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Verlängerung von vier Jira-Lizenzen einschließlich Jira-Plugin

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Die elektronische Rechnung in der Bundesverwaltung

Informationen über die Rechnungsstellung bei öffentlichen

Aufträgen

Stand Juli 2025

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Inhaltsverzeichnis

Hintergrund ................................................................................................................................................................ 3

Rechtliche Grundlagen ....................................................................................................................................... 3

Nutzen der elektronischen Rechnung ................................................................................................................. 5

Infobox: Vorteile der E-Rechnung .................................................................................................................. 6

Umsetzung in der Bundesverwaltung ................................................................................................................. 7

Standard XRechnung ........................................................................................................................................... 7

Infobox: Inhalte einer elektronischen Rechnung ........................................................................................ 8

Infobox: Leitweg-Identifikationsnummer ..................................................................................................... 9

Rechnungseingangsplattform des Bundes .................................................................................................... 9

Weberfassung der Rechnung .......................................................................................................................... 10

Upload der Rechnung ....................................................................................................................................... 10

Übertragung per E-Mail ................................................................................................................................... 11

Übertragung per Webservice via Peppol ..................................................................................................... 11

Infobox: Exkurs Peppol .................................................................................................................................... 12

Anhang ...................................................................................................................................................................... 13

Entscheidungshilfe zur Auswahl eines Übertragungskanals .................................................................. 13

Bildnachweis

Abbildung 1: Entscheidungshilfe zur Auswahl eines Übertragungskanals .............................................. 14

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Hintergrund

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) stellt für die öffentliche Verwaltung in Deutschland

einen entscheidenden Schritt zum Ausbau des E-Governments dar. Neben der Digitalisierung von

Geschäftsdokumenten ermöglicht die elektronische Vorgangsbearbeitung eine Standardisierung

und eine (Teil-)Automatisierung von Prozessen.

Diese Broschüre beinhaltet Informationen über die Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

und über die Umsetzung der E-Rechnung in der Bundesverwaltung. Zielgruppe dieses Dokuments

sind die Lieferanten bzw. Rechnungssteller der Bundesverwaltung.

Rechtliche Grundlagen

Die am 26. Mai 2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische

Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber

europaweiter Vergabeverfahren, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Um dieser

Verpflichtung nachzukommen, wurden die Vorgaben der Richtlinie mit dem am 10. April 2017

veröffentlichten E- Rechnungsgesetz in nationales Recht für Bundesbehörden umgesetzt. In den

Bundesländern ist der elektronische Rechnungsaustausch eigenständig geregelt: Wann eine

Annahmepflicht für Behörden und ob eine Rechnungsstellungspflicht für Lieferanten/

Dienstleister besteht, ist in den entsprechenden Umsetzungsakten definiert. Die

Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) fasst den Umsetzungsstand der Länder zusammen

und stellt diesen über diese Seite zur Verfügung.

Für oberste Bundesbehörden und Verfassungsorgane sah das E-Rechnungsgesetz eine Umsetzung

der Vorgaben bis zum 27. November 2018 vor. Die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren

und mittelbaren Bundesverwaltung hatten als sogenannte subzentrale öffentliche Auftraggeber

eine um ein Jahr verlängerte Umsetzungsfrist, die am 27. November 2019 endete.

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Zunächst umfassten die gesetzlichen Vorgaben primär den Empfang und die Weiterverarbeitung

von E-Rechnungen. Darüber hinaus enthält die Richtlinie die Maßgabe, dass mit der Umsetzung

gleichzeitig eine Verwaltungsvereinfachung durch eine medienbruchfreie elektronische

Verarbeitung einhergehen soll.

Mit dem Beschluss der E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV) vom 6. September 2017

hat das Bundeskabinett die Vorgaben der EU-Richtlinie konkretisiert und darüber hinaus auch

Rechnungssteller in die Pflicht genommen, seit dem 27. November 2020 E-Rechnungen zu

übermitteln. Ausnahmen von dieser Verpflichtung bilden gemäß § 3 Abs. 3 E-RechV

Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 €, geheimhaltungsbedürftige

Rechnungsdaten und bestimmte Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes bzw. sonstige

Beschaffungen im Ausland.

Die Verordnung formuliert zudem Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell, das

grundsätzlich dem Datenaustauschstandard XRechnung oder einem anderen zur Europäischen

Norm EN 16931 konformen Standard entsprechen muss. Zudem muss eine E-Rechnung in

Ergänzung zu den umsatzsteuerrechtlichen Bestandteilen (gem. § 14 UStG) weitere

Inhaltselemente enthalten. Diese werden im Abschnitt „Umsetzung in der Bundesverwaltung“

beschrieben.

Für die Übermittlung und den Empfang von elektronischen Rechnungen schreibt die E-RechV die

Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes vor. Dies gilt sowohl für Rechnungssteller als auch

für Rechnungsempfänger.

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Nutzen der elektronischen Rechnung

Durch die E-Rechnung können sowohl aufseiten der Rechnungssteller als auch aufseiten der

Rechnungsempfänger Vorteile gegenüber der papierbasierten Rechnungsstellung und

Verarbeitung erzielt werden. Diese Vorteile werden im Folgenden dargestellt.

Der Prozess der Rechnungsstellung an verschiedene Bundesbehörden und Einrichtungen der

mittel- und unmittelbaren Bundesverwaltung wurde den Rechnungsstellern durch die

Konsolidierung der beiden Plattformen ZRE und OZG-RE im Sommer 2025 vereinfacht. Seit

September 2025 wird nur noch die OZG-RE als alleinige Eingangsrechnungsplattform des

Bundes betrieben, der Betrieb der ZRE ist seit Q4/2025 nicht mehr verfügbar. Nach einmaliger

Registrierung können Rechnungen über die Plattform OZG-RE an sämtliche Einrichtungen der

unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung übermittelt werden und es sind keine

bilateralen Vereinbarungen wie bspw. bei EDI-Verfahren (Elektronischer Datenaustausch, eng.

electronic data interchange, EDI) notwendig. Informationen über die Konsolidierung der

Rechnungseingangsplattformen erhalten Sie auf der Informationswebseite des Bundes unter

https://www.e-rechnung-bund.de/plattformkonsolidierung/.

Unternehmen mit einem hohen Rechnungsvolumen können signifikante Einsparungen durch den

Wegfall von Druck- und Versandkosten realisieren. Für die Rechnungssteller bietet sich zudem die

Chance, die Umstellung auf E-Rechnungen zu nutzen, um auch weitere Prozesse im

Rechnungswesen zu digitalisieren bzw. zu optimieren.

Mit Blick auf die Rechnungsbearbeitung in den Einrichtungen konnte gezeigt werden, dass durch

die Minimierung der Transportzeiten sowie den Wegfall ganzer Arbeitsschritte eine Verkürzung

der Durchlaufzeit einer Rechnung zu erzielen ist. Dies ermöglicht eine schnellere Zahlung und

führt folglich zu einer Liquiditätsverbesserung aufseiten des Rechnungsstellers.

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Aufgrund der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung und der daraus resultierenden

Möglichkeit der medienbruchfreien Weiterverarbeitung ergeben sich auch für die

Bundesverwaltung erhebliche Einsparpotenziale. Neben den potenziellen Einsparungen können

durch die E-Rechnung bzw. durch die Digitalisierung der Rechnungsverarbeitung auch qualitative

Mehrwerte erzeugt werden. So erhöht ein durchgängig elektronischer Prozess die Transparenz und

Nachvollziehbarkeit innerhalb der Organisation.

Infobox: Vorteile der E-Rechnung

Durch die E-Rechnung ergeben sich eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen und die

öffentliche Verwaltung, u. a. die Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungs- und

Geschäftsprozessen sowie die Schonung von natürlichen Ressourcen. Hier finden Sie die Vorteile

im Einzelnen für Rechnungssteller und -empfänger.

Vorteile für Rechnungssteller:

• Vereinfachte Rechnungsstellung

• Verkürzte Durchlaufzeiten

• Schnellere Bearbeitung und pünktlichere Zahlung

• Einsparpotenziale im Rechnungsversand

Vorteile für Rechnungsempfänger:

• Optimierung der Rechnungsverarbeitung durch automatisiertes

Einlesen der Rechnungsdaten

• Steigerung der Datenqualität

• Einsparpotenziale in der Rechnungsverarbeitung

• Ermöglichen einer dezentralen Rechnungsbearbeitung

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Umsetzung in der Bundesverwaltung

Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55 ist eine Rechnung, die in einem

strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Das Format

ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung. Folglich muss eine E-Rechnung alle

relevanten Daten in einem strukturierten Format bereitstellen. Eine Bilddatei, ein PDF-Dokument

ohne integrierten Datensatz oder eine eingescannte Papierrechnung erfüllen diese Anforderungen

nicht und stellen somit per Definition keine E-Rechnung dar.

Standard XRechnung

Der im Rahmen eines Steuerungsprojekts zwischen Bund und Ländern entwickelte Standard

XRechnung ist eine nationale Ausgestaltung der Europäischen Norm EN 16931 und wird sowohl

vom Bund als auch von den Ländern getragen. Konzipiert als reines Datenformat ermöglicht der

Standard XRechnung, dass Rechnungsdaten direkt und ohne Medienbruch in die verarbeitenden

Systeme importiert werden. Der strukturierte XML-Datensatz dient somit in erster Linie der

maschinellen Lesbarkeit. Durch den Einsatz von Anzeigeprogrammen kann der XML-Datensatz für

den Menschen lesbar dargestellt werden.

Der Standard XRechnung soll den Umgang mit elektronischen Rechnungen in der öffentlichen

Verwaltung vereinheitlichen. Es handelt sich um einen offenen, unentgeltlichen und

zukunftssicheren Standard, der von der KoSIT betrieben wird. Im elektronischen

Rechnungsaustausch kann auch ein anderer Standard verwendet werden, wenn er den

Anforderungen der Europäischen Norm, den Nutzungsbedingungen der

Rechnungseingangsplattformen und der E-RechV des Bundes entspricht. Alle Informationen über

den Standard XRechnung sind bei der KoSIT abrufbar.

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Infobox: Inhalte einer elektronischen Rechnung

Eine E-Rechnung hat gemäß § 5 E-RechV neben den umsatzsteuerrechtlichen

Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens folgende Angaben zu enthalten:

• die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) des Rechnungsempfängers

• die geltenden Zahlungsbedingungen (alternativ ein Fälligkeitsdatum)

• die Bankverbindungsdaten des Rechnungsstellers

• eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers

Zusätzlich muss eine E-Rechnung folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller

bei Beauftragung durch den Auftraggeber übermittelt wurden:

• eine Bestellnummer

• eine Lieferantennummer

Für jede dieser zusätzlichen Angaben ist ein bestimmtes Datenfeld vorgesehen. Auftraggeber und

Auftragnehmer können weitere Rechnungsinhalte vertraglich festlegen.

Bitte beachten Sie, dass die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) die Informationen

zur aktuellen Version Standard XRechnung zur Verfügung stellt. Seit dem 01.02.2024 sind die

BT-Felder Geschäftsprozesstyp (BT 23) sowie elektronische Adresse des Verkäufers (BT‑34) und

elektronische Adresse des Käufers (BT‑49) verpflichtend. Weitere Informationen hierzu finden Sie

auf der Webseite E-Rechnung Bund.

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Infobox: Leitweg-Identifikationsnummer

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der angeschlossenen öffentlichen

Auftraggeber. Sie ermöglicht eine genaue Adressierung einer E-Rechnung an einen

Rechnungsempfänger und die automatische Weiterleitung innerhalb der Plattformen.

Bei der Bestellung teilt der Auftraggeber dem Rechnungssteller die Leitweg-ID mit. Zudem kann

diese jederzeit in der Plattform zentral eingesehen werden. Der Rechnungssteller benötigt keine

eigene Leitweg-ID.

Rechnungseingangsplattform des Bundes

Im Rahmen der Umsetzung der E-Rechnung stellt der Bund für die Bundesverwaltung die OZG-

konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) als zentralen elektronischen Eingangsweg

bereit.

• Hinweis: Seit dem 20. September 2025 ist die OZG-RE die alleinige

Eingangsrechnungsplattform des Bundes; der Betrieb der ZRE wurde in Q4/2025

eingestellt (weitere Informationen zur Plattformkonsolidierung finden Sie unter

https://www.e-rechnung-bund.de/plattformkonsolidierung/)

Die OZG-RE stellt das Bindeglied zwischen Rechnungsstellern und der Bundesverwaltung dar.

Für die Nutzung der Plattform ist die einmalige Registrierung des Rechnungsstellers erforderlich.

Nähere Informationen über die einmalige Registrierung an der OZG-RE erhalten Sie in der Anlage

Flyer Lieferanteninformation und Bedienhilfe OZG-RE. Im Anschluss an die Registrierung kann der

Rechnungssteller die von ihm bevorzugten Übertragungskanäle in der

Rechnungseingangsplattform auswählen und im System hinterlegen.

Die Anforderungen und Vorteile der Nutzung der einzelnen Kanäle werden in den nachfolgenden

Abschnitten beschrieben.

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Weberfassung der Rechnung

Die Weberfassung bietet sich insbesondere für Unternehmen mit einem geringen

Rechnungsvolumen an, die entweder keine Software im Rechnungsausgang

verwenden oder deren im Einsatz befindliche Software die Erstellung

elektronischer Rechnungen gemäß EU-Norm nicht unterstützt.

Die Rechnungsdaten werden manuell vom Rechnungssteller in eine Eingabemaske der

Plattformen übertragen und anschließend an den Empfänger übermittelt. Dem Rechnungssteller

wird zu Archivierungszwecken die valide E-Rechnung im XML-Format zum Download

bereitgestellt.

Hinweis: Die OZG-RE stellt dem Rechnungssteller kein revisionssicheres Archiv für die

E-Rechnungen bereit. Es ist jedoch verpflichtend, dass die erzeugte E-Rechnung im XML-Format

beim Rechnungssteller archiviert wird.

Upload der Rechnung

Der Upload einer Rechnung ist für diejenigen Rechnungssteller relevant, die eine E-Rechnung

gemäß EU-Norm erstellen, jedoch nicht über die angebotenen Übertragungskanäle versenden

können oder wollen. Die Option zum manuellen Upload einer Rechnung bedarf der Freischaltung

des Übertragungskanals.

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Übertragung per E-Mail

Der Übertragungskanal E-Mail setzt voraus, dass der Rechnungssteller mit seiner Software eine

valide E-Rechnung generieren kann.

Nach der Freischaltung des Übertragungskanals E-Mail in der Rechnungseingangsplattform wird

dem Rechnungssteller die für den Versand zu verwendende Adresse für den Rechnungsversand

mitgeteilt.

Zudem ist die Hinterlegung einer Versandadresse notwendig, da nur Nachrichten von zuvor

erfassten Absendern berücksichtigt werden können.

Übertragung per Webservice via Peppol

Die OZG-RE bietet als weiteren Übertragungskanal die Möglichkeit zum

Rechnungsversand aus der erstellenden Software mittels Webservice und

Übertragung über das Peppol-Netzwerk.

Die Einreichung von E-Rechnungen über Peppol ist grundsätzlich auf zwei verschiedenen Wegen

möglich:

  1. die Nutzung eines bestehenden Peppol-Service-Providers (kostenpflichtig)

  2. eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei OpenPeppol und der Aufbau eines eigenen Peppol

Access Points

Um den Status per Peppol eingereichter Rechnungen nachvollziehen zu können, muss der

Eingangskanal Peppol im Nutzerkonto der OZG-RE freigeschaltet und die zum Versenden der

Rechnungen genutzte Peppol-Participant-ID hinterlegt und verifiziert werden.

Weitere Informationen zum Übertragungskanal Peppol finden Sie im Dokument

Leitfaden Übertragungskanal Peppol.

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Infobox: Exkurs Peppol

Peppol („Pan-European Public Procurement OnLine“) definiert eine in Europa und auch

zunehmend international etablierte Infrastruktur zum sicheren Austausch von Dokumenten

zwischen unterschiedlichen Systemen. Durch einheitliche Prozesse, eine einheitliche „Business

Sprache“ und technische Spezifikationen wird eine Interoperabilität gewährleistet, die für die

elektronische Abwicklung von Einkaufs-, Lieferanten- oder Angebotsprozessen zwischen

Unternehmen und Behörden notwendig ist.

Technisch basiert Peppol auf dem sogenannten „Vier-Ecken-Modell“. Durch die Anbindung an

einen beliebigen Zugangspunkt (Access Point) kann sich ein Rechnungssteller an das Netzwerk

anschließen und mit allen anderen Teilnehmern kommunizieren. Der Sender bildet die erste Ecke

im Modell. Für alle Parteien im Netzwerk gilt das gleiche Prinzip. Somit wird der potenzielle

Empfänger einer Nachricht zu einer weiteren Ecke. Auch der Empfänger muss an einen Access

Point angebunden sein. Die beiden Access Points stellen die übrigen Ecken dar und sind für den

sicheren Transport der Informationen zuständig.

Eine Liste aller Access Points kann auf der offiziellen Webseite von Peppol eingesehen werden.

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Anhang

Entscheidungshilfe zur Auswahl eines Übertragungskanals

Die Entscheidungshilfe zur Auswahl eines Übertragungskanals ist als barrierefreier Flyer auf der

Website der E-Rechnung zu finden.

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Abbildung 1: Entscheidungshilfe zur Auswahl eines Übertragungskanals

  • Mit elektronischen Rechnungsformaten sind Dateiformate gemeint, die strukturierte Rechnungsdaten enthalten.

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