20260820_0305_26_Anlage_11_Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit IT.pdf

Verlängerung von vier Jira-Lizenzen einschließlich Jira-Plugin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 11:21 (Europe/Berlin)

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2 Die Normen sind online abrufbar unter http://www.ilo.org . 3 Die direkte Zuliefereigenschaft eines Unternehmens entfällt nicht dadurch, dass ein Unternehmen mit ausschließlicher Händlerfunktion zwischengeschaltet wird. 4 Soweit diese Erklärung auf Dienstleistungen im konkreten Fall nicht vollständig anwendbar ist, sollen die Pflichten des Auftragnehmers entsprechend dem jeweiligen Sinn und Zweck der Regelung eingehalten werden.

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6 Diese Bestätigung stellt amfori BSCI in Vereinbarung mit BeschA / KNB für die Verwendung im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung aus. Amfori BSCI bestätigt damit, dass im Rahmen eins Audits durch einen unabhängigen Dritten im Zeitpunkt des Audits keine erheblichen Verbesserungsfelder (Mängel) bezogen auf die i.S.d. Erklärung geforderten ILO-Normen vorhanden sind. Es handelt sich hierbei nicht um ein öffentlich zugängliches und überprüfbares Zertifikat. Eine reine Mitgliedschaft bei amfori BSCI ist nicht ausreichend.

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Dokumentenkatalog für die Erklärung zur

sozialen Nachhaltigkeit für IT (Anlage 1)

Bitte stellen Sie bezüglich jeder der aufgeführten ILO-Normen die folgenden Aspekte dar (die Antwort darf einen Gesamtumfang von 13 Seiten nicht überschreiten):

  1. Mit welchen Maßnahmen werden Sie bei sich und den weiteren Beteiligten gewährleisten, dass bei Auftragsausführung keine Arbeiten unter Verletzung der jeweiligen ILO-Norm durchgeführt werden?
  2. Mit welchem Nachweis werden Sie dies nach Auftragsausführung belegen? Geeignete Nachweise im Sinne von Nr. 3, Variante 1, Ziffer 3 der Erklärung sind Protokolle, Audit-Berichte, Verfahrensanweisungen, vertragliche Vereinbarungen, E- Mail-Verkehr, amtliche Dokumente, Urkunden, Zeugnisse, Bild- und Tonaufzeichnungen oder vergleichbar. Mit Einreichung der Unterlagen erklärt der Auftragnehmer, dass sich diese auch tatsächlich auf die vertragsgegenständliche Leistung beziehen.

Bei den unten aufgeführten Forderungen ist das nationale Recht am jeweiligen Produktionsstandort oder am sonstigen Ort der individuellen Arbeitsleistung zu berücksichtigen.

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1. ILO 29 / 105 (Zwangsarbeit)

Bei der Auftragsausführung dürfen keine Arbeiten unter Ausnutzung von Zwangsarbeit, Leibeigenschaft (einschließlich Schuldknechtschaft) bzw. Pflichtarbeit, Gefängnisarbeit oder Sklaverei bzw. Menschenhandel durchgeführt werden.

Stellen Sie mindestens dar, wie Sie sicherstellen werden, dass

1.1. Mitarbeitende keinerlei Geldzahlungen für ihr Beschäftigungsverhältnis zu leisten haben.

1.2. Arbeitskräften während ihres Einstellungsverfahrens keine Einstellungs- oder Vermittlungsgebühren berechnet werden, sowie dass den Arbeitskräften ggf. berechnete Gebühren zurückgezahlt werden.

1.3. Arbeit freiwillig zu leisten ist und dass im Falle einer Kündigung den Mitarbeitenden für die im Abrechnungszeitraum bis zum Wirksamwerden der Kündigung geleistete Arbeit entsprechend entlohnt wird.

1.4. Mitarbeitende beschäftigt werden, mit einem Arbeitsvertrag, welcher alle notwendigen Bestimmungen in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis – in der Muttersprache des jeweiligen Mitarbeitenden – enthält.

1.5. Pässe, Visa, Personalausweise oder sonstige amtliche Ausweispapiere nicht von der Produktionsstätte eingezogen und aufbewahrt werden.

1.6. mit Schülern/Werkstudenten/Praktikanten ordnungsgemäß umgegangen wird, indem deren Aufzeichnungen ordnungsgemäß verwaltet werden, Ausbildungspartner sorgfältig geprüft werden sowie ihnen strenge Sorgfaltspflichten auferlegt werden, um die Rechte der Schüler/Studenten/Praktikanten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu schützen.

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2. ILO 87, 98 (Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen)

Bei der Auftragsausführung darf das Recht aller Arbeitskräfte auf die Bildung von und den Beitritt zu Gewerkschaften ihrer Wahl, auf Tarifverhandlungen sowie auf Durchführung friedlicher Versammlungen sowie das Recht der Arbeitskräfte, von solchen Maßnahmen Abstand zu nehmen, nicht beschränkt werden.

Stellen Sie mindestens dar, wie Sie sicherstellen werden, dass

2.1. sich das Unternehmen in die Belange der Gewerkschaft/des Betriebsrates weder einmischt noch diese finanziell unterstützt.

2.2. das Unternehmen Mitarbeitende weder diszipliniert noch bedroht, um diese in der Bildung oder dem Beitritt zu einer Gewerkschaft zu unterstützen oder von diesen Aktivitäten abzuhalten.

2.3. Gewerkschaftsmitglieder / Betriebsratsmitglieder nicht anders behandelt werden, als jeder andere Mitarbeitende auch.

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3. ILO 100 (Gleichheit des Entgelts) und ILO 111

(Keine Diskriminierung)Bei der Auftragsausführung ist sicher zu stellen, dass die Belegschaft keine rechtswidrige Diskriminierung erfährt, z.B. dass keine Mitarbeitenden im Rahmen von Einstellungsverfahren und Beschäftigungsverhältnissen (etwa bei Fragen der Entlohnung, Beförderungen, Prämienvergabe sowie dem Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen) Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit, politischer Ausrichtung, Gewerkschaftszugehörigkeit, nachgewiesenem Veteranenstatus, geschützten Erbinformationen oder Familienstand erfährt.

Stellen Sie mindestens dar, wie Sie gewährleisten werden, dass

3.1. die generellen Gehaltbestandteile sowie weitere Kompensationen definiert und der Belegschaft zugänglich gemacht werden.

3.2. die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen am Ende einer Abrechnungsperiode über die Bestandteile des ausgezahlten Lohns/Gehalts informiert werden.

3.3. Beförderungen sowie Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen, basierend auf Leistungskennzahlen bzw. Notwendigkeit einer Fortbildung erfolgen werden.

3.4. die Mitarbeitenden schriftlich definierte Arbeitsplatzbeschreibungen haben, die sich ausschließlich auf notwendige Kenntnisse/Fähigkeiten zur Ausübung des Arbeitsplatzes fokussieren und nicht irgendwelche notwendigen persönlicher Merkmale definieren.

3.5. Tests, medizinische Gutachten usw. nicht in diskriminierender Art und Weise genutzt werden.

3.6. lokal vorgeschriebene Bestimmungen zum Schutz der Mitarbeitenden während der Schwangerschaft sowie während der Elternzeit eingehalten werden.

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4. ILO 138 / 182 (Keine Kinderarbeit)

Bei der Auftragsausführung ist sicher zu stellen, dass Kinderarbeit in der schlimmsten Form während der Produktion der Hauptleistungsbestandteile ausgeschlossen ist und dass das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung berücksichtigt wird.

Stellen Sie mindestens dar,

4.1. welches Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in dem Land in dem sich die Produktionsstätte befindet, gilt.

Stellen Sie weiterhin mindestens dar, wie Sie sicherstellen werden, dass

4.2. Kinderarbeit weder während der Fertigung noch bei der Erbringung von Dienstleistungen oder Lieferungen vorkommt.

4.3. zugelassene Ausbildungsprogramme am Arbeitsplatz alle Gesetze und Regelungen erfüllen.

4.4. Arbeitskräfte unter 18 Jahren keine Arbeiten durchführen, die sich negativ auf ihre Gesundheit oder Sicherheit auswirken könnten, wie z. B. Nachtschichten und Überstunden.

4.5. mit Schülern/Werkstudenten ordnungsgemäß umgegangen wird, indem deren Aufzeichnungen ordnungsgemäß verwaltet werden, Ausbildungspartner sorgfältig geprüft werden sowie ihnen strenge Sorgfaltspflichten auferlegt werden, um die Rechte der Schüler/Studenten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu schützen.

4.6. die Produktionsstätte einen zuverlässigen Mechanismus zur Altersprüfung als Teil des Einstellungsverfahrens eingerichtet hat.

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5. ILO 155 (Arbeitsschutz) und ILO 170 (Sicherheit bei der

Verwendung chemischer Stoffe)

Es ist sicher zu stellen, dass der Arbeitsschutz bei der Produktion der Hauptleistungsbestandteile berücksichtigt wird.

