Anlage 1_LB V1.2_NKUiE ArbBer FNKr Bw.pdf

Verlegefähige zeltbasierte Arbeitsbereiche in sechs Modulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 08:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

BAAINBw U3.1 Offen - Amts- und Dienstgeheimnis 18.06.2026 Version 1.2

Bundesamt für Ausrüstung,

Informationstechnik und Nutzung der

Bundeswehr

Leistungsbeschreibung

Nutzerspezifische Komponente der

Unterbringung im Einsatz (NKUiE)

Anteil ArbBer FNKr Bw

Anlage zum Vertrag Q/U2AE/TA006/33890

Urheber: Bund - Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.

[Seite 2]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ............................................................................................................. 4

2 Leistungs- und Liefergegenstand ........................................................................ 5

2.1 Produkt/Gerät ................................................................................................ 5

2.1.1 Zelt klein.................................................................................................. 5

2.1.2 Zelt groß.................................................................................................. 5

2.1.3 Beleuchtungssatz klein ........................................................................... 5

2.1.4 Feldklapptisch ......................................................................................... 5

2.1.5 Feldklappstuhl ......................................................................................... 5

2.1.6 Arbeitsplatzleuchte .................................................................................. 5

2.1.7 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt klein ...................................................... 6

2.1.8 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt groß ...................................................... 6

2.1.9 Klimagerät ............................................................................................... 6

2.1.10 Steckdosenleiste.................................................................................. 6

2.1.11 Verpackungseinheit ............................................................................. 6

2.1.12 Regalsystem für Lager und Transportcontainer ................................... 6

2.1.13 Lager und Transportcontainer ............................................................. 6

2.2 Dokumente .................................................................................................... 6

2.2.1 Materialgrundlagen ................................................................................. 6

2.2.2 Fertigungsunterlagen/Konstruktionsstandunterlagen .............................. 7

2.2.3 Prüf-/Abnahmedokumentation ................................................................ 7

2.2.4 Wartungspläne für werterhaltende Instandhaltung während der Lagerung 7

3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungs- und Liefergegenstand ..... 8

3.1 Produkt/Gerät ................................................................................................ 8

3.2 Dokumente .................................................................................................. 14

3.2.1 Materialgrundlagen ............................................................................... 14

3.3 Kommissionierung/Zusammenstellung der Module ..................................... 14

4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Ergonomie (AUE) . 15

4.1 Arbeitssicherheit .......................................................................................... 15

4.1.1 Produktbezogene Arbeitssicherheit und Technische Sicherheit ........... 15

4.1.2 Produktbezogene Chemikaliensicherheit/Gefahrstoffe nach Chemikalienrecht ............................................................................................... 15

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 2/33 -

[Seite 3]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

4.2 Ergonomie ................................................................................................... 17

4.3 Umweltschutz und Gefahrgutwesen ............................................................ 18

5 Nachweisführung ............................................................................................... 20

5.1 Produkt/Gerät .............................................................................................. 20

5.2 Dokumente .................................................................................................. 20

5.3 Nachweisführung AUE ................................................................................ 20

6 Mitgeltende Dokumente ..................................................................................... 23

6.1 Allgemeine mitgeltende Dokumente ............................................................ 23

6.2 Mitgeltende Dokumente AUE ...................................................................... 24

7 Glossar .............................................................................................................. 29

8 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 30

9 Tabellenverzeichnis ........................................................................................... 31

10 Abbildungsverzeichnis ....................................................................................... 33

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 3/33 -

[Seite 4]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

1 Einleitung

Die NKUiE sollen verschiedenen Nutzern als verlegbare Arbeitsbereiche zur Auftragserfüllung im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung bzw. von multinationalen Einsätzen dienen. Den FNKr Bw sollen hier verlegefähige Arbeitsbereiche geschaffen werden, die die genannten Kräfte in ihrer Auftragserfüllung im Rahmen der Dokumentenauswertung, der (erweiterten) Gesprächsführung mit Kontakten, der Befragung von (Kriegs-) Gefangenen und Gewahrsamspersonen sowie im Rahmen des Interviews mit eigenen Kräften unterstützen.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 4/33 -

[Seite 5]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

2 Leistungs- und Liefergegenstand

2.1 Produkt/Gerät

Lieferung von 6 verschiedenen Modulen für NKUiE.

