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Tariftreueversprechen gemäß § 3 Bundestariftreuegesetz (BTTG)
einzureichen von jedem Bieter / jedem Mitglied von Bietergemeinschaften
den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch die jeweils gültige und einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG festgesetzt wurde oder bis zum Ende der Ausführung festsetzt wird.
von den von ihm beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern (im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes (AÜG) zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese,
mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass er das hiermit erklärte Tariftreueversprechen einhält und die Unterlagen gemäß § 9 BTTG auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorlegt.
§ 10 Abs. 2 BTTG hinsichtlich der von ihm beauftragten Nachunternehmer und / oder Verleiher.
Der Bieter gibt die verbindliche Eigenerklärung vollständig und unverändert ab.
Es gilt das Datum der Einreichung.
Person des Erklärenden Textform gemäß § 126b BGB
Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Abteilung B12 – Einkauf Stand: Mai 2026