofil viertelkreisförmig, aus PVC-U, Farbton weiß, Länge 3 m, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Abschluss Außenecken, Räume 027a, 027b und 118a' .
3,000 St 04.12 Abschlussprofil PVC-U, Fensterleibungen STLB-Bau 2026-04 024 590 Abschlussprofil aus PVC-U, Farbton weiß, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Abschluss Leibungen' .
50,000 m 04.13 Abschlussprofil PVC-U, horizontal STLB-Bau 2026-04 024 590 Abschlussprofil aus PVC-U, Farbton weiß, an Wand, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Als oberer, horizontaler Abschluss der Wandfliesen ' .
360,000 m
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 24 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04.14 Revisionsrahmen Stahl verz L/B 40/40cm STLB-Bau 2026-04 025 591 Revisionsrahmen aus verzinktem Stahl, Maße L/B 40/40 cm, einschl. Befestigungsanker, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Fliesenbündig einzusetzen, mit Magnetverschluss, Räume 118, 139, 205, 313, 418' .
8,000 St 04.15 Aussparung herstellen Wandbekl. Mosaik trockengepresste Fliesen/Platten Durchm. bis 10cm STLB-Bau 2026-04 024 2031 Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus Mosaik aus trockengepressten Fliesen/Platten, für Installationen und Einbauteile, Aussparung rund, Durchmesser bis 10 cm.
100,000 St 04.16 Aussparung herstellen Wandbekl. Mosaik trockengepresste Fliesen/Platten Durchm. 15-20cm STLB-Bau 2026-04 024 2031 Aussparung herstellen in der Wandbekleidung aus Mosaik aus trockengepressten Fliesen/Platten, für Installationen und Einbauteile, Aussparung rund, Durchmesser über 15 bis 20 cm.
20,000 St 04.17 Anschlussfuge abdichten Zarge elast.Dichtstoff Silikon PE geschlossenzellig STLB-Bau 2026-04 034 4539 Anschlussfuge abdichten zwischen Zarge aus beschichtetem Metall, Oberfläche glatt, und Fliesen/ Platten, innen, mit elastischem Dichtstoff, Basis Silikon, neutralvernetzend, transparent, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. chemischer Vorreinigung, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/geschlossenzellig, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Als Anschlussfuge an Türzargen. Sanitärbereiche. Dichtstoff pilzhemmend eingestellt.' .
300,000 m 04.18 Anschlussfuge abdichten Wand elast.Dichtstoff Silikon PE geschlossenzellig STLB-Bau 2026-04 034 4539 Anschlussfuge abdichten zwischen Wand aus Putz, und Fliesen/Platten, innen, mit elastischem Dichtstoff, Basis Silikon, transparent, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. chemischer Vorreinigung, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/geschlossenzellig, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Als Anschlussfuge an Wand. Sanitärbereiche. Dichtstoff pilzhemmend eingestellt.' .
50,000 m 04.19 Anschlussfuge abdichten Fensterbank elast.Dichtstoff Silikon PE geschlossenzellig STLB-Bau 2026-04 034 4539 Anschlussfuge abdichten zwischen Fensterbank aus beschichtetem Holz, und Fliesen/Platten, innen, mit elastischem Dichtstoff, Basis Silikon, neutralvernetzend, transparent, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. chemischer Vorreinigung, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/geschlossenzellig, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Als Anschlussfuge an Türzarge. Sanitärbereiche. Dichtstoff pilzhemmend eingestellt.' .
100,000 m 04.20 Reservefliese-platte Mosaik trockengepresste Fliesen/Platten nur liefern, Wand STLB-Bau 2026-04 024 2031 Reservefliesen und -platten des Bodenbelages aus Mosaik aus trockengepressten Fliesen/Platten, nur liefern.
22,000 St Montage fliesenbündige Spiegel
*** Bezugsbeschreibung 04.21 Wandaussparung für flächenbündigen Spiegel auf Solltiefe vorspachteln, bxh 495x795mm Wandaussparung für flächenbündigen Spiegel auf Solltiefe vorspachteln
Partielles, millimetergenaues Aufspachteln, plan, lot- und waagerecht der Wandaussparung für den flächenbündigen Kristallspiegel (Nennmaß 49,5 x 79,5 cm).
