Upgrade eines Satellitenkanal-Emulators PROPSIM F64 für 6G-Technologien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf B12
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- CPV-Codes
- Satellitenfunkanlagen (32533000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 489160-2026
- Verfahrensnummer
- a790ef90-7ab5-44b3-82f4-7272db95fb57
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft beschafft ein technisches Upgrade für den Satellitenkanal-Emulator PROPSIM F64. Ziel ist die Erweiterung der Kapazitäten für den Frequenzbereich FR3 sowie für nicht-terrestrische Netze (NTN), um die Forschung an 6G-Kommunikationstechnologien zu unterstützen. Es handelt sich um eine direkte Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
PROPSIM F64 Upgrade
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · PROPSIM F64 Upgrade - PR1169063-3220-W
Es soll der Satellitenkanal-Emulator PROPSIM F64 für die Entwicklung von Satellitenkommunikation unter Verwendung von 6G Technologien eingesetzt werden. Dafür sind Erweiterungen für den Frequenzbereich FR3 und NTN (Nicht-terrestrische Netze) notwendig.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.