2.1.1 Zelt klein

Versorgungsartikelname: ZELT Versorgungsnummer: 8340-12-377-2104

2.1.1.1 Transportbox

Versorgungsartikelname: Transportbox für Gerüst und Planen Versorgungsnummer: 8115-12-361-8232

2.1.2 Zelt groß

Versorgungsartikelname: ZELT Versorgungsnummer: 8340-12-358-9646

2.1.2.1 Transportbox

Versorgungsartikelname: Transportbox für Gerüst und Planen Versorgungsnummer: 8115-12-361-8232

2.1.3 Beleuchtungssatz klein

Versorgungsartikelname: LEUCHTENSATZ, KABEL Versorgungsnummer: 6230-12-413-9437

2.1.4 Feldklapptisch

Versorgungsartikelname: TISCH(1), KLAPPBARE BEINE Versorgungsnummer: 7105-12-357-8517

2.1.5 Feldklappstuhl

Versorgungsartikelname: STUHL, KLAPP Versorgungsnummer: 7105-12-356-3765

2.1.6 Arbeitsplatzleuchte

Versorgungsartikelname: LEUCHTE(1), ARBEITS Versorgungsnummer: 6230-12-414-4290

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 5/33 -

[Seite 6]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

2.1.7 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt klein

Versorgungsartikelname: HEIZGERAET(1), LUFTLEITUNG, TRANSPORTABEL Versorgungsnummer: 4520-12-372-9857

2.1.8 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt groß

Versorgungsartikelname: HEIZGERAET(1), LUFTLEITUNG, TRANSPORTABEL Versorgungsnummer: 4520-12-340-8392

2.1.9 Klimagerät

Versorgungsartikelname: KLIMAANLAGE Versorgungsnummer: 4120-12-392-0002

2.1.10 Steckdosenleiste

2.1.11 Verpackungseinheit

2.1.12 Regalsystem für Lager und Transportcontainer

2.1.13 Lager und Transportcontainer

Versorgungsartikelname: CONTAINER, FRACHT Versorgungsnummer: 8115-12-425-5295

2.2 Dokumente

2.2.1 Materialgrundlagen

Die Dokumentation mit folgenden Unterlagen sind dem öAG auf Verlangen und spätestens bei Übergabe des ersten Containers in deutscher Sprache und in einem gemeinsamen Einband vorzulegen bzw. mitzuliefern:

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 6/33 -

[Seite 7]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

Folgende Dokumentation ist mit jedem einzelnen Container auszuliefern.

  • Inhaltsverzeichnis

  • Aktuelle Nachweise über die Prüfungen der Arbeitsmittel inklusive der

Gültigkeitsdauer

  • Betriebsanweisungen

  • Zu den weiteren Materialgrundlagen zählen die in Teil 4 geforderten und nach

den dortigen Kriterien zu erbringenden Nachweisen, Erklärungen und

Dokumente zur Arbeitssicherheit, Ergonomie, Umweltschutz und

Gefahrgutwesen.

2.2.2 Fertigungsunterlagen/Konstruktionsstandunterlagen

2.2.3 Prüf-/Abnahmedokumentation

2.2.4 Wartungspläne für werterhaltende Instandhaltung während der Lagerung

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 7/33 -

[Seite 8]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungs- und

Liefergegenstand

Die nachfolgend aufgeführten Leistungs-/Liefergegenstände sind nach den

Forderungen dieser Leistungsbeschreibung in fachgerechter Qualitätsarbeit und ohne

Einschränkungen funktionsbereit, betriebssicher und gebrauchstüchtig zu liefern.

Es gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die im Kapitel 5 aufgeführten

Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften. Es gelten die jeweils zum

Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassungen.

Unterauftragnehmer sind zu verpflichten, alle in dieser Leistungsbeschreibung

gestellten technischen und technisch-organisatorischen Forderungen einzuhalten.

3.1 Produkt/Gerät

Die NKUiE muss durch 6 verschiedene Module realisiert werden. Folgender Gesamtbedarf der Bw muss gedeckt werden.

MODUL 1MODUL 2MODUL 3MODUL 4MODUL 5MODUL 6
Version 1Version 2
Bundeswehr1811868671620

Die Module 1-6 setzen sich durch folgende Komponenten zusammen:

MODULMODULMODULMODUL 4MODUL 5MODUL
1236
12
3.1.1.4Zelt klein1111
3.1.1.5Zelt groß11
3.1.1.6Beleuchtungssatz klein1111
3.1.1.7Feldklapptisch224414
3.1.1.8Feldklappstuhl224444
3.1.1.9Arbeitsplatzleuchte22444
3.1.1.103.1.1.10Feldmäßiges Heizgerät1111
für Zelt klein
3.1.1.11Feldmäßiges Heizgerät11111
für Zelt groß
3.1.1.12Klimagerät111111
3.1.1.13Steckdosenleiste22444
3.1.1.14Verpackungseinheit111111
3.1.1.153.1.1.15Regalsystem für Lager-1
/ Transportcontainer
3.1.1.16Lager-1
/Transportcontainer

/Transportcontainer 1

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 8/33 -

[Seite 9]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

3.1.1.1 Anforderungen an das Gesamtsystem

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
111.1Der AN muss ein Gesamtsystem (Modul) liefern, das ohne Einschränkungen funktionsbereit, betriebssicher und gebrauchstüchtig ist.
111.2Alle Baugruppen und Bauelemente sowie das Zubehör müssen neu sein.
111.3Es müssen die einschlägig anwendbaren deutschen Gesetzes- Normen- und Vorschriftenlage in Bezug auf die zu liefernden Produkte – als Einzelteile oder im Gesamtsystem – eingehalten werden.

3.1.1.2 Reinigung und Konservierung

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
112.1Alle Produkte müssen gemäß TL 8100-0100 frei von Verunreinigungen, Korrosion, Oxidationsprodukten und anderen Fremdstoffen sein. Dazu sind die Produkte soweit erforderlich zu reinigen und zu trocknen.
112.2Alle Produkte müssen gemäß TL 8100-0100 entsprechend ihrer Eigenschaften gegen Korrosion, Oxidation, Feuchtigkeit, Pilzbefall, Insektenfraß und andere lagerungsbedingte schädigende Einflüsse geschützt werden.

3.1.1.3 Verpackung und Kennzeichnung

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
113.1Auf allen Komponenten der einzelnen Module muss, sowohl bei den Packungen, als auch bei den Versorgungsartikeln neben der herkömmlichen Kennzeichnung grundsätzlich das AIT-Element in direkter Nähe der zuvor genannten Kennzeichnung angebracht werden. Die Forderungen der TL A-0032 Teil 5 sind hierbei zu beachten.
113.2Grundforderungen zur Kennzeichnung der Versorgungsartikel nach TL A-0032 Teil 1. Auf allen Versorgungsartikel muss neben der herkömmlichen Kennzeichnung grundsätzlich das AIT-Element in direkter Nähe der zuvor genannten Kennzeichnung angebracht werden. Die Datenübermittlung der AIT-Daten erfolgt gemäß der TL A-0032 Teil 5.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 9/33 -

[Seite 10]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

113.3 Grundforderungen zur Kennzeichnung der Packungen/Verpackungshüllen nach TL A-0032 Teil 2. Auf allen Packungen/Verpackungshüllen muss neben der herkömmlichen Kennzeichnung grundsätzlich das AIT-Element in direkter Nähe der zuvor genannten Kennzeichnung angebracht werden. Die Datenübermittlung der AIT-Daten erfolgt gemäß der TL A-0032 Teil 5.

Die geforderte Fähigkeit muss mit folgenden in die Bundeswehr eingeführten

Produkten umgesetzt werden.

3.1.1.4 Zelt klein

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
114.1Zelt, aufblasbar, Typ 3 Versorgungsnummer: 8340-12-377-2104 Hersteller: Fa. Schall GmbH & Co KG Herstellercode: C5768 Teilekennzeichen: 2597-1
114.2Transportbox für Gerüst und Planen Versorgungsnummer: 8115-12-361-8232 Hersteller: Fa. Schall GmbH & Co KG Herstellercode: C5768 Teilekennzeichen: 2820-30000

3.1.1.5 Zelt groß

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
115.1Zelt, aufblasbar Typ 2 Versorgungsnummer: 8340-12-358-9646 Hersteller: Fa. Schall GmbH & Co KG Herstellercode: C5768 Teilekennzeichen: 2704
115.2Transportbox für Gerüst und Planen Versorgungsnummer: 8115-12-361-8232

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 10/33 -

[Seite 11]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

Hersteller: Fa. Schall GmbH & Co KG Herstellercode: C5768 Teilekennzeichen: 2820-30000

3.1.1.6 Beleuchtungssatz klein

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
116.1Satz, Beleuchtung (LFM) Versorgungsnummer: 6230-12-413-9437 Hersteller: Fa. Setolite Lichttechnik GmbH Herstellercode: C8069 Teilekennzeichen: 1410001261

3.1.1.7 Feldklapptisch

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
117.1Tisch, klappbare Beine Versorgungsnummer: 7105-12-357-8517 TL: 7105-0049

3.1.1.8 Feldklappstuhl

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
118.1Stuhl, Klapp Versorgungsnummer: 7105-12-356-3765 TL: 7105-0082

3.1.1.9 Arbeitsplatzleuchte

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
119.1Office LED S-WAN Versorgungsnummer: 6230-12-414-4290 Hersteller: Fa. Setolite Lichttechnik GmbH Herstellercode: C8069 Teilekennzeichen: 1410001129

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 11/33 -

[Seite 12]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

3.1.1.10 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt klein

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
1110.1Feldheizbox FHB 2450 Versorgungsnummer: 4520-12-372-9857 Hersteller: Fa. Weidelt A. Systemtechnik GmbH & Co KG Herstellercode: D0090 Teilekennzeichen: 300116

3.1.1.11 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt groß

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
1111.1Heizgerät WLE 20 kW Versorgungsnummer: 4520-12-340-8392 Hersteller: Fa. Kärcher Futuretech GmbH Herstellercode: D0356 Teilekennzeichen: 1.060-135.0

3.1.1.12 Klimagerät

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
1112.1Klimaanlage Versorgungsnummer: 4120-12-392-0002 Hersteller: Fa. Drehtainer GmbH Spezial Container und Fahrzeugbau Herstellercode: C4202 Teilekennzeichen: 93280000

3.1.1.13 Steckdosenleiste

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
1113.1Die Steckdosenleiste muss für den Betrieb mit einer Spannung von 230V AC/50Hz ausgelegt sein.
1113.2Die Steckdosenleiste muss für die Aufnahme von 5x Schuko Steckern 230 V / 16 A vorgesehen sein.
1113.3Die Steckdosenleiste muss eine Zuleitung von 5 m haben.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 12/33 -

[Seite 13]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

1113.4Die Steckdosenleiste muss mit einem Überspannungsschutz ausgestattet sein.
1113.5Die Steckdosenleiste muss spritzwassergeschützt ausgeführt sein.

3.1.1.14 Verpackungseinheit

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
1114.1Die Verpackungseinheiten müssen in Größe und Form für den Seetransport geeignet sein.
1114.2Die Verpackungseinheiten müssen in Größe und Form für den Lufttransport geeignet sein.
1114.3Außen auf die Packstücke der Zelte (klein und groß) soll die Bezeichnung und die Versorgungsnummer langlebig aufgedruckt sein.
1114.4Jedes Modul (außer Zelte und Transportcontainer) muss in einem Transport und Lagerbehälter verpackt sein.
1115.5Die Transport- und Lagerbehälter müssen außen mit den enthaltenen Versorgungsnummer und Anzahl gekennzeichnet sein.
1115.6Die Transport- und Lagerbehälter müssen mit Gabelstapler umschlagbar sein.
1115.7Die Transport- und Lagerbehälter müssen mehrfach verwendbar bzw. wiederverwendbar sein.

3.1.1.15 Regalsystem für Lager- und Transportcontainer

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
1115.1Der Lager und Transportcontainer muss mit einem Regalsystem an beiden Längsseiten des Containers mit Regalböden der Größe 100 X 60 (L x B) cm auf mindestens 3 Ebenen mit einer Tragkraft von min. 150 kg pro Regalboden ausgestattet sein.

3.1.1.16 Lager und Transportcontainer

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
1116.1Container, Fracht Versorgungsnummer: 8115-12-425-5295

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 13/33 -

[Seite 14]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

Hersteller: Fa. CHS Container Holding GmbH Herstellercode: C7954 Teilekennzeichen: C260
1116.2Der Container muss zum Verschließen mit einem geeigneten Schloss ausgestattet sein.

3.2 Dokumente

3.2.1 Materialgrundlagen

3.2.1.1 Dokumentation

IDNALeistungsanforderung (LAfo)
211.1Der AN muss eine Gebrauchsanleitung zu sämtlichen Systemkomponenten mit jedem Modul liefern.
211.2Der AN muss die Gebrauchsanleitung in Papierform und in elektronischer Form (Dateiformat pdf) liefern.
211.3Die Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache geliefert werden.

