Anlage 6_TL8100-0100_ Ausgabe 4 vom 06.02.24.pdf

Verlegefähige zeltbasierte Arbeitsbereiche in sechs Modulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 08:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

BAAINBwTechnische LieferbedingungenTL 8100-0100
Verpackung; Materialschutz durch K/V NATO-Verpackungsstufen und Verpackungsmethoden
Ausgabe: 4 Issue:
Datum: 06. Feb. 2024 Date:
Seite bis 1 27 Page to
Versorgungsnummer Versorgungsartikelname Stock number Item name ohne ohne Beschaffungshinweis: "C" an keinen Hersteller gebunden Procurement Types: "C" Not tied to any manufacturer Diese TL verlieren ihre Gültigkeit Ende Januar 2029. This Technical Specification (TL) will become invalid at the end of January 2029. Aktualitätsprüfung der TL ist vor jeder Ausschreibung erforderlich. Prior to each invitation to tender, please verify that this TL is up to date.
Änderung gegenüber der letzten Ausgabe Change with respect to the previous issueFrühere Ausgabe Previous issue(s)123
Frühere Ausgabemonate Previous date(s) of issue11.1405.2207.23

Zu beziehen beim: BAAINBw, Koblenz; © Bund 2024; Urheber: Bund, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 beachten May be obtained from: www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/technische-lieferbedingungen © Bund 2024; Originator: Bund, copyright note IAW. DIN ISO 16016 to be observed

[Seite 2]

TL 8100-0100 Seite 2

INHALT

NORMATIVE VERWEISUNGEN

1 ALLGEMEINES

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen

2 TECHNISCHE FORDERUNGEN

2.1 Verpackungsstufen

2.2 Materialschutz

2.3 Grundpackung

2.4 Sammelpackung

2.5 Versandpackung

2.6 Kennzeichnung der Packung

3 QUALITÄTSSICHERUNG

3.1 Qualitätssicherungsbedingungen

3.2 Güteprüfung

Anhang A Grundsätzliche Forderungen an den Materialschutz durch K/V für VersArt

Anhang B Materialschutzmethoden

Anhang C Datenblatt K/V

Anhang D Zusatzforderungen für das Verpacken von Versorgungsartikel in wiederverwendbare Behältnisse

Anhang E Kodierungen für K/V notwendigen Versorgungsartikel (Verpackungsmaterialien)

Anhang F Nachbehandlung von Holz gemäß ISPM Nr.15

Vorwort

Diese Technische Lieferbedingungen (TL) sind keine Gütenorm sondern eine Verfahrensnorm.

NORMATIVE VERWEISUNGEN

Diese TL enthalten durch datierte und undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Doku- menten (Normen, TL usw.). Diese Dokumente sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert (Normative Verweisung). Alle in diesen TL zitierten Dokumente sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen haben spätere Änderungen oder Überarbeitungen der zitierten Doku- mente für die vorliegenden TL erst dann Gültigkeit, wenn sie in die vorliegenden TL eingear- beitet sind. Bei undatierten Verweisungen sowie den zitierten Richtlinien des Rates und Ver- ordnungen der EU bzw. der EG gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gülti- gen Ausgaben/Fassungen der zitierten Dokumente. Bei zitierten nationalen Normen werden gleichwertige europäische/internationale Normen anerkannt. Die absolute Gleichwertigkeit ist Voraussetzung für die Anerkennung.

AQAP-2131 NATO QUALITY ASSURANCE REQUIREMENTS FOR FINAL INSPECTION AND TEST (Deutsche Arbeitsübersetzung: NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung und Test)

A2-1032-0-0-19 Bewirtschaftung von Transport und Lagerhilfsmitteln

DEF STAN 68-10 Corrosion preventive, water displacing, NATO Code C-634

DIN 19302 Packstoffe - Papier für allgemeine Verpackungszwecke - Anforderungen, Prüfung

DIN 55405 Verpackung - Terminologie - Begriffe

DIN 55450 Packmittel - Beutel und Tüten aus Papier - Formen

DIN 55474 Packhilfsmittel – Trockenmittelbeutel – Anwendung, Berechnung der erforderlichen Anzahl Trockenmitteleinheiten

[Seite 3]

TL 8100-0100 Seite 3

DIN 55475 Packhilfsmittel – Klebestreifen aus Kraftpapier, unverstärkt oder verstärkt, wasser- oder wärmeaktivierbar, Anforderungen und Prüfung

DIN 55530 Folien für Verpackungszwecke - Folien und Rezyklate aus Polyethylen niederer Dichte (PE-LD) für den Einsatz als Sperrschichtmaterial

DIN 55531 Folien für Verpackungszwecke; Aluminium-Verbundfolien

DIN 95363 Elastomer-Federelemente, zylindrisch – Formen A bis F

DIN 95364 Elastomer-Federelemente, Anschlagpuffer – Formen A bis G

DIN 95365 Elastomer-Federelemente, Hut-Lager – Formen A bis K

DIN 95413 Drahtseil-Federelemente - Anschlussmaße, Größen

DIN 95415 Drahtseil-Federelemente - Technische Spezifikation

DIN EN 546-1 Aluminium und Aluminiumlegierungen – Folien - Teil 1: Technische Lieferbedingungen

DIN EN 13394 Verpackung - Spezifikation für nichtmetallische Umreifungsbänder;

DIN ISO 2859-1 Annahmestichprobenprüfung anhand der Anzahl fehlerhafter Einheiten o- der Fehler (Attributprüfung) - Teil 1: Nach der annehmbaren Qualitäts- grenzlage (AQL) geordnete Stichprobenpläne für die Prüfung einer Serie von Losen (ISO 2859-1:1999 + Cor. 1:2001 + Amd.1:2011);

ISPM Nr. 15 IPPC Standart. Phytosanitäre Vorschrift für den internationalen Handel mit Verpackungen aus Vollholz

MIL-B-81705 Barrier materials, flexible, electrostatic-free, heat sealable

MIL-PRF-6081 E Lube oil, Jet engine

MIL-PRF-6083 G Hydraulic fluid, petroleum base, for preservation and operation

MIL-PRF-6085 E Lubricating oil: Instrument, aircraft, low volatility

AECTP-230 Climatic conditions

STANAG 2895 Extreme klimatische Bedingungen und abgeleitete Bedingungen zur Verwendung bei der Definition von Konstruktions-/Prüfkriterien für NATO-Wehrmaterial

STANAG 4280 App 21 NATO-Verpackungsstufen und Verpackungsmethoden

STANAG 4340 NATO-Standardprüfungen der Packungen

STANAG 4434 AEPP 2 NATO-Verpackungsmaterial gegen Schaden durch elektrostatische Aufladung(ESD)

TL A-0032 Teil 2 Kennzeichnung; Kennzeichnen der Packungen – Verpackungsstufen A, B, C, H, T

TL 4440-0007 Trockenpatronen

TL 6685-0003 Packhilfsmittel; Feuchtigkeits-Anzeigekarten, Feuchtigkeitskontroll- fenster groß und klein

TL 6850-0008 Trockenmittel in Beuteln (Trockenmittelbeutel)

TL 6850-0014 Emulgierbares Korrosionsschutzmittel NATO-Kode C-630

TL 7510-0023 Klebebänder für allgemeine und spezielle Anwendungszwecke

TL 8030-0015 Korrosionsschutzmittel K1, K2, K19

TL 8100-0011 Verpackung von Kraftfahrzeug-Ersatzmotoren - Verpackungsstufen A und B

TL 8100-0058 Verpackung von Getrieben und Achsen für Kraftfahrzeuge und Anhänger

  • Verpackungsstufen A und B

[Seite 4]

TL 8100-0100 Seite 4

TL 8100-0103 Verpackung; Wiederverwendbare Verpackungen mit Polster-/Haltesystemen

TL 8105-0008 Packmittel, Siegelrandbeutel

TL 8105-0010 Packmittel, Flachbeutel aus Polyethylen

TL 8105-0020 Packmittel, Luftpolster Versandtaschen

TL 8115-0045 Packmittel Mehrwegschachteln aus Wellpappe mit Stirnseitenwänden aus Holz

TL 8115-0063 Packmittel Schachteln mit UN Zulassung – Gefahrgutverpackung -

TL 8115-0064 Transport- und Lagerbehälter, wiederverwendbar, aus Holz und Holzwerkstoffen

