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| BAAINBw | Technische Lieferbedingungen | TL A-0032 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verpackung; Kennzeichnung; Kennzeichnen der Packungen - Verpackungsstufen, A, B, C, H, T – | Teil 2 | |||||||
| Ausgabe: 13 Issue: | ||||||||
| Datum: 28. Nov 2022 Date: | ||||||||
| Seite bis 1 23 Page to | ||||||||
| Beschaffungshinweis: "C" an keinen Hersteller gebunden Procurement Types: "C" Not tied to any manufacturer Diese TL verlieren ihre Gültigkeit Ende Oktober 2027 This Technical Specification (TL) will become invalid at the end of October 2027. Aktualitätsprüfung der TL ist vor jeder Ausschreibung erforderlich. Prior to each invitation to tender, please verify that this TL is up to date. | ||||||||
| Änderung gegenüber der letzten Ausgabe Change with respect to the previous issue | Frühere Ausgabe Previous issue(s) | 9 | 10 | 11 | 12 | |||
| Frühere Ausgabemonate Previous date(s) of issue | 07.14 | 11.15 | 05.17 | 03.20 |
Zu beziehen beim: BAAINBw, Koblenz; © Bund 2022; Urheber: Bund, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 beachten May be obtained from: www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/technische-lieferbedingungen © Bund 2022; Originator: Bund, copyright note IAW. DIN ISO 16016 to be observed
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Seite 2 TL A-0032 Teil 2
Vorwort:
Diese TL entsprechen den Forderungen der STANAG 4281 ”NATO STANDARD Marking for Shipment and Storage”
NORMATIVE VERWEISUNGEN
Diese TL enthalten durch datierte und undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Dokumenten (Normen, TL usw.). Diese Dokumente sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert (Normative Verweisung). Alle in diesen TL zitierten Dokumente sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen haben spätere Änderungen oder Überarbeitungen der zitierten Dokumente für die vor- liegenden TL erst dann Gültigkeit, wenn sie in die vorliegenden TL eingearbeitet sind. Bei unda- tierten Verweisungen sowie den zitierten Richtlinien des Rates und Verordnungen der EU bzw. der EG gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Ausgaben/Fassungen der zi- tierten Dokumente. Bei zitierten nationalen Normen werden gleichwertige europäische/internationale Normen anerkannt. Die absolute Gleichwertigkeit ist Voraussetzung für die Anerkennung.
DIN 1450 Schriften; Leserlichkeit
DIN 1451-1 Schriften, Serifenlose Linear-Antiqua; Allgemeines
DIN 25430 Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz
DIN EN ISO 780 Verpackung - Versandverpackung - Graphische Symbole für die Handha- bung und Lagerung von Packstücken
ISO/IEC 15426-1 Information technology — Automatic identification and data capture techniques — Bar code verifier conformance specification — Part 1: Linear symbols
ISO/IEC 15426-2 Information technology — Automatic identification and data capture techniques — Bar code verifier conformance specification — Part 2: Two-dimensional symbols
TL A-0032 Teil 1 Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel
TL A-0032 Teil 5 Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel; Datenübermittlung
TL A-0068 Kennzeichnung von Betriebsstoffgebinden und deren Packungen
TL 8100-0070 Verpackung von Dichtungen aus Elastomeren
- Verpackungsstufen B, C
TL 8100-0100 Verpackung; Materialschutz durch K/V
- NATO-Verpackungsstufen und Verpackungsmethoden
TL 8100-0102 Verpackung und Materialschutz durch K/V
- Verpackungsstufen (VerpSt) H und T
TL 8100-0103 Verpackung Wiederverwendbare Verpackungen mit Polster-/Haltesystemen
TL 8105-0017 Packmittel, Packlistenbeutel
TL 8135-0022 Packhilfsmittel, Abdeckungen für Packlistenbeutel
TL 8135-0047 Packhilfsmittel, Etiketten aus Papier und Folie zur Kennzeichnung von Versorgungsartikeln
TL 9905-0040 Packhilfsmittel, Schilder für Packungen
STANAG 4281 NATO STANDARD MARKING FOR SHIPMENT AND STORAGE
ISPM Nr. 15 Regelungen für Holzverpackungen im Internationalen Handel 1
1 Zur Verhinderung der Einfuhr von Holzschädlingen wenden immer mehr Länder den phytosanitären Standard ISPM 15 an.
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TL A-0032 Teil 2 Seite 3
Bezugsquellen siehe: TL A-0101
Technische Lieferbedingungen (TL): Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Postfach 300 165 D-56057 Koblenz
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/technische-lieferbedingungen
Zusätzlich: GS1 Germany, Maarweg 133, 50825 Köln; http://www.gs1-germany.de bzw. die zuständige nationale GS1 Organisation
1 ALLGEMEINES
1.1 Anwendungsbereich
Diese Technischen Lieferbedingungen (TL) enthalten die Kennzeichnungsforderungen für die Packung (Definition vgl. Anhang A) aller Verpackungsstufen (VerpSt), A, B, C, H, T (siehe Anhang A Tabelle A1)
Bei Angabe von DIN-Norm und TL gelten für das Verpacken in Konservierungs – und Verpackungsanlagen (K/V)-Anlagen der Bw die TL 8100-0100, TL 8100-0102 und TL 8100- 0103.