3.3 Kommissionierung/Zusammenstellung der Module

Die Liefergegenstände müssen, wie in 3.1 Tabelle beschrieben, in Module auslieferungsfertig kommissioniert werden.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 14/33 -

[Seite 15]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und

Ergonomie (AUE)

4.1 Arbeitssicherheit

4.1.1 Produktbezogene Arbeitssicherheit und Technische Sicherheit

IDZkLeistungsanforderung (LAfo)
411.1Nutzungsinformationen in deutscher Sprache Der AN muss für die Produkte des Liefergegenstands Nutzungsinformationen in deutscher Sprache liefern.
411.2Nutzungsinformationen Die Nutzungsinformationen müssen die Anforderungen in Bezug auf Zweck, Informationsqualität, Inhalt, Struktur sowie Medien und Darstellung gemäß DIN EN IEC/IEEE 82079-1 (Kapitel 5.2, 5.3 sowie Abschnitte 7, 8 und 9) oder gleichwertig erfüllen.
411.3DGUV Vorschrift 3 Prüfung Der AN muss den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Betriebsmittel, Geräte und Anlagen des Liefergegenstands gemäß § 5 (4) DGUV Vorschrift 3 bestätigen.

4.1.2 Produktbezogene Chemikaliensicherheit/Gefahrstoffe nach Chemikalienrecht

Vorbemerkung zu den Anforderungen

Das Chemikalien- und Gefahrstoffrecht der Europäischen Union und Deutschlands gilt für marktverfügbare (handelsübliche/ COTS) und uneingeschränkt für militärische Produkte in der EU.

Die nachstehenden Forderungen greifen die zentralen, chemikalienrechtlichen Anforderungen auf, wie sie für auf dem zivilen EU-Markt verfügbare (handelsübliche/ COTS) und gleichermaßen für militärische Produkte gelten, sowie zur Erfüllung der in Deutschland geltenden, gesetzlichen Informations- und Ermittlungspflichten eines Arbeitgebers und berufsmäßigen Verwenders vom Auftraggeber einzufordern sind.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 15/33 -

[Seite 16]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

IDZkLeistungsanforderung (LAfo)
412.1Einhaltung der chemikalienrechtlichen Bestimmungen und Reglementierungen im Allgemeinen: Der AN muss die Einhaltung der europäischen und deutschen gesetzlichen Bestimmungen zum Chemikalien- und Gefahrstoffrecht in der gültigen Fassung der Rechtsnormen oder deren Nachfolgeregelung und entsprechend der hierzu gewährten, gesetzlichen Übergangsfristen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Liefergegenstände (Gesamtsystem, seine Bestandteile und Einrichtungen einschließlich der Anteile zur Integration) gewährleisten,
412.1.1Besondere gesetzliche Reglementierungen - Einhaltung der chemikalienrechtlichen Verbote und Beschränkungen Der AN muss die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Beschränkungen, Herstellungs-, Inverkehrbringungs- oder Verwendungsverbote, insbesondere nach der • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII; • Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 (POP) • Chemikalienverbotsverordnung; • Gefahrstoffverordnung (Anhang II); für den Liefergegenstände gewährleisten.
412.1.2Besondere gesetzliche Reglementierungen-Einhaltung der chemikalienrechtlichen Zulassungspflichten Der AN muss sicherstellen, dass Stoffe, die unter eine Zulassungspflicht fallen oder eine Ausnahmegenehmigung von der EU-Kommission oder den zuständigen staatlichen Behörden besitzen (insbesondere REACH-Verordnung Anhang XIV, Biozid-VO/ ChemBiozidDV), nur entsprechend den geltenden Zulassungsbestimmungen oder mit entsprechenden Ausnahmezulassungen – als Stoffe in Erzeugnissen – geliefert werden.
412.2Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei der Kennzeichnung von biozid behandelten Waren: Der AN muss sicherstellen, dass biozid behandelte Waren (Produkte) mit der erforderlichen Kennzeichnung gemäß Art. 58 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-VO) versehen sind.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 16/33 -

[Seite 17]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

412.3 Bereitstellung gesetzlich vorgeschriebener Gefahrstoffinformationen—Artikel 33. REACH-VO für Stoffe in Erzeugnissen

Der AN muss für alle Stoffe als Bestandteil von Erzeugnissen (Bauteilen/Komponenten) des Liefergegenstandes die Informationen für den sicheren Umgang nach Artikel 33 der REACH-Verordnung als entsprechend gekennzeichneter, separater Information mit bauteil- und einbauortidentifizierenden Angaben kostenlos in deutscher Sprache bei jeder Lieferung dem Erzeugnis beifügen.

4.2 Ergonomie

IDZkLeistungsanforderung (LAfo)
42.1Gewichte, Schwerpunkte und Abmessungen Der Lager und Transportcontainer muss durch konstruktive Maßnahmen (Auslegung der Gewichte, Schwerpunkte, Abmessungen sowie Griffausführung und -anbringung) eine Gefährdung bei der manuellen Handhabung von Lasten (heben, tragen, halten, ziehen, schieben) ausschließen.
42.2Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) / Leitmerkmalmethode Der AN muss den AG durch entsprechende (technische) Voraussetzungen in die Lage versetzen, die Vorgaben der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) einhalten zu können. Die Anwendung der Leitmerkmalmethode und das die Belastungshöhe "Mäßig erhöht" (d.h. der Risikobereich 2 bis 50 Punkte nicht überschritten wird, ist sicherzustellen.
42.3Technische Dokumentation Sicherheitshinweise und der generelle Umgang mit manuell zu handhabenden Lasten müssen in der technischen Dokumentation berücksichtigt sein.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 17/33 -

[Seite 18]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

4.3 Umweltschutz und Gefahrgutwesen

IDZkLeistungsanforderung (LAfo)
43.1Bestehende deutsche und für den europäischen Wirtschaftsraum geltende Rechtsvorschriften zum Umweltschutz einhalten Der AN muss die auf den Liefergegenstand zutreffenden, bestehenden deutschen und für den europäischen Wirtschaftsraum geltenden Rechtsvorschriften zum Umweltschutz einhalten.
43.2Bestehenden Regelungen über das Aussondern und Verwerten von Material Der AN muss die für den Liefergegenstand geltenden gesetzlichen Regelungen über das Aussondern, Verwerten und Entsorgen von Material (z.B. KrWG, AVV, ElektroG) bzw. des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Lieferung einhalten.
43.3Ausnahmegenehmigung und vorherige Zustimmung des AG einholen Falls der AN zur Auswahl oder Gestaltung des Liefergegenstandes eine gesetzliche zulässige Ausnahmeregelung für die Bundeswehr in Anspruch nehmen will, muss der AN die vorherige Zustimmung des AG schriftlich unter Angabe der technisch zwingenden Gründe und der Erläuterung, wie der Umweltschutz auf vergleichbare Weise sichergestellt werden soll, beantragen.
43.4ElektroStoffV/RoHS Der AN muss Elektro- und Elektronikgerät, welche gemäß § 3 ElektroStoffV die zulässigen Stoffhöchstkonzentrationen beim Inverkehrbringen nicht überschreiten, verwenden.
43.5Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers gemäß ElektroStoffV Der AN muss die Kennzeichnung gemäß § 5 und § 12 ElektroStoffV anbringen.
43.6ChemOzonSchichtV Der AN muss die Verwendung von Ozonschicht abbauenden Stoffen im Liefergegenstand und dessen Zubehör, welche nach Anhang I und Anhang II Teil A der Verordnung (EU) Nr. 1005/2009 geregelt sind, ausschließen.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 18/33 -

[Seite 19]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

IDZkLeistungsanforderung (LAfo)
43.7ChemKlimaschutzV Der AN muss die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen in Kälteanlagen mit einem Global Warming Potential (GWP) von mehr als 2500, welche nach Anhang I und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 geregelt sind, ausschließen.
43.8Kennzeichnungspflicht nach ChemKlimaschutzV Der AN muss Erzeugnisse und Einrichtungen bereitstellen, deren fluorierte Treibhausgase die Kennzeichnungsanforderungen nach § 7 und § 12 der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 erfüllen.
43.9KrWG Der AN muss Erzeugnisse bevorzugen, welche die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung gemäß § 45 KrWG erfüllen und sich als besonders nachhaltig oder umweltverträglich im Vergleich zu anderen Erzeugnissen kennzeichnen.
43.10Beförderung gefährlicher Güter Handelt es sich bei dem Liefergegenstand bzw. einen der mitgelieferten Produkt um ein Gefahrgut bzw. um gefährliche Güter (GGVSEB § 2 Nummer 7 und ADR Kapitel 1.2, Unterkapitel 1.2.1), muss der Liefergegenstand bzw. das mitgelieferten Produkt so verpackt, bezettelt und gekennzeichnet sein, dass er/es gemäß den Gefahrgutvorschriften GGVSEB, ADR, ADN, RID, IMDG-Code und IATA-DGR uneingeschränkt befördert werden darf.
43.11Prüfzusammenfassung Mit Ausnahme von Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschließlich Platinen) eingebaut sind, müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Lithium-Metall- sowie Lithium-Ionen- Zellen und -Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die im UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung für die uneingeschränkte Verwendung in der Bundeswehr zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese Prüfzusammenfassung mitzuliefern.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 19/33 -

[Seite 20]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

5 Nachweisführung

5.1 Produkt/Gerät

IDNachweisart
3111.1 – 3211.3Eigenerklärung des Herstellers zur Erfüllung aller LB Anforderungen
3111.1 – 3211.3Der Hersteller muss die sachgemäße Fertigung prüfen und dokumentieren sowie die Funktion nach werkseigenen Prüfverfahren testen und zur Bestätigung der Konformität eine Werksbescheinigung erstellen. Die Werksbescheinigung muss nach DIN EN 10204-2.1 erstellt werden.

