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| BAAINBw | Technische Lieferbedingungen | TL A-0032 | ||||||
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| Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel; Datenübermittlung | Teil 5 | |||||||
| Ausgabe: 4 Issue: | ||||||||
| Datum: 23. Juli 2024 Date: | ||||||||
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| Beschaffungshinweis: "C" an keinen Hersteller gebunden Procurement Types: "C" Not tied to any manufacturer Diese TL verlieren ihre Gültigkeit Ende Juni 2029. This Technical Specification (TL) will become invalid at the end of June 2029. Aktualitätsprüfung der TL ist vor jeder Ausschreibung erforderlich. Prior to each invitation to tender, please verify that this TL is up to date. | ||||||||
| Änderung gegenüber der letzten Ausgabe Change with respect to the previous issue | Frühere Ausgabe Previous issue(s) | 1 | 2 | 3 | ||||
| Frühere Ausgabemonate Previous date(s) of issue | 07.14 | 05.17 | 11.22 |
Zu beziehen beim: BAAINBw, Koblenz; © Bund 2024; Urheber: Bund, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 beachten May be obtained from: www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/technische-lieferbedingungen © Bund 2024; Originator: Bund, copyright note IAW. DIN ISO 16016 to be observed
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Vorwort
Diese Technischen Lieferbedingungen (TL) enthalten die Angaben zur Datenübermittlung der Automatische Identifizierungstechnik (AIT)-Daten und gelten in Verbindung/Ergänzung zu TL A-0032 Teil 1 und Teil 2.
Die GTIN für ein Erzeugnis wird grundsätzlich nur vom Hersteller vergeben. Hierdurch soll vor allem eine eindeutige Nachverfolgbarkeit des Erzeugnisses von seiner Entstehung bis hin zu seiner Verwendung beim Endkunden (und darüber hinaus) sichergestellt werden.
Händler, Vertriebsfirmen usw. dürfen eine eigenständige GTIN nur dann übergangsweise vergeben, wenn der Hersteller keine eigenständige GTIN vergibt.
TECHNISCHE FORDERUNGEN
Das Format der Datenübermittlung der AIT-Daten ist abhängig davon, ob das zu kennzeichnende Material bereits in der Bundeswehr katalogisiert ist (d.h. Versorgungsnummer ist vorhanden) oder nicht. Dementsprechend ist von den nachfolgend beschriebenen Datenübermittlungsverfahren das jeweils zutreffende zu wählen.
1 Noch nicht katalogisiertes Wehrmaterial
Grundsätzlich sind alle Informationen (inkl. der GTIN) zusammen mit den Identifizierungsunterlagen zu einem Katalogisierungsantrag einzureichen. Hierbei sind die Vorgaben für die jeweiligen Katalogisierungsverfahren (z. B. S2000M, B007 oder Einzelantrag) und die Katalogisierungsklauseln BAAINBw B 109 und BAAINBw B 110 zu beachten.
Sofern die korrekte Zuordnung einer GTIN zu einem Artikel nicht aus bereits vorhandenen Identifizierungsunterlagen (z. B. Katalogseite etc.) hervorgeht, ist das Template gemäß Anhang 1 zu nutzen.
2 Bereits katalogisiertes Wehrmaterial
GTINs (ausgenommen bei Neukatalogisierung, siehe Punkt 1) sind in einer separaten Auflistung (siehe Tabelle – Ziffer 2.4) zu übermitteln.
Für die Aufnahme von GTINs in das DV-Verfahren der Bundeswehr mit bereits bestehenden Herstellerdaten (Herstellerkode und Teilekennzeichen) gilt folgendes:
Die gemäß TL A-0032 Teil 1 vergebene GTIN mit den entsprechenden logistischen Daten sind als editierbare Liste gemäß Ziffer 2.4 dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der zuständigen Stelle zum Zwecke der Aufnahme der GTIN auf Anfrage ausreichende und geeignete Identifizierungsunterlagen zu liefern.
Die Identifizierungsunterlagen müssen eine Referenz/einen Querverweis auf das Erzeugnis des Herstellers darstellen. Diese können unter anderem sein:
− Konstruktionszeichnungen
− Stücklisten
− Spezifikationen
− Katalogdatenblätter/-auszüge
− Sicherheitsdatenblätter
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Bei der nachträglichen Aufnahme einer GS1 GTIN mit bereits vorhandener Versorgungsnummer ist folgendes zu beachten:
2.1 Versorgungsnummer
In Spalte 6 ist die Versorgungsnummer einzutragen.
2.2 Fall: Auftragnehmer ist Hersteller
Als Herstellerdaten sind in Spalte 1 der Herstellerkode (HERSTK Hersteller), in Spalte 2 das Teilekennzeichen (TKZ Hersteller) und in Spalte 5 die dazugehörige GTIN (GS1 GTIN) einzutragen. Die Spalten 3 und 4 sind nicht zu befüllen. Die Datenübermittlung darf in diesem Fall ausschließlich vom Hersteller erfolgen.
2.3 Fall: Auftragnehmer ist nicht Hersteller (z. B. Händler)
Die Herstellerdaten sind in Spalte 1 (HERSTK Hersteller) und in Spalte 2 (TKZ Hersteller) aufzuführen. Sofern der Hersteller eine GTIN vergeben hat, ist diese in Spalte 5 (GS1 GTIN) aufzuführen. Hat der Hersteller keine GTIN vergeben, wird in Spalte 5 die vom Händler / von der Vertriebsfirma herausgegebene GTIN (nicht Hersteller) eingetragen. Dies ist gemäß GS1 nur dann zulässig, wenn der Hersteller keine GTIN vergeben hat.
Als eigene Daten sind außerdem der Herstellerkode des Händlers / der Vertriebsfirma 5– stellig in Spalte 3 (HERSTK Händler) und zusätzlich das eigene Teilekennzeichen/ Bestellnummer in Spalte 4 (TKZ Händler) einzutragen. Wenn kein eigener Herstellerkode existiert, ist dieser über das NCAGE Code Request Tool unter https://eportal.nspa.nato.int/Codification/CageTool zu beantragen.
2.4 Datenübermittlung
Die Daten sind als editierbare Tabelle unter Nutzung des Formblattes gemäß Anhang 1 per E-Mail an:
zu senden.
Der Aufbau der Liste wird im Folgenden verdeutlicht:
| Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 | Spalte 5 | Spalte 6 |
|---|---|---|---|---|---|
| HERSTK Hersteller | TKZ Hersteller | HERSTK Händler | TKZ Händler | GS1 GTIN | Versorgungs- nummer1 |
| Textfeld/ 5-stellig | max. 32-stellig | Textfeld/ 5- stellig | max. 32-stellig | 14-stellig (mit führender 0) | 13-stellig |
1 Angabe der Versorgungsnummer ohne Bindestriche/Leerzeichen
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Anhang 1
Bestätigung
über die korrekte Zuordnung einer GTIN zu einem Artikel
(bitte gemäß zutreffendem Abschnitt verfahren)
Dieses Template soll nur dann benutzt werden, wenn die angegebenen Vorgaben nicht aus bereits vorhandenen Identifizierungsunterlagen (z. B. Katalogseite etc.) hervorgehen. Die vorhandenen Tabellen können um beliebig viele Zeilen ergänzt werden.
Die Versorgungsnummer kann nur bei Identifizierungsunterlagen von Pflegeanträgen ausgefüllt werden, bei der Neuanlage von Artikeln wird diese erst während der Katalogisierung vergeben.
Begrifflichkeiten:
Hersteller im Sinne dieses Templates ist die Organisation, welche
- ein Erzeugnis fertigt oder die Fertigung eines Erzeugnisses steuert,
- Rohstoffe und Halbfabrikate zu einem Erzeugnis verarbeitet,
- Material oder Bauteile mit oder ohne Vornahme einer Änderung zu einem Erzeugnis zusammensetzt.
Händler im Sinne dieses Templates ist die Organisation, welche Erzeugnisse von einem Hersteller erhält und diese ohne weitere Bearbeitung weitergibt.
Der Herstellerkode (HerstK) dient innerhalb des NATO Codification System zur eindeutigen und kodierten Identifizierung von Firmen bzw. Organisationen. Er wird für (Original-) Hersteller, Händler und Dienstleister vergeben.
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Das Unternehmen (Hersteller/Händler)
Name _______________________________________ Adresse _______________________________________
☐ Auftragnehmer ist Hersteller
bestätigt, dass die vergebene GTIN dem o. a. Unternehmen zugeordnet ist.
☐ Auftragnehmer ist Händler und vergibt eigene GTIN
bestätigt, dass der Hersteller keine GTIN für die genannten Artikel vergeben hat2.
Des Weiteren wird die Zugehörigkeit der GTIN zu den jeweiligen Artikeln gemäß nachfolgender Auflistung bestätigt:
☐ Auftragnehmer ist Händler und übermittelt die vom
Hersteller vergebene GTIN
bestätigt hiermit die korrekte Zuordnung der GTIN zu den eigenen Daten, sowie zu den Daten des Herstellers.
(Unterschrift - Auftragnehmer)
☐
Die Daten sind in nachfolgender Tabelle erfasst:
Herstellerkode Teilekenn- Hersteller- Teilekenn- GTIN Versorgungsnummer, zeichen kode zeichen wenn vorhanden3 (Hersteller) (Händler/Hersteller) (Hersteller) (Händler) (Händler)
☐
Die Daten werden in der anhängenden EXCEL-Tabelle übermittelt. Hinweis: Der Inhalt der EXCEL-Tabelle muss den Vorgaben der o. a. Tabelle entsprechen.
2 Nur wenn der Hersteller keine eigene GTIN vergibt, darf ein Händler selbst eine GTIN nach dem GS1 Standard vergeben. Wenn der Hersteller eine GTIN vergibt, muss diese übermittelt werden. 3 Die Versorgungsnummer kann nur bei Identifizierungsunterlagen bei Pflegeanträgen ausgefüllt werden, bei der Neuanlage von Artikeln wird diese erst während der Katalogisierung vergeben.
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