Über die Forderungen in diesen TL hinausgehende (fachspezifische) Forderungen sind in den entsprechenden Geräte-TL oder im Vertrag festgelegt.
1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen
1.2.1 Eventuelle gesetzliche Vorschriften/Bestimmungen/Verordnungen der Kennzeichnung so- wie zutreffende Vorschriften der Verkehrsträger in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
1.2.2 Zusätzlich über diese TL hinaus:
gelten Kennzeichnungsforderungen z.B. für Packungen von
− Munition und Explosivstoffen
− Betriebsstoffgebinden (nach TL A-0068)
− Arzneimitteln, Chemikalien und Reagenzien
− Verpflegungsmitteln
− Dichtungen aus Elastomeren (nach TL 8100-0070)
− Gefahrstoffen
2 TECHNISCHE FORDERUNGEN
2.1 Grundsätze der Kennzeichnung von Packungen (Grund-, Sammel- und Versandpackungen)
2.1.1 Die Kennzeichnung auf den Packungen muss mindestens während der vorgegebenen Lagerdauer und Lagerart (abhängig von der jeweiligen Verpackungsstufe und dem jeweiligen Produkt) gut lesbar bleiben, sie muss abriebfest und witterungsbeständig aufgebracht sein.
2.1.2 Die Kennzeichnung darf nicht durch Klebebänder, Umreifungen, Leisten o. ä. verdeckt sein und muss auch nach ordnungsgemäßem Öffnen der Verpackung noch lesbar sein.
2.1.3 Raue Flächen sind an der Stelle, an der die Kennzeichnung angebracht werden soll, zu glätten.
2.1.4 Die Kennzeichnung ist auf hellem Untergrund in schwarzer Schrift, auf dunklem oder olivfarbigem Untergrund in weißer oder gelber Schrift auszuführen.
2.1.5 Schrift und Größe der Kennzeichnung sind so zu gestalten, dass die Lesbarkeit nach DIN 1450 gegeben ist. Die Schrift ist in Großbuchstaben in einheitlicher Größe auszu- führen. Die Größe richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Beschriftungsfläche.
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Seite 4 TL A-0032 Teil 2
2.1.6 Bei der Wiederverwendung von Packmitteln, Verpackungen sowie Transport- und Lage- rungshilfsmitteln sind alte Beschriftungen und Markierungen zu entfernen bzw. un- kenntlich zu machen, sofern Änderungen erforderlich sind bzw. die Beschriftung nicht mehr den Anforderungen entspricht. Alte Klebezettel, Haftetiketten oder Anhänger sind zu entfernen.
2.1.7 Zusätzliche Firmenangaben auf Packungen dürfen die Deutlichkeit der geforderten Kennzeichnung nicht beeinträchtigen und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
2.1.8 Ist eine Grundpackung zugleich Versandpackung, so ist diese wie eine Versand- packung zu kennzeichnen.
2.1.9 Bei Verpackungsstufe H gilt:
Grundpackung
Eine Kennzeichnung auf der Grundpackung wird nur gefordert, wenn
-
der Versorgungsartikel (VersArt) nicht gekennzeichnet ist. Die Grundpackung ist dann mit Versorgungsnummer (VersNr) und Angabe zum Hersteller (Firmenname/-symbol oder NATO-Herstellerkode) zu kennzeichnen.
-
die Grundpackung gleichzeitig Versandpackung ist. Sie ist dann wie eine Versandpackung zu kennzeichnen.
Zusätzliche handelsübliche Kennzeichnung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
Versandpackungen sind gem. Tabelle A 2 unter anderem mit
- Versorgungsnummer
- Materialnummer – Versorgungsartikelname – Anzahl VersArt in der Packung/Zutreffende Bezugseinheit (BZE) – Verpackungsstufenkennzeichen: H – Auftragsnummer
- Adressen (Namen und Ortsangaben des Empfängers und des Absenders)
- erforderlichen Hinweis-Schildern (z.B. Elektrostatik o.ä.)
- AIT-Element (wenn vertraglich festgelegt)
- Seriennummer (wenn vorhanden)
zu kennzeichnen.
Zusätzliche handelsübliche Kennzeichnung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
Mischsendungen sind mit
- Mischsendung
- Verpackungsstufenkennzeichen: A/H, B/H oder C/H
- Auftragsnummer
- Adressen (Namen und Ortsangaben des Empfängers und des Absenders)
- AIT-Element
zu kennzeichnen. Zusätzliche handelsübliche Kennzeichnung ist dem Auftragnehmer freigestellt. Die Packungen der einzelnen, unterschiedlichen Versorgungsartikel, die in der Mischsendung enthalten sind, sind wie Versandpackungen nach TL A-0032 Teil 2 zu kennzeichnen.
Es ist eine Packliste in doppelter Ausfertigung mit folgenden Angaben zu erstellen:
Versorgungsnummer, Versorgungsartikelname, Menge und Bezugseinheit der unter- schiedlichen Versorgungsartikel.
Eine Packliste ist in die Versandpackung oben auf den Inhalt zu legen und die an- dere ist in einem Packlistenbeutel nach TL 8105-0017 außen an der Versandpackung zu befestigen. Bei Kisten aus Holz ist eine Schutzabdeckung nach TL 8135-0022 für den Packlistenbeutel anzubringen.
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TL A-0032 Teil 2 Seite 5
2.1.10 Bei Verpackungsstufe T gilt:
Transportbehältnisse/Versandpackungen sind mit
- Versorgungsnummer
- Materialnummer
- Anzahl VersArt in der Packung/Zutreffende Bezugseinheit
- Verpackungsstufenkennzeichen: T
- Auftragsnummer
- Adressen (Namen und Ortsangaben des Empfängers und des Absenders)
- erforderlichen Hinweis-Schildern (z.B. Elektrostatik o.ä.)
- AIT-Element (wenn vertraglich festgelegt)
- Seriennummer (wenn vorhanden)
zu kennzeichnen. Zusätzliche handelsübliche Kennzeichnung ist dem Auftragnehmer freigestellt.
2.2 Kennzeichnungsverfahren
Die Kennzeichnung ist direkt auf der Packung, mit einem Anhänger, oder Etikett, anzubringen. Ausführung: In geeigneter Art, z.B. schabloniert, gestempelt, ge- druckt, geprägt.
2.3 Kennzeichnungsangaben
Die Packungen sind mit den nachfolgend aufgeführten Angaben zu VersArt, Verpackung, Vertrag, Versand- sowie Markierungs-(Handhabung, Transport, Umschlag, Lagerung) und Warnhinweisen nach den Kennzeichnungsforderungen der Tabelle A 2 zu kennzeichnen. Die Reihenfolge der Kennzeichnung ist der Tabelle A 3 zu entnehmen.
2.3.1 Versorgungsnummer (VersNr)
Dreizehnstellige Nummer eines Versorgungsartikels, die einem oder mehreren Erzeug- nissen gleicher Art zugeteilt wird, für die die Identifizierung von der Bundesmate- rialkatalogisierungszentrale genehmigt ist.
Sie besteht aus der
- vierstelligen Materialklassennummer und der
– neunstelligen Identifizierungsnummer.
Die ersten beiden Stellen der Identifizierungsnummer bezeichnen den Staat, der die Versorgungsnummer zugeteilt hat.
Beispiel: 5120-12-126-3327
2.3.2 Versorgungsartikelname (VAN)
Benennung, die bei der Katalogisierung eines Versorgungsartikels vergeben wird.
2.3.3 Menge und Bezugseinheit
Anzahl der VersArt in der Grundpackung bzw. Gesamtzahl der VersArt in der Sammel- bzw. Versandpackung mit der zutreffenden Bezugseinheit. Die Bezugseinheit ist die Maß-, Gewichts-, Zähl- oder Gebindeeinheit, in der ein Versorgungsartikel zu be- schaffen, anzufordern, nachzuweisen, in der Verpackung auszuliefern und zu melden ist; siehe Vertrag unter BZE = Bezugseinheit. Sie wird mit dem zweistelligen Buch- stabenkode, der dem amerikanischen ”unit of issue code” entspricht, angegeben.
2.3.4 Los-, Chargen-, Batchnummer
Die Los-, Chargen-, Batchnummer kennzeichnet die Zugehörigkeit von VersArt zu be- stimmten einheitlichen und gleichartigen Fertigungslosen bzw. -mengen, die unter gleichen Fertigungsbedingungen im gleichen Produktionsgang hergestellt wurden. Das Wort Los, Charge bzw. Batch ist der Zahl voranzustellen.
2.3.5 Verpackungsstufe (VerpSt)
Schutzgrad, dem die Konservierung und Verpackung des Materials entsprechen muss, um Schäden während der Lagerung, des Transports und des Umschlags zu verhindern. Auf der Innenverpackung (Grund- und Sammelpackung) Angabe der VerpSt - bezogen auf die Innen- verpackung - mit dem entsprechenden Verpackungsstufenkennzeichen, A, B oder C.
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Seite 6 TL A-0032 Teil 2
2.3.6 Verpackungsdatum
Das Verpackungsdatum gibt den Zeitpunkt (Monat/Jahr) an, an dem der VersArt in der Grundpackung verpackt wurde, ungeachtet des Datums der Außenverpackung (Versandpa- ckung/Transport- und Lagerhilfsmittel) und des Versandes.
2.3.7 Auftragsnummer
Die vom Auftraggeber für einen bestimmten Auftrag festgelegte Nummer (alphanume- risch), die in den Vertragsunterlagen angegeben ist.
2.3.8 Auftragnehmer
Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers.
Hier ist die genaue Bezeichnung der Firma oder der Gesellschaft, mit der der Ver- trag geschlossen wurde, anzugeben (gebräuchliche Namenskurzform ist zugelassen). Auch bei unmittelbarer Lieferung von Zulieferteilen von einem Unterauftragnehmer an die Bundeswehr ist der Name des Hauptauftragnehmers anzugeben.
2.3.9 Adressen
Adressen sind Namen und Ortsangaben des Empfängers und des Absenders.
2.3.10 Packungsnummer
Ist ein VersArt (z.B. mehrteiliges Gerät, Gerät mit Zubehör, Satz) in mehreren Kis- ten, Verschlägen, Schachteln o.ä. verpackt, so ist die Zusammengehörigkeit der ein- zelnen Packungen durch eine Zahlenkombination anzugeben z.B. 2 von insgesamt 6.
Bei mehreren gleichen, mehrteiligen Geräten mit Zubehör oder Sätzen muss in jeder glei- chen Einzelpackung (z. B. in Packung 3 von insgesamt 6) der gleiche Inhalt sein, so dass dieser untereinander austauschbar ist, sofern die Toleranzen des mehrteiligen Ge- räts, des Geräts mit Zubehör oder des Satzes einen Austausch erlauben.
2.3.11 Gewicht, Volumen, Abmessungen
Bruttomasse:
Die Bruttomasse (Packmittel plus Packhilfsmittel plus Packgut) ist in Kilogramm (KG), gerundet auf volle KG, anzugeben. Die Einheit ”KG” ist der Gewichtszahl nach- zusetzen.
Volumen:
Das Volumen ist der aus den Außenabmessungen errechnete Rauminhalt des Behälters, des Bündels oder der verzurrten Ladung. Es ist in Kubikmetern (m³) anzugeben, wobei auf das nächste Kubikdezimeter auf- bzw. abzurunden ist. Unregelmäßige, zylindrische oder runde Artikel sind als rechteckige Festkörper zu betrachten. Die Einheit ”m3” ist dem Zahlenwert der Volumenangabe nachzusetzen. Abmessungen:
Die Außenabmessungen Länge, Breite, Höhe sind zusätzlich zum Volumen auf solchen Packungen anzugeben, bei denen mindestens eine der Einzelabmessungen > 120 cm ist. Die Einheit ”cm” ist dem Zahlenwert der Abmessung nachzusetzen.
Beispiel: 123 cm x 90 cm x 80 cm oder (123 x 90 x 80) cm
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TL A-0032 Teil 2 Seite 7
2.3.12 Befristete Lagerfähigkeit - Herstell-/Vulkanisier-/Prüfdatum Für VersArt mit eingeschränkter Lagerfähigkeitsdauer gibt es die Lagerfähigkeitska- tegorien I und II.
Artikel der Lagerfähigkeitskategorie I sind VersArt, die nach dem Verfalldatum nicht mehr brauchbar sind.
Diese Packungen sind zu kennzeichnen mit
Herstellungsdatum (Angabe von Monat und Jahr)
Beispiel: HERST 8/93 PRÜF 8/98 bzw. Vulkanisier- und Prüfdatum (Angabe von Quartal und Jahr) Beispiel: VULK 3Q93 PRÜF 3Q98
Enthält eine Verpackung VersArt mit unterschiedlichen Herstellungs- bzw. Vulkani- sierdaten, so ist das früheste Datum einzugeben.
Artikel der Lagerfähigkeitskategorie II
sind VersArt, bei denen die vorgeschriebene Lagerfähigkeitsdauer verlängert werden kann, sofern sie gemäß den einschlägigen technischen Spezifikationen und sonstigen Weisungen überprüft und/oder instand gesetzt werden.
Diese Verpackungen sind zu kennzeichnen mit
Herstellungs- und Prüfdatum (Angabe von Monat und Jahr) Beispiel: HERST 8/93 PRÜF 8/98
bzw.
Vulkanisier- und Prüfdatum (Angabe von Quartal und Jahr) Beispiel: VULK 3Q93 PRÜF 3Q98
Bei der Kennzeichnung muss genügend Platz für weitere Prüfdaten freigelassen wer- den. Hier wird ein neu festgelegtes Prüfdatum eingetragen, wenn - nach Prüfung - das ursprüngliche gestrichen wird.
Enthält eine Verpackung VersArt mit unterschiedlichen Herstellungs- bzw. Vulkani- sierdaten, so ist das früheste Datum anzugeben.
2.3.13 Markierungszeichen
Bildzeichen nach DIN EN ISO 780 zur Markierung für eine(n) sichere(n) Handhabung, Transport, Umschlag und Lagerung von Packungen.
2.3.14 Materialnummer
Nummer (alphanumerisch), die ein Material (Versorgungsartikel) eindeutig identifi- ziert. Für jedes Material ist ein Materialstammsatz vorhanden. Dieser wird unter der Materialnummer gespeichert. Sie besteht aus einer von zwei Varianten:
- der neunstelligen NATO Identifizierungsnummer2 z.B. 123355691 oder
- der Herstellerteilenummer/Herstellerkode/Verwendungsnummer3 z.B. N00213.40-100-0-160BAR:D9695:0
2 NATO Identifizierungsnummer (NATO Stock Number) = NATO-Versorgungsnummer ohne vierstellige Materialklassennummer (Beispiel: NATO-Versorgungsnummer 6685-12-335-5691 => Materialnummer 123355691) 3 Beispiel: Herstellerteilenummer: N00213.40-100-0-160BAR /Herstellerkode: D9695 /Verwendungsnummer: 0
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Seite 8 TL A-0032 Teil 2
2.3.15 Seriennummer
Nummer, die einem Materialeinzelstück zusätzlich zur Materialnummer gegeben wird, um das Einzelstück von allen anderen Stücken dieses Materials individuell unter- scheiden zu können z.B. 81935. Die Seriennummer ist ein eindeutiger Identifikator für ein bestimmtes Gerät. So können zwei ganz unterschiedliche Geräte (wie z.B. ein Maschinengewehr und ein Transporthubschrauber) trotzdem die gleiche Seriennummer haben. Daher wird die Kom- bination aus Materialnummer und Seriennummer zu einem individuellen Schlüssel.
2.3.16 Hinweis-Schilder
Schilder bzw. Zeichen zum Hinweis auf z.B.:
- Ionisierende Strahlung Warnzeichen nach DIN 25430
− Materialschutzmethode 6 (Trockenmittel) Schild nach TL 9905-0040 für Packungen, die nach einer Materialschutzmethode 6 (mit Trockenmittel) verpackt sind.
2.4 Kennzeichnung von verpacktem, unvollständigem Gerät oder Satz – unvollständige Lie- ferung
Bei vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zur Lieferung eines un- vollständigen Geräts oder eines unvollständigen Satzes sind alle in einer Packung fehlenden Teile mit ihrer VersNr und ihrem VAN in einer beizufügenden Fehlteilliste anzugeben. Auf den Packungen der unvollständigen Lieferungen muss der Zusatz ”unvollständig” aufgebracht werden.
Bei Nachlieferung der fehlenden Artikel müssen diese Packungen mit dem Zusatz ge- kennzeichnet werden:
”gehört zu Satz bzw. Gerät (Materialplanungsnummer, Versorgungsnummer und Versor- gungsartikelname)” ”Auftragsnummer: ...”
Die nachgelieferten Artikel sind in Packlisten als Restlieferung aufzuführen.
Auf diesen Restlieferungslisten sind anzugeben: VersNr, VAN, Menge und Bezugseinheit. Je eine Liste ist in die Packung einzulegen und dem Lieferschein beizufügen.
2.5 Ort der Kennzeichnung
2.5.1 Grund- und Sammelpackung
Bei flachen Packstücken ist die Kennzeichnung oben auf dem Packstück, bei quader- förmigen auf einer Seite mit der größten Kantenlänge und der links anschließenden Stirnseite, jeweils oben links beginnend, anzubringen.
2.5.2 Versandpackung
Die Anordnung der Kennzeichnung muss den Abbildungen im Anhang B entsprechen.
2.6 Packlisten
Bei allen mehrteiligen Geräten, bei Sätzen und Anlagen, die aus Einzelartikeln mit unterschiedlicher Versorgungsnummer bestehen, aber durch eine einzige Versorgungs- nummer gekennzeichnet sind, ist eine Packliste zu erstellen. Diese ist in einen Packlistenbeutel TL 8105-0017 zu stecken, und außen auf die Packung zu kleben und anschließend mit Hilfe der Abdeckung für Packlistenbeutel TL 8135-0022 zu schützen.
Wenn im Vertrag gefordert, ist eine zusätzliche Packliste in die Verpackung einzu- legen, und zwar gut sichtbar oben auf den Inhalt. Einzelteile, Zubehörteile oder Befestigungsteile ohne Versorgungsnummer sind nach Teilekennzeichen des Herstellers zu identifizieren und in der entsprechenden Packliste aufzuführen.
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TL A-0032 Teil 2 Seite 9
2.7 Kennzeichnung mit AIT-Elementen
Grundsätzlich müssen alle verpackten Produkte auf der Verpackung mit einem AIT- Element gemäß TL A-0032 Teil 1, Abschnitt 2.6 gekennzeichnet sein. Die Datenüber- mittlung ist in der TL A-0032 Teil 5 geregelt.
2.8 Transport
Serial Shipping Container Code (SSCC) ist eine weltweit eindeutige Nummer zur Iden- tifizierung einer Versandeinheit (z.B. Palette, Container, Karton etc.)für den Transport(Siehe Anhang C).
Die Festlegungen des Serial Shipping Container Code (SSCC) zur Identifizierung ei- ner Versandeinheit sowie eine entsprechende Datenübermittlung für die SSCC, sind durch den Materialverantwortlichen für die Einsatzreife in der Bw / Projektleiter als ergänzende vertragliche Regelungen zusätzlich zu vereinbaren. Ohne spezielle Vorgaben gelten die GS1 General Specifications. Die Symbolspezifikationstabelle 2 ist zu beachten. Für die Position eines Transportetikettes ist das Kapitel „Symbol placement used in general distribution“ zu beachten.
2.9 Standard für Holzverpackungen
Für Holzverpackungen darf nur hitzebehandeltes Holz nach ISPM Nr.15 verwendet werden.
Die Herstellung der Holzkisten darf nur durch registrierte Betriebe erfolgen.
Die Beschaffenheit der Markierung muss den Vorgaben der ISPM Nr. 15 entsprechen.
Beispielhafte Umsetzung mit Brennstempel (Bild)
3 QUALITÄTSSICHERUNG
3.1 Qualitätsprüfung
Keine besonderen Forderungen.
Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Einhaltung der technischen For- derungen durch produktspezifische Ablieferungsprüfungen sicherstellt und die Er- gebnisse dokumentiert (siehe auch 3.2).
3.2 Qualitätssicherungsbedingungen
Der Auftragnehmer hat die Leistung auf vertragsgemäße Beschaffenheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Die Prüfung der Konformität der Lesbarkeit und des Dateninhaltes nach GS1-Standard kann entweder durch eine Zertifizierung der GS1 Ger- many erfolgen oder durch ein für diese Prüfung qualifiziertes Prüfmittel4.
4 ISO/IEC 15426-1 und ISO/IEC 15426-2
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Seite 10 TL A-0032 Teil 2
3.3 Güteprüfung (amtliche)
Entfällt, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
Bei güteprüfpflichtiger Verpackung unterliegt auch deren Kennzeichnung der Gü- teprüfung, da die Kennzeichnung Bestandteil der Verpackung ist.
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TL A-0032 Teil 2 Seite 11
Anhang A
Definition Packung: Verpacktes Versorgungsgut.
Es werden unterschieden:
-
Grundpackung: Kleinste mit Kennzeichnung versehene Packung, in der gleiche Versorgungs- güter, entweder einzeln oder zu mehreren verpackt, nachgeschoben werden.
-
Sammelpackung: Zusammenfassung einer bestimmten Anzahl von Grundpackungen des gleichen Versorgungsgutes zur erleichterten Handhabung.
-
Versandpackung: Packung (einzelne Packung oder Zusammenfassung einer Anzahl von Grund- packungen oder Sammelpackungen), die ohne zusätzliche Verpackung versandfertig ist.
Tabelle A 1
Verpackungsstufen
A,11,"Lagerart und -dauer bestimmt, auch im Freien."
B,11,"Lagerung in geschlossenen Räumen, Lagerdauer bestimmt."
C,11,"Zeitlich begrenzte Lagerung in geschlossenen Räumen."
H,11,"Handelsübliche Verpackung, keine Lagerung, unmittelbare Ingebrauchnahme."
T,11,"Transportverpackung, keine Lagerung, unmittelbare Verpackung in einer K/V-Anlage der Bundeswehr."
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Seite 12 TL A-0032 Teil 2
Tabelle A 2
Kennzeichnungsforderungen für Grund-, Sammel- und Versandpackung
| Art der Kennzeichnung | Grund- packung | Sammel- packung | Versand- packung | Abschnitt |
|---|---|---|---|---|
| Versorgungsnummer Materialnummer Versorgungsartikelname Menge/Bezugseinheit Abmessungen | X X X X 0 | X X X X 0 | X X X X * | 2.3.1 2.3.14 2.3.2 2.3.3 2.3.11 |
| Adressen | # | # | X | 2.3.9 |
| Auftragnehmer | X | X | X | 2.3.8 |
| Auftragsnummer | X | X | X | 2.3.7 |
| Gewicht und Volumen | 0 | 0 | X | 2.3.11 |
| Herstell-/Vulkanisier- Prüfdatum | * | * | * | 2.3.12 |
| Hinweis-Schilder | * | * | * | 2.3.16 |
| Los-/Chargen-/Batchnummer | * | * | * | 2.3.4 |
| Markierungszeichen | * | * | * | 2.3.13 |
| Packungs-Nr | * | 0 | * | 2.3.10 |
| Verpackungsdatum | X | X | X | 2.3.6 |
| Verpackungsstufen | X | X | X | 2.3.5 |
| Seriennummer | * | * | * | 2.3.15 |
| Unvollständige Lieferung | * | * | * | 2.4 |
| AIT-Element -GTIN -ggf. zusätzlich Serien- / Chargen- oder Losnummer ------------------------ AIT-Element Transport -SSCC | X # ------ # | X # ------ # | 0 0 ------------ # (SSCC) | TL A-0032 Teil 1, 2.6 -------- 2.8 |
| Holzkiste | * | * | X | 2.9 |
X = Kennzeichnung gefordert
- = Kennzeichnung gefordert, wenn zutreffend, siehe entspr. Abschnitt
= Kennzeichnung gefordert, wenn im Vertrag festgelegt
0 = Keine Kennzeichnung
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TL A-0032 Teil 2 Seite 13
Tabelle A 3
Reihenfolge der Kennzeichnung (siehe Kennzeichnungsbeispiele Anhang B)
Entfällt eine der hier aufgeführten Angaben, so verschieben sich die nachfolgenden Zeilen ent- sprechend.
A Angaben zum Versorgungsartikel und zur Verpackung
Zeile 1 Versorgungsnummer
Zeile 2 Materialnummer
Zeile 3 Versorgungsartikelname
Zeile 4 Menge und Bezugseinheit
Zeile 5 Verpackungsstufenkennzeichen, Verpackungsdatum
Zeile 6 Gewicht und Volumen
Zeile 7 Abmessungen
Zeile 8 Herstell-/Vulkanisierdatum und Prüfdatum
Zeile 9 Innenkonservierung durchgeführt am: Monat/Jahr
B Angaben zum Vertrag
Zeile 1 Auftragsnummer, Los-/Chargen-/Batchnummer
Zeile 2 Seriennummer
Zeile 3 Auftragnehmer (Auch bei Versand durch einen Unterauftragnehmer ist nur der Hauptauftragnehmer anzugeben)
Zeile 4 Unvollständige Lieferung
C Angaben zum Versand (in vorgegebener Reihenfolge)
Absender
Adressen
Empfänger
Packungsnummer
D Markierungszeichen
E Hinweis-Schilder
F AIT-Element
G Holzverpackung/-kiste
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Seite 14 TL A-0032 Teil 2
Anhang B,
Kennzeichnungsbeispiele
Bild B1
Kennzeichnung eines Verschlages
G
G
F
A Angaben zum Versorgungsartikel und zur Verpackung
B Angaben zum Vertrag
C Angaben zum Versand
D Markierungszeichen
F AIT-Element
G ISPM Nr. 15 - Holzverpackungen
[Seite 15]
TL A-0032 Teil 2 Seite 15
Bild B2
Kennzeichnung einer zylindrischen Verpackung (Hobbock)
F
A Angaben zum Versorgungsartikel und zur Verpackung
B Angaben zum Vertrag
C Angaben zum Versand
F AIT-Element
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Seite 16 TL A-0032 Teil 2
Bild B3
Kennzeichnung verschiedener Packungen (Auszug aus STANAG 4281) IDENTIFICATION
Hinweis: Die nachfolgenden Bilder zeigen Beispiele zum Ort der Kennzeichnung. Die Kennzeichnungsin- halte, insbesondere die Inhalte der AIT-Elemente (GS1-128 Strichcode / GS1 DataMatrix), sind in den TL A-0032 Teil 1 festgelegt. Auf runden Oberflächen ist die Vorzugsausrichtung eines Strichcodes „hochkant“. Bei quer ge- druckten Codes ist das Verhältnis von Codebreite zum Durchmesser zu beachten5.
(Bar codes on front or reverse side) CONTRACT DATA
5 Siehe GS1 General Specifications
[Seite 17]
[Seite 17: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 18]
Seite 18 TL A-0032 Teil 2
Bild B4
Kennzeichnung verschiedener Packungen (Auszug aus STANAG 4281)
Hinweis: Die nachfolgenden Bilder zeigen Beispiele zum Ort der Kennzeichnung. Die Kennzeichnungsin- halte, insbesondere die Inhalte der AIT-Elemente (GS1-128 Strichcode / GS1 DataMatrix), sind in den TL A-0032 Teil 1 festgelegt. Auf runden Oberflächen ist die Vorzugsausrichtung eines Strichcodes „hochkant“. Bei quer ge- druckten Codes ist das Verhältnis von Codebreite zum Durchmesser zu beachten6.
AIT-Element
6 Siehe GS1 General Specifications
[Seite 19]
[Seite 19: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 20]
[Seite 20: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 21]
TL A-0032 Teil 2 Seite 21
Bild B5
Kennzeichnung einer Palettenladung
F F
A Angaben zum Versorgungsartikel und zur Verpackung
B Angaben zum Vertrag
C Angaben zum Versand
F AIT-Element
[Seite 22]
Seite 22 TL A-0032 Teil 2
Anhang C
Nummer der Versandeinheit
Im Transportbereich spielt die Nummer der Versandeinheit (NVE / international: SSCC – Serial Shipping Container Code) eine zentrale Rolle und wird zukünftig als Key-Element bei der Ver- folgbarkeit / Rückverfolgbarkeit von Transporteinheiten genutzt.
Die Nummer der Versandeinheit (NVE) / Serial Shipping Container Code (SSCC) wird ebenso von einer Globale Lokationsnummer (GLN) abgeleitet. Einmal vom Versender vergeben, kann sie von allen an der Transportkette Beteiligten für lückenloses Tracking & Tracing sowie effiziente Warenrückrufaktionen genutzt werden.
Die Nummer der Versandeinheit ist ebenso wie die GLN und Global Trade Item Number (GTIN) ein rein numerisches Datenelement. Sie ist 18 Stellen lang:
Reserveziffer: 1-stellige Reserveziffer eine nicht sprechende Reserveziffer, die die Nummernkapazität einer NVE / SSCC um den Faktor 10 erhöht.
Basisnummer: Die 7- bis 9-stellige Basisnummer wird aus der GLN abgeleitet. Sie gewährt die Eindeutigkeit und weltweite Überschneidungsfreiheit der NVE / SSCC. Die Länge der Basisnummer bestimmt die dem Anwender zur Verfügung stehende Nummernkapazität.
Fortlaufende Nummer:
Dem Versender stehen nach der Basisnummer 9, 8 oder 7 Stellen (je nach Länge der Basisnummer) für eine fortlaufende Nummerierung seiner Versandeinheiten zur Verfügung. Damit hat er die Möglichkeit, 1 Milliarde respektive 100 Millionen respektive 10 Millionen NVEs / SSCCs zu generieren. Nutzt er die Reserveziffer, erhöhen sich die jeweiligen Kontingente um den Faktor 10. Es gibt keine Vorschriften, wie welche Stellen belegt werden sollen. In der Praxis hat es sich jedoch als sinnvoll erwiesen, die Nummer seriell zu vergeben, d. h. als reine Zählnummer.
Prüfziffer:
Eine Prüfziffer über die vorhergehenden 17 Zeichen schließt die Nummer ab. Die Prüfziffernbe- rechnung erfolgt wie bei der GLN und GTIN.
In der Summe müssen Reserveziffer, Basisnummer, fortlaufende Nummerierung und Prüfziffer im- mer 18 Stellen ergeben.
Im Umfeld logistischer Prozesse, d. h. Transporteinheiten, die mit einer NVE / SSCC gekenn- zeichnet sind, ist der GS1 DataMatrix nicht zugelassen. Die erste Wahl ist hier der GS1-128- Strichcode.
Beispielhafte Umsetzung eines Transportetiketts zur Identifizierung einer Transporteinheit mit der NVE / SSCC 340123450000216753
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Bild C1
Transportetikett mit NVE / SSCC 340123450000216753
Die Höhe des Strichcodes für die NVE / SSCC ist per Standard auf 31,75 mm festgelegt.
Bild C2
Transportetikett mit NVE / SSCC 340123450000216753
GS1-128-Strichcodebeispiel für Transporteinheit:
NVE / SSCC: 340123450000216753