TL 8115-0065 Packmittel: Wiederverwendbare Transport und Lagerbehälter

TL 8135-0003 Packstoffe Verbundfolien

TL 8135-0006 Packstoffe Einseitig beschichtete und kaschierte Papiere

TL 8135-0011 Packstoffe, Folien aus Aluminium

TL 8135-0012 Packstoffe Papiere für allgemeine Verpackungszwecke

TL 8135-0013 Packhilfsmittel Polstermittel aus gummierten Fasern und/oder Haaren

TL 8135-0014 Einseitige Wellpappen

TL 8135-0016 Zellstoffwatte für Verpackungszwecke

TL 8135-0019 Packstoffe Polyethylen Folie niederer Dichte (PE-LD)

TL 8135-0035 Packstoffe Schaumstofffolien aus Polyethylen

TL 8135-0037 Packhilfsmittel Umreifungsbänder und Zubehör

TL 8135-0038 Packhilfsmittel Klebestreifen aus Kraftpapier

TL 8135-0039 Packhilfsmittel Noppenpolster aus PUR-Schaumstoff

TL 8135-0042 Packhilfsmittel Dehnfolien (Stretchfolie) aus Polyethylen niederer Dichte (PE-LD)

TL 9150-0035 Hydraulikflüssigkeit NATO-Kode: H-540 Bw-Kode HY 5025

TL 9150-0037 Schmieröl, mit Korrosionsschutz SAE 10W, SAE 30 SAE 50

TL 9150-0063 Schmieröl Verbrennungsmotor (SAE 15W-40) NATO-Kode: O-236 Bw-Kode OY 1145

TL 9150-0066 Schmierfett, seewasserbeständig NATO-Kode: G-460 Bw-Kode GY 3090

TL 9150-0075 Wälzlagerschmierfett NATO-Kode: G-421 Bw-Kode GY 3020

TL 9150-0080 Schmieröl, Verbrennungsmotor (SAE 5W-30) NATO-Kode: O-1178 Bw-Kode OY 1175

TL 9905-0040 Packhilfsmittel Schilder für Packungen

VG 95082-3 Statistische Verfahren der Qualitätssicherung - Teil 3: Attributprüfung; Anwendung von DIN ISO 2859-1

VG 95092 Elastomer-Federelemente; Puffer

VG 95560 Zweiloch-Plomben

VG 95621 Verschläge aus Holz, offen für Versorgungsgüter bis 1000 kg

  • Konstruktionsrichtlinien

Zentralrichtlinie Eingang, Ausgang, Kennzeichnung und Lagerung von Material A2-1032/0-0-2

[Seite 5]

TL 8100-0100 Seite 5

ZDv A-1525/1 Zentrale Dienstvorschrift „Das Prüf- und Zulassungswesen für Luft- fahrzeuge und Luftfahrtgerät, Teil 1“

ZDv A-1525/2 Zentrale Dienstvorschrift „Das Prüf- und Zulassungswesen für Luft- fahrzeuge und Luftfahrtgerät, Teil 2“

Bezugsquellen siehe: TL A-0101

Technische Lieferbedingungen (TL): Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Postfach 300 165 D-56057 Koblenz

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/technische-lieferbedingungen

Zusätzlich:

ISPM-15 http://pflanzengesundheit.jki.bund.de

DEFINITIONEN, ABKÜRZUNGEN, SYMBOLE:

Begriffe der Konservierung/Verpackung siehe DIN 55405 – „Verpackung Terminologie Begriffe“

1 ALLGEMEINES

Konservierung ist definiert als Schutz des unverpackten Artikels vor Beeinträchti- gungen durch Wetter- und Transporteinflüsse bei Lagerung und Versand.

Die Grundlagen für diese Technischen Lieferbedingungen (TL) sind in der STANAG 4280 - NATO-Verpackungsstufen und Verpackungsmethoden festgelegt.

Die Umsetzung der NATO-Vorschrift erfolgt in den TL 8100-0100. Ziel der Umsetzung ist vorbeugender Materialschutz für Bundeswehrmaterial.

1.1 Anwendungsbereich

Diese TL bilden die Arbeitsgrundlage für Konservierung und Verpackung (K/V) in bzw. für die Bundeswehr. Die TL enthalten die Verpackungsstufen (VerpSt) S, A, B und C (Siehe Tabelle 1)

− den Schutz vor Umweltbedingungen und mechanischen Beanspruchungen (VerpSt/Schutzgrade)

− die Forderungen für die Festlegung der Verpackungsmethoden für Versorgungsarti- kel (VersArt) der Bw

− die anzuwendenden Untermethoden zur Festlegung und Herstellung der Grundpackung

− die notwendigen Reinigungsmittel, Konservierungsmittel, Einwickler, Polster-, Pack- und Packhilfsmittel

1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen

1.2.1 Verpackungsstufen

Grundbedingung für die richtige Art und Weise der K/V-Maßnahmen ist die Festlegung der Verpackungsstufen durch den Materialverantwortlichen Einsatzreife (MatV ER) bzw. Projektleiter. Danach richtet sich der weitere Prozessablauf.

Die Festlegung der notwendigen Verpackungsstufe hat durch den MatV ER (bzw. Projekt- leiter) des Produktes/VersArt in den Stammdaten zu erfolgen. Bei fehlender Festlegung der Verpackungsstufe, ist diese beim MatV ER bzw. Projektleiter des Produktes/VersArt einzufordern. Ohne Festlegung können keine K/V Maßnahmen eingeleitet werden.

Die Verpackung muss den Transportbedingungen der jeweiligen Verkehrsträger (Kraftver- kehrsordnung, Eisenbahn-Verkehrsordnung, Luftfrachtverordnung, Seefrachtverordnung usw.) entsprechen.

[Seite 6]

TL 8100-0100 Seite 6

1.2.2 Verpackungsmethode

Zur Ausführung des Materialschutzes sind ausschließlich die in diesen TL im Anhang B aufgeführten Verpackungsmethoden anzuwenden.

1.2.2.1 Der zum Schutz der VersArt erforderliche Einsatz von Verpackungsmaterialien ist auf die unabdingbare Menge zu begrenzen. Überzogener Materialschutz durch K/V ist zu vermeiden, um die Umweltbelastungen durch die Herstellung und Entsorgung der gebrauchten K/V-Mittel so gering wie möglich zu halten.

1.2.2.2 Muss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen von den hier gestellten Forde- rungen abgewichen werden, so bedarf dieses der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MatV ER bzw. Projektleiters.

1.2.3 Umsetzung

Die Erstellung der K/V-Daten erfolgt beim WIWeB GF440 nach Vorlage eines ausge- füllten ”SASPF-Formblatt K/V”(siehe Anhang C).

Email: WIWeBSASPFKV@bundeswehr.org

1.2.4 Anlieferung

Palettierbares Material ist, soweit hinsichtlich der Rahmenbedingungen (Höhe, Breite, Länge, Gewicht) möglich, auf standardisierten und wiederverwendbaren Euro- paletten anzuliefern, sodass das Zug um Zug-Verfahren (Tauschverfahren) gemäß AR A2-1032-0-0-19 „Bewirtschaftung von Transport und Lagerhilfsmitteln“ realisiert werden kann.

1.3 Umweltverträglichkeit

Bei Herstellung und Betrieb sind die Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungs-vor- schriften sowie Technischen Regeln und Normen auf dem Gebiet des Umwelt- und Ge- fahr-stoffrechtes einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung gesetzli- cher Grenzwerte, sowie Herstellungs- und Verwendungsverbote. Die Verwendung von besonders Besorgnis erregenden Stoffen nach REACH ist zu vermeiden. Umweltverträg- lichkeit ist wie Technische Sicherheit ein Qualitätsmerkmal, wobei die Mindestfor- derungen in der Erfüllung der bestehenden Vorschriften / Gesetze besteht. Der Stand der Technik ist einzuhalten, der Stand der Wissenschaft ist anzustreben so- fern dies keine technische Änderung der Konstruktion erforderlich macht. Das Auf- zeigen von umweltfreundlicheren/umweltverträglicheren Alternativen sind, je nach Umfang ggf. in einem separaten Vertrag zu regeln. Die Erstellung eines Verwertungs-/Entsorgungskonzepts inklusive der Angabe der rechtskonformen Entsorgungswege und der Abfallschlüsselnummern nach (AVV Abfall- verzeichnis-Verordnung) ist anzubieten, wenn eine Rücknahme durch den Hersteller nicht vereinbart wurde. Vielfach wird an dieser Stelle auf die Beseitigungs- / Verwertungsverfahren nach Anlage 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verwie- sen. Der Hersteller ist bereit über die Rücknahme der Altteile/Altstoffe z. B. bei handelsüblichem Verpackungsmaterial/Batterien eine vertragliche Regelung zu tref- fen. Werden zu den bereits im Wehrmaterial enthaltenen Gefahrstoffen (Gefahrstoff- liste Entwicklungsstand) noch zusätzliche Gefahrstoffe verwendet, so sind diese anzugeben. Des Weiteren sind zur Herstellung soweit möglich, nachhaltig produ- zierte oder recycelte Rohstoffe zu verwenden.

2 TECHNISCHE FORDERUNGEN

Für Transport, Umschlag und Lagerung ist für die jeweilige Verpackungsstufe der angemessene Schutz für die auftretenden Umweltbedingungen und mechanischen Bean- spruchungen sicherzustellen. Grundlage dafür ist die STANAG 4280 (Tabelle 1).

[Seite 7]

TL 8100-0100 Seite 7

2.1 Verpackungsstufen

Tabelle 1:

Verpak- kungs- stufe Bw (NATO- VerpSt)LagerortLa- ger- dauer (Jahr e)Klimabe- dingun- gen nach AECTP- 230Stapel- höhe (m) (glei- cher, stapel- fähiger Packun- gen)Trans- portUm- schlag/ Handha- bungFallhö- henhorizon- tale Auf- prallge- schwin- digkeit (m/s) nach STANAG 4340Schwin- gungs- fre- quenz- bereich (Hz) nach STANAG 4340Teil- weises Eintau- chen in Wasser/ Schlamm (Tage)
S (1)im Freien1Entspre- chend der mi- litäri- schen Mission (wird im Vertrag festge- legt)max. 4,0offene Trans- portmit- tel; Straße, Gelände, Schiene, See, Luftviel- fach, nach je- der be- liebigen Methodesiehe Tabelle 42,55 bis 3506
A (2)im Freien3siehe Tabelle 2: A2, A3, B1, C0, C1, C2max. 4,0offene Trans- port- mittel; Straße, Gelände, Schiene, See, Luftviel- fach, nach je- der beliebi- gen Methodesiehe Tabelle 42,55 bis 3506
B (3)in fes- ten, belüfte- ten Gebäuden5siehe Tabelle 2: A2, A3, B1, C0, C1max. 4,0; bei Schach- teln max. 2,0geschlos sene Trans- portmit- tel; Straße, Gelände, Schiene, See, Luftviel- fach, vorzugs- weise mit Um- schlag- gerätsiehe Tabelle 42,55 bis 350-
C (4)in fes- ten, be- lüfteten Gebäuden1siehe Tabelle 2: A2, A3, B2, C1max. 4,0; bei Schach- teln max. 2,0geschlos- sene Trans- portmit- tel;- Straße Schiene, See, Luftminimal, nur mit Um- schlag- gerätsiehe Tabelle 42,55 bis 350-

Tabelle 2: Klimabedingungen

Alle für die Verpackungsstufen aufgeführten Klimabedingungen nach Tabelle 1 sind bei der Festlegung der Verpackung zu berücksichtigen.

Extremwert der Lagertemperatur% relative LuftfeuchteNATO-Gebiete
A1 Extrem heiß trocknen71 °C3 bis 8Südwesten der USA
A2 Heißtrocken63 °C14 bis 44Mittelmeer und Süden der USA
A3 Gemäßigt58 °C43 bis 78Nordamerika und Europa
B1 Feuchtwarm32 °C66 bis 88Süden der USA

[Seite 8]

TL 8100-0100 Seite 8

B2 Feuchtheiß63 °C74 bis 100Südostküste der USA
B3 Feuchtheiße Küstenwüste71 °C59 bis 88Entfällt
C0 Mäßig kalt-21 °CNahezu gesättigtVereinigtes Königreich und Südeuropa
C1 Mittelkalt-33 °CNahezu gesättigtMittlerer Teil der USA und Mitteleuropa
C2 Kalt-46 °CNahezu gesättigtMittlerer Teil der USA bis nördlicher Teil von Kanada
C3 Sehr kalt-51 °CNahezu gesättigtAlaska und Nordwest-Kanada

Tabelle 3: Transportbeanspruchungen Alle für die Verpackungsstufen aufgeführten Transportbeanspruchungen nach Tabelle 1 sind bei der Festlegung der Verpackung zu berücksichtigen.

VerpSt S A B CMechanische Belastungen
Befestigte und u Radfahrzeuge Geländengbeepffelsatsitgetret eS tSrtarßaeßne n
unbefestigte Straßen
Gelände
Kettenfahrzeugebefestigte, unbefestigte Straßen, Gelände
Eisenbahn-trans- portSeecontainer auf der Ladefläche befestigt
SeetransportSeecontainer, gestapelt auf Deck und unter Deck
LufttransportTurbo-Prop Flugzeug, Turbo-Jet Flugzeug, Hubschrauber

Tabelle 4 Fallhöhe (Abweichungen von AEPP-3):

Alle für die Verpackungsstufen aufgeführten Fallhöhen nach Tabelle 4 sind bei der Festlegung der Verpackung zu berücksichtigen.

Masse [kg]Längste Seite einer Kante [mm]Fallhöhe auf Kante [mm]
NATO Level (VerpSt) S, A (NATO 1 & 2) B (NATO 3)
70 bis 1151500 bis 1675915685
115 bis 1801675 bis 1830810610
180 bis 2701830 bis 2030710535
270 bis 4552030 bis 2400610460
455 bis 6802400 bis 2895510410
680 bis 9102895 bis 3660430355
910 bis 1360> 3660380305
> 1360305230

2.2 Materialschutz

2.2.1 Für die Wahl der richtigen Verpackungsmethode sind die im Anhang B aufgeführten Anwendungshinweise anzuwenden.

[Seite 9]

TL 8100-0100 Seite 9

2.2.2 Der VersArt (Packgut) ist zu reinigen, zu trocknen und entsprechend dem erforderli- chen Materialschutz zu konservieren, einzuwickeln, abzupolstern und zu verpacken. Hierfür sind ausschließlich die in der Bundeswehr zugelassenen Reinigungs-, Trocken- und Konservierungsmittel sowie Einwickler, Polster-, Pack- und Packhilfsmittel einzu- setzen. Zusätzliche Forderungen (z.B. spez. Konservierungsmittel, wiederverwend- bare Behältnisse usw.) sind bei der Festlegung des Materialschutzes durch K/V zu berücksichtigen.

2.2.3 Für die Konstruktion von Polster-/Haltesystemen sind die TL 8100-0103 zu beachten.

2.3 Grundpackung

2.3.1 Grundpackung = kleinste Packungseinheit, in der gleiche oder gemeinsam auszu- gebende verschiedene Packgüter (z.B. Satz) in jeweils festgelegter Anzahl und Menge verpackt sind. Die Anzahl der VersArt in der Grundpackung (bezogen auf die Basismengeneinheit in SASPF) ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Versorgungsartikel (VersArt) sind in Grundpackungen zu verpacken. 2.3.2 Grundpackungen dürfen nur VersArt mit gleicher Nato-Identnummer bzw. Materialnum- mer (MatNr.) enthalten.

2.3.3 VersArt, die aus mehreren Teilen bestehen, sind grundsätzlich in einer Grundpa- ckung zusammenzufassen. Sind aus verpackungstechnischen Gründen mehrere Grundpa- ckungen für einen VersArt erforderlich, sind die Packungen mit Packungsnummer nach TL A-0032 Teil 2 zu kennzeichnen.

2.3.4 Wird im Vertrag eine Verpackung in wiederverwendbare Behältnisse gefordert, ist deren Beistellung bzw. Beschaffung ebenfalls im Vertrag zu regeln.

2.3.5 Für das Verpacken in wiederverwendbare Behältnisse gelten zusätzlich die Forderun- gen im Anhang D.

2.4 Sammelpackung

2.4.1 Sammelpackung = ist eine Packung, die mehrere Grund-, Einzel-, Mehrweg- und/oder Sor- timentspackungen zu einer Packungseinheit zur einfacheren Handhabung und Verteilung zusammenfasst.

2.4.2 Für Sammelpackungen werden keine Packvorschriften erstellt.

2.5 Versandpackung

2.5.1 Versandverpackung, deren Ausführung von den Anforderungen im Bereich der Distribu- tion und der Transportbelastung, insbesondere Stapeln und Kommissionieren, be- stimmt wird und im Allgemeinen als äußere für das Packgut oder der Zusammenfassung einer Anzahl von Packungen dient.

2.5.2 Das Thema Versandpackung ist nicht Bestandteil in diesen TL, muss aber der Voll- ständigkeit halber erwähnt werden.

2.5.3 Für den Versand großer Stückzahlen verpackter Versorgungsartikel sollen zur Ver- meidung von Verpackungsabfällen grundsätzlich Transport- und Lagerhilfsmittel (z.B. Europaletten) verwendet werden.

2.5.4 Für Versandpackungen werden keine Packvorschriften erstellt.

2.6 Kennzeichnung der Packung

2.6.1 Kennzeichnung nach TL A-0032 Teil 2 bzw. der Zentralrichtlinie A2-1032/0-0-2.

2.6.2 ZK-Anhänger (Urkundlicher Nachweis)

Für nachweispflichtiges Material siehe ZDV A-1525-1 und A-1525-2 (Einzusehen bei der zuständigen Güteprüfstelle der Bw).

Auf keinen Fall sind die gestempelten ZK-Anhänger zu vernichten.

2.6.3 SASPF-Kennzeichnung

Innerhalb der Bundeswehr wird systembedingt zusätzlich ein SASPF-Aufkleber an-ge- bracht.

[Seite 10]

TL 8100-0100 Seite 10

2.6.4 Gefahrgut

Die Kennzeichnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

2.6.5 ISPM Nr. 15

Alle mit ISPM-Holz hergestellten Holzkisten müssen mit dem geforderten Registrie- rungsstempel gekennzeichnet werden.

3 QUALITÄTSSICHERUNG

3.1 Qualitätssicherungsbedingungen

Der Auftragnehmer hat die Leistung auf vertragsgemäße Beschaffenheit der Verpackung, unter Beachtung der Packvorschrift zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren.

3.2 Amtliche Qualitätssicherung/Güteprüfung

Entfällt, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.

[Seite 11]

TL 8100-0100 Seite 11

Anhang A

Grundsätzliche Forderungen an den Materialschutz durch K/V für VersArt

A.1 Reinigen und Trocknen – Anhang E2

Vor dem Arbeitsgang Konservierung/Verpackung müssen die VersArt frei von Verunrei- nigungen, Korrosion, Oxidationsprodukten und anderen Fremdstoffen sein. Nach der Reinigung erfolgt die Trocknung der VersArt nach Vorgaben.

A.2 Konservieren – Anhang E3

Der VersArt ist entsprechend seiner Eigenschaften gegen Korrosion, Oxidation, Feuchtigkeit, Pilzbefall, Insektenfraß und anderes mit einem geeigneten Konservie- rungsmittel zu schützen. Zugelassene Konservierungsmittel sind im Anhang E3 aufge- listet.

A.3 Größe der Verpackung

Die verwendeten Packstoffe und Packmittel müssen zu Stoßempfindlichkeit, Größe, Gewicht und Form des zu schützenden VersArt in einem angemessenen Verhältnis ste- hen (Modulmaße).

A.4 Versorgungsartikel mit Aufbewahrungs-, Handhabungsbehältern usw.

Gehört zum Versorgungsartikel ein z.B. Aufbewahrungs-, Handhabungsbehälter o.ä. kann dieser gleichzeitig Grundpackmittel sein.

A.5 ESD-Schutz

Für elektrostatisch gefährdete VersArt (EGV), englisch: electrostatic sensitive device (ESD), ist entsprechend ihrer Empfindlichkeit ein EGV (ESD)- Verpackungsschutz vorzusehen und die Verpackung entsprechend zu kennzeichnen. In- formationen zu ESDS sind in der STANAG 4434 (AEPP-2) nachzulesen.

A.6 Einwickeln – Anhang E4

Bei VersArt mit konservierten Oberflächen ist bei Bedarf fettdichtes Sperrschicht- material, bei VersArt mit korrosionsempfindlichen nicht konservierten Oberflächen chemisch neutraler Packstoff zu verwenden. Zugelassene Einwickler sind im Anhang E4 aufgelistet.

A.7 Polstern - Anhang E5

Polstern von Ecken und Kanten

Scharfe Kanten und vorstehende Ecken des VersArt sind in geeigneter Weise durch Einwickler oder Polstermittel so abzudecken, dass die Umhüllung oder das Behältnis nicht beschädigt werden.

Polstern gegen Stoß

Polstermittel sind zu verwenden, wenn der VersArt gegen Beschädigung durch mecha- nische Beanspruchungen geschützt werden muss. Zugelassene Polstermittel sind im Anhang E5 aufgelistet.

A.8 Sichern durch Ausfüllen, Abstützen, Verstreben, Verankern

VersArt, die ein Behältnis nicht vollständig ausfüllen, sind - je nach Empfindlichkeit

  • durch geeignete starre oder elastische Polstermittel oder durch Abstützen, Verstreben und/oder Verankern gegen ein Bewegen innerhalb des Behältnisses zu sichern.

Bei VersArt, die in eine wasserdichte bzw. wasserdampfdichte Hülle verpackt wer- den, sind die Hüllendurchlässe für die Verankerungen/Verstrebungen mit dauerelas- tischen Dichtmitteln (für Temperaturbereich -46 °C bis +63 °C) wasserdicht bzw. wasserdampfdicht dauerhaft abzudichten.

A.9 Tragegriffe, Kufen

Ist in den jeweiligen TL festgelegt.

[Seite 12]

TL 8100-0100 Seite 12

A.10 Trockenmittelanwendung

Bei Verpackungen nach Verpackungsmethode-6 (Anhang B) sind Trockenmittel in Beu- teln oder Trockenmittelpatronen und Feuchtigkeitsanzeiger einzubringen. Die Pa- ckungen sind mit Trockenmittelschildern nach TL 9905-0040 zu kennzeichnen.

A.11 Feuchtigkeitsindikatoren

Es sind Feuchtigkeitsindikatoren nach TL 6685-0003 zu verwenden. Der Abstand zwi- schen Feuchtigkeitsindikator und Trockenmittelbeutel sollte möglichst groß sein.

Bei Verpackungen in Kisten müssen die Feuchtigkeitsindikatoren von außen kontrol- lierbar sein. Die Feuchtigkeitsindikatoren müssen bei Lagerung im Freien (VerpSt S und A) und in Gebäuden (VerpSt B und C) regelmäßig (mindestens alle sechs Monate und soweit von außen sichtbar) auf Farbumschlag (blau → rosa) überprüft werden. Sollten die Feuchtigkeitsindikatoren eine rosa Färbung haben, muss das einge- brachte Trockenmittel ausgetauscht werden.

A.12 Trockenmittel in Beutel

Die Trockenmittelbeutel gemäß TL 6850-0008 sind innerhalb der Packungen möglichst gleichmäßig zu verteilen und so zu befestigen oder aufzuhängen, dass sowohl eine Beschädigung von Beutel, Artikel oder Verpackung als auch eine Berührung von Beu- tel und metallischer Artikeloberfläche bei Transport, Umschlag und Lagerung ver- mieden wird. Ist eine Berührung nicht auszuschließen, ist Polyethylen Folie nach TL 8135-0019 zwischenzulegen.

A.13 Trockenmittel in Patronen

Die Trockenmittel in Patronen gemäß TL 4440-0007 sind nach den jeweiligen techn. Dienstvorschriften zu verwenden.

A.14 Berechnung der erforderlichen Anzahl Trockenmitteleinheiten

Die Mindestanzahl der einer Packung beizupackenden Trockenmitteleinheiten ist nach DIN 55474 zu berechnen.

A.15 Feuchtigkeitsgehalt

Bei wasserdichter und wasserdampfdichter Verpackung darf der Feuchtigkeitsgehalt (Gewichtsprozente) der verwendeten Halterung/Polster die folgenden Werte nicht überschreiten:

  • 18 % für Holz

  • 10 % für Papier/Pappe, Polyurethan-Schaumstoff, organische Polstermittel

  • 2 % für Polyethylen-Schaumstoff.

Die relative Luftfeuchte in der Packung darf den Wert 30 % nicht überschreiten.

A.16 Luftmenge in der Verpackung

Das innerhalb einer wasser- bzw. wasserdampfdichten flexiblen Packung eingeschlos- sene Luftvolumen ist möglichst gering zu halten (z.B. durch enganliegende Packmit- tel/Packhilfsmittel an die VersArt).

A.17 Behandlung von knickempfindlichen VersArt

Die VersArt dürfen nicht verformt, geknickt, gebogen oder gefaltet werden. Sie sind erforderlichenfalls durch geeignete Mittel zu versteifen.

[Seite 13]

TL 8100-0100 Seite 13

Anhang B

VERPACKUNGSMETHODEN und Skizzen Grundlage für die Verpackungsmethoden ist die STANAG 4280.

MethodeKode UntermethodeAnwendungshinweis
1 Nur mechanischer Schutz, kein klimatischer Schutz01VersArt nach geeigneter Methode 12 bis 18 verpacktFür VersArt, die nur gegen mech. Beanspruchungen ge- schützt werden müssen und keines Korrosionsschutzes bedürfen
12in wiederverwendbares Behältnis
13auf Palette befestigt
14umreift, gebündelt oder ver- schnürt
15eingewickelt
161. in Hülle/Beutel
17in Schachtel
18in Kiste/Verschlag
2 Schutz durch Konser- vierungsmittel und me- chanischer Schutz02VersArt nach geeigneter Methode 22 bis 26 verpacktFür VersArt aus Metall, die durch Korrosionsschutz Mittelüberzüge gegen Korrosion geschützt werden können, und von denen der Überzug vor Ingebrauch- nahme nicht entfernt werden muss
23konserviert auf Palette befes- tigt
24konserviert, umreift, gebündelt oder verschnürt
26konserviert, in Beutel 1.
3 Schutz durch wasser- dichten oder wasser- und fettdichten Ein- schluss und mechani- scher Schutz03VersArt nach geeigneter Method1e. 31 bis 39 verpacktFür VersArt aus Metall, die durch leicht entfernbare Korrosionsschutzmittelüber- züge in Verbindung mit was- serdichten Umhüllungen oder Behältnissen gegen Korro- sion geschützt werden kön- nen
31in wiederverwendbares Behältnis
34in Hülle/Beutel
35in Hülle/Beutel und Schachtel
39in Hülle/Beutel und Kiste/Verschlag
4 Schutz durch ab- ziehbaren Überzug und mechanischer Schutz41in abziehbaren Überzug und wv. 1. BehältnisFür VersArt aus Metall mit empfindlichen Oberflächen, die gegen Korrosion durch abziehbare Überzüge ge- schützt werden können
5 Schutz durch wasser- dampfdichten Ein- schluss und mechani- scher Schutz05VersArt nach geeigneter Methode 51 bis 59 verpacktFür VersArt aus Metall mit korrosionsempfindlichen Oberflächen
51in wiederverwendbares Behältnis
54in Hülle/Beutel 1.
55in Hülle/Beutel und Schachtel
59in Hülle/Beutel und Kiste/Verschlag
6 Schutz durch wasser- dampfdichten Ein- schluss mit Trockenmitteln und mechanischer Schutz06VersArt nach geeigneter Methode 61 bis 69 verpackt 1.Für VersArt aus Metall mit korrosionsempfindlichen Oberflächen, die nicht durch Korrosions- schutzmittelüberzüge ge- schützt werden können
612. in wiederverwendbares Behältnis
64in Hülle/Beutel
65in Hülle/Beutel und Schachtel
69in Hülle/Beutel und Kiste/Verschlag

[Seite 14]

TL 8100-0100 Seite 14

Skizzen zu den jeweiligen Verpackungsmethoden:

Methode 1: Nur mechanischer Schutz, kein klimatischer Schutz

Untermethode 12 Untermethode 13 Wiederverwendbares- oder Mehrweg-Behältnis Palette

VersArt gereinigt, getrocknet, in Pols- Behältnis verschlossen und gekenn- ter/Halterung gelegt, wenn erforder- zeichnet lich VersArt auf Palette befestigt und gekennzeichnet

Untermethode 14 Untermethode 15 Umreifung Einwickler

VersArt gereinigt und getrocknet, eingewickelt, Einwickler gesichert und ge- wenn erforderlich kennzeichnet VersArt umreift, gebündelt oder Verschnürt und gekennzeichnet

Untermethode 16 Untermethode 17 Hülle/Beutel Schachtel

VersArt gereinigt, getrocknet und ge- in Hülle/Beutel verschlossen VersArt gereinigt, getrock- in Schachtel Schachtel verschlossen polstert, wenn erforderlich und gekennzeichnet net, und gepolstert, wenn und gekennzeichnet erforderlich

Untermethode 18 Kiste/Verschlag

VersArt gereinigt, getrock- in Kiste Kiste verschlossen und net, und gepolstert, wenn gekennzeichnet erforderlich

[Seite 15]

TL 8100-0100 Seite 15

Methode 2: Schutz durch Konservierungsmittel und mechanischer Schutz

Untermethode 22 Untermethode 23 Konservierung, Wiederverwendbares- oder Mehr- Konservierung, Palette weg-Behältnis

VersArt gereinigt und getrocknet, auf Palette befestigt und gekennzeichnet VersArt gereinigt und ge- eingewickelt und in Polste- in Behältnis verschlossen wenn erforderlich; konserviert trocknet, wenn erforder- rung/Halterung gelegt, wenn und gekennzeichnet lich; konserviert erforderlich

Untermethode 24 Untermethode 26 Konservierung, Umreifung Konservierung, Hülle/Beutel

VersArt gereinigt und ge- eingewickelt und ge- in Hülle/Beutel verschlos- VersArt gereinigt und getrocknet, wenn erforderlich; konserviert und umreift, gebündelt trocknet, wenn polstert, wenn erfor- sen und gekennzeichnet oder verschnürt und gekennzeichnet erforderlich; konserviert derlich

Methode 3: Schutz durch wasserdichten oder wasser- und fettdichten Einschluss und mechani- scher Schutz

Untermethode 31 Untermethode 34 Wasser- oder fett- und wasserdichtes Wasser- oder fett- und wasserdichte Hülle wiederverwendbares Behältnis

VersArt gereinigt, getrock- gepolstert, in wasser- oder fett- und net, konserviert, eingewickelt, wenn erforderlich wasserdichte Hülle ge- VersArt gereinigt, getrock- in Polsterung/Halterung ge- in Behältnis verschlossen wenn erforderlich schweißt oder gesiegelt und net, konserviert, eingewickelt, legt, wenn erforderlich und gekennzeichnet gekennzeichnet wenn erforderlich

Untermethode 35 Untermethode 39 Wasser- oder fett- und wasserdichte Hülle, Schachtel Wasser- oder fett- und wasserdichte Hülle, Kiste/Verschlag

VersArt gereinigt, getrock- in wasser- oder fett- und gepolstert, wenn erforder- VersArt gereinigt, getrock- in wasser- oder fett- und gepolstert, wenn erforder- net, konserviert, eingewi- wasserdichte Hülle ge- lich; in Schachtel verschlos- net, konserviert, eingewi- wasserdichte Hülle ge- lich; in Kiste/Verschlag ver- ckelt, wenn erforderlich; schweißt oder gesiegelt sen und gekennzeichnet ckelt, wenn erforderlich; schweißt oder gesiegelt schlossen und gekennzeich- net

Methode 4: Schutz durch abziehbaren Überzug und mechanischer Schutz

Untermethode 41 Überzug, Wiederverwendbares- oder Mehrweg-Behältnis

VersArt gereinigt und ge- in Polsterung/ Halterung ge- in Behältnis ver- trocknet, wenn erforderlich; legt, wenn erforderlich schlossen und ge- mit abziehbaren Überzug kennzeichnet versehen

[Seite 16]

TL 8100-0100 Seite 16

Methode 5: Schutz durch wasser-dampfdichten Einschluss und mechanischer Schutz

Untermethode 51 Untermethode 54 Wasserdampfdichtes wiederverwendbares Behältnis Wasserdampfdichte Hülle

VersArt gereinigt, getrock- in Polsterung/ Halterung ge- in Behältnis ver- VersArt gereinigt, getrock- gepolstert, in wasserdampfdichte net, konserviert, eingewickelt, legt, wenn erforderlich schlossen und ge- net, konserviert, eingewickelt, wenn erforderlich Hülle gesiegelt und wenn erforderlich kennzeichnet wenn erforderlich gekennzeichnet

Untermethode 55 Untermethode 59 Wasserdampfdichte Hülle, Schachtel Wasserdampfdichte Hülle, Kiste/Verschlag

VersArt gereinigt, getrock- in wasserdampfdichte Hülle gepolstert, wenn erforder- VersArt gereinigt, getrock- in wasserdampfdichte Hülle Hülle gepolstert, wenn erfor- net, konserviert, eingewi- gesiegelt lich; in Kiste/Verschlag ver- net, konserviert, eingewi- gesiegelt derlich; in Schachtel ver- ckelt, wenn erforderlich; schlossen und gekennzeich- ckelt, wenn erforderlich; schlossen und gekennzeich- net net

Methode 6: Schutz durch wasser-dampfdichten Einschluss mit Trockenmitteln und mechanischer Schutz

Untermethode 61 Untermethode 64 Wasserdampfdichtes wiederverwendbares Behältnis Wasserdampfdichte Hülle

VersArt gereinigt, getrock- gepolstert, mit Trockenmittel in VersArt gereinigt, getrock- in Polsterung/ Halterung in Behältnis mit Tro- net, konserviert, eingewickelt, wenn erforderlich wasserdampfdichte net, konserviert, eingewickelt, gelegt, wenn erforderlich ckenmittel verschlos- wenn erforderlich Hüllegesiegelt und ge- wenn erforderlich sen und gekennzeich- kennzeichnet net

Untermethode 65 Untermethode 69 Wasserdampfdichte Hülle, Schachtel Wasserdampfdichte Hülle, Kiste/Verschlag

VersArt gereinigt, getrock- mit Trockenmittel in gepolstert, wenn erforder- VersArt gereinigt, getrock- mit Trockenmittel in wasser- Hülle gepolstert, wenn erfor- net, konserviert, eingewi- wasserdampfdichte Hülle ge- lich; in Kiste/Verschlag ver- net, konserviert, eingewi- dampfdichte Hülle gesiegelt derlich; in Schachtel ver- ckelt, wenn erforderlich; siegelt schlossen und gekennzeich- ckelt, wenn erforderlich; schlossen und gekennzeich- net net

[Seite 17]

TL 8100-0100 Seite 17

Anhang C

Das sind zwingende Angaben, ohne diese kann keine Packvorschrift erstellt werden.

Anmerkung:

Das vollständig ausgefüllte K/V-Packdatenblatt ist zur Eintragung und Erstellung einer Pack- vorschrift in SASPF an das WIWeB GF440 zu senden. Mail: wiwebsaspfkv@bundeswehr.org

[Seite 18]

TL 8100-0100 Seite 18

Eingabe der Festlegungen für K/V-Daten (Packvorschrift)in der SASPF-Datenbank (Beispiel)

Die Kodierungen sind im Anhang E aufgeführt und beschrieben.

[Seite 19]

TL 8100-0100 Seite 19

[Seite 20]

TL 8100-0100 Seite 20

Anhang D

Zusatz-Forderungen für das Verpacken von Versorgungsartikeln in wiederverwendbare (wv) Behältnisse (Transport- und Lagerbehälter)

D 1 ALLGEMEINES

D 1.1 Anwendungsbereich

D 1.1.1 Dieser Anhang enthält Zusatz-Forderungen für das Verpacken von VersArt in wieder- verwendbare (wv) Behältnisse.

D 2 TECHNISCHE FORDERUNGEN

D 2.1 Allgemeine Verpackungsforderungen

D 2.1.1 Anzahl VersArt/Bezugseinheiten in der Packung

Jedes Behältnis darf grundsätzlich nur einen VersArt, ein zusammengehöriges Paar bzw. nur einen Satz enthalten.

D 2.1.2 Polsterung/Halterung

D 2.1.2.1 Die Polsterung/Halterung hat den VersArt gegen mechanische Beanspruchungen während Transport, Umschlag und Lagerung zu schützen. Sie muss so ausgelegt sein, dass die max. zul. mechanischen Belastungen des VersArt nicht überschritten werden, z.B. max. Beschleunigung [G] und deren Einwirkzeit [ms].

D 2.1.2.2 Empfindliche VersArt sind nur in Behältnisse zu verpacken, die mit den für diese VersArt konzipierten Polsterungen/Halterungen versehen sind.

Die Polsterung/Halterung muss so ausgeführt sein, dass sich der VersArt ohne Be- schädigungen der Polsterung/Halterung einbringen und entnehmen lässt, und dass sie für die Verpackung von VersArt gleicher Bauart über einen längeren Zeitraum wie- derverwendet werden kann.

D 2.1.2.3 Für die Entwicklung von Polster/Haltersystemen gelten die TL 8100-0103.

D 2.1.4 Zustand der Behältnisse

D 2.1.4.1 Wiederverwendbare Behälter müssen innen trocken und an vorhandenen Dichtflächen frei von Fertigungsrückständen, Verunreinigungen, Schmutz usw. sein. Vor einer er- neuten Verwendung sind sie auf Beschädigungen zu prüfen und gegebenenfalls instand zu setzen. Ungültige Kennzeichnungsetiketten sind zu entfernen bzw. vollständig abzudecken.

D 2.1.5 Verschlusssicherung

Die Behältnisse sind, wenn gefordert, nach dem Verschließen durch geeignete Maß- nahmen (z.B. Plombieren, Versiegeln, Verkleben) so zu sichern, dass jedes Öffnen erkennbar ist.

D 2.2 Spezielle Verpackungsanwendungen

D 2.2.1 Kleine Behälter nach TL 8115-0065

Kleine wasserdampfdichte Behälter

D 2.2.1.1 Polstermittel

Es sind grundsätzlich Polstermitteleinsätze nach TL 8135-0039 zu verwenden.

D 2.2.1.2 Wasserdampfdichtes Verschließen

Nach dem Einlegen des VersArt ist der Transport und Lagerbehälter ausschließlich mit dem wasserdampfdichten Klebeband, VersNr. 7510-12-305-4647 rundum mit einer Überlap- pung von mindestens 40 mm zu umkleben. Das Klebeband ist falten- und blasenfrei auf- zubringen und anzudrücken.

Anstatt Umreifungsband kann mit gewebeverstärktem transparentem Klebeband umklebt werden. Die Umreifung darf die Kennzeichnung oder Teile davon nicht verdecken.

[Seite 21]

TL 8100-0100 Seite 21

D 2.2.2. Mittelgroße und Aluminium Behälter nach TL 8115-0065

D 2.2.2.1 Innenausstattung

Für jeden VersArt sind spezielle Polsterungen und/oder Halterungen zu entwickeln.

D 2.2.2.2 Verschließen

Es ist darauf zu achten, dass der Deckel - entsprechend der Markierung an Deckel und Behälterunterteil - richtig aufgesetzt wird.

D 2.2.2.3 Öffnen

Bei Behältern mit Druckausgleichsventil ist vor dem Öffnen durch Drücken des Bedi- enknopfes Druckentlastung herbeizuführen.

D 2.2.3 Kisten aus Holz nach TL 8115-0064

Innenausstattung: Grundsätzlich sind vom MatV ER/Projektleiter für jeden VersArt spezielle Polste- rungen und/oder Halterungen zu entwickeln; ggf. ist der VersArt am Kistenboden zu verankern.

D 2.2.4 Mehrwegschachteln aus Pappe mit Polsterung nach TL 8115-0065

D 2.2.4.1 Polstermittel

Die Schachteln werden grundsätzlich mit Polsterung nach TL 8135-0039 geliefert.

D 2.2.4.2 Verschließen

Deckel- und Bodenteil sind vollständig ineinander zu schieben und nach außen zu verkleben.

[Seite 22]

TL 8100-0100 Seite 22

Anhang E

Kodierungen für K/V notwendigen Versorgungsartikel(Verpackungsmaterialien)

E 1: Kodierung für Verpackungsstufen

KodeVerpackungsstufenAnwendungsbereich
SLagerung im Freien unter teilweise extremen Bedingungen, Lagerdauer 1 JahrAngemessener Schutz durch eine Konservierung und Verpackung ge- genüber extremen Bedingungen der Lagerung sowie vielfachen Trans- port und Umschlag
ALagerung im Freien, Lagerdauer 3 JahreAngemessener Schutz durch eine Konservierung und Verpackung ge- genüber ungünstigen Bedingungen der Lagerung sowie vielfachen Transport und Umschlag
BLagerung in geschlossenen Räumen, La- gerdauer 5 JahreAngemessener Schutz durch eine Konservierung und Verpackung ge- genüber Bedingungen der Lage- rung, die weniger ungünstig sind als bei der Verpackungsstufe „A“, sowie vielfachen Transport
CLagerung in geschlossenen Räumen, La- gerdauer 1 JahrAngemessener Schutz durch eine Konservierung und Verpackung ge- genüber bekannt günstigen Bedin- gungen der Lagerung sowie viel- fachen Transport und Umschlag
HHandelsübliche Verpackung, keine La- gerung, unmittelbare InbetriebnahmeSchutz durch Packmittel und Ver- packungsmethoden, die sich nach allgenmeiner Auffassung im Han- delsverkehr bewährt und durchge- setzt haben und vernünftigen, wirtschaftlichen und technischen Praktiken entsprechen
TTransportverpackung, keine Lagerung, unmittelbare Verpackung in einer K/V- Anlage der BundeswehrSchutz gegen die Beanspruchung aus dem unmittelbaren Transport vom Hersteller bis zum Empfän- gerdepot, d.h. unbeschädigte An- lieferung

E 2: Kodierung für Reinigungs- und Trocknungsmethoden

KodeReinigungs- und TrocknungsmethodenAnwendungsbereich
RM1Der VersArt muss sauber sein.Falls erforderlich, ist der VersArt vor der Konservierung und/oder Verpackung zu reinigen und zu trocknen. Sie dürfen den VersArt weder beschädigen noch seine Funktion beeinträchtigen
RM2Reinigen durch Lösungsmittel auf Mi- neralölbasis im TauchverfahrenEntfernung von Fetten, Ölen, Korrosionsschutzmitteln auf Fett-, Öl- oder Wachsbasis an Oberflächen und Funktionsteilen
RM3Reinigen Reinigungsmittel im wässri- gen TauchverfahrenReinigung von unlackierten me- tallischen und nichtmetalli- schen Oberflächen sowie Waffen und elektronischen Komponenten

[Seite 23]

TL 8100-0100 Seite 23

RM4DampfstrahlreinigenReinigung, Entfettung und Ent- konservierung von größeren Pro- dukten und Großgerät, die vor- wiegend aus Metall bestehen
RM5Reinigen mit StrahlmittelnEntfernung von Zunder, Rost, Anstrichstoffen, ausgehärteten, festhaftenden Korrosionsschutz- mitteln auf einfach gebauten Produkten mit unempfindlichen Oberflächen
RM6Entrosten mit mechanisch wirkenden MittelnZum Entfernen von Rost, Zunder und anderen Korrosionsprodukten auf unempfindlichen Produkten durch Bürsten oder Schleifen
TM1Trocknen mit reiner, trockener Druck- luftTrocknung von einfach bebauten Produkten
TM2Abwischen mit LappenTrocknung von Produkten aller Art
TM3Trocknen durch Abfließen lassen und Verdunsten der ReinigungsflüssigkeitTrocknung für Produkte welche mit einem Lösungsmittel gerei- nigt wurden
TM4Trocknen mit WarmluftTrocknen von Produkten aller Art

E 3: Kodierung für Konservierungsmittel

KodeKonservierungsmittelNATO-CODE, Spezifikation
00Ein Konservierungsmittel ist nicht er- forderlich
V2TalkumTL 6810-0081
V3Mottenschutzmittelohne
V4Fungizidohne
V5Insektizidohne
V6Fungizid und Insektizidohne
V7Firmenüblicher Öl-, Fettüberzugohne
V8Firmenübliches Betriebsschmiermittelohne
W1W1 Schmieröl, Verbrennungsmotor, (K10), SAE 30W und Schmierfett K11TL 9150-0037/TL 9150-0075
W2Schmieröl, Verbrennungsmotor, (K10), SAE 30W oder SAE 50 und Korrosionsschutzmittel, (K19)TL 9150-0037 und TL 8030-0015 Typ IV
W3Korrosionsschutzmittel (K2) und (K19)TL 8030-0015 und TL 8030-0015
X0Hydraulikflüssigkeiten TL 9150-0035H-540 TL 9150-0035
Y0Schmieröl, Mineral-, TurbotriebwerkO-133 MIL-PRF-6081 E Amd 1

[Seite 24]

TL 8100-0100 Seite 24

Y1Schmieröl, Instrument (K17)O-147 MIL-PRF-6085 E
Y2Schmieröl, Verbrennungsmotor SAE 15W-40O-236 TL 9150-0063
Y3Schmieröl, Waffen (K9)S-761 TL 9150-0078
Y4Schmierfett, Wälzlager (K11)G-421 TL 9150-0075
Y5Schmierfett, seewasserbeständigG-460 TL 9150-0066
Z1Korrosionsschutzmittel, emulgierbares Öl (K4)C-630 TL 6850-0014
Z2Korrosionsschutzmittel (K1)C-632 TL 8030-0015
Z3Korrosionsschutzmittel (K5)C-634 DEF STAN 68-10
Z8Hydraulikflüssigkeit, Erdölbasis (K15)C-635 MIL-PRF-6083 G

E 4: Kodierung für Einwickler

KodeEinwicklerSpezifikation
A0SeidenpapierTL 8135-0012-2A
A1Seidenpapier ohne korrosionsbegünstigende AnteileTL 8135-0012-2B
A2Seidenpapier mit definierter KratzfreiheitTL 8135-0012-1
A3PackpapierTL 8135-0012-4A
B0Packpapier ohne korrosionsbegünstigende AnteileTL 8135-0012-4B
B1Packpapier, gekrepptTL 8135-0012-8
B2Packpapier, fettdichthandelsüblich
E0Kaschiertes PapierTL 8135-0001
E1Einseitig mit PE beschichtetes Papier (gekreppt)TL 8135-0006
J0Polyethylen-Folie, transparentTL 8135-0019-A
J1Polyethylen-Folie, schwarz bzw. weiß (undurchsichtig)TL 8135-0019-B/C
J2Aluminium-FolieTL 8135-0011
J3Aluminium-VerbundfolieTL 8135-0003
J4Dehnfolie, transparentTL 8135-0042
J5selbstklebende Schutzfoliehandelsüblich
J6Dehnfolie, schwarz-
K2wasserdichte, elektrostatisch schützende, elektrosta- tisch abschirmende FolieMIL-B-81705 C Typ III
N0Gewebeklebeband (z.B. zum Schutz außenliegender Ge- windeteile)TL 7510-0023
Q1Luftpolsterfolie, antistatischTL 8135-0034
Q2LuftpolsterfolieTL 8135-0034
Q3Schaumfolie aus PolyethylenTL 8135-0035
R0einseitige Wellpappe (Rollenwellpappe)TL 8135-0014

[Seite 25]

TL 8100-0100 Seite 25

E 5: Kodierung für Polster-, Füll-, Dämpfungsmittel

KodePolster-, Füll-, DämpfungsmittelSpezifikation
PAPolystyrol-Schaumstoffohne
PFElektrisch volumenleitfähiger Schaumstoff, ohne kor- rosionsbegünstigende Anteile; Durchgangswiderstand >104 Ω cmohne
QANoppenpolster aus Polyurethan-SchaumstoffTL 8135-0039
QDPolsterecken aus geeignetem Materialohne
QEDer VersArt ist mittels Leisten und/oder Formteilen aus Holz oder Metall abzustützen und zu verstreben und/oder mit Stahlband zu umreifen bzw. am Boden zu verankern. Räder und Gummireifen sind so abzustützen, dass Bodenfreiheit bezüglich des Packungsbodens be- steht.ohne
QFVersArt spez. Polster für TULBEHfirmengebunden
QGVersArt spez. Polster für Schachtelfirmengebunden
RAGeeignete Pappe, als Polster für alle Flächen des VersArt verwendetohne
RBGeeignete Pappe, als Versteifungsstück auf einer Seite des VersArt verwendetohne
RCGeeignete Pappe, als Versteifungsstück auf beiden Seiten des VersArt verwendetohne
RDGeeignete Pappe, als Zwischenlagen, Zellen, Formstü- cke oder Hüllenohne
REGeeignete Pappe, als Versteifungsstück auf beiden Seiten des Artikels verwendet und mit Klebeband zur Fixierung des VersArt umklebtohne
SAZellstoffwatteTL 8135-0016
SBLuftpolsterfolie, antistatischTL 8135-0034
SCLuftpolsterfolie (klein)TL 8135-0034
SDSchaumfolie aus PolyethylenTL 8135-0035
SEEinseitige Wellpappe (Rollenwellpappe)TL 8135-0014
SFPolyurethan-Schaumstoff (nur bis 10 mm!)TL 8135-0029
SG2-Komponenten Polyurethanschaumfirmengebunden
VD„Pad-Pak“ PapierpolsterTL 8135-0012
WAElastomer-Federelemente, PufferVG 95092
WBElastomer-Federelemente, zylindrisch, Formen A bis FDIN 95363
WCElastomer-Federelemente, AnschlagpufferDIN 95364
WDElastomer-Federelemente, Hut-Lage, Formen A bis KDIN 95365
WEDämpfungselementeohne
WJDrahtseil-Federelemente Maße, Größe, Techn. SpezifikationDIN 95413 DIN 95415

[Seite 26]

TL 8100-0100 Seite 26

E 6: Kodierung für Packmittel

KodePackmittelSpezifikation
1AUmreifungsband aus StahlTL 8135-0037
1BUmreifungsband aus KunststoffTL 8135-0037
1CDraht, Klebeband o.ä. (zum Bündeln, Verschnüren o.ä.)ohne
1DDehnfolie, u.a. PalettenwickelmaschinenTL 8135-0042
2APapier für Verpackungszweckegegen Auswi- ckeln gesi- chertTL 8135-0012
2BEinseitige Wellpappe (Rollenwellpappe)TL 8135-0014
2CUmhüllung aus Pappe-Zuschnitten (mit Klebestreifen/-band verschlossen)ohne
3AZugbeutel aus StoffTL 8105-0006
3BGepolsterter Beutel (Papier)TL 8105-0020
3CBeutel aus Papier (Papier ohne korrosionsbegünstigende An- teile nach DIN 19302-4B)DIN 55450
3DBeutel aus Papier (Papier, gekreppt, nach DIN 19302-8)DIN 55450
3EInneneinrichtung aus einseitig beschichtetem PapierTL 8100-0004-2
3FInneneinrichtung aus kaschiertem PapierTL 8100-0004-1
3GSiegelrandbeutel, fett- und wasserdichtTL 8105-0008-1
3HEinseitig mit PE beschichtetes Papier, fett- und wasser- dichtTL 8135-0006
3JFlachbeutel aus Polyethylen, transparent, wasserdichtTL 8105-0010-A
3IFlachbeutel aus PE-Luftpolsterfolieohne
3KPolyethylen Folie, transparent, wasserdichtTL 8135-0019-A
3LFlachbeutel aus Polyethylen, schwarz bzw. weiß (undurch- sichtig), wasserdichtTL 8105-0010-B oder –C
3MPolyethylen Folie, schwarz bzw. weiß (undurchsichtig), wasserdichtTL 8135-0019- B/C
3NInneneinrichtung aus Polyethylen, wasserdichtohne
3PSiegelrandbeutel, wasserdampfdichtTL 8105-0008-2
3QInneneinrichtung aus Aluminiumverbundfolie, wasserdampf- dichtTL 8105-0004-3
3RAluminiumverbundfolie, wasserdampfdichtTL 8135-0003
3SWasserdichter, elektrostatisch schützender, elektrosta- tisch abschirmender BeutelMIL-B-81705-C Typ III
3TWasserdampfdichter, elektrostatisch und elektromagnetisch abschirmender BeutelMIL-B-81705-C Typ I
4BMehrwegschachtel aus Pappe, mit PolsterungTL 8115-0065
4CMehrwegschachtel aus Wellpappe mit Stirnseitenwänden aus HolzTL 8115-0045
5BSchachtel aus Pappe (Vollpappe oder Wellpappe)TL 8115-0041
5CGefahrgutverpackung, Schachteln aus Wellpappe mit UN- ZulassungTL 8115-0063
6AVerpackungsbehälter aus Holz, faltbar bis 500 kgTL 8115-0065
6BTransport- und Lagerbehälter aus Holz und HolzwerkstoffenTL 8115-0064
6KBehälter, klein, wasserdampfdichtTL 8115-0065
6LBehälter, mittelgroß, wasserdampfdichtTL 8115-0065
6SBehälter, mittelgroß, wasserdampfdicht, aus AluminiumTL 8115-0047
7DVerschlag aus Holz, für Versorgungsgüter bis 1 000 kgVG 95621

[Seite 27]

TL 8100-0100 Seite 27

KodePackmittelAbmessungen (mm)Gewicht (kg)Versorgungsnummer
Lg/Br/H innenLg/Br/H außen
9APalette, Materialumschlag; Boxplatte, Stahl mit Deckel1 148 788 7341 240 840 9661253990-12-129-1762
9BPalette, Materialumschlag; Boxpalette, Leichtbauweise1 210 805 7841 263 863 965953990-12-144-4667
9CPalette, Materialumschlag; Boxpalette, Typ A, Stahl Gitterbauweise Stirnwände herausnehmbar, zusammenklappbar1 400 820 7501 480 900 9351163990-12-141-1447
9DPalette, Materialumschlag; Boxpalette, Typ B, Stahl, Gitterbauweise Stirn- und Seitenwände heraus- nehmbar, zusammenklappbar1 400 820 7501 480 900 9451033990-12-151-9749
9EEuropalette Holz, bis 1000 kg1 200 800 144243990-12-390-3464
9JPalette, Materialumschlag; Bügelpalette Holz, klein1 040 1 040 1 327233990-12-164-5901/ -5903
9KPalette, Materialumschlag; Bügelpalette, Holz, groß1 400 1 400 1 327423990-12-164-5902/ -5904
9PPalette, Materialumschlag; Vierweg-Flachpalette, Stahl1 200 800 150263990-12-129-1763
9QPalette, Materialumschlag; Vierweg-Flachpalette, Holz, ohne Rücksprung1 200 1 000 150453990-12-120-2235
9RPalette, Materialumschlag; Vierweg-Flachpalette, Holz mit Rücksprung1 200 1 000 144453990-12-141-3036

Anmerkung:

Die Kodierung ZZ ist für die Tabellen E 1 bis E6 aktuell.

ZZ = nähere Festlegung steht in den beschreibenden Daten.

XX = nach TL frei wählbar

Anhang F

Nachbehandlung von Holz gem. ISPM Nr.15 Nach den Bestimmungen der ISPM Nr. 15 ist es nicht mehr gestattet, unbehandeltes Holz (ab 6 mm Stärke) in verschiedene Staaten einzuführen. Holz für Verpackungen, Paletten und Stauholz für Container muss besonders behandelt und gekennzeichnet sein.

Hierzu gehört die Hitzebehandlung (HT - heat treatment) bei einer Kerntemperatur von 56 °C über mindestens 30 Minuten, z.B. durch technische Trocknung, wenn die vorgenannten Werte er- reicht werden.

Hierzu betreibt die Konservierungs- und Verpackungsanlage des Bundeswehrdepot Süd Materialla- ger Pfungstadt eine Wärmebehandlungsanlage. Sofern im Bereich der TSK/Org Bereiche Bedarf an der Nachbehandlung von Verpackungsholz, insbesondere Holzkisten für den Export besteht, kann dieser bei LogZBw Abt IHF MunKV angezeigt werden. Zur Sicherstellung einer bedarfsorientier- ten, ressourcenschonenden Auslastung des Wärmebehandlungsraumes erfolgt die Steuerung der Nachbehandlung ausschließlich durch LogZBw Abt IHF MunKV.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu Verpackungsholzregelungen finden Sie über den In- ternetauftritt vom Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen. Unter anderem befindet sich hier auch eine Auflistung von Nicht-EU-Staaten, die den ISPM Standard Nr. 15 anwenden.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung