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BAAINBw U3.1 Offen - Amts- und Dienstgeheimnis 18.06.2026 Version 1.2
Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr
Leistungsbeschreibung
Nutzerspezifische Komponente der
Unterbringung im Einsatz (NKUiE)
Anteil ArbBer FNKr Bw
Anlage zum Vertrag Q/U2AE/TA006/33890
Urheber: Bund - Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ............................................................................................................. 4
2 Leistungs- und Liefergegenstand ........................................................................ 5
2.1 Produkt/Gerät ................................................................................................ 5
2.1.1 Zelt klein.................................................................................................. 5
2.1.2 Zelt groß.................................................................................................. 5
2.1.3 Beleuchtungssatz klein ........................................................................... 5
2.1.4 Feldklapptisch ......................................................................................... 5
2.1.5 Feldklappstuhl ......................................................................................... 5
2.1.6 Arbeitsplatzleuchte .................................................................................. 5
2.1.7 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt klein ...................................................... 6
2.1.8 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt groß ...................................................... 6
2.1.9 Klimagerät ............................................................................................... 6
2.1.10 Steckdosenleiste.................................................................................. 6
2.1.11 Verpackungseinheit ............................................................................. 6
2.1.12 Regalsystem für Lager und Transportcontainer ................................... 6
2.1.13 Lager und Transportcontainer ............................................................. 6
2.2 Dokumente .................................................................................................... 6
2.2.1 Materialgrundlagen ................................................................................. 6
2.2.2 Fertigungsunterlagen/Konstruktionsstandunterlagen .............................. 7
2.2.3 Prüf-/Abnahmedokumentation ................................................................ 7
2.2.4 Wartungspläne für werterhaltende Instandhaltung während der Lagerung 7
3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungs- und Liefergegenstand ..... 8
3.1 Produkt/Gerät ................................................................................................ 8
3.2 Dokumente .................................................................................................. 14
3.2.1 Materialgrundlagen ............................................................................... 14
3.3 Kommissionierung/Zusammenstellung der Module ..................................... 14
4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Ergonomie (AUE) . 15
4.1 Arbeitssicherheit .......................................................................................... 15
4.1.1 Produktbezogene Arbeitssicherheit und Technische Sicherheit ........... 15
4.1.2 Produktbezogene Chemikaliensicherheit/Gefahrstoffe nach Chemikalienrecht ............................................................................................... 15
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 2/33 -
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4.2 Ergonomie ................................................................................................... 17
4.3 Umweltschutz und Gefahrgutwesen ............................................................ 18
5 Nachweisführung ............................................................................................... 20
5.1 Produkt/Gerät .............................................................................................. 20
5.2 Dokumente .................................................................................................. 20
5.3 Nachweisführung AUE ................................................................................ 20
6 Mitgeltende Dokumente ..................................................................................... 23
6.1 Allgemeine mitgeltende Dokumente ............................................................ 23
6.2 Mitgeltende Dokumente AUE ...................................................................... 24
7 Glossar .............................................................................................................. 29
8 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................... 30
9 Tabellenverzeichnis ........................................................................................... 31
10 Abbildungsverzeichnis ....................................................................................... 33
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 3/33 -
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1 Einleitung
Die NKUiE sollen verschiedenen Nutzern als verlegbare Arbeitsbereiche zur Auftragserfüllung im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung bzw. von multinationalen Einsätzen dienen. Den FNKr Bw sollen hier verlegefähige Arbeitsbereiche geschaffen werden, die die genannten Kräfte in ihrer Auftragserfüllung im Rahmen der Dokumentenauswertung, der (erweiterten) Gesprächsführung mit Kontakten, der Befragung von (Kriegs-) Gefangenen und Gewahrsamspersonen sowie im Rahmen des Interviews mit eigenen Kräften unterstützen.
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 4/33 -
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2 Leistungs- und Liefergegenstand
2.1 Produkt/Gerät
Lieferung von 6 verschiedenen Modulen für NKUiE.
2.1.1 Zelt klein
Versorgungsartikelname: ZELT Versorgungsnummer: 8340-12-377-2104
2.1.1.1 Transportbox
Versorgungsartikelname: Transportbox für Gerüst und Planen Versorgungsnummer: 8115-12-361-8232
2.1.2 Zelt groß
Versorgungsartikelname: ZELT Versorgungsnummer: 8340-12-358-9646
2.1.2.1 Transportbox
Versorgungsartikelname: Transportbox für Gerüst und Planen Versorgungsnummer: 8115-12-361-8232
2.1.3 Beleuchtungssatz klein
Versorgungsartikelname: LEUCHTENSATZ, KABEL Versorgungsnummer: 6230-12-413-9437
2.1.4 Feldklapptisch
Versorgungsartikelname: TISCH(1), KLAPPBARE BEINE Versorgungsnummer: 7105-12-357-8517
2.1.5 Feldklappstuhl
Versorgungsartikelname: STUHL, KLAPP Versorgungsnummer: 7105-12-356-3765
2.1.6 Arbeitsplatzleuchte
Versorgungsartikelname: LEUCHTE(1), ARBEITS Versorgungsnummer: 6230-12-414-4290
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 5/33 -
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2.1.7 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt klein
Versorgungsartikelname: HEIZGERAET(1), LUFTLEITUNG, TRANSPORTABEL Versorgungsnummer: 4520-12-372-9857
2.1.8 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt groß
Versorgungsartikelname: HEIZGERAET(1), LUFTLEITUNG, TRANSPORTABEL Versorgungsnummer: 4520-12-340-8392
2.1.9 Klimagerät
Versorgungsartikelname: KLIMAANLAGE Versorgungsnummer: 4120-12-392-0002
2.1.10 Steckdosenleiste
2.1.11 Verpackungseinheit
2.1.12 Regalsystem für Lager und Transportcontainer
2.1.13 Lager und Transportcontainer
Versorgungsartikelname: CONTAINER, FRACHT Versorgungsnummer: 8115-12-425-5295
2.2 Dokumente
2.2.1 Materialgrundlagen
Die Dokumentation mit folgenden Unterlagen sind dem öAG auf Verlangen und spätestens bei Übergabe des ersten Containers in deutscher Sprache und in einem gemeinsamen Einband vorzulegen bzw. mitzuliefern:
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 6/33 -
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Folgende Dokumentation ist mit jedem einzelnen Container auszuliefern.
-
Inhaltsverzeichnis
-
Aktuelle Nachweise über die Prüfungen der Arbeitsmittel inklusive der
Gültigkeitsdauer
-
Betriebsanweisungen
-
Zu den weiteren Materialgrundlagen zählen die in Teil 4 geforderten und nach
den dortigen Kriterien zu erbringenden Nachweisen, Erklärungen und
Dokumente zur Arbeitssicherheit, Ergonomie, Umweltschutz und
Gefahrgutwesen.
2.2.2 Fertigungsunterlagen/Konstruktionsstandunterlagen
2.2.3 Prüf-/Abnahmedokumentation
2.2.4 Wartungspläne für werterhaltende Instandhaltung während der Lagerung
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 7/33 -
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3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungs- und
Liefergegenstand
Die nachfolgend aufgeführten Leistungs-/Liefergegenstände sind nach den
Forderungen dieser Leistungsbeschreibung in fachgerechter Qualitätsarbeit und ohne
Einschränkungen funktionsbereit, betriebssicher und gebrauchstüchtig zu liefern.
Es gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die im Kapitel 5 aufgeführten
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften. Es gelten die jeweils zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassungen.
Unterauftragnehmer sind zu verpflichten, alle in dieser Leistungsbeschreibung
gestellten technischen und technisch-organisatorischen Forderungen einzuhalten.
3.1 Produkt/Gerät
Die NKUiE muss durch 6 verschiedene Module realisiert werden. Folgender Gesamtbedarf der Bw muss gedeckt werden.
| MODUL 1 | MODUL 2 | MODUL 3 | MODUL 4 | MODUL 5 | MODUL 6 | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Version 1 | Version 2 | |||||||||||||||||||
| Bundeswehr | 18 | 1 | 18 | 68 | 67 | 16 | 20 |
Die Module 1-6 setzen sich durch folgende Komponenten zusammen:
| MODUL | MODUL | MODUL | MODUL 4 | MODUL 5 | MODUL | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 6 | ||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||
| 3.1.1.4 | Zelt klein | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||||||
| 3.1.1.5 | Zelt groß | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||
| 3.1.1.6 | Beleuchtungssatz klein | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||||||
| 3.1.1.7 | Feldklapptisch | 2 | 2 | 4 | 4 | 1 | 4 | ||||||||||||||||
| 3.1.1.8 | Feldklappstuhl | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||||||||||||||
| 3.1.1.9 | Arbeitsplatzleuchte | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | |||||||||||||||||