5.2 Dokumente

IDNachweisart
2.1Der Hersteller muss die sachgemäße Fertigung prüfen und dokumentieren sowie die Funktion nach werkseigenen Prüfverfahren testen und zur Bestätigung der Konformität eine Werksbescheinigung erstellen. Die Werksbescheinigung muss nach DIN EN 10204-2.1 erstellt werden.

5.3 Nachweisführung AUE

IDNachweisart
Arbeitssicherheit
411.1Sichtprüfung
411.2Review - Vorlage der Nutzungsinformationen zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
411.3Übergabenachweis
412.1Kein Nachweis.
412.1.1Kein Nachweis.
412.1.2Zulassungen und Ausnahmegenehmigungen hat der AN entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, nachzuweisen.
412.3Kennzeichnung durch den AN gemäß der gesetzlichen Anforderung.
412.4Lieferung der Informationen gemäß REACH Artikel 33 gemäß Anforderung

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 20/33 -

[Seite 21]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

IDNachweisart
Ergonomie
42.1EP/ Einsatzprüfung/Erprobung- Prüfung im Rahmen der integrierten Nachweisführung
42.2Rev/ Review- Die ausgefüllten Formulare der Leitmerkmalmethode befinden sich im vorgegebenen Bereich, Konformität liegt vor und techn. Vorgaben werden erfüllt, Freigabe durch AG
42.3Rev/Review- Sicherheitshinweise und der generelle Umgang mit Lasten sind in der technischen Dokumentation vorhanden, Leitmerkmalmethode liegt ausgefüllt vor
Umweltschutz und Gefahrgutwesen
43.1Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist.
43.2Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist.
43.3Der Antrag ist mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vereinbar, die technischen Gründe zwingend, das geplante Vorgehen des AN zur Sicherstellung des Umweltschutzes ist realisierbar und geeignet und muss vor Übergabe des Liefergegenstandes vorliegen.
43.4Vorlage der Konformitätserklärung gemäß § 11 ElektroStoffV.
43.5Ausführung der Kennzeichnung gemäß Anforderung.
43.6Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist.
43.7Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist.
43.8Ausführung der Kennzeichnung gemäß Anforderung.
43.9Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 21/33 -

[Seite 22]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

IDNachweisart
43.10Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes bzw. des mitgelieferten Produktes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese zulässig ist
43.11Vorlage der Prüfzusammenfassung gemäß dem UN-Handbuch „Prüfungen und Kriterien“ Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 22/33 -

[Seite 23]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

6 Mitgeltende Dokumente

6.1 Allgemeine mitgeltende Dokumente

KurzbezeichnungDokumentennameStand
BImSchGBundesimmissionsschutzgesetzGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
AQAP-2131NATO- Qualitätssicherungsanforderungen für EndprüfungGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
TL A-0032 Teil 1Kennzeichnung; Kennzeichnen der VersorgungsartikelAusgabe: 9 Ausgabedatum: 28.11.2022
TL A-0032 Teil 2Verpackung; Kennzeichnung; Kennzeichnen der Packungen – Verpackungsstufen A, B, C, H, TAusgabe: 13 Ausgabedatum: 28.11.2022
TL A-0032 Teil 5Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel; DatenübermittlungAusgabe: 4 Ausgabedatum: 23.07.2024
TL 7105-0049Feldklapptisch, Stahl (Holztischplatte mit Kunststoffauflage)Ausgabe 7 Ausgabedatum: 11.03.2024
TL 7105-0082Feldklappstuhl, Stahl (Feld- Ausführung, San-Ausführung)Ausgabe 12 Ausgabedatum: 27.06.2025
TL 8100-0100Verpackung; Materialschutz durch K/V NATO-Verpackungsstufen und VerpackungsmethodenAusgabe 4 Ausgabedatum: 06.02.2024

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 23/33 -

[Seite 24]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

TL 8305-0011Gewebe aus Naturfasern, Chemiefasern und deren Mischgespinsten sowie daraus gefertigte Bekleidungs-, Wäsche- und Ausrüstungsstücke (Allgemeine Bedingungen)Ausgabe 22 Ausgabedatum: 27.06.2024
DIN 55350-18Begriffe der Qualitätssicherung und StatistikGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
DIN EN 10204Metallische Erzeugnisse - Arten von PrüfbescheinigungenGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

6.2 Mitgeltende Dokumente AUE

KurzbezeichnungDokumentennameStand
Arbeitssicherheit
ChemBiozidDVVerordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid- Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung
ChemGGesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz)Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung
ChemVerbotsVVerordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem ChemikaliengesetzGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 24/33 -

[Seite 25]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

KurzbezeichnungDokumentennameStand
(Chemikalien- Verbotsverordnung)
DGUV Vorschrift 03Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und BetriebsmittelGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
DIN EN IEC/IEEE 82079-1Erstellung von Nutzungsinformationen (Gebrauchsanleitungen) für Produkte Teil 1: Grundsätze und allgemeine AnforderungenGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
GefStoffVVerordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen- GefahrstoffverordnungGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP)Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 25/33 -

[Seite 26]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

KurzbezeichnungDokumentennameStand
Verordnung (EU) Nr. 2019/1021Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (POP)Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
Verordnung (EU) Nr. 528/2012Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von BiozidproduktenGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
Ergonomie
LastHandhabVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnu ng)Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
LeitmerkmalmethodeLeitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen (Hrsg. BAuA)Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
Umweltschutz und Gefahrgutwesen
ADNEuropäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf BinnenwasserstraßenGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 26/33 -

[Seite 27]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

KurzbezeichnungDokumentennameStand
ADREuropäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der StraßeGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
AVVAbfallverzeichnis-VerordnungGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
ChemKlimaSchutzVChemikalien- KlimaschutzverordnungGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
ChemOzonSchichtVVerordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Chemikalien- Ozonschicht-Verordnung)Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
ElektroGElektro- und ElektronikgerätegesetzGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
ElektroStoffVElektro- und Elektronikgeräte- Stoff-VerordnungGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
F-Gas-VVerordnung (EU) Nr. 573/2024 über fluorierte TreibhausgaseGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
GGVSEBGefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und BinnenschifffahrtGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 27/33 -

[Seite 28]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

KurzbezeichnungDokumentennameStand
IATA-DGRInternational Air Transport Association – Dangerous Goods RegulationsGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
IMDG-CodeInternational Maritime Code for Dangerous GoodsGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
KrWGKreislaufwirtschaftsgesetzGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
RIDEuropäisches Übereinkommen für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher GüterGültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
UN-Handbuch Prüfungen und KriterienEmpfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter – Handbuch über Prüfungen und Kriterien (Herausgeber der deutschen Übersetzung: Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung (BAM))Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 28/33 -

[Seite 29]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

7 Glossar

BegriffBeschreibung/ Definition
COTSAls COTS – Produkte (commercial off the shelf), werden seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- oder Softwaresektor (vgl. Standardsoftware) bezeichnet, die in großer Stückzahl völlig gleichartig (umgangssprachlich „von der Stange“) aufgebaut und verkauft werden.
InformationsqualitätGrad, zu dem das Informationsprodukt die angegebenen und implizierten Bedarfe erfüllt, wenn es unter vorgegebenen Bedingungen verwendet wird
NutzungsinformationenSammelbegriff für alle Arten der Benutzerinformation (u.a. Handbuch, Gebrauchsanleitung, Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung, Dokumentation, Referenzmaterialien) die durch den Anbieter eines Produkts für den Nutzer bereitgestellt wird, um der Zielgruppe Konzepte, Verfahren und Referenzmaterialien für die sichere, effektive und effiziente Verwendung eines unterstützten Produkts während dessen Lebenszyklus zur Verfügung zu stellen.

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 29/33 -

[Seite 30]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

8 Abkürzungsverzeichnis

AbkürzungBedeutung
AGAuftraggeber
AITAutomatische Identifizierungstechnik
AQAPNormen für Qualitätssicherungssysteme der Nato
CLPEinstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging)
COTScommercial off the shelf
IDIdentifikationsnummer
LLGLeistungs- und Liefergegenstand
POPpersistent organic pollutants
REACHRegistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).
ZkZuschlagskriterium
Quadratmeter
DINDeutsches Institut für Normung
DIN ENEuropäische Norm
DIN EN ISOInternationale Organisation für Normung
K/VKonservierung/Verpackung

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 30/33 -

[Seite 31]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

9 Tabellenverzeichnis

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 31/33 -

[Seite 32]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 32/33 -

[Seite 33]

Offen - Amts- und Dienstgeheimnis

10 Abbildungsverzeichnis

Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 33/33 -

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung