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Hinweise zum Datenschutz
-Allgemeine Verantwortlichkeit-
- Datenschutz im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
Die im Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben können u.U. vom AG und seinen Beauftragten im Rahmen seiner / ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bieter werden gebeten, die am Projekt beteiligten Mitarbeiter/innen auf die Erfassung und Speicherung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen.
- Datenschutz im Rahmen der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß EU-Recht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalem Recht, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG n. F.). Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers zur Vorlage eines aussagefähigen, kompakten Datenschutzkonzepts, mit dem die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nachgewiesen werden, verpflichtet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die ihm übermittelten, personenbezogenen Daten sowie alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken zu verarbeiten.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass von ihm zum Zugriff auf die personenbezogenen Daten befugte Dritte, einschließlich Auftragsverarbeiter, die Geheimhaltung und Sicherheit der personenbezogenen Daten beachten und wahren. Die unter der Verantwortung des Auftragnehmers tätigen Personen, darunter auch Auftragsverarbeiter, dürfen die personenbezogenen Daten nur auf seine Anweisung verarbeiten. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die von Rechts wegen zum Zugriff auf die personenbezogenen Daten befugt oder verpflichtet sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der an ihn übermittelten personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Im Übrigen ist der Auftragnehmer für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und hat daher selbst für die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Sorge zu tragen. Der Auftragnehmer informiert die Betroffenen jeweils sachgerecht und lässt ihnen die weiteren Informationen gem. Art. 13, 14 DSGVO zukommen. Der Auftragnehmer hat die für die jeweilige Datenverarbeitung erforderliche Rechtsgrundlage sicherzustellen.
Stand: 05-2024 Hinweise zum Datenschutz 1