| 3.1.1.10 | 3.1.1.10 | Feldmäßiges Heizgerät | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||||||||||||
| für Zelt klein | |||||||||||||||||||||||
| 3.1.1.11 | Feldmäßiges Heizgerät | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | |||||||||||||||||
| für Zelt groß | |||||||||||||||||||||||
| 3.1.1.12 | Klimagerät | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||||
| 3.1.1.13 | Steckdosenleiste | 2 | 2 | 4 | 4 | 4 | |||||||||||||||||
| 3.1.1.14 | Verpackungseinheit | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||||
| 3.1.1.15 | 3.1.1.15 | Regalsystem für Lager- | 1 | ||||||||||||||||||||
| / Transportcontainer | |||||||||||||||||||||||
| 3.1.1.16 | Lager- | 1 | |||||||||||||||||||||
| /Transportcontainer |
/Transportcontainer 1
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 8/33 -
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3.1.1.1 Anforderungen an das Gesamtsystem
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 111.1 | Der AN muss ein Gesamtsystem (Modul) liefern, das ohne Einschränkungen funktionsbereit, betriebssicher und gebrauchstüchtig ist. | |
| 111.2 | Alle Baugruppen und Bauelemente sowie das Zubehör müssen neu sein. | |
| 111.3 | Es müssen die einschlägig anwendbaren deutschen Gesetzes- Normen- und Vorschriftenlage in Bezug auf die zu liefernden Produkte – als Einzelteile oder im Gesamtsystem – eingehalten werden. |
3.1.1.2 Reinigung und Konservierung
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 112.1 | Alle Produkte müssen gemäß TL 8100-0100 frei von Verunreinigungen, Korrosion, Oxidationsprodukten und anderen Fremdstoffen sein. Dazu sind die Produkte soweit erforderlich zu reinigen und zu trocknen. | |
| 112.2 | Alle Produkte müssen gemäß TL 8100-0100 entsprechend ihrer Eigenschaften gegen Korrosion, Oxidation, Feuchtigkeit, Pilzbefall, Insektenfraß und andere lagerungsbedingte schädigende Einflüsse geschützt werden. |
3.1.1.3 Verpackung und Kennzeichnung
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 113.1 | Auf allen Komponenten der einzelnen Module muss, sowohl bei den Packungen, als auch bei den Versorgungsartikeln neben der herkömmlichen Kennzeichnung grundsätzlich das AIT-Element in direkter Nähe der zuvor genannten Kennzeichnung angebracht werden. Die Forderungen der TL A-0032 Teil 5 sind hierbei zu beachten. | |
| 113.2 | Grundforderungen zur Kennzeichnung der Versorgungsartikel nach TL A-0032 Teil 1. Auf allen Versorgungsartikel muss neben der herkömmlichen Kennzeichnung grundsätzlich das AIT-Element in direkter Nähe der zuvor genannten Kennzeichnung angebracht werden. Die Datenübermittlung der AIT-Daten erfolgt gemäß der TL A-0032 Teil 5. |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 9/33 -
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113.3 Grundforderungen zur Kennzeichnung der Packungen/Verpackungshüllen nach TL A-0032 Teil 2. Auf allen Packungen/Verpackungshüllen muss neben der herkömmlichen Kennzeichnung grundsätzlich das AIT-Element in direkter Nähe der zuvor genannten Kennzeichnung angebracht werden. Die Datenübermittlung der AIT-Daten erfolgt gemäß der TL A-0032 Teil 5.
Die geforderte Fähigkeit muss mit folgenden in die Bundeswehr eingeführten
Produkten umgesetzt werden.
3.1.1.4 Zelt klein
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 114.1 | Zelt, aufblasbar, Typ 3 Versorgungsnummer: 8340-12-377-2104 Hersteller: Fa. Schall GmbH & Co KG Herstellercode: C5768 Teilekennzeichen: 2597-1 | ||
| 114.2 | Transportbox für Gerüst und Planen Versorgungsnummer: 8115-12-361-8232 Hersteller: Fa. Schall GmbH & Co KG Herstellercode: C5768 Teilekennzeichen: 2820-30000 |
3.1.1.5 Zelt groß
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 115.1 | Zelt, aufblasbar Typ 2 Versorgungsnummer: 8340-12-358-9646 Hersteller: Fa. Schall GmbH & Co KG Herstellercode: C5768 Teilekennzeichen: 2704 | ||
| 115.2 | Transportbox für Gerüst und Planen Versorgungsnummer: 8115-12-361-8232 |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 10/33 -
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Hersteller: Fa. Schall GmbH & Co KG Herstellercode: C5768 Teilekennzeichen: 2820-30000
3.1.1.6 Beleuchtungssatz klein
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 116.1 | Satz, Beleuchtung (LFM) Versorgungsnummer: 6230-12-413-9437 Hersteller: Fa. Setolite Lichttechnik GmbH Herstellercode: C8069 Teilekennzeichen: 1410001261 |
3.1.1.7 Feldklapptisch
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 117.1 | Tisch, klappbare Beine Versorgungsnummer: 7105-12-357-8517 TL: 7105-0049 |
3.1.1.8 Feldklappstuhl
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 118.1 | Stuhl, Klapp Versorgungsnummer: 7105-12-356-3765 TL: 7105-0082 |
3.1.1.9 Arbeitsplatzleuchte
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 119.1 | Office LED S-WAN Versorgungsnummer: 6230-12-414-4290 Hersteller: Fa. Setolite Lichttechnik GmbH Herstellercode: C8069 Teilekennzeichen: 1410001129 |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 11/33 -
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3.1.1.10 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt klein
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 1110.1 | Feldheizbox FHB 2450 Versorgungsnummer: 4520-12-372-9857 Hersteller: Fa. Weidelt A. Systemtechnik GmbH & Co KG Herstellercode: D0090 Teilekennzeichen: 300116 |
3.1.1.11 Feldmäßiges Heizgerät für Zelt groß
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 1111.1 | Heizgerät WLE 20 kW Versorgungsnummer: 4520-12-340-8392 Hersteller: Fa. Kärcher Futuretech GmbH Herstellercode: D0356 Teilekennzeichen: 1.060-135.0 |
3.1.1.12 Klimagerät
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 1112.1 | Klimaanlage Versorgungsnummer: 4120-12-392-0002 Hersteller: Fa. Drehtainer GmbH Spezial Container und Fahrzeugbau Herstellercode: C4202 Teilekennzeichen: 93280000 |
3.1.1.13 Steckdosenleiste
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 1113.1 | Die Steckdosenleiste muss für den Betrieb mit einer Spannung von 230V AC/50Hz ausgelegt sein. | |
| 1113.2 | Die Steckdosenleiste muss für die Aufnahme von 5x Schuko Steckern 230 V / 16 A vorgesehen sein. | |
| 1113.3 | Die Steckdosenleiste muss eine Zuleitung von 5 m haben. |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 12/33 -
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| 1113.4 | Die Steckdosenleiste muss mit einem Überspannungsschutz ausgestattet sein. | |
|---|---|---|
| 1113.5 | Die Steckdosenleiste muss spritzwassergeschützt ausgeführt sein. |
3.1.1.14 Verpackungseinheit
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 1114.1 | Die Verpackungseinheiten müssen in Größe und Form für den Seetransport geeignet sein. | |
| 1114.2 | Die Verpackungseinheiten müssen in Größe und Form für den Lufttransport geeignet sein. | |
| 1114.3 | Außen auf die Packstücke der Zelte (klein und groß) soll die Bezeichnung und die Versorgungsnummer langlebig aufgedruckt sein. | |
| 1114.4 | Jedes Modul (außer Zelte und Transportcontainer) muss in einem Transport und Lagerbehälter verpackt sein. | |
| 1115.5 | Die Transport- und Lagerbehälter müssen außen mit den enthaltenen Versorgungsnummer und Anzahl gekennzeichnet sein. | |
| 1115.6 | Die Transport- und Lagerbehälter müssen mit Gabelstapler umschlagbar sein. | |
| 1115.7 | Die Transport- und Lagerbehälter müssen mehrfach verwendbar bzw. wiederverwendbar sein. |
3.1.1.15 Regalsystem für Lager- und Transportcontainer
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 1115.1 | Der Lager und Transportcontainer muss mit einem Regalsystem an beiden Längsseiten des Containers mit Regalböden der Größe 100 X 60 (L x B) cm auf mindestens 3 Ebenen mit einer Tragkraft von min. 150 kg pro Regalboden ausgestattet sein. |
3.1.1.16 Lager und Transportcontainer
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) | |
|---|---|---|---|
| 1116.1 | Container, Fracht Versorgungsnummer: 8115-12-425-5295 |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 13/33 -
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| Hersteller: Fa. CHS Container Holding GmbH Herstellercode: C7954 Teilekennzeichen: C260 | |||
|---|---|---|---|
| 1116.2 | Der Container muss zum Verschließen mit einem geeigneten Schloss ausgestattet sein. |
3.2 Dokumente
3.2.1 Materialgrundlagen
3.2.1.1 Dokumentation
| ID | NA | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 211.1 | Der AN muss eine Gebrauchsanleitung zu sämtlichen Systemkomponenten mit jedem Modul liefern. | |
| 211.2 | Der AN muss die Gebrauchsanleitung in Papierform und in elektronischer Form (Dateiformat pdf) liefern. | |
| 211.3 | Die Gebrauchsanleitung muss in deutscher Sprache geliefert werden. |
3.3 Kommissionierung/Zusammenstellung der Module
Die Liefergegenstände müssen, wie in 3.1 Tabelle beschrieben, in Module auslieferungsfertig kommissioniert werden.
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 14/33 -
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4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und
Ergonomie (AUE)
4.1 Arbeitssicherheit
4.1.1 Produktbezogene Arbeitssicherheit und Technische Sicherheit
| ID | Zk | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 411.1 | Nutzungsinformationen in deutscher Sprache Der AN muss für die Produkte des Liefergegenstands Nutzungsinformationen in deutscher Sprache liefern. | |
| 411.2 | Nutzungsinformationen Die Nutzungsinformationen müssen die Anforderungen in Bezug auf Zweck, Informationsqualität, Inhalt, Struktur sowie Medien und Darstellung gemäß DIN EN IEC/IEEE 82079-1 (Kapitel 5.2, 5.3 sowie Abschnitte 7, 8 und 9) oder gleichwertig erfüllen. | |
| 411.3 | DGUV Vorschrift 3 Prüfung Der AN muss den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Betriebsmittel, Geräte und Anlagen des Liefergegenstands gemäß § 5 (4) DGUV Vorschrift 3 bestätigen. |
4.1.2 Produktbezogene Chemikaliensicherheit/Gefahrstoffe nach Chemikalienrecht
Vorbemerkung zu den Anforderungen
Das Chemikalien- und Gefahrstoffrecht der Europäischen Union und Deutschlands gilt für marktverfügbare (handelsübliche/ COTS) und uneingeschränkt für militärische Produkte in der EU.
Die nachstehenden Forderungen greifen die zentralen, chemikalienrechtlichen Anforderungen auf, wie sie für auf dem zivilen EU-Markt verfügbare (handelsübliche/ COTS) und gleichermaßen für militärische Produkte gelten, sowie zur Erfüllung der in Deutschland geltenden, gesetzlichen Informations- und Ermittlungspflichten eines Arbeitgebers und berufsmäßigen Verwenders vom Auftraggeber einzufordern sind.
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 15/33 -
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| ID | Zk | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 412.1 | Einhaltung der chemikalienrechtlichen Bestimmungen und Reglementierungen im Allgemeinen: Der AN muss die Einhaltung der europäischen und deutschen gesetzlichen Bestimmungen zum Chemikalien- und Gefahrstoffrecht in der gültigen Fassung der Rechtsnormen oder deren Nachfolgeregelung und entsprechend der hierzu gewährten, gesetzlichen Übergangsfristen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Liefergegenstände (Gesamtsystem, seine Bestandteile und Einrichtungen einschließlich der Anteile zur Integration) gewährleisten, | |
| 412.1.1 | Besondere gesetzliche Reglementierungen - Einhaltung der chemikalienrechtlichen Verbote und Beschränkungen Der AN muss die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Beschränkungen, Herstellungs-, Inverkehrbringungs- oder Verwendungsverbote, insbesondere nach der • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII; • Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 (POP) • Chemikalienverbotsverordnung; • Gefahrstoffverordnung (Anhang II); für den Liefergegenstände gewährleisten. | |
| 412.1.2 | Besondere gesetzliche Reglementierungen-Einhaltung der chemikalienrechtlichen Zulassungspflichten Der AN muss sicherstellen, dass Stoffe, die unter eine Zulassungspflicht fallen oder eine Ausnahmegenehmigung von der EU-Kommission oder den zuständigen staatlichen Behörden besitzen (insbesondere REACH-Verordnung Anhang XIV, Biozid-VO/ ChemBiozidDV), nur entsprechend den geltenden Zulassungsbestimmungen oder mit entsprechenden Ausnahmezulassungen – als Stoffe in Erzeugnissen – geliefert werden. | |
| 412.2 | Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bei der Kennzeichnung von biozid behandelten Waren: Der AN muss sicherstellen, dass biozid behandelte Waren (Produkte) mit der erforderlichen Kennzeichnung gemäß Art. 58 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-VO) versehen sind. |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 16/33 -
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412.3 Bereitstellung gesetzlich vorgeschriebener Gefahrstoffinformationen—Artikel 33. REACH-VO für Stoffe in Erzeugnissen
Der AN muss für alle Stoffe als Bestandteil von Erzeugnissen (Bauteilen/Komponenten) des Liefergegenstandes die Informationen für den sicheren Umgang nach Artikel 33 der REACH-Verordnung als entsprechend gekennzeichneter, separater Information mit bauteil- und einbauortidentifizierenden Angaben kostenlos in deutscher Sprache bei jeder Lieferung dem Erzeugnis beifügen.
4.2 Ergonomie
| ID | Zk | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 42.1 | Gewichte, Schwerpunkte und Abmessungen Der Lager und Transportcontainer muss durch konstruktive Maßnahmen (Auslegung der Gewichte, Schwerpunkte, Abmessungen sowie Griffausführung und -anbringung) eine Gefährdung bei der manuellen Handhabung von Lasten (heben, tragen, halten, ziehen, schieben) ausschließen. | |
| 42.2 | Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) / Leitmerkmalmethode Der AN muss den AG durch entsprechende (technische) Voraussetzungen in die Lage versetzen, die Vorgaben der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) einhalten zu können. Die Anwendung der Leitmerkmalmethode und das die Belastungshöhe "Mäßig erhöht" (d.h. der Risikobereich 2 bis 50 Punkte nicht überschritten wird, ist sicherzustellen. | |
| 42.3 | Technische Dokumentation Sicherheitshinweise und der generelle Umgang mit manuell zu handhabenden Lasten müssen in der technischen Dokumentation berücksichtigt sein. |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 17/33 -
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4.3 Umweltschutz und Gefahrgutwesen
| ID | Zk | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 43.1 | Bestehende deutsche und für den europäischen Wirtschaftsraum geltende Rechtsvorschriften zum Umweltschutz einhalten Der AN muss die auf den Liefergegenstand zutreffenden, bestehenden deutschen und für den europäischen Wirtschaftsraum geltenden Rechtsvorschriften zum Umweltschutz einhalten. | |
| 43.2 | Bestehenden Regelungen über das Aussondern und Verwerten von Material Der AN muss die für den Liefergegenstand geltenden gesetzlichen Regelungen über das Aussondern, Verwerten und Entsorgen von Material (z.B. KrWG, AVV, ElektroG) bzw. des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Lieferung einhalten. | |
| 43.3 | Ausnahmegenehmigung und vorherige Zustimmung des AG einholen Falls der AN zur Auswahl oder Gestaltung des Liefergegenstandes eine gesetzliche zulässige Ausnahmeregelung für die Bundeswehr in Anspruch nehmen will, muss der AN die vorherige Zustimmung des AG schriftlich unter Angabe der technisch zwingenden Gründe und der Erläuterung, wie der Umweltschutz auf vergleichbare Weise sichergestellt werden soll, beantragen. | |
| 43.4 | ElektroStoffV/RoHS Der AN muss Elektro- und Elektronikgerät, welche gemäß § 3 ElektroStoffV die zulässigen Stoffhöchstkonzentrationen beim Inverkehrbringen nicht überschreiten, verwenden. | |
| 43.5 | Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers gemäß ElektroStoffV Der AN muss die Kennzeichnung gemäß § 5 und § 12 ElektroStoffV anbringen. | |
| 43.6 | ChemOzonSchichtV Der AN muss die Verwendung von Ozonschicht abbauenden Stoffen im Liefergegenstand und dessen Zubehör, welche nach Anhang I und Anhang II Teil A der Verordnung (EU) Nr. 1005/2009 geregelt sind, ausschließen. |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 18/33 -
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| ID | Zk | Leistungsanforderung (LAfo) |
|---|---|---|
| 43.7 | ChemKlimaschutzV Der AN muss die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen in Kälteanlagen mit einem Global Warming Potential (GWP) von mehr als 2500, welche nach Anhang I und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 geregelt sind, ausschließen. | |
| 43.8 | Kennzeichnungspflicht nach ChemKlimaschutzV Der AN muss Erzeugnisse und Einrichtungen bereitstellen, deren fluorierte Treibhausgase die Kennzeichnungsanforderungen nach § 7 und § 12 der Verordnung (EU) Nr. 573/2024 erfüllen. | |
| 43.9 | KrWG Der AN muss Erzeugnisse bevorzugen, welche die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung gemäß § 45 KrWG erfüllen und sich als besonders nachhaltig oder umweltverträglich im Vergleich zu anderen Erzeugnissen kennzeichnen. | |
| 43.10 | Beförderung gefährlicher Güter Handelt es sich bei dem Liefergegenstand bzw. einen der mitgelieferten Produkt um ein Gefahrgut bzw. um gefährliche Güter (GGVSEB § 2 Nummer 7 und ADR Kapitel 1.2, Unterkapitel 1.2.1), muss der Liefergegenstand bzw. das mitgelieferten Produkt so verpackt, bezettelt und gekennzeichnet sein, dass er/es gemäß den Gefahrgutvorschriften GGVSEB, ADR, ADN, RID, IMDG-Code und IATA-DGR uneingeschränkt befördert werden darf. | |
| 43.11 | Prüfzusammenfassung Mit Ausnahme von Knopfzellen-Batterien, die in Ausrüstungen (einschließlich Platinen) eingebaut sind, müssen Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Lithium-Metall- sowie Lithium-Ionen- Zellen und -Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die im UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung für die uneingeschränkte Verwendung in der Bundeswehr zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese Prüfzusammenfassung mitzuliefern. |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 19/33 -
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5 Nachweisführung
5.1 Produkt/Gerät
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 3111.1 – 3211.3 | Eigenerklärung des Herstellers zur Erfüllung aller LB Anforderungen |
| 3111.1 – 3211.3 | Der Hersteller muss die sachgemäße Fertigung prüfen und dokumentieren sowie die Funktion nach werkseigenen Prüfverfahren testen und zur Bestätigung der Konformität eine Werksbescheinigung erstellen. Die Werksbescheinigung muss nach DIN EN 10204-2.1 erstellt werden. |
5.2 Dokumente
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 2.1 | Der Hersteller muss die sachgemäße Fertigung prüfen und dokumentieren sowie die Funktion nach werkseigenen Prüfverfahren testen und zur Bestätigung der Konformität eine Werksbescheinigung erstellen. Die Werksbescheinigung muss nach DIN EN 10204-2.1 erstellt werden. |
5.3 Nachweisführung AUE
| ID | Nachweisart |
|---|---|
| Arbeitssicherheit | |
| 411.1 | Sichtprüfung |
| 411.2 | Review - Vorlage der Nutzungsinformationen zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. |
| 411.3 | Übergabenachweis |
| 412.1 | Kein Nachweis. |
| 412.1.1 | Kein Nachweis. |
| 412.1.2 | Zulassungen und Ausnahmegenehmigungen hat der AN entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, nachzuweisen. |
| 412.3 | Kennzeichnung durch den AN gemäß der gesetzlichen Anforderung. |
| 412.4 | Lieferung der Informationen gemäß REACH Artikel 33 gemäß Anforderung |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 20/33 -
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| ID | Nachweisart |
|---|---|
| Ergonomie | |
| 42.1 | EP/ Einsatzprüfung/Erprobung- Prüfung im Rahmen der integrierten Nachweisführung |
| 42.2 | Rev/ Review- Die ausgefüllten Formulare der Leitmerkmalmethode befinden sich im vorgegebenen Bereich, Konformität liegt vor und techn. Vorgaben werden erfüllt, Freigabe durch AG |
| 42.3 | Rev/Review- Sicherheitshinweise und der generelle Umgang mit Lasten sind in der technischen Dokumentation vorhanden, Leitmerkmalmethode liegt ausgefüllt vor |
| Umweltschutz und Gefahrgutwesen | |
| 43.1 | Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist. |
| 43.2 | Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist. |
| 43.3 | Der Antrag ist mit den geltenden gesetzlichen Regelungen vereinbar, die technischen Gründe zwingend, das geplante Vorgehen des AN zur Sicherstellung des Umweltschutzes ist realisierbar und geeignet und muss vor Übergabe des Liefergegenstandes vorliegen. |
| 43.4 | Vorlage der Konformitätserklärung gemäß § 11 ElektroStoffV. |
| 43.5 | Ausführung der Kennzeichnung gemäß Anforderung. |
| 43.6 | Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist. |
| 43.7 | Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist. |
| 43.8 | Ausführung der Kennzeichnung gemäß Anforderung. |
| 43.9 | Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese unionsrechtlich zulässig ist |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 21/33 -
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| ID | Nachweisart |
|---|---|
| 43.10 | Bei Nichteinhaltung ist durch den AN vor Übergabe des Liefergegenstandes bzw. des mitgelieferten Produktes die Ausnahme zu benennen und nachweislich zu begründen, wenn diese zulässig ist |
| 43.11 | Vorlage der Prüfzusammenfassung gemäß dem UN-Handbuch „Prüfungen und Kriterien“ Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5. |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 22/33 -
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6 Mitgeltende Dokumente
6.1 Allgemeine mitgeltende Dokumente
| Kurzbezeichnung | Dokumentenname | Stand |
|---|---|---|
| BImSchG | Bundesimmissionsschutzgesetz | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| AQAP-2131 | NATO- Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| TL A-0032 Teil 1 | Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel | Ausgabe: 9 Ausgabedatum: 28.11.2022 |
| TL A-0032 Teil 2 | Verpackung; Kennzeichnung; Kennzeichnen der Packungen – Verpackungsstufen A, B, C, H, T | Ausgabe: 13 Ausgabedatum: 28.11.2022 |
| TL A-0032 Teil 5 | Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel; Datenübermittlung | Ausgabe: 4 Ausgabedatum: 23.07.2024 |
| TL 7105-0049 | Feldklapptisch, Stahl (Holztischplatte mit Kunststoffauflage) | Ausgabe 7 Ausgabedatum: 11.03.2024 |
| TL 7105-0082 | Feldklappstuhl, Stahl (Feld- Ausführung, San-Ausführung) | Ausgabe 12 Ausgabedatum: 27.06.2025 |
| TL 8100-0100 | Verpackung; Materialschutz durch K/V NATO-Verpackungsstufen und Verpackungsmethoden | Ausgabe 4 Ausgabedatum: 06.02.2024 |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 23/33 -
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| TL 8305-0011 | Gewebe aus Naturfasern, Chemiefasern und deren Mischgespinsten sowie daraus gefertigte Bekleidungs-, Wäsche- und Ausrüstungsstücke (Allgemeine Bedingungen) | Ausgabe 22 Ausgabedatum: 27.06.2024 |
|---|---|---|
| DIN 55350-18 | Begriffe der Qualitätssicherung und Statistik | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| DIN EN 10204 | Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
6.2 Mitgeltende Dokumente AUE
| Kurzbezeichnung | Dokumentenname | Stand |
|---|---|---|
| Arbeitssicherheit | ||
| ChemBiozidDV | Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid- Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung |
| ChemG | Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung |
| ChemVerbotsV | Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 24/33 -
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| Kurzbezeichnung | Dokumentenname | Stand |
|---|---|---|
| (Chemikalien- Verbotsverordnung) | ||
| DGUV Vorschrift 03 | Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| DIN EN IEC/IEEE 82079-1 | Erstellung von Nutzungsinformationen (Gebrauchsanleitungen) für Produkte Teil 1: Grundsätze und allgemeine Anforderungen | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| GefStoffV | Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen- Gefahrstoffverordnung | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungs- erbringung |
| Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 | Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 | Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 25/33 -
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| Kurzbezeichnung | Dokumentenname | Stand |
|---|---|---|
| Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 | Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (POP) | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| Verordnung (EU) Nr. 528/2012 | Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| Ergonomie | ||
| LastHandhabV | Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnu ng) | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| Leitmerkmalmethode | Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen (Hrsg. BAuA) | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| Umweltschutz und Gefahrgutwesen | ||
| ADN | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
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| Kurzbezeichnung | Dokumentenname | Stand |
|---|---|---|
| ADR | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| AVV | Abfallverzeichnis-Verordnung | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| ChemKlimaSchutzV | Chemikalien- Klimaschutzverordnung | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| ChemOzonSchichtV | Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Chemikalien- Ozonschicht-Verordnung) | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| ElektroG | Elektro- und Elektronikgerätegesetz | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| ElektroStoffV | Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| F-Gas-V | Verordnung (EU) Nr. 573/2024 über fluorierte Treibhausgase | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| GGVSEB | Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
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| Kurzbezeichnung | Dokumentenname | Stand |
|---|---|---|
| IATA-DGR | International Air Transport Association – Dangerous Goods Regulations | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| IMDG-Code | International Maritime Code for Dangerous Goods | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| KrWG | Kreislaufwirtschaftsgesetz | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| RID | Europäisches Übereinkommen für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
| UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien | Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter – Handbuch über Prüfungen und Kriterien (Herausgeber der deutschen Übersetzung: Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung (BAM)) | Gültige Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung |
Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten - 28/33 -
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7 Glossar
| Begriff | Beschreibung/ Definition |
|---|---|
| COTS | Als COTS – Produkte (commercial off the shelf), werden seriengefertigte Produkte aus dem Elektronik- oder Softwaresektor (vgl. Standardsoftware) bezeichnet, die in großer Stückzahl völlig gleichartig (umgangssprachlich „von der Stange“) aufgebaut und verkauft werden. |
| Informationsqualität | Grad, zu dem das Informationsprodukt die angegebenen und implizierten Bedarfe erfüllt, wenn es unter vorgegebenen Bedingungen verwendet wird |
| Nutzungsinformationen | Sammelbegriff für alle Arten der Benutzerinformation (u.a. Handbuch, Gebrauchsanleitung, Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung, Dokumentation, Referenzmaterialien) die durch den Anbieter eines Produkts für den Nutzer bereitgestellt wird, um der Zielgruppe Konzepte, Verfahren und Referenzmaterialien für die sichere, effektive und effiziente Verwendung eines unterstützten Produkts während dessen Lebenszyklus zur Verfügung zu stellen. |
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8 Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| AG | Auftraggeber |
| AIT | Automatische Identifizierungstechnik |
| AQAP | Normen für Qualitätssicherungssysteme der Nato |
| CLP | Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) |
| COTS | commercial off the shelf |
| ID | Identifikationsnummer |
| LLG | Leistungs- und Liefergegenstand |
| POP | persistent organic pollutants |
| REACH | Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). |
| Zk | Zuschlagskriterium |
| m² | Quadratmeter |
| DIN | Deutsches Institut für Normung |
| DIN EN | Europäische Norm |
| DIN EN ISO | Internationale Organisation für Normung |
| K/V | Konservierung/Verpackung |
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9 Tabellenverzeichnis
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10 Abbildungsverzeichnis
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