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Verlängerung von Atlassian Data-Center-Lizenzen inklusive Add-ons

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:04 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Atlassian Lizenzen

Az. B25.24 - 0001/26/VV:1

Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren

Beschaffungsamt des BMI

Referat ZIB21

Anschrift Beschaffungsamt des BMI

Brühler Straße 3 53119 Bonn

Ausgabenummer 1.0 Ausgabedatum 17.09.2026

Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024

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Leistungsbeschreibung / Az. B25.24 - 0001/26/VV:1

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines ......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

  2. Beschaffungsgegenstand .......................................................................................................... 3

  3. Vergütung.................................................................................................................................. 3

  4. Ansprechperson ........................................................................................................................ 3

  5. Abnahme ................................................................................................................................... 4

  6. Anforderungen an das Personal ................................................................................................ 4

  7. Vertraulichkeit und Datenschutz .............................................................................................. 4

  8. Hinweispflichten bei IT-Sicherheitsänderungen und Produktänderungen .............................. 4

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1. Ausgangslage

Seit Jahren erfolgt die Realisierung der IT-Projekte im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit den Atlassian Produkten „Jira“, „Confluence“ und „Bitbucket“. Für die weitere Nutzung der Software sind Verlängerungen der Lizenzen erforderlich. Die Lizenzen werden für die Fachbereiche „Strive“ und „TIS“ benötigt.

2. Beschaffungsgegenstand

Zeitlich befristete Überlassung der in der Anlage Preisblatt aufgelisteten Software inklusive Herstellersupport und Wartung für die Dauer von 36 Monaten ab dem 1.11.2026.

Die Erbringung der Support- und Wartungsleistungen erfolgt unter Bezugnahme auf die offiziellen Service Level Agreements (SLAs) des jeweiligen Herstellers. Es gelten die vom Hersteller definierten Prioritätsstufen und die dazugehörigen Interventionszeiten des Herstellers. Der Auftragnehmer steuert und koordiniert die Einhaltung dieser Fristen gegenüber dem Hersteller. Bei Überschreitung der herstellerseitigen Fristen greift das definierte Eskalation- sverfahren des Auftragnehmers, um eine zeitnahe Bearbeitung sicherzustellen.

Nutzen Sie für die Preisabfrage beim Hersteller die Support Entitlement Number (SEN) aus dem Preisblatt und diesen technischen Kontakt:

Strive: Herr Matthias Ehrmann (E-Mail: strive-admin@bamf.bund.de)

TIS: Herr Vadim Schuldinger (E-Mail: TIS@bamf.bund.de)

Kontaktperson bei Atlassian: Herr Thorenz (E-Mail: sthorenz@atlassian.com)

3. Vergütung

Die Vergütung erfolgt per Festpreis. Sämtliche Nebenkosten müssen bereits im Festpreis enthalten sein. Die Umsatzsteuer muss separat ausgewiesen werden. Die Vergütung der Lizenzen erfolgt jährlich im Voraus.

4. Ansprechperson

Durch den Auftragnehmer ist eine Ansprechperson zur Verfügung zu stellen, die sich mit der Ansprechperson des Auftraggebers abstimmt und die durchzuführenden Arbeiten auf Seiten des Auftragnehmers koordiniert.

Die Ansprechperson muss während der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, jeweils mindestens von 9:30 bis 15:30 Uhr) regelmäßig telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein. Sollte die Ansprechperson des Auftragnehmers verhindert sein, muss eine Vertretung benannt werden.

Fachliche Ansprechperson beim BAMF wird nach Zuschlagserteilung im Vertrag dokumentiert.

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5. Abnahme

Die Abnahme der Leistung des/der Auftragnehmenden erfolgt durch die zuständigen Fachreferate beim BAMF in Form von Funktionstests.

6. Anforderungen an das Personal

Auftraggeber und Auftragnehmer werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass das jeweils von ihnen bereitgestellte Personal ausschließlich dem Direktionsrecht und der Disziplinargewalt des jeweiligen Arbeitgebers untersteht. Weisungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Aufgabenverteilung.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung hinreichend qualifiziert ist.

Für das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal gelten grundsätzlich folgende allgemeine Anforderungen:  Sprachkompetenz in Deutsch auf dem Niveau C2

 Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Beratung und Support von Atlassian- Produkten

 Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit Kunden

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen und Betriebsgeheimnisse sind streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Nach Abschluss der Vertragslaufzeit sind alle bei der Durchführung des Auftrages angefallenen Dokumente und Ergebnisse an das BAMF herauszugeben und anschließend beim Auftragnehmer zu löschen. Die Löschung ist dem BAMF gegenüber glaubhaft zu machen.

Falls der Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Kooperationspartner beauftragt, gelten für diese dieselben Vorgaben.

8. Hinweispflichten bei IT-Sicherheitsänderungen und

Produktänderungen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über sicherheitsrelevante Vorfälle, kritische Schwachstellen sowie notwendige Notfall-Patches (Security Advisories) des Herstellers zu informieren.

Über anstehende wesentliche Produktänderungen, Funktionserweiterungen, den Wegfall von Features oder den Lebenszyklusstatus (End-of-Life / End-of-Support) von Softwarekomponenten

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wird der Auftraggeber rechtzeitig (in der Regel mindestens acht Wochen im Voraus) schriftlich in Kenntnis gesetzt.

Gravierende Änderungen, die die IT-Sicherheit oder die bestehende Systemarchitektur des Auftraggebers beeinflussen, bedürfen der vorherigen Abstimmung und Freigabe.

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