Baubeschreibungen ARV für Verkehrssicherungsleistungen.pdf

Verkehrssicherungsleistungen für Bauwerksprüfungen in Ostbrandenburg 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 08:15 (Europe/Berlin)

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Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat 65 – Brücken und konstruktiver Ingenieurbau Sachgebiet 653 - Bauwerksprüfung Lindenallee 51 15366 Hoppegarten

Baubeschreibung

Rahmenvertrag

Verkehrssicherung Bauwerksprüfung

2027

Hoppegarten 2026

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Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dezernat 65 – Brücken und konstruktiver Ingenieurbau Sachgebiet 653 - Bauwerksprüfung Lindenallee 51 15366 Hoppegarten

INHALTSVERZEICHNIS

1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung .......................................................................... 3 1.1 Auszuführende Leistung ................................................................................................................... 3 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten .................................................................................................................. 4 1.2.1 Kampfmittelbeseitigung ........................................................................................................ 4 1.3 Ausgeführte Leistungen .................................................................................................................... 4 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten .................................................................................................. 4 1.5 Nebenangebote und Sondervorschläge ......................................................................................... 4 2 Angaben zur Baustelle ............................................................................................................ 5 2.1 Lage der Baustelle ............................................................................................................................. 5 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .......................................................................................... 5 2.3 Zugänge, Zufahrten ........................................................................................................................... 5 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen....................................................... 5 2.5 Lager- und Arbeitsplätze ................................................................................................................... 5 2.6 Gewässer ............................................................................................................................................. 5 2.7 Baugrundverhältnisse ....................................................................................................................... 5 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .................................................................................... 6 2.9 Schutz-Bereiche und Objekte ........................................................................................................... 6 2.10 Anlagen im Baubereich ..................................................................................................................... 6 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ............................................................................................... 6 3 Angaben zur Ausführung ....................................................................................................... 6 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ............................................................................................. 6 3.2 Bauablauf ............................................................................................................................................ 7 3.3 Wasserhaltung .................................................................................................................................... 8 3.4 Baubehelfe .......................................................................................................................................... 8 3.5 Stoffe, Bauteile ................................................................................................................................... 8 3.6 Abfälle .................................................................................................................................................. 8 3.7 Winterbau ........................................................................................................................................... 8 3.8 Beweissicherung ................................................................................................................................ 8 3.9 Sicherungsmaßnahmen .................................................................................................................... 8 3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) ............................................................................................... 8 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ................................................................................... 8 3.12 Prüfungen ........................................................................................................................................... 8 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sige-Planes ........................................... 9 4 Ausführungsunterlagen ......................................................................................................... 9 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen ............................................................... 9 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen .................................................................... 9

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1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung

1.1 Auszuführende Leistung

Der Auftraggeber beabsichtigt, Verkehrssicherungsleistungen für die Durchführung von Bauwerksprüfungen an einzelnen oder mehreren Ingenieurbauwerken (Brücken, Stützwänden, Verkehrszeichenbrücken und Lärmschutzwänden) mit Hilfe des Abruf- vertrages auf Nachweis ausführen zu lassen. Die Leistungen umfassen entsprechende Verkehrssicherungen nach RSA 2021 und deren Regelplänen. Der Umfang dieser Verkehrssicherungsleistungen setzt beim Bieter zwingend außer- gewöhnliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, insbesondere fach- kundiges Personal mit langjährigen Erfahrungen bei der Verkehrssicherung sowie kurzfristige Einsatzfähigkeit mit allen jeweils notwendigen, technischen Ausrüstun- gen im Zuständigkeitsbereich voraus. Die Arbeiten sollen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg Dezernat 65 Grundsatzangelegenheiten und Erhaltungsmanagement Konstruktiver Ingenieurbau, SG 653 Bauwerksprüfung, Betriebssitz Hoppegarten ausgeführt werden:

I. Rahmenvertrag Region Ost umfasst folgende Landkreise und Städte:

  • Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Frankfurt (Oder)

II. Rahmenvertrag Region West umfasst folgende Landkreise und Städte:

  • Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Potsdam, Brandenburg an der Havel und Potsdam-Mittelmark

III. Rahmenvertrag Region Süd umfasst folgende Landkreise und Städte:

  • Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Cottbus

Je Rahmenvertrag und Region sind alle Landes- und Bundesstraßen als Ort der Ausführung betroffen.

Grundlage für die Durchführung dieser Arbeiten sind die unter Pkt. 5.1 der Baube- schreibung genannten ”Zusätzlichen Vertragsbedingungen” ZTV-Sa und RSA in der jeweils gültigen Fassung.

Bei der Abgabe des Kostenangebotes des AN für Einzelbeauftragungen sind die Kostenangebote Dritter, für Leistungen die nicht im LV des Abrufvertrages aufgeführt sind, als Anlage beizufügen.

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Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Mengenansätze sind geschätzt und dienen ausschließlich der Kalkulation und zur Wertung der Angebote. Es kann daraus kein Anspruch auf Ausführung von bestimmten Leistungen abgeleitet werden. Im Geltungszeitraum des Vertrages werden vom AG maximal Leistungen bis zur Ge- samthöhe der Auftragssumme dieses Abrufvertrages abgerufen. Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf den vollständigen Abruf der gesamten Auf- tragssumme. Die Leistungen werden in Form von Einzelaufträgen ausgeführt.

Zu jedem beabsichtigten Einzelauftrag erfolgt vom AG eine Abfrage/ Aufgabenstel- lung. Der AN hat daraufhin schriftlich ein Kostenangebot für diesen Einzelauftrag auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses dieses Abrufvertrages zu erstellen. Die Beauftragung erfolgt dann schriftlich durch den AG. Der Auftraggeber beabsichtigt, Einzelaufträge mit Auftragssummen in der Regel bis zu einer Höhe von max. 12.500,- EUR brutto zu vergeben. Die Einzelaufträge können je nach Erfordernis sowohl einzeln als auch gleichzeitig für verschiedene Ingenieurbauwerke im vorgenannten Zuständigkeitsbereich beauftragt werden. Jeder Einzelauftrag ist gesondert abzurechnen. Jeder Rechnung sind Leistungsnach- weise auf Grund von Zeichnungen oder von gemeinsamen Feststellungen schluss- rechnungsreif beizufügen. Auf jeder Rechnung ist die vom Auftraggeber vergebene Auftragsnummer des jeweiligen Einzelauftrages sowie die Vertragsnummer des Ge- samtvertrages anzugeben. Dieser Vertrag wird für ein Jahr ab Zuschlagsdatum geschlossen.

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

1.2.1 Kampfmittelbeseitigung

entfällt

1.3 Ausgeführte Leistungen

entfällt 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

entfällt

1.5 Nebenangebote und Sondervorschläge

entfällt

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2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Der AN erhält für die Ausführung der Verkehrssicherungsleistungen an Ingenieur- bauwerken im beauftragten Bereich des LS für die einzelnen Bauwerke die km- Station und

Bauwerksnummern im Zuge der Landes- Bundesstraßen vom AG mitgeteilt.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Regelungen erfolgen hierzu mit den objektspezifischen Einzelaufträgen. Es ist das öf- fentliche Straßennetz zu nutzen.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Vom AG werden keine Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die Beschaf- fung

und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle ist Sache des AN. Die

Baustelle ist über das jeweilige Straßennetz zu erreichen.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Strom usw. sind in der Regel nicht vor- handen. Sie sind bei Bedarf vom AN in Abstimmung mit den zuständigen Versor- gungsträgern herzustellen und an die Baustelle heranzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Pos. "Baustelleneinrichtung" einzurechnen.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Plätze für die Baustelleneinrichtung werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.

2.6 Gewässer

entfällt

2.7 Baugrundverhältnisse

entfällt

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2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

entfällt

2.9 Schutz-Bereiche und Objekte

entfällt

2.10 Anlagen im Baubereich

Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten über eventuell im Baustellenbereich befind- liche Kabel und Leitungen und deren Lage bei den entsprechenden Versorgungsträ- gern zu informieren und einweisen zu lassen. Bei der Durchführung der Baumaß- nahme sind die Weisungen und Schutzvorschriften der Eigentümer zu beachten. Er- forderlichenfalls ist eine Aufsicht bei den zuständigen Stellen anzufordern. Eine Ein- weisung durch den AG findet nicht statt. Alle Maßnahmen zum Schutz der vorhande- nen Leitungen hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit den Leitungseigentü- mern eigenverantwortlich zu treffen.

Der AN haftet für sämtliche Schäden an Kabeln oder Leitungen im Bereich der Bau- stelle.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Der öffentliche Verkehr ist soweit es möglich ist aufrecht zu erhalten.

3 Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Die Verkehrssicherungspflicht wird innerhalb des zeitlichen und örtlichen Rahmens

der Bauwerksprüfung der jeweiligen Einzelaufträge auf den Auftragnehmer übertra- gen

und ist nachzuweisen. Beim Auftraggeber verbleibt allein die Pflicht zur dahingehen- den Überwachung des Auftragnehmers.

Die Verkehrszeichenpläne sind für die Einzelaufträge durch den AN zu erarbeiten und genehmigen zu lassen.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist abhängig von der Region durch den AN kurz- fristig über folgende Funktionspostfächer elektronisch zu beantragen:

Für die Region Ost sind folgende Funktionspostfächer für die Beantragung zu ver- wenden: LS-VAO-EW@ls.brandenburg.de oder LS-VAO-FFO@ls.brandenburg.de

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Für die Region West ist folgendes Funktionspostfach für die Beantragung zu ver- wenden: LS-VAO-West@ls.brandenburg.de

Für die Region Süd sind folgende Funktionspostfächer für die Beantragung zu ver- wenden: LS-VAO-WDF@ls.brandenburg.de oder LS-VAO-CB@ls.brandenburg.de

Die Aufwendungen für die Einholung der verkehrsbehördlichen Anordnungen (ins- besondere Genehmigungsgebühren) sind in die entsprechende OZ (00.00.0001) ein- zurechnen.

Zur Vereinfachung der Genehmigungsvorgänge kann der Auftragnehmer bei der Verkehrsbehörde des LS, eine Jahresgenehmigung für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer auf den Landesstraßen beantragen. Für die Genehmigung ist eine Jahrespau- schale laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr-Geb. (Verordnung vom 11.12.2001, BGBL I, S. 3617, 3622) zu entrichten.

Die eingerichtete Verkehrssicherung (außer Tagessperren) ist gemäß ZTV-SA arbeits- täglich 2x auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit durch eine Fachkraft zu über- prüfen. Diese Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

3.2 Bauablauf

Die Abgabe eines Kostenangebotes für einen Einzelauftrag hat max. 7 Kalendertage nach der Aufforderung zur Abgabe eines Kostenangebotes schriftlich zu erfolgen, bei Unfällen innerhalb von 2 Tagen. Der Baubeginn hat maximal 18 Werktage nach Beauftragung zu erfolgen. Der Bauablauf ist grundsätzlich mit dem LS, Dezernat 65 Grundsatzangelegenheiten und Erhaltungsmanagement Konstruktiver Ingenieurbau, SG 653 Bauwerksprüfung abzustimmen. Die Abwicklung der Arbeiten und die Dispositionen, die den gesamten Bauablauf betreffen, sind Sache des AN. Bei Tagesbaustellen ist der Bautermin durch den AN mindestens drei Tage vor Be- ginn dem zuständigen Bearbeiter des AG und der zuständigen Straßenmeisterei schriftlich mitzuteilen. Zur Leitung des Gesamtvertrages ist ein qualifizierter Bauleiter zu bestellen. Weiter- hin ist dem AG ein verantwortlicher Stellvertreter zu benennen. Der AN ist verpflichtet, die Baustelle mit qualifiziertem Fachpersonal so zu besetzen, dass eine einwandfreie, reibungslose und termingerechte Abwicklung des Auftrages gewährleistet ist. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass entsprechend den spezifischen Anforderungen der einzelnen Leistungen geschultes Personal einzuset- zen ist. Bei mangelnder Zahl oder Qualifizierung des Baustellenpersonals kann der AG eine Umbesetzung oder Verstärkung fordern. Sollen nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen aufgelistete Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen diese vor Einsatz vom AN zur Bestätigung beim AG einge- reicht werden. Die entsprechenden Qualifikationen sind namentlich nachzuweisen.

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Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.

3.3 Wasserhaltung

entfällt

3.4 Baubehelfe

entfällt

3.5 Stoffe, Bauteile

entfällt

3.6 Abfälle

Abfälle und Abbruchstoffe sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen umweltgerecht zu entsorgen.

3.7 Winterbau

Regelungen erfolgen hierzu, wenn erforderlich, mit den objektspezifischen Einzelauf- trägen.

3.8 Beweissicherung

entfällt

3.9 Sicherungsmaßnahmen

entfällt

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)

Entfällt.

3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

Angaben erfolgen hierzu mit den objektspezifischen Einzelaufträgen.

3.12 Prüfungen

entfällt

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3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sige-Planes

entfällt

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen

Der AG kann, wenn vorhanden, Bestandszeichnungen zur Verfügung stellen.

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterla- gen

  • Verkehrszeichenpläne

5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

In der Anlage „Zusammenstellung der gültigen technischen Regelwerke“ sind die anzuwendenden Regelwerke benannt.

ZTV-Sa in der jeweils gültigen Fassung RSA in der jeweils gültigen Fassung MVAS in der jeweils gültigen Fassung

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