Die Schichtdicke der Ausgleichsmasse ist exakt so einzustellen und abzuziehen, dass die verbleibende Resttiefe der Aussparung haargenau der Summe aus der Spiegelstärke (4 mm) und dem notwendigen spiegelneutralen Kleberbett (ca. 1,5 mm) entspricht.
Ziel ist die Herstellung eines tragfähigen, porendichten Untergrundes, der nach der Spiegelmontage eine absolut ebene, versatzfreie Gesamtoberfläche mit der angrenzenden
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 25 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ziel ist die Herstellung eines tragfähigen, porendichten UntergrundesE,U Rder nach der EUR Spiegelmontage eine absolut ebene, versatzfreie Gesamtoberfläche mit der angrenzenden Mosaikbekleidung garantiert.
Untergrund: Gipskarton-Wand (GK) / Putzwand im Spiegelbereich, vorab grundiert
Ausgleichsdicke: Partiell ca. 2 bis 3 mm (je nach tatsächlicher Kleberbettdicke des Mosaiks)
Material: Faserverstärkte, zementäre Wand- und Bodenspachtelmasse, schnell erhärtend
Abmaß der Fläche: Breite 495 mm, Höhe 795 mm
26,000 St *** Bezugsbeschreibung 04.22 Spiegel Kristallspiegel, Flieseneinbau flächenbündig, rechteckig, bxh 495x795mm Liefer und fachgerechtes, flächenbündiges Einbauen eines rahmenlosen Kristallspiegels in die vorbereitete Wandaussparung des Mosaik-Fliesenbelags.
Der Einbau hat absolut plan und oberflächenbündig zur angrenzenden Fliesenoberfläche zu erfolgen.
Der Untergrund ist vorab im Zuge Feinspachtelung so auszugleichen, dass die Differenz aus Fliesengesamtaufbau und Spiegelstärke vollständig ausgeglichen wird.
Die Befestigung erfolgt vollflächig im Klebeverfahren auf dem tragfähigen, staubfreien Untergrund unter Verwendung eines systemkonformen, spiegelneutralen und essigsäurefreien Klebstoffs (z. B. Spezial-Spiegelsilikon oder MS-Polymer), um eine Beschädigung der silbernen Reflexionsschicht dauerhaft auszuschließen. Die umlaufende Anschlussfuge zum L-Fliesenprofil ist gleichmäßig dick auszuführen.
Ausführung: Rahmenloser Kristallspiegel nach DIN EN 1036
Abmessungen: Breite 495 mm, Höhe 795 mm (passend für das modulare Raster der Fliesenserie) Dicke / Stärke: 4 mm
Kantenausbildung: Kanten maßjustiert / fein geschliffen (justierte Kante)
Befestigungsart: Kleben (vollflächig, spiegelneutral)
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr
Anl8_Sammelmappe_Sanitaer_DT1801-1822
26,000 St *** Bezugsbeschreibung 04.23 Fliesenprofil als umlaufenden Spiegelrahmen einbauen, schmal Liefern und fachgerechtes Einbauen eines systemkonformen Fliesen-Abschlussprofils (L-Profil) als umlaufende Einfassung und Rahmen für den flächenbündigen Kristallspiegel. 04.22
Das Profil ist vollflächig in den Fliesenkleber einzubetten und absolut flucht- und lotrecht zum Mosaik-Fugenraster auszurichten. Die vier Ecken des Rahmens sind für eine geschlossene Eckausbildung fachgerecht auf Gehrung (45°) zu schneiden. Die lichten Innenmaße des fertigen Rahmens müssen exakt auf das Spiegel-Einbaumaß abgestimmt sein.
Profilform: L-Profil / Winkelprofil
Material: Aluminium (weiß pulverbeschichtet) oder Edelstahl V2A
Profilhöhe: Passend zur Fliesendicke des Mosaiks (ca. 6 mm)
Einbauort: Umlaufender Rahmen für Wandaussparung Spiegel (Breite 495 mm, Höhe 795 mm)
Mengenverteilung: 2,58m pro Spiegelplatz
67,080 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 04.21 04.24 Wandaussparung für flächenbündigen Spiegel auf Solltiefe vorspachteln, bxh 1000x795mm Abmaß der Fläche: Breite 1000 mm, Höhe 795 mm
4,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 04.22 04.25 Spiegel Kristallspiegel, Flieseneinbau flächenbündig, rechteckig, bxh 1000x495mm Abmessungen: Breite 1000mm, Höhe 495mm
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LV: Fliesenarbeiten Seite: 26 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
4,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 04.23 04.26 Fliesenprofil als umlaufenden Spiegelrahmen einbauen, breit Einbauort: Umlaufender Rahmen für Wandaussparung Spiegel (Breite 1000 mm, Höhe 795 mm)
Mengenverteilung: 3,59m pro Spiegelplatz
14,360 m 04.27 Anschlussfuge abdichten Fliesenspiegel elast.Dichtstoff Silikon PE geschlossenzellig, an Spiegel STLB-Bau 2026-04 034 4539 Anschlussfuge abdichten zwischen Fliesenspiegel und Metall, innen, mit elastischem Dichtstoff, Basis Silikon, transparent, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. chemischer Vorreinigung, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/ geschlossenzellig, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr ' Als Anschlussfuge an Türzarge' .
81,440 m
Gesamtbetrag:
[Seite 44]
LV: Fliesenarbeiten Seite: 27 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 05 Stundenlohnarbeiten
05.1 Facharbeiterstunden auf Nachweis Facharbeiterstunden für Fensterarbeiten auf Nachweis, nach Erfordernis und gesonderte Beauftragung durch den AG
10,000 h 05.2 Helferstunden auf Nachweis Helferstunden für Fensterarbeiten auf Nachweis, nach Erfordernis und gesonderte Beauftragung durch den AG
5,000 h
Gesamtbetrag:
[Seite 45]
LV: Fliesenarbeiten Seite: 28 Datum: 03.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
01 Vorbereitende und Baubegleitende Arbeiten 02 Abbruch und Entsorgung 03 Bodenfliesen Sanitär- und Eingangsbereiche 04 Wandfliesen Sanitärbereiche 05 Stundenlohnarbeiten
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 46]
Baumaßnahme: Jüterboger Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin Sanierung Kfz-Zulassungsstelle
Fliesen- und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten Angebot für:
U18011-30195000-001-345-01
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
Version 25.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 47]
- Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa- chung/Objektüberwachung:
stars, v. Alvensleben, Keller & Partner Westhafenstr. (Pegelturm) 1 13353 Berlin Tel.: (Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N. (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten Leistungen) unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages. gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung. an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh- rungsbeginn. am 01.01.2027 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin) innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender Ziff. 2. Abs. (1). innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin. am 31.03.2027 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B: Ereignis: Frist:
Version 25.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 48]
- Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um- satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach- träge) und für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33 % der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson- dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers, soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher- gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge- stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
-
Vergütung Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
-
Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche- rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten: 55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
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Maßnahme: Jü t er b o ger Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin S an i e ru ng Kfz-Zulassungsstelle Fliesen- und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten Angebot für:
U 1 80 1 1 -30195000-001-345-01
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart (Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von 14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
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1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
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Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
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Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
P arkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
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Maßnahme: Jü t er b o ger Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin S an i e ru ng Kfz-Zulassungsstelle Fliesen- und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten Angebot für:
U 1 80 1 1 -30195000-001-345-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B), zur Frauenförderung (BVB - Teil B), zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe- dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei- her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai- gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol- gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli- chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon- trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein- schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset- zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
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§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be- treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest- stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge- setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver- einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe- schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor- mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern- arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh- rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent- lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta- rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau- enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die- ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent- rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli- chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten- den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück- sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
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1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf- tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes- sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er- forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag- nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit- stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen, • Entgeltnachweisen, • Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter- lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe, • den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei- hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer- kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen, • ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität), • qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis- tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer- scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions- mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför- derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht, • Arbeitsverträgen, • ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen, • Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen, • ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi- schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla- gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge- heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver- leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit- stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf- tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
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terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent- ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un- terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba- rung zu treffen.
- Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver- hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi- gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann- ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge- führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz- steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be- sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein- verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege- ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
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2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags- ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be- schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver- einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be- schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor- mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe- rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver- langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf- zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan- forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar- ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge- führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver- pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar- beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un- terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun- denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun- denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus- führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
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barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits- kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf- tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol- len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun- gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla- gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg- loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver- pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh- mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag- nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über- schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an- gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver- trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver- langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil B)).
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2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei- spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon- trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
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- Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das Leistungsverzeichnis vor.
- Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
- Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung "Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx- xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
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Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen, insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für auftragsbezogene Zwecke verwenden.
- Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
- Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen als ungültig zu kennzeichnen.
- Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift (keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
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(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich, Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL- Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann. Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
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Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen, können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/ Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin gespeichert.“
- Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie „Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen, erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden, • für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt werden,
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• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach §§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind, • Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis, Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen. Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
- Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
- Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.
- Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden, Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden, Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen und Schlüsseln abdecken.
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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder • durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige Versicherungsprämie
oder alternativ • durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
- Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde. Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
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Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
- Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz (LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download - Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
- Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere • die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten, • bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und • bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen Umweltschutzanforderungen zu beachten.
- Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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(2) Grundlagen • Rechtlicher Rahmen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin: • Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der Abfallwirtschaftsbehörde“ • Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“ • Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ • Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“ • Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden. Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
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http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/ • zu verwendende Formblätter Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen. • Beauftragung Dritter Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach § 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. • Kontaminationen bzw. Altlasten Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. • Verstöße Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
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(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende Leistungspositionen einzukalkulieren: • Sortieren des Abfalls • Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche • Aufschütten der Haufwerke • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container • Transport zur Annahmestelle • Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen • Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche Abfälle einzukalkulieren: • Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge • Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge • Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen • Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage • Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
- Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest, KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise, etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen- und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung, die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden, die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519, TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf. aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521 Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. • TRGS 521: Faserstäube. • TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen • Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie). • BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen. • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte. • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten: • Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien Nov. 2007 • Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007 • Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007 • Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern (KMF) Apr.2002 • Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Jan.2005 • Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
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Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
- Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
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- Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende Angaben an info.erv@bim-berlin.de: • Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“. • Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer. • Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
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| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
- Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum Datenschutz verpflichtet zu haben.
- Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.
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Maßnahme: Jüterboger Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin Sanierung Kfz-Zulassungsstelle Teilnahmeantrag/ Fliesen- und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten Angebot für:
U18011-30195000-001-345-01
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
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[Seite 79]
In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/ Bewerber:
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Maßnahme: Jüterboger Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin
Sanierung Kfz-Zulassungsstelle
Teilnahmeantrag/ Fliesen- und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten Angebot für:
U18011-30195000-001-345-01
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
- Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers: (nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
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- Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
- Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
- Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachweisen können.
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[Seite 82]
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
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Maßnahme: Jüterboger Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin Sanierung Kfz-Zulassungsstelle
Angebot für: Fliesen- und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten
U18011-30195000-001-345-01
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
-
nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
-
der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
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[Seite 84]
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
-
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
-
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
-
der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,
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[Seite 85]
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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[Seite 86]
Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/ Angebot des Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Jüterboger Str. / Friesenstr. in 10965 Berlin Sanierung Kfz-Zulassungsstelle U18011-30195000-001-345-01 Maßnahme: Fliesen- und Plattenarbeiten_Fliesenarbeiten
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
- Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
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- Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU
Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
- Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A vorliegen:
- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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[Seite 88]
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
- Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU VOB/A vorliegen:
a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit nicht eingestellt,
c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
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[Seite 89]
d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen,
e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen,
g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
- Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:
a) in den letzten 3 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.
b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.
c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden.
- Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:
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[Seite 90]
IV. Abschließende Erklärung
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen, dass der Nachunternehmer ersetzt wird.
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw. Firma bei juristischen Personen in Textform)
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[Seite 91]
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
- Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
- Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6 WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
Version 14.03.2024 1
[Seite 92]
Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers, Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren (Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
Version 14.03.2024 2
[Seite 93]
- Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Betreffend das Vergabeverfahren und die Vertragsdurchführung: Die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten beträgt 8 Jahre gemäß Ziffer 12 AV zu § 55 der Landeshaushaltsordnung Berlin in Verbindung mit Anlage 1 AV § 71 der Landeshaushaltsordnung Berlin, § 8 Absatz 4 VgV, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. So unterliegen Rechnungen einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UstG.
- Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Datenverarbeitung. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt.
- Sonstiges
Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) der DSGVO nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).
Version 14.03.2024 3
[Seite 94]
Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Version 27.04.2022 Seite 1 von 1
[Seite 95]
Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 96]
Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 97]
Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023