Stellen Sie mindestens dar, wie Sie sicherstellen werden, dass

5.1. Arbeitsplatzrisiken der Mitarbeitenden durch eine geeignete Arbeitsplatzgestaltung, durch technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Wartung sowie sichere Arbeitsverfahren (inklusive Wartungssicherungen) und durch regelmäßige Sicherheitsschulungen eingeschränkt sind. Können Gefahren so nicht angemessen eingeschränkt werden, ist darzustellen, wie den Mitarbeitenden geeignete, einwandfrei gewartete, persönliche Schutzausrüstung sowie Lehrmaterial zu Risiken, denen sie im Zusammenhang mit diesen Gefahren ausgesetzt sind, zur Verfügung gestellt wird.

5.2. das Trinkwasser in der Produktionsstätte überprüft wird.

5.3. für den Fall, dass in Ihrem Unternehmen geschweißt oder hartgelötet werden muss, eine Schweißerlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeiten vorliegt.

5.4. die gesamte elektrische Installation im Unternehmen überprüft und gewartet ist.

5.5. im Falle der Reparatur oder Wartung jeglicher Art von Maschinen diese zur Benutzung gesperrt und die Stromzufuhr unterbrochen ist.

5.6. jeder gewerbliche Arbeitsplatz einer Risikoanalyse unterzogen wird, um zu definieren, ob an diesem Arbeitsplatz persönliche Schutzausrüstungen für die Mitarbeitenden notwendig sind.

5.7. jeder Mitarbeitende seine evtl. notwendige persönliche Schutzausrüstung erhält und in der Nutzung dieser regelmäßig unterwiesen wird.

5.8. die chemische Zusammensetzung von Produkten geprüft, gemessen und dokumentiert wird.

5.9. Ihre Produkte gesetzlichen Materialrestriktionen (z.B. RoHS, REACH) entsprechen.

5.10. Stoffe, für welche die gesetzlichen Materialrestriktionen gelten, nicht in der Produktion eingesetzt werden.

5.11. Gefahrstoffe/Chemikalien mit Warnhinweisen (in verständlicher Form) gekennzeichnet sind.

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6. ILO 131 (Mindestlohn) und ILO 102 (soziale Sicherheit)

Es ist sicherzustellen, dass während der Auftragsausführung die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung allen geltenden Lohngesetzen entspricht – auch solchen in Bezug auf Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass jeglicher Einsatz von Zeitarbeit, die Entsendung von Arbeitskräften und die Ausgliederung von Arbeit den jeweils lokalen Rechtsvorschriften entsprechen.

Stellen Sie mindestens dar,

6.1. wie hoch der anwendbare gesetzliche Mindestlohn im Land (bzw. in der Region/im Industriesektor) der Produktionsstätte ist und welcher Mindestlohn bei der Auftragsausführung tatsächlich gezahlt wird.

6.2. welche Sozialleistungen gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Sozialleistungen bei der Auftragsausführung tatsächlich an die Sozialversicherungsträger abgeführt werden.

6.3. wie Sie verhindern werden, dass Gehaltskürzungen als disziplinare Maßnahme eingesetzt werden.

7. ILO 1 (Begrenzung der Arbeitszeit)

Es ist sicherzustellen, dass bei der Auftragsausführung die Wochenarbeitszeit das anhand lokaler Gesetze festgelegte Maximum nicht übersteigt, sowie dass den Mitarbeitenden die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsunterbrechung (Pausen, arbeitsfreie Zeit, Wochenende) während der Auftragsausführung gewährt wird.

Stellen Sie mindestens dar,

7.1. welche gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der maximal erlaubten regulären Arbeitszeit pro Woche sowie hinsichtlich der maximal erlaubten Überstunden pro Tag/pro Woche/pro Monat in dem Land bestehen, in dem sich die Produktionsstätte befindet und

7.2. mit welchem Zeiterfassungs- und Zeitmanagementsystem Sie sicherstellen werden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Arbeitsunterbrechungszeiten eingehalten werden.

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Allgemeine Anforderungen

Informationen an Mitarbeitende

Es ist sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden in den Produktionsstätten klare und exakte Informationen über ihre Rechte während der Auftragsausführung erhalten. Stellen Sie dafür mindestens dar,

a) wie Sie sicherstellen werden, dass die Mitarbeitenden Informationen zu Richtlinien, Vorgehensweisen, Erwartungen und Leistungen in einer Art und Weise erhalten, die allen Mitarbeitenden ein Verstehen ermöglichen.

Verantwortung in der Lieferkette

Bitte stellen Sie abschließend dar,

a) dass Sie die Einhaltung der vereinbarten Arbeits- und Sozialstandards durch vertragliche Verpflichtungen zwischen einem Betrieb der Stufe 1 und einem Betrieb der Stufe 2 sicherstellen, b) wie Sie die Normen der ILO (International Labour Organisation) den Zulieferern bekannt machen werden und c) wie Sie die Einhaltung der vereinbarten ILO-Normen überwachen werden.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung