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Informationen zur elektronischen Vergabe (e-Vergabe)
Ausschreibungen der Bundeswehr im e-Vergabe-Portal des Bundes
Sehr geehrte Bewerber, Bieter und Auftragnehmer der Bundeswehr,
die Modernisierung und Digitalisierung des Vergaberechts schreitet voran.
Als Unternehmen haben Sie u.a. die Möglichkeit, auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe- online.de) eine Gesamtübersicht der elektronischen Auftragsbekanntmachungen zu finden.
Diese Website wird vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern bereitgestellt. Sie ist für Sie kostenlos sowie erste Anlaufstelle, wenn Sie sich über veröffentlichte elektronische Vergaben informieren möchten.
Wie können Sie die e-Vergabe-Plattform nutzen?
a) Alle Informationen zur elektronischen Vergabe finden Sie auf dem Informationsserver der e-Vergabe- Plattform (www.evergabe-online.info). b) Zusätzlich nutzt die Bundeswehr das AI-LV Cockpit (http://www.lv-cockpit.de/) zur Befüllung der elektronischen Leistungsverzeichnisse. c) Hinweise zu Signaturen finden Sie hier: • Startseite e-Vergabe-online/Unternehmen/Signieren und Prüfen für Bieter • Startseite e-Vergabe-online/Service/ Elektronische Signatur und Siegel • Startseite e-Vergabe-online/Unternehmen/ Unterstützte elektronische Signaturen
Welche Vorteile bringt die e-Vergabe für Sie?
- Erforderliche Vergabeunterlagen bekommen Sie im Portal unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt (grundsätzlich frei zugänglich). Zudem werden Sie als registrierter Nutzer direkt über Änderungen in der jeweiligen Bekanntmachung informiert und können elektronische Angebote einreichen.
Im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist die Nutzung der e- Vergabe-Plattform des Bundes zur Teilnahme an Vergabeverfahren zentraler Beschaffungsstellen über „zivile“ Leistungen, ab Erreichen der Schwellenwerte gem. § 106 GWB, bereits seit dem 18. April 2017 zwingend erforderlich.
Im Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) kann die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Teilnahme an Vergabeverfahren zentraler Beschaffungsstellen über „zivile“ Leistungen, ab dem 1. Januar 2019 genutzt werden. Eine Verpflichtung hierzu tritt ab dem 1. Januar 2020 ein.
Im Bereich der verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Leistungen, gleich ob im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) oder nach § 51 UVgO, besteht für den Auftraggeber bereits die Möglichkeit, jedoch weiterhin keine Verpflichtung, die verschlüsselte elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren vorzugeben.
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Die e-Vergabe-Plattform umfasst umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Ihre vertraulichen Angaben, Ihr Schriftverkehr und Angebote sind zu jeder Zeit geschützt und gehen verschlüsselt bei der Vergabestelle ein.
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Das kostenaufwändige Ausdrucken und Versenden von umfangreichen Vergabeunterlagen und Angeboten entfällt. Durch die elektronische Übertragung der Informationen entfällt der u.U. zeitintensive Postweg.
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Die durchgehende Dokumentation aller Vorgänge macht die Vergabeprozesse insgesamt transparenter.
BAAINBw B-V 039/02.2021 - Begleitschreiben zur e-Vergabe -